KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Praxisinfo<br />
Extrabudgetäre Vergütung für<br />
Excisionen beim Hautkrebsscreening<br />
Die Excisionen im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings<br />
und den Vereinbarungen für unter 35Jährige<br />
(EBM-Nummern 10343 und 10344) werden außerhalb<br />
des Regelleistungsvolumens vergütet. Die Regelung gilt<br />
rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>. Gleiches gilt für die veranlassten<br />
histologischen Untersuchungen (19310 EBM)<br />
und die dadurch entstehenden Versandkosten (40100<br />
EBM). Die EBM-Nummern 10343, 10344 und 19310<br />
werden mit dem festen Punktwert in Höhe von 3,5001<br />
Cent vergütet.<br />
Bitte kennzeichnen Sie im Rahmen des Hautkrebsscreenings<br />
die erbrachten histologischen Untersuchungen<br />
(19310 EBM) und die Versandkosten (40100 EBM) mit<br />
dem Buchstaben „S“. Nur dann kann die KV <strong>Nordrhein</strong><br />
sie extrabudgetär bezahlen.<br />
Neue Vereinbarungen mit den BKKen<br />
Heimbach, Bertelsmann, Heilberufe und<br />
pronova<br />
Die BKK Heimbach nimmt ab sofort am Präventionsangebot<br />
für Kinder U10 und U11 teil.<br />
An den Vereinbarungen über das Hautkrebsscreening unter<br />
35 Jahren und dem Präventionsangebot für Kinder (U10<br />
und U11) nehmen ab sofort die Bertelsmann BKK, die BKK<br />
für Heilberufe und die pronova BKK teil. 090510<br />
Die aktualisierte Teilnehmerliste finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />
Teilnehmer an der U5 bis U9 melden<br />
Nach Erhalt des Starterpaketes vom Landesinstitut für<br />
Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW bitten wir, die Teilnahme<br />
an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis<br />
U9 zu melden. Die positive Meldepflicht wurde 2007 im<br />
Heilberufsgesetz festgeschrieben. Näheres zur Datenmeldung<br />
regelt die im September 2008 in Kraft getretene<br />
Rechtsverordnung (wir berichteten). Das verbind-<br />
Praxisinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
liche Meldeverfahren für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen<br />
ist ein wichtiger Bestandteil des Handlungskonzeptes<br />
für einen wirksamen Kinderschutz der Landesregierung<br />
NRW.<br />
Leistungen zur Empfängnisverhütung<br />
sind umsatzsteuerfrei<br />
Ärztliche Leistungen zur Empfängnisverhütung sind umsatzsteuerfrei<br />
und zwar unabhängig von der jeweiligen<br />
Verhütungsmethode. Das hat das Bundesfinanzministerium<br />
beschlossen.<br />
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums beruht<br />
auf der Erkenntnis, dass es sich um Leistungen handelt,<br />
die der Aufrechterhaltung der Gesundheit dienen. Es gehe<br />
nicht darum, zum Beispiel eine Schwangerschaft als<br />
Krankheit zu verhüten. Diese Leistungen sollen vielmehr<br />
gesundheitliche Risiken ausschließen, die regelmäßig<br />
von gewollten und insbesondere ungewollten Schwangerschaften<br />
ausgehen.<br />
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums wird den<br />
Finanzministern der Länder übermittelt und Eingang in<br />
die Umsatzsteuerrichtlinien finden.<br />
Neues Vordruckmuster für die spezialisierte<br />
ambulante Palliativversorgung<br />
Vertragsärzte können die spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />
(SAPV) auf dem neu eingeführten Vordruckmuster<br />
63 verordnen. Darüber haben sich die <strong>Kassenärztliche</strong><br />
Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband<br />
verständigt.<br />
Da die Ausstattung der Arztpraxen mit dem Vordruck<br />
noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Vordrucke<br />
erst zum 1. Juli <strong>2009</strong> in den Praxissoftwaresystemen<br />
zur Verfügung stehen, können Sie das Muster<br />
63 unter www.kvno.de im Internet der KV <strong>Nordrhein</strong><br />
herunterladen. Diese Übergangsregelung soll zunächst<br />
für das 2. Quartal <strong>2009</strong> gelten. Danach können Sie das