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Gerald Fuhlendorf - Labyrinth-Beratung

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Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung zu Methoden der Datenermittlung<br />

und - verwendung / Personalbedarfsrechnung / -planung<br />

1. betrieblich.........................<br />

2. persönlich..........................<br />

3. fachlich............................<br />

Entwurf<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese BV / DV gilt für alle Methoden der Datenermittlung und -aufbereitung (insbesondere<br />

MTM) sowie darauf beruhende Verfahren / Methoden der Personalbedarfsrechnung<br />

/ -planung und Leistungsbemessung.<br />

§ 2 Zusammenarbeit mit dem BR / PR<br />

1. Der BR / PR ist rechtzeitig und umfassend über alle Planungen zum Einsatz von<br />

Methoden der Datenermittlung und -aufbereitung und darauf basierenden Verfahren<br />

/ Methoden der Personal- und Leistungsbemessung / -planung unter Vorlage<br />

aller Unterlagen zu informieren. Dies gilt auch für alle technischen Hilfsmittel<br />

(z.B. Erhebungsinstrumente und EDV), die zur Datenermittlung und -aufbereitung<br />

eingesetzt werden (sollen).<br />

2. Bei Bedarf sind dem BR / PR die ausgehändigten Unterlagen zu erläutern. Der BR /<br />

PR hat das Recht, Sachverständige seiner Wahl hinzuzuziehen. Die Kosten trägt<br />

der Arbeitgeber.<br />

3. Die vorgesehenen Verfahren werden mit dem BR / PR beraten und im Hinblick auf<br />

die nachfolgenden Regelungen einvernehmlich festgelegt.<br />

4. Der BR / PR hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied an der Arbeit der Projektbzw.<br />

Untersuchungsgruppen teilzunehmen.<br />

§ 3 Datenerhebung und -verwendung<br />

1. Die in die Datenermittlung einzubeziehenden Arbeitsbereiche und die für die Analyse<br />

zu verwendenden Verfahren der Datenermittlung (z.B. MTM) müssen vorher<br />

eindeutig festgelegt werden.<br />

2. Arbeitsbereiche, die in die Analyse einbezogen werden sollen, müssen vollständig<br />

erfasst und beschrieben werden.<br />

Bei der Verwendung von Normzeitenkatalogen müssen ausreichende Überprüfungen<br />

/ Korrekturen durch eigene Untersuchungen erfolgen.<br />

Seite 85

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