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Halbjahresbericht Triodos SICAV I Juni 2011 - Triodos Bank

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Allgemeine<br />

Informationen<br />

Der <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds ist eine Investmentgesellschaft<br />

nach dem Recht des Großherzogtums<br />

Luxemburg und unterliegt Teil I des Gesetzes<br />

vom 20. Dezember 2002 über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen (dem „Gesetz von 2002“).<br />

Der <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds ist als Umbrella-Fonds<br />

strukturiert und kann Anlegern eine Vielfalt von<br />

Teilfonds anbieten. Derzeit bietet der <strong>Triodos</strong><br />

<strong>SICAV</strong> I Fonds die folgenden Teilfonds an:<br />

– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Bond Fund<br />

(aufgelegt im Juli 2007)<br />

– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Equity Fund<br />

(aufgelegt im Juli 2007)<br />

– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Mixed Fund<br />

(aufgelegt am 25. <strong>Juni</strong> 2010)<br />

– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Pioneer Fund<br />

(aufgelegt im März 2007)<br />

Das Geschäftsjahr des <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds<br />

beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember<br />

des gleichen Jahres.<br />

Die Jahreshauptversammlung findet an jedem<br />

dritten Mittwoch im April in der Stadt Luxemburg<br />

an dem in der Einladung angegebenen Ort statt.<br />

Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag, wird<br />

die Versammlung am nächsten Geschäftstag<br />

abgehalten.<br />

Die Einladung zu einer Hauptversammlung ist<br />

jedem eingetragenen Anteilsinhaber mindestens<br />

acht Tage vor der Versammlung zuzusenden und,<br />

soweit nach luxemburgischen Recht erforderlich,<br />

im Mémorial zu veröffentlichen.<br />

Der <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds veröffentlicht einen<br />

ausführlichen geprüften Jahresbericht. Der<br />

<strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds veröffentlicht zudem <strong>Halbjahresbericht</strong>e.<br />

Die vorgenannten Dokumente werden innerhalb<br />

von vier Monaten (Jahresbericht) bzw. zwei<br />

Monaten (<strong>Halbjahresbericht</strong>) nach dem betreffenden<br />

Datum an die eingetragenen Anteilsinhaber<br />

versandt; Kopien sind für jedermann am Sitz<br />

des <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds und von der <strong>Triodos</strong><br />

<strong>Bank</strong> kostenlos erhältlich: www.triodos.com,<br />

www.triodos.nl oder www.triodos.be<br />

Zinsrichtlinie<br />

Das Gesetz vom 21. <strong>Juni</strong> 2005 („Gesetz“) überträgt<br />

die Richtlinie 2003/48/EG des Rates zur<br />

Besteuerung von Zinserträgen („Zinsrichtlinie“) in<br />

22<br />

luxemburgisches Recht. Die Zinsrichtlinie betrifft<br />

Zahlungen in Form von Zinszahlungen aus<br />

Forderungen (steuerpflichtiges Einkommen), die<br />

in einem Mitgliedstaat der EU („Mitgliedstaat“) an<br />

natürliche Personen („wirtschaftliche Eigentümer“)<br />

in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen.<br />

Nach der Zinsrichtlinie müssen Mitgliedstaaten<br />

den Steuerbehörden des Mitgliedstaats des wirtschaftlichen<br />

Eigentümers Informationen zu<br />

Zahlungen von steuerpflichtigem Einkommen und<br />

die Identität des betreffenden Begünstigten übermitteln<br />

(„Automatische Auskunftserteilung“).<br />

Österreich, Belgien und Luxemburg haben sich<br />

jedoch entschieden, die Zahlungen von steuerpflichtigem<br />

Einkommen für eine Übergangszeit mit<br />

einer Quellensteuer zu belegen. Andere Länder<br />

einschließlich der Schweize rischen Eidgenossenschaft,<br />

der abhängigen oder assoziierten Gebiete<br />

der Mitgliedstaaten, des Fürstentums Monaco,<br />

des Fürstentums Liechtenstein, des Fürstentums<br />

Andorra und der Republik San Marino haben ebenfalls<br />

Maßnahmen eingeführt, die der Automatischen<br />

Auskunfts erteilung oder der Anwendung der<br />

Quellensteuer entsprechen.<br />

Laut nationalem Recht liegt die anzuwendende<br />

Quellensteuer in Luxemburg vom 1. Juli 2008 bis<br />

30. <strong>Juni</strong> <strong>2011</strong> bei 20 Prozent; ab 1. Juli <strong>2011</strong> wird<br />

sie letztmals auf 35 Prozent angehoben.<br />

Artikel 9 des Gesetzes sieht allerdings vor, dass<br />

keine Quellensteuer einbehalten wird, wenn der<br />

wirtschaftliche Eigentümer die Zahlstelle ausdrücklich<br />

schriftlich zur Automatischen Auskunftserteilung<br />

ermächtigt.<br />

Dividendenausschüttungen von <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I<br />

fallen unter die Zinsrichtlinie („in scope“), wenn<br />

mehr als 15 Prozent des Vermögens des betreffenden<br />

Portfolios in Forderungen (wie im Gesetz definiert)<br />

investiert sind. Erlöse aus Rücknahmen, die<br />

Anteilsinhaber beim Verkauf von Anteilen erzielen,<br />

fallen unter die Zinsrichtlinie („in scope“), wenn<br />

mehr als 40 Prozent des Vermögens des betreffenden<br />

Teilfonds in Forderungen investiert sind.<br />

<strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I kann jeden Antrag auf Anteile<br />

zurückweisen, wenn der beantragende Anleger<br />

der Gesellschaft die vom Gesetz geforderten<br />

vollständigen und ausreichenden Informationen<br />

nicht mitteilt.

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