KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Palliativversorgung<br />
SAPV-Rahmenvertrag liegt vor<br />
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in <strong>Nordrhein</strong> in einem einheitlichen Vertrag geregelt.<br />
Die Vergütung ist attraktiv.<br />
Alle Krankenkassen bzw. Kassenverbände in <strong>Nordrhein</strong> haben<br />
sich mit der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> auf einen<br />
einheitlichen Rahmenvertrag verständigt. „Die Palliativversorgung<br />
ist kein Feld für den Wettbewerb“, betont Dr.<br />
Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>. „Mit<br />
diesem Vertrag ist es bundesweit erstmals gelungen, in<br />
einer großen Region flächendeckend allen gesetzlich Versicherten<br />
diese hoch spezialisierte Versorgung zur Verfügung<br />
zu stellen“, sagt Cornelia Prüfer-Storcks, Mitglied<br />
des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg.<br />
Richtlinie regelt Voraussetzungen<br />
Die Voraussetzungen für die Verordnung der SAPV sind<br />
übernommen aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />
So besteht ein Bedarf an SAPV dann,<br />
Palliative Care Team<br />
Der SAPV-Rahmenvertrag sieht als Vertragspartner<br />
ein Palliative Care Team vor, also ein Team, das sich<br />
zusammen setzt aus qualifizierten Palliativmedizinern<br />
und Pflegekräften mit Palliative-Care-Ausbildung.<br />
Das Team muss über eine eigene Rechtsform<br />
verfügen und integriert in regionale Versorgungsstrukturen<br />
sein.<br />
Die vorhandenen multiprofessionell zusammengesetzten<br />
Palliativnetzwerke in <strong>Nordrhein</strong> bieten hierfür<br />
einen optimalen Ausgangspunkt. Schließlich haben<br />
sich in einigen Regionen seit Jahren Ärzte, Palliativmediziner,<br />
Palliativpflegedienste, Hospizler und<br />
viele andere zusammen geschlossen, um die Versorgung<br />
von Palliativpatienten in kooperativer Form<br />
auszubauen.<br />
6 Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
wenn die anderweitigen Versorgungsformen inklusive der<br />
allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht oder<br />
nur unter besonderer Koordination ausreichen würden.<br />
Anhaltspunkt hierfür bietet das Vorliegen eines komplexen<br />
Symptomgeschehens. Die Richtlinie führt dazu Kriterien<br />
auf, beispielsweise eine ausgeprägte Schmerz- oder eine<br />
ausgeprägte respiratorische/kardiale Symptomatik.<br />
Bei der Versorgung stehen die individuellen Bedürfnisse<br />
und Wünsche der Patientinnen und Patienten sowie die<br />
Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen im Mittelpunkt.<br />
Die SAPV umfasst dabei je nach Bedarf:<br />
n alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung<br />
n zusätzlich die im Einzelfall erforderliche Koordination<br />
der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen<br />
Teilleistungen und<br />
n die Beratung, Anleitung und Begleitung des verordnenden<br />
Arztes.<br />
Die SAPV kann als Beratungsleistung, Koordination der<br />
Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder<br />
vollständige Versorgung erbracht werden. Es hängt vom<br />
jeweiligen <strong>aktuell</strong>en Versorgungsbedarf ab.<br />
Versorgungskonzept nötig<br />
Für einen SAPV-Vertragsabschluss entsprechend des zwischen<br />
Kassen und KV vereinbarten Rahmenvertrages muss<br />
das Palliative Care Team ein Versorgungskonzept erstellen.<br />
Dieses verbindliche, strukturierte und schriftlich dargelegte<br />
Konzept muss folgende Angaben beinhalten:<br />
n Standort<br />
n Versorgungsgebiet und -prozess