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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Hausarztzentrierte Versorgung<br />

Der Streit spitzt sich zu –<br />

Abrechnungsdaten nicht in private Hände<br />

Die Hausärzteverband <strong>Nordrhein</strong> pocht auf separate Vollverträge, wie sie der bayerische Verband mit der AOK ge-<br />

schlossen hat. Die Kassen im Rheinland sperren sich dagegen. Unklar ist zudem, wer die Abrechnung durchführen kann.<br />

Die Verhandlungen über Verträge auf Grundlage des Paragrafen<br />

73b (hausarztzentrierte Versorgung) liegen erst<br />

einmal auf Eis. Die Krankenkassen haben die Forderungen<br />

des Hausärzteverbandes <strong>Nordrhein</strong> als „unvertretbar“<br />

zurückgewiesen.<br />

Außerdem sollen die Kassen immer noch Zweifel an der<br />

Mandatierung hegen. Der Hausärzteverband muss nachweisen,<br />

dass er mindestens die Hälfte der Allgemeinmediziner<br />

in einem KV-Bezirk vertritt. Kann er das, sind die<br />

Kassen verpflichtet, bis 30. Juni Hausarztverträge zu<br />

schließen. „Dadurch entsteht faktisch ein Monopol für<br />

den Hausärzteverband”, kritisiert Dr. Leonhard Hansen,<br />

Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Acht Bundesländer planten, wegen verfassungs- und<br />

wettbewerbsrechtlicher Bedenken, dieses Monopol wieder<br />

zu kippen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates<br />

beschloss Mitte März einen entsprechenden Änderungsantrag<br />

am Paragrafen 73b. Doch die Initiative<br />

fand im Plenum des Bundesrats keine Mehrheit. Dennoch<br />

sind die Verträge keine Selbstläufer. Viele Fragen<br />

sind noch offen.<br />

Darf die HÄVG abrechnen?<br />

Die Abrechnung von Leistungen in Verträgen der hausarztzentrierten<br />

Versorgung in Baden-Württemberg und<br />

Bayern über die privatrechtlich organisierte Hausärztliche<br />

Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ist rechtswidrig. Diese Auffassung<br />

vertritt der Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.<br />

20 Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

„Die Übertragung der Abrechnung von hausärztlichen<br />

Behandlungen ist wegen der Sensibilität der damit<br />

verbundenen Datenverarbeitung per Gesetz den KVen<br />

übertragen”, sagte Weichert bei der Frühjahrstagung<br />

der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen<br />

Anwaltsvereins am 24. April in München.<br />

Das Gesetz verbiete, den Datenschutz abzusenken.<br />

Dies verstößt nach Ansicht des Datenschützers „gegen<br />

die vom Grundgesetz normierte staatliche Schutzpflicht<br />

gegenüber den Patientinnen und Patienten”.<br />

Ähnlich sieht dies Ministerialdirigent Manfred Zach<br />

vom baden-württembergischen Sozialministerium:<br />

„Das ist verfassungsrechtlich grenzwertig.”<br />

BSG untersagt Datenweitergabe<br />

Basis für diese Einschätzungen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts<br />

vom 10. Dezember 2008. Danach<br />

ist die Weitergabe von Daten gesetzlich Versicherter<br />

an private Abrechnungsstellen untersagt (Az. B6<br />

KA 37/07 R).<br />

Der stellvertretende Vorsitzende der KV Bayerns,<br />

Dr. Gabriel Schmidt, hat das Sozialministerium und<br />

die AOK Bayern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass<br />

die Vorgaben des Bundessozialgerichts rechtskonform<br />

umgesetzt werden. Der Vertrag des bayerischen<br />

Hausärzteverbandes mit der AOK könne über<br />

die AOK oder die KV abgerechnet werden. Denn dies<br />

sind Körperschaften öffentlichen Rechts - im Gegensatz<br />

zur HÄVG.

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