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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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10<br />

Praxisinfo<br />

Extrabudgetäre Vergütung für<br />

Excisionen beim Hautkrebsscreening<br />

Die Excisionen im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings<br />

und den Vereinbarungen für unter 35Jährige<br />

(EBM-Nummern 10343 und 10344) werden außerhalb<br />

des Regelleistungsvolumens vergütet. Die Regelung gilt<br />

rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>. Gleiches gilt für die veranlassten<br />

histologischen Untersuchungen (19310 EBM)<br />

und die dadurch entstehenden Versandkosten (40100<br />

EBM). Die EBM-Nummern 10343, 10344 und 19310<br />

werden mit dem festen Punktwert in Höhe von 3,5001<br />

Cent vergütet.<br />

Bitte kennzeichnen Sie im Rahmen des Hautkrebsscreenings<br />

die erbrachten histologischen Untersuchungen<br />

(19310 EBM) und die Versandkosten (40100 EBM) mit<br />

dem Buchstaben „S“. Nur dann kann die KV <strong>Nordrhein</strong><br />

sie extrabudgetär bezahlen.<br />

Neue Vereinbarungen mit den BKKen<br />

Heimbach, Bertelsmann, Heilberufe und<br />

pronova<br />

Die BKK Heimbach nimmt ab sofort am Präventionsangebot<br />

für Kinder U10 und U11 teil.<br />

An den Vereinbarungen über das Hautkrebsscreening unter<br />

35 Jahren und dem Präventionsangebot für Kinder (U10<br />

und U11) nehmen ab sofort die Bertelsmann BKK, die BKK<br />

für Heilberufe und die pronova BKK teil. 090510<br />

Die aktualisierte Teilnehmerliste finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />

Teilnehmer an der U5 bis U9 melden<br />

Nach Erhalt des Starterpaketes vom Landesinstitut für<br />

Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW bitten wir, die Teilnahme<br />

an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis<br />

U9 zu melden. Die positive Meldepflicht wurde 2007 im<br />

Heilberufsgesetz festgeschrieben. Näheres zur Datenmeldung<br />

regelt die im September 2008 in Kraft getretene<br />

Rechtsverordnung (wir berichteten). Das verbind-<br />

Praxisinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

liche Meldeverfahren für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen<br />

ist ein wichtiger Bestandteil des Handlungskonzeptes<br />

für einen wirksamen Kinderschutz der Landesregierung<br />

NRW.<br />

Leistungen zur Empfängnisverhütung<br />

sind umsatzsteuerfrei<br />

Ärztliche Leistungen zur Empfängnisverhütung sind umsatzsteuerfrei<br />

und zwar unabhängig von der jeweiligen<br />

Verhütungsmethode. Das hat das Bundesfinanzministerium<br />

beschlossen.<br />

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums beruht<br />

auf der Erkenntnis, dass es sich um Leistungen handelt,<br />

die der Aufrechterhaltung der Gesundheit dienen. Es gehe<br />

nicht darum, zum Beispiel eine Schwangerschaft als<br />

Krankheit zu verhüten. Diese Leistungen sollen vielmehr<br />

gesundheitliche Risiken ausschließen, die regelmäßig<br />

von gewollten und insbesondere ungewollten Schwangerschaften<br />

ausgehen.<br />

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums wird den<br />

Finanzministern der Länder übermittelt und Eingang in<br />

die Umsatzsteuerrichtlinien finden.<br />

Neues Vordruckmuster für die spezialisierte<br />

ambulante Palliativversorgung<br />

Vertragsärzte können die spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

(SAPV) auf dem neu eingeführten Vordruckmuster<br />

63 verordnen. Darüber haben sich die <strong>Kassenärztliche</strong><br />

Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband<br />

verständigt.<br />

Da die Ausstattung der Arztpraxen mit dem Vordruck<br />

noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Vordrucke<br />

erst zum 1. Juli <strong>2009</strong> in den Praxissoftwaresystemen<br />

zur Verfügung stehen, können Sie das Muster<br />

63 unter www.kvno.de im Internet der KV <strong>Nordrhein</strong><br />

herunterladen. Diese Übergangsregelung soll zunächst<br />

für das 2. Quartal <strong>2009</strong> gelten. Danach können Sie das

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