Halbjahresbericht Triodos SICAV I Juni 2011 - Triodos Bank
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Allgemeine<br />
Informationen<br />
Der <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds ist eine Investmentgesellschaft<br />
nach dem Recht des Großherzogtums<br />
Luxemburg und unterliegt Teil I des Gesetzes<br />
vom 20. Dezember 2002 über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen (dem „Gesetz von 2002“).<br />
Der <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds ist als Umbrella-Fonds<br />
strukturiert und kann Anlegern eine Vielfalt von<br />
Teilfonds anbieten. Derzeit bietet der <strong>Triodos</strong><br />
<strong>SICAV</strong> I Fonds die folgenden Teilfonds an:<br />
– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Bond Fund<br />
(aufgelegt im Juli 2007)<br />
– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Equity Fund<br />
(aufgelegt im Juli 2007)<br />
– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Mixed Fund<br />
(aufgelegt am 25. <strong>Juni</strong> 2010)<br />
– den <strong>Triodos</strong> Sustainable Pioneer Fund<br />
(aufgelegt im März 2007)<br />
Das Geschäftsjahr des <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds<br />
beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember<br />
des gleichen Jahres.<br />
Die Jahreshauptversammlung findet an jedem<br />
dritten Mittwoch im April in der Stadt Luxemburg<br />
an dem in der Einladung angegebenen Ort statt.<br />
Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag, wird<br />
die Versammlung am nächsten Geschäftstag<br />
abgehalten.<br />
Die Einladung zu einer Hauptversammlung ist<br />
jedem eingetragenen Anteilsinhaber mindestens<br />
acht Tage vor der Versammlung zuzusenden und,<br />
soweit nach luxemburgischen Recht erforderlich,<br />
im Mémorial zu veröffentlichen.<br />
Der <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds veröffentlicht einen<br />
ausführlichen geprüften Jahresbericht. Der<br />
<strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds veröffentlicht zudem <strong>Halbjahresbericht</strong>e.<br />
Die vorgenannten Dokumente werden innerhalb<br />
von vier Monaten (Jahresbericht) bzw. zwei<br />
Monaten (<strong>Halbjahresbericht</strong>) nach dem betreffenden<br />
Datum an die eingetragenen Anteilsinhaber<br />
versandt; Kopien sind für jedermann am Sitz<br />
des <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I Fonds und von der <strong>Triodos</strong><br />
<strong>Bank</strong> kostenlos erhältlich: www.triodos.com,<br />
www.triodos.nl oder www.triodos.be<br />
Zinsrichtlinie<br />
Das Gesetz vom 21. <strong>Juni</strong> 2005 („Gesetz“) überträgt<br />
die Richtlinie 2003/48/EG des Rates zur<br />
Besteuerung von Zinserträgen („Zinsrichtlinie“) in<br />
22<br />
luxemburgisches Recht. Die Zinsrichtlinie betrifft<br />
Zahlungen in Form von Zinszahlungen aus<br />
Forderungen (steuerpflichtiges Einkommen), die<br />
in einem Mitgliedstaat der EU („Mitgliedstaat“) an<br />
natürliche Personen („wirtschaftliche Eigentümer“)<br />
in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen.<br />
Nach der Zinsrichtlinie müssen Mitgliedstaaten<br />
den Steuerbehörden des Mitgliedstaats des wirtschaftlichen<br />
Eigentümers Informationen zu<br />
Zahlungen von steuerpflichtigem Einkommen und<br />
die Identität des betreffenden Begünstigten übermitteln<br />
(„Automatische Auskunftserteilung“).<br />
Österreich, Belgien und Luxemburg haben sich<br />
jedoch entschieden, die Zahlungen von steuerpflichtigem<br />
Einkommen für eine Übergangszeit mit<br />
einer Quellensteuer zu belegen. Andere Länder<br />
einschließlich der Schweize rischen Eidgenossenschaft,<br />
der abhängigen oder assoziierten Gebiete<br />
der Mitgliedstaaten, des Fürstentums Monaco,<br />
des Fürstentums Liechtenstein, des Fürstentums<br />
Andorra und der Republik San Marino haben ebenfalls<br />
Maßnahmen eingeführt, die der Automatischen<br />
Auskunfts erteilung oder der Anwendung der<br />
Quellensteuer entsprechen.<br />
Laut nationalem Recht liegt die anzuwendende<br />
Quellensteuer in Luxemburg vom 1. Juli 2008 bis<br />
30. <strong>Juni</strong> <strong>2011</strong> bei 20 Prozent; ab 1. Juli <strong>2011</strong> wird<br />
sie letztmals auf 35 Prozent angehoben.<br />
Artikel 9 des Gesetzes sieht allerdings vor, dass<br />
keine Quellensteuer einbehalten wird, wenn der<br />
wirtschaftliche Eigentümer die Zahlstelle ausdrücklich<br />
schriftlich zur Automatischen Auskunftserteilung<br />
ermächtigt.<br />
Dividendenausschüttungen von <strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I<br />
fallen unter die Zinsrichtlinie („in scope“), wenn<br />
mehr als 15 Prozent des Vermögens des betreffenden<br />
Portfolios in Forderungen (wie im Gesetz definiert)<br />
investiert sind. Erlöse aus Rücknahmen, die<br />
Anteilsinhaber beim Verkauf von Anteilen erzielen,<br />
fallen unter die Zinsrichtlinie („in scope“), wenn<br />
mehr als 40 Prozent des Vermögens des betreffenden<br />
Teilfonds in Forderungen investiert sind.<br />
<strong>Triodos</strong> <strong>SICAV</strong> I kann jeden Antrag auf Anteile<br />
zurückweisen, wenn der beantragende Anleger<br />
der Gesellschaft die vom Gesetz geforderten<br />
vollständigen und ausreichenden Informationen<br />
nicht mitteilt.