KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Hausarztzentrierte Versorgung<br />
Der Streit spitzt sich zu –<br />
Abrechnungsdaten nicht in private Hände<br />
Die Hausärzteverband <strong>Nordrhein</strong> pocht auf separate Vollverträge, wie sie der bayerische Verband mit der AOK ge-<br />
schlossen hat. Die Kassen im Rheinland sperren sich dagegen. Unklar ist zudem, wer die Abrechnung durchführen kann.<br />
Die Verhandlungen über Verträge auf Grundlage des Paragrafen<br />
73b (hausarztzentrierte Versorgung) liegen erst<br />
einmal auf Eis. Die Krankenkassen haben die Forderungen<br />
des Hausärzteverbandes <strong>Nordrhein</strong> als „unvertretbar“<br />
zurückgewiesen.<br />
Außerdem sollen die Kassen immer noch Zweifel an der<br />
Mandatierung hegen. Der Hausärzteverband muss nachweisen,<br />
dass er mindestens die Hälfte der Allgemeinmediziner<br />
in einem KV-Bezirk vertritt. Kann er das, sind die<br />
Kassen verpflichtet, bis 30. Juni Hausarztverträge zu<br />
schließen. „Dadurch entsteht faktisch ein Monopol für<br />
den Hausärzteverband”, kritisiert Dr. Leonhard Hansen,<br />
Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Acht Bundesländer planten, wegen verfassungs- und<br />
wettbewerbsrechtlicher Bedenken, dieses Monopol wieder<br />
zu kippen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates<br />
beschloss Mitte März einen entsprechenden Änderungsantrag<br />
am Paragrafen 73b. Doch die Initiative<br />
fand im Plenum des Bundesrats keine Mehrheit. Dennoch<br />
sind die Verträge keine Selbstläufer. Viele Fragen<br />
sind noch offen.<br />
Darf die HÄVG abrechnen?<br />
Die Abrechnung von Leistungen in Verträgen der hausarztzentrierten<br />
Versorgung in Baden-Württemberg und<br />
Bayern über die privatrechtlich organisierte Hausärztliche<br />
Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ist rechtswidrig. Diese Auffassung<br />
vertritt der Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />
in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.<br />
20 Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
„Die Übertragung der Abrechnung von hausärztlichen<br />
Behandlungen ist wegen der Sensibilität der damit<br />
verbundenen Datenverarbeitung per Gesetz den KVen<br />
übertragen”, sagte Weichert bei der Frühjahrstagung<br />
der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen<br />
Anwaltsvereins am 24. April in München.<br />
Das Gesetz verbiete, den Datenschutz abzusenken.<br />
Dies verstößt nach Ansicht des Datenschützers „gegen<br />
die vom Grundgesetz normierte staatliche Schutzpflicht<br />
gegenüber den Patientinnen und Patienten”.<br />
Ähnlich sieht dies Ministerialdirigent Manfred Zach<br />
vom baden-württembergischen Sozialministerium:<br />
„Das ist verfassungsrechtlich grenzwertig.”<br />
BSG untersagt Datenweitergabe<br />
Basis für diese Einschätzungen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts<br />
vom 10. Dezember 2008. Danach<br />
ist die Weitergabe von Daten gesetzlich Versicherter<br />
an private Abrechnungsstellen untersagt (Az. B6<br />
KA 37/07 R).<br />
Der stellvertretende Vorsitzende der KV Bayerns,<br />
Dr. Gabriel Schmidt, hat das Sozialministerium und<br />
die AOK Bayern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass<br />
die Vorgaben des Bundessozialgerichts rechtskonform<br />
umgesetzt werden. Der Vertrag des bayerischen<br />
Hausärzteverbandes mit der AOK könne über<br />
die AOK oder die KV abgerechnet werden. Denn dies<br />
sind Körperschaften öffentlichen Rechts - im Gegensatz<br />
zur HÄVG.