KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Honorarreform nachgebessert<br />
Änderungen zum 1. Juli –<br />
Unterm Strich aber nicht mehr Geld<br />
Der Bewertungsausschuss setzt zum 1. Juli <strong>2009</strong> Änderungen an der Honorarreform fest. Einige Leistungen fal-<br />
len dann aus den Regelleistungsvolumen (RLV) heraus und es gibt einen neuen Berechnungsmodus für die RLV von<br />
Gemeinschaftspraxen. Einzelne Praxen profitieren von den Regelungen, doch mehr Geld kommt nicht ins System.<br />
Noch weiß niemand genau, wie sich die Umsätze in den<br />
Praxen entwickeln. Dennoch haben der GKV-Spitzenverband<br />
und die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung am 20.<br />
April weitere Änderungen der Honorarreform beschlossen.<br />
Sie nahmen unter anderem Leistungen aus den RLV<br />
heraus, sodass diese ab dem dritten Quartal <strong>2009</strong> besser<br />
vergütet werden können.<br />
Tiefstpreis:<br />
27 85 €<br />
Für alle HNO-Leistungen im Quartal<br />
Ihre gesetzliche Krankenkasse<br />
HNO-Landesverband SCHLESWIG-HOLSTEIN · Landesvorsitzende Dr. med. Doris Hartwig-Bade · Moislinger Allee 7 · 23558 Lübeck · Bild: www.istockphoto.com · Agentur: www.hqhh.de<br />
Der Berufsverband der HNO-Ärzte in Schleswig-Holstein prangert die niedrigen RLV<br />
plakativ an. In <strong>Nordrhein</strong> liegt der RLV-Fallwert der HNO-Praxen im zweiten Quartal<br />
nur bei 26,79 Euro. „Die meisten Kolleginnen und Kollegen können darüber hinaus keine<br />
freie Leistung abrechnen“, moniert Dr. Joachim Wichmann, Vorsitzender des HNO-Berufsverbands<br />
in <strong>Nordrhein</strong>. So drohe „der Ausverkauf einer ganzen Fachgruppe“.<br />
2 Schwerpunkt<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Psychiatrische Leistungen besser bezahlt<br />
Zur „freien Leistung“ außerhalb des RLV werden unter<br />
anderem psychiatrische Gesprächs- und Betreuungsleistungen,<br />
im einzelnen die EBM-Nummern 14220, 14222,<br />
21216, 21220 und 21222. Der Berufsverband Deutscher<br />
Nervenärzte (BVDN) begrüßt die Korrektur. „Durch die<br />
neue Regelung ist es gelungen, den befürchteten Kollaps<br />
bei der ambulanten, wohnortnahen<br />
Versorgung psychiatrisch<br />
erkrankter Patienten<br />
zu verhindern“, erklärte<br />
der BVDN-Vorsitzende<br />
Frank Bergmann.<br />
„Das Gespräch mit dem Patienten<br />
ist unser einziges<br />
Werkzeug und in der Regel<br />
enorm zeitintensiv. Dies<br />
mit einer Pauschale von 30<br />
bis 50 Euro – wie es die seit<br />
dem 1. Januar <strong>2009</strong> geltende<br />
Regelung vorschreibt –<br />
abzugelten, hätte das Aus<br />
für die wohnortnahe psychiatrische<br />
Versorgung und<br />
viele psychiatrische Praxen<br />
bedeutet“, so Bergmann.<br />
Allerdings würden auch mit