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Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

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4<br />

Ist er drei Jahre Wehrer, so wird er Burgherr, und er darf helfen, seinen<br />

Hauptmann zu kiesen.<br />

5<br />

Ist er sieben Jahre Kürer, so darf er helfen, einen Heermann oder König<br />

zu kiesen, dazu auch gekoren werden.<br />

6<br />

Alle Jahre muß er wieder gekoren werden.<br />

7<br />

Außer dem König dürfen alle Amtmänner wieder gekoren werden, die<br />

recht tun und nach Fryas Rat.<br />

8<br />

Kein König darf länger als drei Jahre König bleiben, auf daß er nicht bekleiben<br />

möge.<br />

9<br />

Hat er sieben Jahre geruht, so darf er wieder gekoren werden.<br />

10<br />

Ist der König durch den Feind gefallen, so dürfen seine Sippen nach dieser<br />

Ehre dingen.<br />

11<br />

Ist er zu seiner Zeit abgegangen oder binnen seiner Zeit gestorben, so darf<br />

keine Sippe ihm nachfolgen, die ihm näher ist als das vierte Knie.<br />

12<br />

<strong>Die</strong>, welche streiten mit Waffen in ihren Händen, können nichts ersinnen<br />

und weise verbleiben : darum fügt es sich, daß kein König Waffen führt in<br />

dem Streit. Seine Weisheit muß seine Waffe und die Liebe seiner Kämpen muß<br />

sein Schild sein.<br />

✴ ✴ ✴<br />

Hier sind die Rechte der Mütter und der Könige<br />

1<br />

So wenn Krieg kommt, sendet die Mutter ihre Boten zu dem König, der<br />

König sendet Boten zu den Grevetmännern um Landwehr.<br />

26

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