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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Palliativversorgung<br />

SAPV-Rahmenvertrag liegt vor<br />

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in <strong>Nordrhein</strong> in einem einheitlichen Vertrag geregelt.<br />

Die Vergütung ist attraktiv.<br />

Alle Krankenkassen bzw. Kassenverbände in <strong>Nordrhein</strong> haben<br />

sich mit der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> auf einen<br />

einheitlichen Rahmenvertrag verständigt. „Die Palliativversorgung<br />

ist kein Feld für den Wettbewerb“, betont Dr.<br />

Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>. „Mit<br />

diesem Vertrag ist es bundesweit erstmals gelungen, in<br />

einer großen Region flächendeckend allen gesetzlich Versicherten<br />

diese hoch spezialisierte Versorgung zur Verfügung<br />

zu stellen“, sagt Cornelia Prüfer-Storcks, Mitglied<br />

des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg.<br />

Richtlinie regelt Voraussetzungen<br />

Die Voraussetzungen für die Verordnung der SAPV sind<br />

übernommen aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />

So besteht ein Bedarf an SAPV dann,<br />

Palliative Care Team<br />

Der SAPV-Rahmenvertrag sieht als Vertragspartner<br />

ein Palliative Care Team vor, also ein Team, das sich<br />

zusammen setzt aus qualifizierten Palliativmedizinern<br />

und Pflegekräften mit Palliative-Care-Ausbildung.<br />

Das Team muss über eine eigene Rechtsform<br />

verfügen und integriert in regionale Versorgungsstrukturen<br />

sein.<br />

Die vorhandenen multiprofessionell zusammengesetzten<br />

Palliativnetzwerke in <strong>Nordrhein</strong> bieten hierfür<br />

einen optimalen Ausgangspunkt. Schließlich haben<br />

sich in einigen Regionen seit Jahren Ärzte, Palliativmediziner,<br />

Palliativpflegedienste, Hospizler und<br />

viele andere zusammen geschlossen, um die Versorgung<br />

von Palliativpatienten in kooperativer Form<br />

auszubauen.<br />

6 Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

wenn die anderweitigen Versorgungsformen inklusive der<br />

allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht oder<br />

nur unter besonderer Koordination ausreichen würden.<br />

Anhaltspunkt hierfür bietet das Vorliegen eines komplexen<br />

Symptomgeschehens. Die Richtlinie führt dazu Kriterien<br />

auf, beispielsweise eine ausgeprägte Schmerz- oder eine<br />

ausgeprägte respiratorische/kardiale Symptomatik.<br />

Bei der Versorgung stehen die individuellen Bedürfnisse<br />

und Wünsche der Patientinnen und Patienten sowie die<br />

Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen im Mittelpunkt.<br />

Die SAPV umfasst dabei je nach Bedarf:<br />

n alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung<br />

n zusätzlich die im Einzelfall erforderliche Koordination<br />

der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen<br />

Teilleistungen und<br />

n die Beratung, Anleitung und Begleitung des verordnenden<br />

Arztes.<br />

Die SAPV kann als Beratungsleistung, Koordination der<br />

Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder<br />

vollständige Versorgung erbracht werden. Es hängt vom<br />

jeweiligen <strong>aktuell</strong>en Versorgungsbedarf ab.<br />

Versorgungskonzept nötig<br />

Für einen SAPV-Vertragsabschluss entsprechend des zwischen<br />

Kassen und KV vereinbarten Rahmenvertrages muss<br />

das Palliative Care Team ein Versorgungskonzept erstellen.<br />

Dieses verbindliche, strukturierte und schriftlich dargelegte<br />

Konzept muss folgende Angaben beinhalten:<br />

n Standort<br />

n Versorgungsgebiet und -prozess

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