Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung
Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung
Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beachte: MTM-Verfahren werden nur zielgerichtet eingesetzt.<br />
2. Da MTM-Verfahren häufig in Zusammenhang mit EDV-Programmen wie z.B.<br />
ANA/ZEBA-DATA eingesetzt werden, muss hierüber eine Betriebsvereinbarung<br />
abgeschlossen werden. Es besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates<br />
nach § 87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.<br />
3. In manchen Unternehmen wird versucht, MTM ausschließlich als eine Methode zur Arbeitsgestaltung<br />
und zur Planung von Arbeitsabläufen darzustellen, die angeblich nichts mit der Ermittlung von<br />
Vorgabezeiten zu tun habe.<br />
Im Entlohnungsgrundsatz "Zeitlohn" wird häufig versucht, den Arbeitnehmern MTM-Zeiten -<br />
inoffiziell - als Soll-Vorgaben (Leistungsnorm) zuzuweisen.<br />
Beachte: MTM ist ein Verfahren, mit dem gleichzeitig und untrennbar Arbeitsgestaltung und Ermittlung<br />
von Soll-Zeiten durchgeführt werden. Eine Anwendung von MTM ohne Zeitermittlung ist nicht<br />
möglich.<br />
4. Das Leistungsniveau, das den MTM-Zeiten zugrunde liegt, ist wesentlich höher als die übliche<br />
Leistung im Zeitlohn oder die REFA-Normalleistung bei Akkord- oder Prämienlohn. Bei der Einführung<br />
und Anwendung von MTM-Verfahren sollte der Betriebsrat darauf achten, dass es zu keiner<br />
unzumutbaren Leistungssteigerung kommt.<br />
Auch bei MTM-Analysen bestehen Ermessensspielräume: Arbeitsabläufe können "großzügiger"<br />
oder "strenger" analysiert werden. Aus dem jeweiligen Vorgehen resultieren entsprechende Zeitunterschiede.<br />
Das Verfahren ist nicht objektiv, nur weil Zeitwerte vorbestimmt sind. Auch hier bestehen<br />
Verhandlungsmöglichkeiten.<br />
Beachte: Aus gewerkschaftlicher Sicht sind MTM-Zeiten Leistungsobergrenzen, d.h. also Zeiten<br />
für die Prämienendleistung.<br />
5. Reine MTM-Zeiten können nicht als Vorgabezeiten verwendet werden, da sie keine sachlichen und<br />
persönlichen Verteilzeiten, keine Erholungszeiten und keine Störungs- oder Wartezeiten enthalten.<br />
MTM-Zeiten enthalten nur die Zeiten, die die Arbeitnehmer für die Verrichtung der Tätigkeiten brauchen<br />
sollen. Bei der Ermittlung von Vorgabezeiten müssen alle anderen notwendigen Zeiten dazugerechnet<br />
werden.<br />
6. Alle MTM-Zeiten, die im Betrieb verwendet werden, enthalten auch andere Zeitbestandteile, die<br />
nicht mit MTM analysierbar sind (z.B. MTM kann nicht eingesetzt werden bei geistig-kreativer Arbeit).<br />
Sie werden mit anderen Methoden der Datenermittlung erfasst, wie z.B.<br />
Selbstaufschreibung<br />
Vergleichen und Schätzen<br />
Multimomentaufnahme<br />
(siehe dazu die entsprechenden Arbeitsblätter)<br />
7. Werden MTM-Analysen ausschließlich zur Personalbemessung durchgeführt, so wird der Betriebsrat<br />
in der Regel hierüber nicht informiert. Da die Untersuchungen nicht direkt an den Arbeitsplätzen<br />
durchgeführt werden, ist es für den Betriebsrat oft sehr schwer herauszubekommen, ob ein MTM-<br />
Verfahren zur Personalbemessung verwendet wird oder nicht. Es hat sich daher als sinnvoll erwiesen<br />
genau nachzufragen, welche Verfahren zur Personalbemessung verwendet werden. Dies ist<br />
besonders dann von Bedeutung, wenn den Arbeitnehmern durchschnittliche Bearbeitungszeiten<br />
vorgegeben werden.<br />
Beachte: Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass nur vereinbarte Methoden zur Datenermittlung<br />
verwendet werden, wenn die Ergebnisse Bestandteil der Vorgabezeit sein sollen. Es besteht ein<br />
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Ziffer 10 BetrVG.<br />
Seite 39