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Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung

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Beachte: MTM-Verfahren werden nur zielgerichtet eingesetzt.<br />

2. Da MTM-Verfahren häufig in Zusammenhang mit EDV-Programmen wie z.B.<br />

ANA/ZEBA-DATA eingesetzt werden, muss hierüber eine Betriebsvereinbarung<br />

abgeschlossen werden. Es besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates<br />

nach § 87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.<br />

3. In manchen Unternehmen wird versucht, MTM ausschließlich als eine Methode zur Arbeitsgestaltung<br />

und zur Planung von Arbeitsabläufen darzustellen, die angeblich nichts mit der Ermittlung von<br />

Vorgabezeiten zu tun habe.<br />

Im Entlohnungsgrundsatz "Zeitlohn" wird häufig versucht, den Arbeitnehmern MTM-Zeiten -<br />

inoffiziell - als Soll-Vorgaben (Leistungsnorm) zuzuweisen.<br />

Beachte: MTM ist ein Verfahren, mit dem gleichzeitig und untrennbar Arbeitsgestaltung und Ermittlung<br />

von Soll-Zeiten durchgeführt werden. Eine Anwendung von MTM ohne Zeitermittlung ist nicht<br />

möglich.<br />

4. Das Leistungsniveau, das den MTM-Zeiten zugrunde liegt, ist wesentlich höher als die übliche<br />

Leistung im Zeitlohn oder die REFA-Normalleistung bei Akkord- oder Prämienlohn. Bei der Einführung<br />

und Anwendung von MTM-Verfahren sollte der Betriebsrat darauf achten, dass es zu keiner<br />

unzumutbaren Leistungssteigerung kommt.<br />

Auch bei MTM-Analysen bestehen Ermessensspielräume: Arbeitsabläufe können "großzügiger"<br />

oder "strenger" analysiert werden. Aus dem jeweiligen Vorgehen resultieren entsprechende Zeitunterschiede.<br />

Das Verfahren ist nicht objektiv, nur weil Zeitwerte vorbestimmt sind. Auch hier bestehen<br />

Verhandlungsmöglichkeiten.<br />

Beachte: Aus gewerkschaftlicher Sicht sind MTM-Zeiten Leistungsobergrenzen, d.h. also Zeiten<br />

für die Prämienendleistung.<br />

5. Reine MTM-Zeiten können nicht als Vorgabezeiten verwendet werden, da sie keine sachlichen und<br />

persönlichen Verteilzeiten, keine Erholungszeiten und keine Störungs- oder Wartezeiten enthalten.<br />

MTM-Zeiten enthalten nur die Zeiten, die die Arbeitnehmer für die Verrichtung der Tätigkeiten brauchen<br />

sollen. Bei der Ermittlung von Vorgabezeiten müssen alle anderen notwendigen Zeiten dazugerechnet<br />

werden.<br />

6. Alle MTM-Zeiten, die im Betrieb verwendet werden, enthalten auch andere Zeitbestandteile, die<br />

nicht mit MTM analysierbar sind (z.B. MTM kann nicht eingesetzt werden bei geistig-kreativer Arbeit).<br />

Sie werden mit anderen Methoden der Datenermittlung erfasst, wie z.B.<br />

Selbstaufschreibung<br />

Vergleichen und Schätzen<br />

Multimomentaufnahme<br />

(siehe dazu die entsprechenden Arbeitsblätter)<br />

7. Werden MTM-Analysen ausschließlich zur Personalbemessung durchgeführt, so wird der Betriebsrat<br />

in der Regel hierüber nicht informiert. Da die Untersuchungen nicht direkt an den Arbeitsplätzen<br />

durchgeführt werden, ist es für den Betriebsrat oft sehr schwer herauszubekommen, ob ein MTM-<br />

Verfahren zur Personalbemessung verwendet wird oder nicht. Es hat sich daher als sinnvoll erwiesen<br />

genau nachzufragen, welche Verfahren zur Personalbemessung verwendet werden. Dies ist<br />

besonders dann von Bedeutung, wenn den Arbeitnehmern durchschnittliche Bearbeitungszeiten<br />

vorgegeben werden.<br />

Beachte: Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass nur vereinbarte Methoden zur Datenermittlung<br />

verwendet werden, wenn die Ergebnisse Bestandteil der Vorgabezeit sein sollen. Es besteht ein<br />

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Ziffer 10 BetrVG.<br />

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