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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Da die Daten vom jeweiligen Fachdienst nicht entschlüsselt<br />

werden können, ist es auch nicht möglich,<br />

die Daten eines Versicherten von verschiedenen Fachdiensten<br />

zusammenzuführen, um zum Beispiel Profile<br />

zu bilden. Die Fachdienste befinden sich weder<br />

bei Krankenkassen noch den KVen, sondern bei den<br />

Anbietern des jeweiligen Fachdienstes. Diese sind<br />

durch die Gematik und das Bundesamt für Sicherheit<br />

in der Informationstechnik geprüft und zugelassen<br />

und können auch im laufenden Betrieb von der Gematik<br />

kontrolliert werden.<br />

Wer kann auf die medizinischen Daten zugreifen? Auch<br />

Unberechtigte wie Arbeitgeber oder Versicherungen?<br />

Marx: Nein. Zugreifen dürfen nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker,<br />

Psychotherapeuten und deren berufsmäßige Gehilfen.<br />

Sie müssen sich mit ihrem Heilberufsausweis gegenüber<br />

der eGK des Versicherten legitimieren. Vorher<br />

muss der Versicherte dem Zugriff und dem Speichern von<br />

medizinischen Informationen zugestimmt haben. Im Übrigen<br />

kann auch nur der Versicherte mit seiner eGK die<br />

medizinischen Daten entschlüsseln. Ein Zugriff ohne die<br />

explizite Zustimmung des Versicherten ist nicht möglich.<br />

Die befürchtete Profilbildung von Versicherten anhand<br />

medizinischer Daten ist technisch ausgeschlossen.<br />

Kann der Arzt die Einhaltung seiner Schweigepflicht<br />

und die Sicherheit seiner eigenen Informationstechnologie<br />

noch gewährleisten?<br />

Marx: Vorab: Juristisch gesehen überträgt nicht der<br />

Arzt Daten aus seiner Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur,<br />

sondern der Patient bringt Kopien<br />

der Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur<br />

ein. Natürlich führt der Arzt technisch mit seinem Praxisverwaltungssystem<br />

diesen Vorgang aus. Er kann das<br />

aber nur dann, wenn der Patient seinen Willen durch Eingabe<br />

der PIN (freiwillige Anwendungen) oder Übergabe<br />

der Karte (Pflichtanwendungen) explizit zum Ausdruck<br />

gebracht hat. Insofern kann der Arzt in diesem Kontext<br />

nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen.<br />

Entscheidend ist auch, dass das Praxisverwaltungssystem<br />

nicht direkt mit den Fachdiensten verbunden ist,<br />

Gesetzliche Aufgaben der eGK<br />

Neben den so genannten Patientenstammdaten soll<br />

die eGK geeignet sein, Angaben aufzunehmen für<br />

n die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in<br />

elektronischer und maschinell verwertbarer<br />

Form sowie<br />

n den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme<br />

von Leistungen im Bereich der EU<br />

Mit dem Einverständnis und der Autorisierung des<br />

Patienten ist zudem das Erheben und Verarbeiten<br />

möglich von:<br />

1. medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung<br />

erforderlich sind<br />

2. Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen<br />

sowie Behandlungsberichten in elektronischer<br />

und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende,<br />

fallbezogene Kooperation<br />

(elektronischer Arztbrief)<br />

3. Daten einer Arzneimitteldokumentation<br />

4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen,<br />

Behandlungsberichte sowie Impfungen<br />

für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation<br />

über den Patienten (elektronische Patientenakte)<br />

5. vom Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung<br />

gestellte Daten sowie<br />

6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen<br />

und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.<br />

Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 291a<br />

sondern die Praxis dafür einen sogenannten Konnektor<br />

nutzt. Der schützt die Umgebung des Leistungserbringers<br />

vor potenziellen Bedrohungen aus dem Internet.<br />

Zudem stellt der Konnektor sicher, dass nur<br />

bei Einhaltung der definierten Zugriffsbedingungen<br />

(zum Beispiel PIN-Eingabe) überhaupt Daten abgerufen<br />

oder gesendet werden können. Der Konnektor<br />

schützt den Arzt auch vor den Folgen versehentlicher<br />

Falschbedienung und eventuellen ungerechtfertigten<br />

Verdächtigungen, beispielsweise er habe ohne Einwilligung<br />

des Versicherten auf Daten in der Telematikinfrastruktur<br />

zugegriffen.<br />

Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

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