Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung
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Zu den Anlagen:<br />
Die in der Anlage aufgeführten Eckpunkte für eine von Betriebsvereinbarung sind als<br />
Ausgangspunkte für weitere Überlegungen des Betriebsrates konzipiert. Sie dürfen und<br />
können auf keinen Fall so übernommen werden, sondern müssen den jeweiligen betrieblichen<br />
Bedingungen sehr genau angepasst werden.<br />
Hierzu empfehlen wir einen Sachverständigen nach § 80 Absatz 3 BetrVG hinzuzuziehen.<br />
Mit ihm zusammen sollte der Betriebsrat die betriebliche Situation untersuchen<br />
und danach eine Betriebsvereinbarung erarbeiten.<br />
7. Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung Datenermittlung<br />
Eckpunkte für die Regelung der Datenermittlung und Datenverwendung zur Leistungsbemessung,<br />
Personalbedarfsrechnung und Personalplanung.<br />
1. Geltungsbereich<br />
2. Information und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei der Planung, Durchführung<br />
und Auswertung der Untersuchungen zur Leistungsbemessung und Personalplanung.<br />
3. Methoden der Datenermittlung (z.B. Selbstaufschreibungen, Multimomentaufnahmen,<br />
MTM etc.) sind mit dem BR vor Beginn der Untersuchung zu vereinbaren.<br />
Es dürfen nur die vereinbarten Methoden zur Leistungsbemessung verwendet<br />
werden.<br />
4. Die vereinbarten Daten müssen repräsentativ und rekonstruierbar, d.h. überprüfbar<br />
sein.<br />
5. Der Untersuchungszeitraum ist so zu wählen, dass alle anfallenden Tätigkeiten<br />
sowie tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeiten erfasst werden.<br />
6. Die technischen Hilfsmittel zur Datenermittlung wie z.B. Stoppuhren, EDVgestützte<br />
Datenerfassungsgeräte sind zu vereinbaren.<br />
7. Die Abteilungen, in denen Datenermittlung zur Leistungsbemessung erfolgen soll,<br />
sind festzuschreiben.<br />
8. Die betroffenen Arbeitnehmer / Gruppen sind umfassend über Ziele, Methoden,<br />
Zeitpunkt, Dauer und Ergebnisse der Untersuchung zu informieren. Sie müssen<br />
mit den ermittelten Daten einverstanden sein.<br />
9. Die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass<br />
sie den Grundsätzen einer menschengerechten, inhalts- und abwechslungsreichen<br />
Arbeit entsprechen. Die Arbeit soll ein Mindestmaß an eigenständigen<br />
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