05-06/2004 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
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2 Verbändeaktivitäten<br />
darin überein, dass <strong>der</strong> Stadtumbau ein<br />
wichtiges Thema in Ostdeutschland ist.<br />
Als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Verkehr<br />
Bau- und Wohnungswesen in <strong>der</strong> SPD-<br />
Bundestagsfraktion möchte ich daher –<br />
auch im Namen meiner Kolleginnen und<br />
Kollegen aus <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> – die in Ihrem<br />
Brief angesprochenen Punkte aufgreifen:<br />
zu 1: Bund-Län<strong>der</strong>-Vereinbarung zum<br />
Stadtumbau<br />
Die Bund-Län<strong>der</strong>-Vereinbarung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
für das Jahr <strong>2004</strong> ist mit den<br />
Län<strong>der</strong>n abgesprochen und wird noch voraussichtlich<br />
im Juni von Bundesminister<br />
Stolpe unterschrieben.<br />
Zu 2. § 6a AHG Aufstockung<br />
Bisher wurden 658 Mio. € für 112 Wohnungsunternehmen<br />
zugesagt. Gut 200<br />
Wohnungsunternehmen mit einem Antragsvolumen<br />
von etwa 490 Mio. € warten<br />
noch auf einen Bescheid. Im Haushaltsplan<br />
<strong>2004</strong> ist daher eine weitere Aufstockung<br />
von über 200 Mio. € vorgesehen. Den noch<br />
verbleibenden Bedarf hat das Bundesministerium<br />
für Verkehr Bau- und Wohnungswesen<br />
in die Haushaltsverhandlung 20<strong>05</strong> eingebracht.<br />
Zu 4. Investitionszulage ab 20<strong>05</strong><br />
Das Investitionszulagengesetz wird für die<br />
Jahre 20<strong>05</strong>/20<strong>06</strong> fortgesetzt. Nicht enthalten<br />
ist bislang die Verlängerung <strong>der</strong> Investitionszulage<br />
für die innerstädtische Wohnraummo<strong>der</strong>nisierung<br />
in den neuen Län<strong>der</strong>n.<br />
Das angesprochene Gutachten des Instituts<br />
für Stadtforschung und Strukturpolitik zur<br />
Inanspruchnahme und Wirkung <strong>der</strong> Investitionszulage<br />
für den Mietwohnungsbereich<br />
liegt mittlerweile vor und wird vorrangig<br />
ausgewertet.<br />
Zu 6. Abrisskündigung<br />
Zur Unterstützung des Stadtumbau Ost-<br />
und Westdeutschland hat <strong>der</strong> Bundesrat<br />
aufgrund einer Initiative <strong>Sachsen</strong>s einen<br />
Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht,<br />
<strong>der</strong> die Einführung eines speziellen<br />
Kündigungstatbestandes im BGB für den<br />
Abriss von Wohngebäuden, die überwiegend<br />
leer stehen und aufgrund einer städ-<br />
tebaulichen Planung <strong>der</strong> Gemeinde ganz<br />
o<strong>der</strong> teilweise abgerissen werden sollen,<br />
vorsieht. Die Bundesregierung hat sich in<br />
ihrer Stellungnahme zur Abrisskündigung in<br />
<strong>der</strong> Kabinettssitzung vom 21.03.<strong>2004</strong> ablehnend<br />
zu dieser Bundesratsinitiative ausgesprochen,<br />
da für das vorgesehene Son<strong>der</strong>kündigungsrecht<br />
gegenwärtig we<strong>der</strong> ein<br />
rechtliches noch ein praktisches Bedürfnis<br />
besteht.<br />
Dem Vermieter stehen zur Durchsetzung<br />
seiner Interessen ausreichende Kündigungsmöglichkeiten<br />
zur Verfügung:<br />
a) Kündigung aus berechtigtem<br />
Interesse (§ 573 Abs.1 BGB):<br />
Kündigung bei krassem<br />
Missverhältnis zwischen<br />
Mieteinnahmen und laufenden<br />
Betriebskosten aufgrund<br />
hohem Leerstand<br />
b) Kündigung zwecks angemessener<br />
wirtschaftlicher<br />
Verwertung (§ 573 Abs. 1<br />
Nr. 3 BGB): Die Kündigungsform<br />
umfasst auch Rückbaumaßnahmen.<br />
Mit <strong>der</strong><br />
Aufhebung des Verbots <strong>der</strong><br />
Verwertungskündigung in<br />
den neuen Län<strong>der</strong>n, wirksam<br />
seit 01.<strong>05</strong>.04, kann dadurch<br />
adäquat auf das Leerstandsproblem<br />
reagiert werden.<br />
c) Sollen in erster Linie städtebauliche<br />
Probleme mit dem<br />
Rückbau verfolgt werden,<br />
kann auf § 182 Abs. 1<br />
BauGB zurückgegriffen werden.<br />
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung<br />
keinen Bedarf, die Rechtslage zu Lasten <strong>der</strong><br />
Mieter zu verschärfen.<br />
Gerne greife ich Ihren Vorschlag auf, auch<br />
künftig das Gespräch zu suchen und<br />
verbleibe mit freundlichen Grüßen<br />
Reinhard Weis, MdB<br />
<strong>Verband</strong>sreport 5-6/<strong>2004</strong> 17