KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Da die Daten vom jeweiligen Fachdienst nicht entschlüsselt<br />
werden können, ist es auch nicht möglich,<br />
die Daten eines Versicherten von verschiedenen Fachdiensten<br />
zusammenzuführen, um zum Beispiel Profile<br />
zu bilden. Die Fachdienste befinden sich weder<br />
bei Krankenkassen noch den KVen, sondern bei den<br />
Anbietern des jeweiligen Fachdienstes. Diese sind<br />
durch die Gematik und das Bundesamt für Sicherheit<br />
in der Informationstechnik geprüft und zugelassen<br />
und können auch im laufenden Betrieb von der Gematik<br />
kontrolliert werden.<br />
Wer kann auf die medizinischen Daten zugreifen? Auch<br />
Unberechtigte wie Arbeitgeber oder Versicherungen?<br />
Marx: Nein. Zugreifen dürfen nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker,<br />
Psychotherapeuten und deren berufsmäßige Gehilfen.<br />
Sie müssen sich mit ihrem Heilberufsausweis gegenüber<br />
der eGK des Versicherten legitimieren. Vorher<br />
muss der Versicherte dem Zugriff und dem Speichern von<br />
medizinischen Informationen zugestimmt haben. Im Übrigen<br />
kann auch nur der Versicherte mit seiner eGK die<br />
medizinischen Daten entschlüsseln. Ein Zugriff ohne die<br />
explizite Zustimmung des Versicherten ist nicht möglich.<br />
Die befürchtete Profilbildung von Versicherten anhand<br />
medizinischer Daten ist technisch ausgeschlossen.<br />
Kann der Arzt die Einhaltung seiner Schweigepflicht<br />
und die Sicherheit seiner eigenen Informationstechnologie<br />
noch gewährleisten?<br />
Marx: Vorab: Juristisch gesehen überträgt nicht der<br />
Arzt Daten aus seiner Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur,<br />
sondern der Patient bringt Kopien<br />
der Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur<br />
ein. Natürlich führt der Arzt technisch mit seinem Praxisverwaltungssystem<br />
diesen Vorgang aus. Er kann das<br />
aber nur dann, wenn der Patient seinen Willen durch Eingabe<br />
der PIN (freiwillige Anwendungen) oder Übergabe<br />
der Karte (Pflichtanwendungen) explizit zum Ausdruck<br />
gebracht hat. Insofern kann der Arzt in diesem Kontext<br />
nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen.<br />
Entscheidend ist auch, dass das Praxisverwaltungssystem<br />
nicht direkt mit den Fachdiensten verbunden ist,<br />
Gesetzliche Aufgaben der eGK<br />
Neben den so genannten Patientenstammdaten soll<br />
die eGK geeignet sein, Angaben aufzunehmen für<br />
n die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in<br />
elektronischer und maschinell verwertbarer<br />
Form sowie<br />
n den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme<br />
von Leistungen im Bereich der EU<br />
Mit dem Einverständnis und der Autorisierung des<br />
Patienten ist zudem das Erheben und Verarbeiten<br />
möglich von:<br />
1. medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung<br />
erforderlich sind<br />
2. Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen<br />
sowie Behandlungsberichten in elektronischer<br />
und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende,<br />
fallbezogene Kooperation<br />
(elektronischer Arztbrief)<br />
3. Daten einer Arzneimitteldokumentation<br />
4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen,<br />
Behandlungsberichte sowie Impfungen<br />
für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation<br />
über den Patienten (elektronische Patientenakte)<br />
5. vom Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung<br />
gestellte Daten sowie<br />
6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen<br />
und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.<br />
Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 291a<br />
sondern die Praxis dafür einen sogenannten Konnektor<br />
nutzt. Der schützt die Umgebung des Leistungserbringers<br />
vor potenziellen Bedrohungen aus dem Internet.<br />
Zudem stellt der Konnektor sicher, dass nur<br />
bei Einhaltung der definierten Zugriffsbedingungen<br />
(zum Beispiel PIN-Eingabe) überhaupt Daten abgerufen<br />
oder gesendet werden können. Der Konnektor<br />
schützt den Arzt auch vor den Folgen versehentlicher<br />
Falschbedienung und eventuellen ungerechtfertigten<br />
Verdächtigungen, beispielsweise er habe ohne Einwilligung<br />
des Versicherten auf Daten in der Telematikinfrastruktur<br />
zugegriffen.<br />
Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
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