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Hilfen für suchtkranke Menschen in besonderen sozialen ...

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

VI.<br />

VII.<br />

VIII.<br />

beantworten, auch e<strong>in</strong> ethisch fundierter zeitlicher Vorrang krankheitsbezogener<br />

mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Hilfen</strong> kann mehrheitlich nicht unterstellt werden.<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten haben häufig Vorerfahrungen mit der<br />

Suchthilfe, die subjektiv als unbefriedigend und wirkungslos erlebt wurden; es besteht<br />

deshalb oft e<strong>in</strong>e nur ger<strong>in</strong>g belastbare Erfolgserwartung. Die ambulante Suchthilfe ist<br />

zudem mit ihrem Hilfeangebot selten <strong>für</strong> die spezifischen Bedarfe dieser Zielgruppe<br />

strukturiert (faktische Zugangs- und Nutzungsbarrieren) und verfügt auch eher selten über<br />

spezifische zielgruppenadäquate Handlungskompetenzen. Die ganz überwiegend<br />

abst<strong>in</strong>enzgebundenen Hilfeangebote der Suchthilfe entsprechen <strong>in</strong> der Regel nicht den<br />

Bedarfslagen und den realen Entwicklungsmöglichkeiten der <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong><br />

<strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten; aber auch die auf Konsumreduzierung (Kontrolliertes Tr<strong>in</strong>ken)<br />

abzielende Hilfeangebote s<strong>in</strong>d überwiegend auf e<strong>in</strong>e Klientel orientiert, die mehrheitlich <strong>in</strong><br />

noch stabilen <strong>sozialen</strong> Verhältnissen lebt.<br />

Gerade angesichts der vielfältigen Misserfolgs- und Ausgrenzungserfahrungen wohnungs-<br />

loser <strong>Menschen</strong> und ihrer überdurchschnittlich oft erlittenen Traumatisierungen braucht<br />

jede Veränderungsmotivation e<strong>in</strong>en stabilen und verlässlichen Vertrauensrahmen und im<br />

Kontext e<strong>in</strong>er Abhängigkeit auch oft lange Entwicklungszeiten. E<strong>in</strong>e wirksame<br />

Veränderungsmotivierung kann bei diesen <strong>Menschen</strong> aufgrund ihrer <strong>besonderen</strong><br />

Problemlagen auch nicht im Rahmen konsekutiver „Wenn-Dann“-<strong>Hilfen</strong> erreicht werden,<br />

sondern muss sich auf tatsächlich unmittelbar erlebbare, <strong>in</strong>dividualisierte und längerfristig<br />

stabile Zielperspektiven und auf reale Teilhabe beziehen.<br />

Zielführend s<strong>in</strong>d deshalb <strong>in</strong>telligente Vernetzungslösungen 3 an der Schnittstelle zwischen<br />

den beiden Hilfebereichen. Für e<strong>in</strong>e wirksame und nachhaltige Entwicklung müssen dabei<br />

verlässliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> Teilhabe gesichert oder gezielt aufgebaut werden (z.B.<br />

sozialer Arbeitsmarkt). E<strong>in</strong>e notwendige Konzeptualisierung solcher <strong>Hilfen</strong> <strong>in</strong> der Struktur<br />

der <strong>Hilfen</strong> nach § 67 sollte sich dabei stets aus e<strong>in</strong>er engen fachlichen Kooperation zwischen<br />

Suchthilfe und Wohnungslosenhilfe entwickeln. Wesentlich dabei s<strong>in</strong>d sowohl der Erhalt<br />

verlässlicher personaler Vertrauensbeziehungen als auch klarer und stützender Alltags-<br />

strukturen. In solche neuen <strong>Hilfen</strong> kann die Fachlichkeit der Suchthilfe möglicherweise <strong>in</strong><br />

Form von modularen Leistungen nach § 53 e<strong>in</strong>bezogen werden 4 ; <strong>in</strong> der Bündelung der<br />

verschiedenen fachlichen <strong>Hilfen</strong> aber muss die Wohnungslosenhilfe e<strong>in</strong>e Case-<br />

Management-Funktion behalten.<br />

3 Intelligente Vernetzungslösungen <strong>in</strong> diesem Kontext s<strong>in</strong>d geme<strong>in</strong>sam / partnerschaftlich entwickelte Vernetzungen unter<br />

e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>deutigen Teilhabeorientierung, die konzeptionell unter E<strong>in</strong>beziehung der Fachlichkeit beider Bereiche entwickelt<br />

und arbeitsteilig verpflichtend erbracht werden.<br />

4 Diese Leistungsmodule nach § 53 s<strong>in</strong>d von der Suchthilfe als zielgruppenspezifische E<strong>in</strong>gliederungshilfen neben der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Dase<strong>in</strong>svorsorge zu entwickeln. Auf sie besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch, wenn die Teilhabe neben den<br />

<strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten auch durch die Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er Suchterkrankung e<strong>in</strong>geschränkt oder bedroht ist.<br />

3

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