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Hilfen für suchtkranke Menschen in besonderen sozialen ...

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

<strong>in</strong> hohem Maß von <strong>in</strong>nen wie außen „störanfällig“. Gerade auf Suchtmittelreduktion<br />

abzielende Verhaltensänderungen s<strong>in</strong>d daher nur auf der Basis klarer Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

verlässlicher Vertrauensbeziehungen und langfristiger Stabilisierung s<strong>in</strong>nvoll und möglich: die<br />

Vorstellung, dass e<strong>in</strong>e Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz automatisch schon e<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n an persönlicher<br />

Lebensqualität be<strong>in</strong>halte, trifft auf <strong>Menschen</strong> dieser Zielgruppe meist eher nicht zu.<br />

― Bei e<strong>in</strong>em Übergang <strong>in</strong> Behandlungsangebote der Suchtrehabilitation ist deshalb von<br />

besonderer Bedeutung, dass mit der Absolvierung e<strong>in</strong>er suchttherapeutischen Behandlung<br />

oder auch e<strong>in</strong>er auf die berufliche Re<strong>in</strong>tegration abzielenden Adaptionsbehandlung der<br />

spezifische Hilfebedarf dieser <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> aller Regel eben noch nicht gedeckt ist: gerade<br />

aufgrund ihrer <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten und ihrer prägenden Lebenserfahrungen<br />

stellt die Bewährung im Lebensalltag erfahrungsgemäß die größte Herausforderung <strong>für</strong> diese<br />

schwer bee<strong>in</strong>trächtigten <strong>Menschen</strong> dar und die Beendigung der ja meist alltagsstützenden<br />

<strong>sozialen</strong> Beziehung zum Helfer wäre gewissermaßen die Bestrafung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Zielerreichung.<br />

Hier s<strong>in</strong>d über die Leistungsverpflichtungen des SGB VI oder SGB V, die ja im Rahmen der<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Suchtreha die soziale Teilhabe nicht be<strong>in</strong>halten, h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> aller Regel weitere<br />

modulare Leistungen nach § 67 oder auch nach §§53ff SGB XII verb<strong>in</strong>dlich und nahtlos sicher<br />

zu stellen; die im Rahmen der Suchtrehabilitation mögliche „ergänzende Leistung“ der<br />

Suchtrehanachsorge ist von Intensität und Dauer ganz sicher nicht <strong>in</strong> der Lage, den Bedarf an<br />

verlässlicher Begleitung und Unterstützung bei der Arbeits- und Alltags<strong>in</strong>tegration wirksam<br />

abzudecken.<br />

― Die Ambivalenz bzw. Ablehnung gegenüber der Suchthilfe kann mit Vertrauensaufbau über<br />

e<strong>in</strong>e personale Beziehung und e<strong>in</strong>e <strong>für</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Klienten „lohnende“ konkrete<br />

Entwicklungsperspektive angegangen werden. E<strong>in</strong>e generelle E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Suchtberatern<br />

<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>same Präsenzzeiten ist weder praktikabel noch s<strong>in</strong>nvoll; Suchtberater bleiben dabei<br />

<strong>in</strong> der Regel 'Fremdkörper' im Sett<strong>in</strong>g der Wohnungslosenhilfe. Wirksamer ist die<br />

geme<strong>in</strong>same Gestaltung von 'Brückenangeboten' <strong>in</strong> konkreten Bedarfsfällen 7 .<br />

― E<strong>in</strong>e Reduzierung oder Aufgabe des Suchtmittels muss <strong>für</strong> den Betroffenen lohnend<br />

ersche<strong>in</strong>en, hier<strong>für</strong> braucht es durchdachte Anreizstrukturen. Gute Erfahrungen werden z.B.<br />

gemacht mit prämiengekoppelten Beschäftigungsangeboten, deren Zugang täglich mit e<strong>in</strong>em<br />

Alkoholtest geregelt ist. Vor allem auch <strong>für</strong> die große Zahl von Personen ohne realistische<br />

Chancen auf (nochmalige) reguläre Erwerbstätigkeit ist die Entwicklung alternativer<br />

beruflicher Teilhabe deshalb entscheidend. Dabei ist <strong>in</strong>sbesondere zu denken an<br />

längerfristige Formen öffentlicher Beschäftigung, Bildung von Erwerbslosen<strong>in</strong>itiativen mit<br />

Alternativen zur Erwerbstätigkeit bis h<strong>in</strong> zu Formen von repressionsfreier Grundsicherung zur<br />

Entwicklung s<strong>in</strong>nvoller Betätigung.<br />

7 Hier ist <strong>in</strong>sbesondere an die e<strong>in</strong>zelfallorientierte Erarbeitung von Zielperspektiven zu denken.<br />

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