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Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

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Aus Minnos Schriften<br />

So wenn da ein Mann ist, dermaßen arg, daß er unsere Nachbarn beraubt,<br />

Mordtaten tut, Häuser brennt, Jungfrauen schändet, was es auch sei, das<br />

arg ist, und unsere Blutsgenossen wollen das gerächt haben, so ist es recht, daß<br />

man den Täter fasse und in ihrer Gegenwart töte, auf daß darüber kein Krieg<br />

komme, wodurch Unschuldige büßen würden für den Schuldigen. Wollen sie<br />

ihn den Leib behalten und die Rache abkaufen lassen, so mag man das gewähren.<br />

Doch ist der Mörder ein König, Grevetmann, Graf oder was es sei, der<br />

über die Sitten wachen soll, so müssen wir das Übel bessern, aber er muß seine<br />

Strafe haben. Führt er einen Ehrennamen auf seinem Schilde von seinen<br />

Ahnen, so dürfen seine Sippen diesen Namen nicht länger führen, darum daß<br />

die eine Sippe Sorge haben soll über die Gesittung der anderen.<br />

Gesetze für Steurer<br />

Steurer ist ein Ehrenname der Außenfahrer<br />

1<br />

Alle Fryassöhne haben gleiche Rechte, darum mögen alle flinken Knaben<br />

sich selbst als Außenfahrer melden bei dem Altmann, und dieser darf sie nicht<br />

abweisen, es wäre denn, daß keine Stelle da ist.<br />

2<br />

<strong>Die</strong> Steurer dürfen ihre eignen Meister ernennen.<br />

3<br />

<strong>Die</strong> Kaufleute müssen gekoren und benannt werden durch die Gemeinde,<br />

der das Gut gehört, und die Steurer dürfen dabei keine Stimme haben.<br />

30

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