05.06.2013 Aufrufe

05-06/2004 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

05-06/2004 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

05-06/2004 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 Verbändeaktivitäten<br />

darin überein, dass <strong>der</strong> Stadtumbau ein<br />

wichtiges Thema in Ostdeutschland ist.<br />

Als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Verkehr<br />

Bau- und Wohnungswesen in <strong>der</strong> SPD-<br />

Bundestagsfraktion möchte ich daher –<br />

auch im Namen meiner Kolleginnen und<br />

Kollegen aus <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> – die in Ihrem<br />

Brief angesprochenen Punkte aufgreifen:<br />

zu 1: Bund-Län<strong>der</strong>-Vereinbarung zum<br />

Stadtumbau<br />

Die Bund-Län<strong>der</strong>-Vereinbarung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

für das Jahr <strong>2004</strong> ist mit den<br />

Län<strong>der</strong>n abgesprochen und wird noch voraussichtlich<br />

im Juni von Bundesminister<br />

Stolpe unterschrieben.<br />

Zu 2. § 6a AHG Aufstockung<br />

Bisher wurden 658 Mio. € für 112 Wohnungsunternehmen<br />

zugesagt. Gut 200<br />

Wohnungsunternehmen mit einem Antragsvolumen<br />

von etwa 490 Mio. € warten<br />

noch auf einen Bescheid. Im Haushaltsplan<br />

<strong>2004</strong> ist daher eine weitere Aufstockung<br />

von über 200 Mio. € vorgesehen. Den noch<br />

verbleibenden Bedarf hat das Bundesministerium<br />

für Verkehr Bau- und Wohnungswesen<br />

in die Haushaltsverhandlung 20<strong>05</strong> eingebracht.<br />

Zu 4. Investitionszulage ab 20<strong>05</strong><br />

Das Investitionszulagengesetz wird für die<br />

Jahre 20<strong>05</strong>/20<strong>06</strong> fortgesetzt. Nicht enthalten<br />

ist bislang die Verlängerung <strong>der</strong> Investitionszulage<br />

für die innerstädtische Wohnraummo<strong>der</strong>nisierung<br />

in den neuen Län<strong>der</strong>n.<br />

Das angesprochene Gutachten des Instituts<br />

für Stadtforschung und Strukturpolitik zur<br />

Inanspruchnahme und Wirkung <strong>der</strong> Investitionszulage<br />

für den Mietwohnungsbereich<br />

liegt mittlerweile vor und wird vorrangig<br />

ausgewertet.<br />

Zu 6. Abrisskündigung<br />

Zur Unterstützung des Stadtumbau Ost-<br />

und Westdeutschland hat <strong>der</strong> Bundesrat<br />

aufgrund einer Initiative <strong>Sachsen</strong>s einen<br />

Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht,<br />

<strong>der</strong> die Einführung eines speziellen<br />

Kündigungstatbestandes im BGB für den<br />

Abriss von Wohngebäuden, die überwiegend<br />

leer stehen und aufgrund einer städ-<br />

tebaulichen Planung <strong>der</strong> Gemeinde ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise abgerissen werden sollen,<br />

vorsieht. Die Bundesregierung hat sich in<br />

ihrer Stellungnahme zur Abrisskündigung in<br />

<strong>der</strong> Kabinettssitzung vom 21.03.<strong>2004</strong> ablehnend<br />

zu dieser Bundesratsinitiative ausgesprochen,<br />

da für das vorgesehene Son<strong>der</strong>kündigungsrecht<br />

gegenwärtig we<strong>der</strong> ein<br />

rechtliches noch ein praktisches Bedürfnis<br />

besteht.<br />

Dem Vermieter stehen zur Durchsetzung<br />

seiner Interessen ausreichende Kündigungsmöglichkeiten<br />

zur Verfügung:<br />

a) Kündigung aus berechtigtem<br />

Interesse (§ 573 Abs.1 BGB):<br />

Kündigung bei krassem<br />

Missverhältnis zwischen<br />

Mieteinnahmen und laufenden<br />

Betriebskosten aufgrund<br />

hohem Leerstand<br />

b) Kündigung zwecks angemessener<br />

wirtschaftlicher<br />

Verwertung (§ 573 Abs. 1<br />

Nr. 3 BGB): Die Kündigungsform<br />

umfasst auch Rückbaumaßnahmen.<br />

Mit <strong>der</strong><br />

Aufhebung des Verbots <strong>der</strong><br />

Verwertungskündigung in<br />

den neuen Län<strong>der</strong>n, wirksam<br />

seit 01.<strong>05</strong>.04, kann dadurch<br />

adäquat auf das Leerstandsproblem<br />

reagiert werden.<br />

c) Sollen in erster Linie städtebauliche<br />

Probleme mit dem<br />

Rückbau verfolgt werden,<br />

kann auf § 182 Abs. 1<br />

BauGB zurückgegriffen werden.<br />

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung<br />

keinen Bedarf, die Rechtslage zu Lasten <strong>der</strong><br />

Mieter zu verschärfen.<br />

Gerne greife ich Ihren Vorschlag auf, auch<br />

künftig das Gespräch zu suchen und<br />

verbleibe mit freundlichen Grüßen<br />

Reinhard Weis, MdB<br />

<strong>Verband</strong>sreport 5-6/<strong>2004</strong> 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!