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Hilfen für suchtkranke Menschen in besonderen sozialen ...

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

aufgebaut werden könnten, notwendigerweise immer <strong>in</strong> Ergänzung zu bestehenden und <strong>für</strong><br />

andere Zielgruppen ja unverzichtbaren <strong>Hilfen</strong>.<br />

― Bei aller Unterschiedlichkeit <strong>in</strong>dividueller Problemlagen be<strong>in</strong>haltet der Aufenthalt <strong>in</strong> der<br />

Wohnungslosenhilfe doch auch e<strong>in</strong>e große lebensstilprägende Geme<strong>in</strong>samkeit von Problem-<br />

lagen – „man ist ganz unten angekommen“. Diese Geme<strong>in</strong>samkeit e<strong>in</strong>es „letzten Zufluchts-<br />

ortes“ sche<strong>in</strong>t uns neben der <strong>in</strong> Jahrzehnten gewachsenen Erfahrung aus der Arbeit mit<br />

diesen <strong>Menschen</strong> h<strong>in</strong>reichend Grund da<strong>für</strong>, auch suchtspezifische Betreuungsangebote <strong>in</strong> der<br />

Wohnungslosenhilfe zu verorten und dabei das Knowhow der dortigen KollegInnen im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>es personengebundenen Casemanagement zu nutzen.<br />

― Die teuerste und gleichzeitig unmenschlichste Hilfe ist e<strong>in</strong>e Hilfe ohne klare und<br />

erfolgversprechende Entwicklungsperspektive. Konkrete Teilhabeperspektiven lassen sich<br />

aber nicht / nur sehr begrenzt an e<strong>in</strong>zelnen Behandlungsmaßnahmen oder Interventionen<br />

festmachen, sondern nur an den angestrebten Teilhabeergebnissen /-effekten. Hier ist im<br />

Interesse e<strong>in</strong>er Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe aus unserer Sicht zunächst e<strong>in</strong>e<br />

fachlich fundierte und entwicklungsorientierte Bestandsaufnahme der derzeitigen Klientel<br />

der Wohnungslosenhilfe notwendig. E<strong>in</strong>e solche „Bestandsaufnahme“ muss neben der<br />

aktuellen materiellen Lebenssituation auch alle Aspekte der gesundheitlichen Situation mit<br />

berücksichtigen und geht <strong>in</strong> der Tendenz über die etablierte Hilfebedarfserfassung h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong><br />

Richtung e<strong>in</strong>er Perspektivenklärung. E<strong>in</strong>e solche Bestandsaufnahme muss zw<strong>in</strong>gend als<br />

dialogischer Prozess mit den Klienten gestaltet werden und darf nicht vorschnell <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Leistungsentscheidung missbraucht werden!<br />

― E<strong>in</strong>e solche Bestandsaufnahme sollte vielmehr dabei helfen, <strong>für</strong> e<strong>in</strong>zelne zu def<strong>in</strong>ierende<br />

Teilgruppen der Klientel aus fachlicher Sicht und aus der Perspektive der Betroffenen<br />

realistisch ersche<strong>in</strong>ende Entwicklungsperspektiven <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Verbesserung beruflicher und<br />

sozialer Teilhabe zu formulieren oder aber den Erhalt der aktuellen Lebenssituation als<br />

wesentliches und mögliches Hilfeziel festzuhalten. Aus der Perspektive e<strong>in</strong>es Kosten- und<br />

Leistungsträgers geht es also darum zu prüfen, <strong>für</strong> welche Teilgruppen der Wohnungslosen<br />

(mit Suchtproblemen) welche Teilhabeverbesserungen möglich ersche<strong>in</strong>en, so dass auch e<strong>in</strong>e<br />

gezielt <strong>in</strong>tensivere Hilfeleistung perspektivisch s<strong>in</strong>nvoll wird. Erfolgreiche Teilhabeeffekte<br />

s<strong>in</strong>d nämlich <strong>in</strong> der Regel auch mit e<strong>in</strong>em zukünftigen M<strong>in</strong>deraufwand <strong>für</strong> öffentliche Kassen<br />

und Sozialversicherungssysteme verbunden, rechnen sich also.<br />

― Der <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e konkrete Teilhabeverbesserung zw<strong>in</strong>gend erforderliche konkrete Mehraufwand<br />

<strong>für</strong> Vernetzung und Casemanagement müsste allerd<strong>in</strong>gs als e<strong>in</strong>e spezifische <strong>in</strong>direkte<br />

Leistung auch <strong>in</strong> der Vergütungskalkulation der Leistungen nach §67 SGB XII berücksichtigt<br />

werden. Vergleichbare Steuerungsimpulse müssten gleichzeitig aber auch <strong>für</strong> die Schnitt-<br />

stelle der beiden Hilfebereiche und damit <strong>für</strong> die Zuwendungsf<strong>in</strong>anzierung der Suchthilfe<br />

entwickelt werden.<br />

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