KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Verordnung von Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage<br />
Der Heilmittelkatalog sieht bei Erkrankungen des Nervensystems<br />
bei bestimmten Indikationensschlüsseln als vorrangiges<br />
Heilmittel die Verordnung von KG-ZNS-Kinder<br />
bzw. KG-ZNS vor, zum Beispiel bei ZN1 oder ZN2. Zur Behandlung<br />
von zentralen Bewegungsstörungen kann somit<br />
zur Erleichterung des Bewegungsablaufes durch Ausnutzung<br />
komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation<br />
und Bewegungsabläufen und Förderung der Hemmung<br />
von Reflexen KG-ZNS verordnet werden. Dabei setzt der<br />
Therapeut Techniken nach Bobath, Vojta (KG-ZNS-Kinder)<br />
oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)<br />
ein. (Heilmittelrichtlinien, 17.A.2.5 bzw. 2.6)<br />
Nicht-rezeptpflichtige Externa, die bei traumatisch bedingten<br />
Schwellungen, Ödemen und stumpfen Traumata<br />
eingesetzt werden, können Ärzte als Sprechstundenbedarf<br />
(SSB) verordnen. In der April-Ausgabe von <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong><br />
hatten wir gemeldet, dass sie nicht mehr verordnet werden<br />
könnten. Außer im SSB können diese nicht-rezeptpflichtigen<br />
Externa auch bei Kindern und bei Jugendlichen<br />
Der verordnende Arzt muss dies nicht differenzieren, so<br />
dass der Therapeut je nach Ausbildung selbst entscheiden<br />
kann, welche der Techniken er verwendet. Die Vergütung<br />
für die verschiedenen Techniken ist kassenunabhängig<br />
identisch, so dass der Therapeut die gleiche Vergütung<br />
bekommt.<br />
Falls eine bestimmte Technik gewünscht sein sollte, ist es<br />
dem verordnenden Arzt natürlich unbenommen, dies auf<br />
dem Rezept hinter KG-ZNS zu vermerken. Dies schränkt<br />
aber unter Umständen den Patienten in der freien Wahl<br />
seines Therapeuten ein.<br />
Erratum: Nicht-rezeptpflichtige Externa sind Sprechstundenbedarf<br />
Die Me-too-Quote für Nervenärzte <strong>2009</strong> steigt auf 10,9<br />
Prozent. Der Grund für die Anhebung: Die neuen Quoten<br />
<strong>2009</strong> wurden unter der Annahme vereinbart, dass für Olanzapin<br />
Generika verfügbar seien.<br />
Der Hersteller Lilly hat jedoch im Dezember 2008 einen<br />
Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Generische<br />
Olanzapin-Präparate dürfen seitdem nicht mehr<br />
vertrieben werden. Daher erfüllt das Original-Präparat<br />
Zyprexa wieder die formellen Kriterien, um auf der Metoo-Liste<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong> gelistet zu werden.<br />
Nach einer erneuten Berechnung unter Berücksichtigung<br />
von Olanzapin wurde die Me-too-Quote der Nervenärzte<br />
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
mit Entwicklungsstörungen zu Lasten der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung verordnet werden. Zum ersten April<br />
<strong>2009</strong> ist die neu gefasste Arzneimittelrichtlinie in Kraft<br />
getreten (wir berichteten). Die Richtlinie legt fest: Rezeptpflichtige<br />
Externa zur Behandlung traumatisch bedingter<br />
Schwellungen, Ödeme und stumpfer Traumata dürfen<br />
Ärzte nicht mehr auf Kassenrezept verordnen.<br />
Höhere Me-too-Quote für Nervenärzte – Zyprexa wieder gelistet<br />
um einen Prozentpunkt auf 10,9 Prozent angehoben. Die<br />
Änderung gilt rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>.<br />
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<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
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