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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Honorarreform nachgebessert<br />

Änderungen zum 1. Juli –<br />

Unterm Strich aber nicht mehr Geld<br />

Der Bewertungsausschuss setzt zum 1. Juli <strong>2009</strong> Änderungen an der Honorarreform fest. Einige Leistungen fal-<br />

len dann aus den Regelleistungsvolumen (RLV) heraus und es gibt einen neuen Berechnungsmodus für die RLV von<br />

Gemeinschaftspraxen. Einzelne Praxen profitieren von den Regelungen, doch mehr Geld kommt nicht ins System.<br />

Noch weiß niemand genau, wie sich die Umsätze in den<br />

Praxen entwickeln. Dennoch haben der GKV-Spitzenverband<br />

und die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung am 20.<br />

April weitere Änderungen der Honorarreform beschlossen.<br />

Sie nahmen unter anderem Leistungen aus den RLV<br />

heraus, sodass diese ab dem dritten Quartal <strong>2009</strong> besser<br />

vergütet werden können.<br />

Tiefstpreis:<br />

27 85 €<br />

Für alle HNO-Leistungen im Quartal<br />

Ihre gesetzliche Krankenkasse<br />

HNO-Landesverband SCHLESWIG-HOLSTEIN · Landesvorsitzende Dr. med. Doris Hartwig-Bade · Moislinger Allee 7 · 23558 Lübeck · Bild: www.istockphoto.com · Agentur: www.hqhh.de<br />

Der Berufsverband der HNO-Ärzte in Schleswig-Holstein prangert die niedrigen RLV<br />

plakativ an. In <strong>Nordrhein</strong> liegt der RLV-Fallwert der HNO-Praxen im zweiten Quartal<br />

nur bei 26,79 Euro. „Die meisten Kolleginnen und Kollegen können darüber hinaus keine<br />

freie Leistung abrechnen“, moniert Dr. Joachim Wichmann, Vorsitzender des HNO-Berufsverbands<br />

in <strong>Nordrhein</strong>. So drohe „der Ausverkauf einer ganzen Fachgruppe“.<br />

2 Schwerpunkt<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Psychiatrische Leistungen besser bezahlt<br />

Zur „freien Leistung“ außerhalb des RLV werden unter<br />

anderem psychiatrische Gesprächs- und Betreuungsleistungen,<br />

im einzelnen die EBM-Nummern 14220, 14222,<br />

21216, 21220 und 21222. Der Berufsverband Deutscher<br />

Nervenärzte (BVDN) begrüßt die Korrektur. „Durch die<br />

neue Regelung ist es gelungen, den befürchteten Kollaps<br />

bei der ambulanten, wohnortnahen<br />

Versorgung psychiatrisch<br />

erkrankter Patienten<br />

zu verhindern“, erklärte<br />

der BVDN-Vorsitzende<br />

Frank Bergmann.<br />

„Das Gespräch mit dem Patienten<br />

ist unser einziges<br />

Werkzeug und in der Regel<br />

enorm zeitintensiv. Dies<br />

mit einer Pauschale von 30<br />

bis 50 Euro – wie es die seit<br />

dem 1. Januar <strong>2009</strong> geltende<br />

Regelung vorschreibt –<br />

abzugelten, hätte das Aus<br />

für die wohnortnahe psychiatrische<br />

Versorgung und<br />

viele psychiatrische Praxen<br />

bedeutet“, so Bergmann.<br />

Allerdings würden auch mit

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