04.06.2013 Aufrufe

Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4<br />

Ist er nach einem anderen Dorf gegangen um ein Weib und will er dort<br />

bleiben, dann muß man ihm allda ein Haus und Werf geben nebst der Nutznießung<br />

der Hemrik 1 .<br />

5<br />

Jedwedem Mannsbild muß man ein Afterteil als Werf bei seinem Haus<br />

geben ; denn niemand mag ein Vorderteil bei seinem Hause haben, viel minder<br />

einen Rundteil. Allein wenn jemand eine Tat getan hat zu gemeinem Nutzen,<br />

so mag ihm das gegeben werden. Auch mag sein jüngster Sohn das erben.<br />

Nachdem muß das Dorf es wieder nehmen.<br />

6<br />

Ein jegliches Dorf soll eine Hemrik haben nach seinem Behuf und der<br />

Graf soll des warten, daß ein jeder seinen Teil dünget und gut hält, auf daß<br />

die Nachfahren keinen Schaden erleiden mögen.<br />

7<br />

Ein jegliches Dorf darf einen Markt haben zum Kauf oder Verkauf oder<br />

zum Tausch. All das andere Land soll Bau und Wald bleiben. Doch die Bäume<br />

darin darf niemand fällen sonder gemeinen Rat und sonder Wissen des Waldgrafen<br />

: denn die Wälder sind zu gemeinem Nutzen. Darum darf niemand<br />

deren Meister sein.<br />

8<br />

Als Marktgeld darf das Dorf nicht mehr nehmen als den elften Teil des<br />

(Markt-) Gutes, weder von den Einheimischen noch von den Ausheimischen.<br />

Auch darf der Marktschatz nicht eher verkauft werden als das andere Gut.<br />

9<br />

Alles Marktgeld muß jährlich geteilt werden, drei Tage vor dem Jultag in<br />

hundert Teile zu teilen.<br />

10<br />

Der Grevetmann mit seinen Grafen soll davon erheben zwanzig Teile ; der<br />

Marktrichter zehn Teile und seine Helfer fünf Teile ; die Volksmutter einen<br />

1 Hemrik = gemeine Dorfmark.<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!