Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung
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1. Information beschaffen<br />
Um an das Problem heranzugehen, muss der Betriebsrat Informationen haben. Er<br />
muss sich beim Arbeitgeber, den Kollegen und der Gewerkschaft informieren. Häufig<br />
bekommt er nur bruchstückhafte Informationen:<br />
Dann sollte er nicht warten, bis alle<br />
Informationen vorliegen, sondern mit den<br />
bereits vorhandenen Informationen mögliche<br />
Auswirkungen analysieren. Aus den<br />
möglichen Auswirkungen ergeben sich in<br />
der Regel sowieso noch weitere Fragen, die<br />
dann zu einem späteren Zeitpunkt (wenn<br />
der Handlungsplan aufgestellt ist) nachgefragt<br />
werden müssen.<br />
Mit den "Folgeinformationen" muss dann<br />
überprüft werden, ob weitere mögliche<br />
Auswirkungen zu erwarten sind und ggf.<br />
neue Forderungen gestellt werden müssen<br />
und ob der Handlungsplan korrigiert werden<br />
muss.<br />
Die vorhandenen Informationen sollten stichpunktartig an eine Wandzeitung geschrieben<br />
werden.<br />
2. mögliche Auswirkungen analysieren<br />
Als nächster Schritt werden auf der BR-Sitzung die möglichen Auswirkungen im<br />
Brainstorming (auf Zuruf) ermittelt und an der Wandzeitung festgehalten. Die Auswirkungen<br />
werden nacheinander durchnummeriert. Hierbei kommt es nicht auf die<br />
tatsächlichen Auswirkungen an, sondern auf die möglichen Auswirkungen. Es kommt<br />
bei diesem Schritt darauf an, alle Eventualitäten zu beachten. Dabei sollte auch auf die<br />
unterschiedliche Betroffenheit verschiedener Beschäftigungsgruppen und auf Auswirkungen<br />
im betrieblichen, privaten und gesellschaftlichen Bereich geachtet werden.<br />
Aus der Analyse der möglichen Auswirkungen kann sich ein weiterer Informationsbedarf<br />
ergeben, der beim Arbeitgeber nachgefragt werden muss. Dies sollte dann in<br />
den Handlungsplan (Schritt 5) aufgenommen werden.<br />
Der Betriebsrat sollte die möglichen Auswirkungen als Information an die Belegschaft<br />
(BR-Info, Betriebsversammlung etc.) weiter geben. Wenn der Arbeitgeber darauf reagiert<br />
und die Auswirkungen bestreitet, dann sollte es kein Problem sein, in einer Betriebsvereinbarung<br />
derartige Auswirkungen zu verhindern.<br />
3. Forderungen aufstellen (träumen, ohne Schere im Kopf)<br />
In diesem Schritt werden auf einer weiteren Wandzeitung, die neben der mit den Auswirkungen<br />
gehängt wird, zu jeder Auswirkung eine oder mehrere "Traumforderungen"<br />
benannt. In dieser Phase sollen die betrieblichen Realitäten noch nicht berücksichtigt<br />
werden, sondern der Phantasie freien Lauf gelassen werden (was betrieblich machbar<br />
ist, wird erst im nächsten Schritt geprüft). Diese "Traumphase" hat den Vorteil, dass die<br />
Kollegen im Betriebsrat wesentlich weitergehende Forderungen benennen und diskutieren<br />
und über diese Methode zusätzliche Ideen kommen, die kurz-, mittel-, oder langfristig<br />
angegangen werden können und durchsetzbar sind.<br />
Die Forderungen sollten den Auswirkungen zugeordnet und wiederum nummeriert<br />
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