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Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung

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1. Information beschaffen<br />

Um an das Problem heranzugehen, muss der Betriebsrat Informationen haben. Er<br />

muss sich beim Arbeitgeber, den Kollegen und der Gewerkschaft informieren. Häufig<br />

bekommt er nur bruchstückhafte Informationen:<br />

Dann sollte er nicht warten, bis alle<br />

Informationen vorliegen, sondern mit den<br />

bereits vorhandenen Informationen mögliche<br />

Auswirkungen analysieren. Aus den<br />

möglichen Auswirkungen ergeben sich in<br />

der Regel sowieso noch weitere Fragen, die<br />

dann zu einem späteren Zeitpunkt (wenn<br />

der Handlungsplan aufgestellt ist) nachgefragt<br />

werden müssen.<br />

Mit den "Folgeinformationen" muss dann<br />

überprüft werden, ob weitere mögliche<br />

Auswirkungen zu erwarten sind und ggf.<br />

neue Forderungen gestellt werden müssen<br />

und ob der Handlungsplan korrigiert werden<br />

muss.<br />

Die vorhandenen Informationen sollten stichpunktartig an eine Wandzeitung geschrieben<br />

werden.<br />

2. mögliche Auswirkungen analysieren<br />

Als nächster Schritt werden auf der BR-Sitzung die möglichen Auswirkungen im<br />

Brainstorming (auf Zuruf) ermittelt und an der Wandzeitung festgehalten. Die Auswirkungen<br />

werden nacheinander durchnummeriert. Hierbei kommt es nicht auf die<br />

tatsächlichen Auswirkungen an, sondern auf die möglichen Auswirkungen. Es kommt<br />

bei diesem Schritt darauf an, alle Eventualitäten zu beachten. Dabei sollte auch auf die<br />

unterschiedliche Betroffenheit verschiedener Beschäftigungsgruppen und auf Auswirkungen<br />

im betrieblichen, privaten und gesellschaftlichen Bereich geachtet werden.<br />

Aus der Analyse der möglichen Auswirkungen kann sich ein weiterer Informationsbedarf<br />

ergeben, der beim Arbeitgeber nachgefragt werden muss. Dies sollte dann in<br />

den Handlungsplan (Schritt 5) aufgenommen werden.<br />

Der Betriebsrat sollte die möglichen Auswirkungen als Information an die Belegschaft<br />

(BR-Info, Betriebsversammlung etc.) weiter geben. Wenn der Arbeitgeber darauf reagiert<br />

und die Auswirkungen bestreitet, dann sollte es kein Problem sein, in einer Betriebsvereinbarung<br />

derartige Auswirkungen zu verhindern.<br />

3. Forderungen aufstellen (träumen, ohne Schere im Kopf)<br />

In diesem Schritt werden auf einer weiteren Wandzeitung, die neben der mit den Auswirkungen<br />

gehängt wird, zu jeder Auswirkung eine oder mehrere "Traumforderungen"<br />

benannt. In dieser Phase sollen die betrieblichen Realitäten noch nicht berücksichtigt<br />

werden, sondern der Phantasie freien Lauf gelassen werden (was betrieblich machbar<br />

ist, wird erst im nächsten Schritt geprüft). Diese "Traumphase" hat den Vorteil, dass die<br />

Kollegen im Betriebsrat wesentlich weitergehende Forderungen benennen und diskutieren<br />

und über diese Methode zusätzliche Ideen kommen, die kurz-, mittel-, oder langfristig<br />

angegangen werden können und durchsetzbar sind.<br />

Die Forderungen sollten den Auswirkungen zugeordnet und wiederum nummeriert<br />

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