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Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

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13<br />

Auch soll jede Burgmaid haben fünfzig Ackerbauer durch das Volk gekoren<br />

; aber dazu darf man allein solche suchen, die nicht fähig und stark für die<br />

Wehr noch für die Außenfahrt sind.<br />

14<br />

Eine jegliche Burg muß sich aushelfen und ernähren von ihrem eigenen<br />

Rundteil und von dem Teil, das sie von dem Marktgelde erhebt.<br />

15<br />

Ist da ein jemand gekoren um auf den Burgen zu dienen, und er will nicht,<br />

dann darf er nachher kein Burgherr werden und also nie eine Stimme haben.<br />

Ist er bereits Burgherr, so wird er die Ehre verlieren.<br />

16<br />

So wenn jemand Rat begehrt von der Mutter oder von einer Burgmaid,<br />

soll er sich melden bei dem Schreiber. <strong>Die</strong>ser bringt ihn zum Burgmeister, fürder<br />

zum Leetse, das ist der Heiler 1 : der soll sehen, ob er auch heimgesucht ist<br />

von argen Seuchen. Ist er gesund gesagt, dann entledigt er sich seiner Waffen<br />

und sieben Wehrer bringen ihn zur Mutter.<br />

17<br />

Ist es eine Sache über eine State, so dürfen nicht minder als drei Boten<br />

kommen ; ist es über ganz Fryasland, so müßten da noch dreimal sieben Zeugen<br />

bei sein, darum daß kein übles Vermuten sich erhebe noch Schalkheit<br />

getan werde.<br />

18<br />

Bei allen Sachen muß die Mutter obwalten und acht haben, daß ihre Kinder,<br />

das ist Fryas Volk, so maßvoll bleiben wie nur möglich ist. Das ist die<br />

größte ihrer Pflichten, und unser aller Pflicht ist es, ihr dabei zu helfen.<br />

19<br />

Hat man sie bei einer rechtlichen Sache angerufen, um einen Schiedsspruch<br />

zu tun zwischen einem Grevetmann und der Gemeinde, und findet<br />

sie die Sache zweifelhaft, so soll sie zum Besten der Gemeinde sprechen, auf<br />

daß da Friede komme, und dieweil es besser ist, daß einem Manne Unrecht<br />

getan werde als vielen.<br />

1 Arzt.<br />

22

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