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RCW 1892 - Ruder-Club Witten eV

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Als <strong>Ruder</strong>n auf der Ruhr verboten war<br />

Auszug aus den <strong>RCW</strong>-Nachrichten vom Juni 1924,<br />

in der Zeit der französischen Ruhrbesetzung<br />

Wiederaufnahme des <strong>Ruder</strong>ns.<br />

Am Dienstag, den 20. Mai, war der 1. Vorsitzende, Herr Heinrich Korfmann, und<br />

dessen Stellvertreter, Herr Walter Lohde, zur französischen Kommandantur vorgeladen.<br />

Der Zivilkommandant für den Platz <strong>Witten</strong>, Herr Kapitän Michel, erklärte den<br />

beiden Herren, daß der <strong>Ruder</strong>klub die Erlaubnis bekommen könne zu rudern, falls<br />

sich die rudernden Mitglieder folgenden Bedingungen unterwerfen:<br />

1. Es dürfen nur Sportboote fahren, die nicht an dem gegenüberliegenden Ufer anlegen.<br />

2. Jedes Boot muß, als dem R.C.W. gehörig, durch die Flagge gekennzeichnet sein.<br />

3. <strong>Ruder</strong>fahrten dürfen nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends stattfinden.<br />

Für die korrekte Durchführung der von der Besatzungsbehörde erlassenen Bestimmung<br />

haftet der Vorsitzende der französischen Besatzungsbehörde gegenüber. Wie<br />

uns bekannt geworden ist, hat der <strong>Ruder</strong>verein Bochum bereits ein Gesuch an die<br />

Besatzungsbehörde gerichtet, Antwort jedoch nicht erhalten. Auf jeden Fall wird<br />

die französische Besatzungsbehörde der sportlichen <strong>Ruder</strong>ei keine Schwierigkeiten<br />

bereiten, solange die Vorschriften erfüllt werden. Das <strong>Ruder</strong>n in Vergnügungsbooten<br />

bleibt vorerst noch untersagt.<br />

Wir fordern nun all diejenigen ausübenden Mitglieder, die in diesem Sommer rudern<br />

wollen, auf, dies unverzüglich dem 1. <strong>Ruder</strong>wart, Herrn Heinz Bruno, mitzuteilen.<br />

Der Bochumer <strong>Ruder</strong>verein hat uns seinerzeit in liebenswürdiger Weise erlaubt, einige<br />

Boote in seinem Bootshause unterzubringen, unter der Voraussetzung natürlich, daß<br />

wir auch von Zeit zu Zeit die Nachtwachen im Bootshause übernehmen.<br />

Alle Mitglieder, die sich jetzt zum <strong>Ruder</strong>n Melden, müssen sich ehrenwörtlich verpflichten,<br />

alle diese Bedingungen auf das strikteste zu erfüllen, denn für jede Übertretung<br />

haftet unser Vorsitzender. Aber jeder echte <strong>Ruder</strong>er wird es mit Freuden<br />

begrüßen, daß er den <strong>Ruder</strong>sport wieder ausüben kann und alle Vorschriften und<br />

Beschränkungen gern in Kauf nehmen.<br />

Das <strong>Ruder</strong>n nimmt unter allen Leibesübungen eine Sonderstellung ein, da es in der<br />

ausgiebigsten Weise den ganzen Körper erfasst. Es wird anfangs schwer sein nach<br />

langer Zeit der Untätigkeit den geregelten und disziplinierten <strong>Ruder</strong>betrieb wieder<br />

aufzunehmen, aber alle Teilnehmer werden den Lohn in seelischer und körperlicher<br />

Erfrischung nach Hause tragen.<br />

Der <strong>Ruder</strong>wart nimmt Meldungen bis zum 21. Juni entgegen. Am 21. Juni, gelegentlich<br />

des Herrenabends, findet bei Borgmann die endgültige Verpflichtung der Teilnehmer<br />

statt. Also, <strong>Ruder</strong>er heraus!<br />

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