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Unterrichtung Umweltgutachten 1978 - Deutscher Bundestag

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Drucksache 8/1938 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 8. Wahlperiode<br />

wohl ist ein Teil der damaligen Empfehlungen<br />

zwischenzeitlich realisiert, wie etwa die Reduzierung<br />

des Bleigehaltes im Kraftstoff. Die Möglichkeiten<br />

des Öffentlichen Personennahverkehrs bei<br />

der Umweltverbesserung werden heute differenzierter<br />

betrachtet. Ein Großteil der Überlegungen ist jedoch<br />

nach wie vor aktuell und wird teilweise auch<br />

in diesem Gutachten wieder aufgegriffen, so die<br />

Emissionsorientierung beim Schutz gegen Verkehrslärm<br />

mit seinen Folgerungen für die Fahrzeugtechnik<br />

und den Fahrbahnbau. Aktuell sind weiterhin<br />

die empfohlenen stadtplanerischen und ordnungsrechtlichen<br />

Maßnahmen gegen Kraftfahrzeugemissionen.<br />

In dem 2. Sondergutachten „Die Abwasserabgabe,<br />

wassergütewirtschaftliche und gesamtökonomische<br />

Wirkungen" vom Februar 1974 hat der Rat dargestellt,<br />

wie der ökonomische Anreiz einer sachgerechten<br />

Abgabenregelung nicht nur die notwendigen<br />

Abwasserbehandlungsmaßnahmen veranlassen,<br />

sondern auch eine gesamtwirtschaftlich günstige<br />

Steuerung der Investitionen nach Umfang, Art und<br />

Reihenfolge bewirken könnte. Bei geringem Interesse<br />

der Öffentlichkeit für anspruchvollere instrumentelle<br />

Diskussionen fand das Gutachten außerhalb<br />

der Fachwelt kaum Beachtung. Auch der Fortgang<br />

der Diskussion bis zur Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes<br />

im September 1976 zeigte,<br />

daß der Abgabe nur eine ergänzende Rolle zu den<br />

weiterhin dominierenden ordnungsrechtlichen Instrumenten<br />

zugebilligt wird. Insoweit hat sich der<br />

vom Rat als „beste Lösung" vertretene Grundgedanke<br />

einer effizienzorientierten Steuerung durch<br />

die Abgabe nicht durchgesetzt.<br />

Diese Erfahrung legte es nahe, Umweltprobleme<br />

wiederum konkret am Beispiel anschaulicher Sachbereiche<br />

darzustellen. Im März 1976 folgte daher<br />

das Sondergutachten „Umweltprobleme des Rheins"<br />

mit der Auswahl eines regional begrenzten Betrachtungsgebietes.<br />

Im Vorwort zum Rheingutachten<br />

warnte der Rat vor der doppelten Gefahr, daß<br />

die Umweltpolitik „durch konjunkturelle Probleme<br />

und die Sorge vor lang anhaltender Arbeitslosigkeit<br />

an den Rand des politischen Geschehens gedrängt"<br />

werde, und daß andererseits „eine modische<br />

Globalbetrachtung der Umweltprobleme auf<br />

hohem Abstraktionsniveau dem Politiker kaum<br />

noch Entscheidungshilfen" biete. In dieser Situation<br />

bestimmte der Rat seine Aufgabe dahin, „konkrete<br />

umweltpolitische Probleme aufzugreifen, Lösungsansätze<br />

vorzulegen und auf ihre ökonomische Tragbarkeit<br />

zu überprüfen". In den Schlußfolgerungen<br />

wies er unter anderem darauf hin, daß die Rheinsanierung<br />

„in erster Linie ein deutsches Problem und<br />

eine nationale Aufgabe" mit wirtschaftlich durchaus<br />

tragbaren Kosten sei. Ein weiterer Schwerpunkt<br />

lag in einer neuen Bewertungssystematik der<br />

Gewässerbelastungen, die gezieltere Maßnahmen<br />

zur Sanierung erlauben soll. Die Empfehlungen haben<br />

ein lebhaftes Echo ausgelöst; konkrete Auswirkungen<br />

sind insbesondere bei der Fortschreibung<br />

des Rhein-Bodensee-Programms sichtbar geworden.<br />

7. Schutz der Umwelt wird eine langfristige Aufgabe<br />

von großer Bedeutung bleiben; daher ist eine<br />

kontinuierliche Beobachtung des Zustandes und der<br />

Entwicklung in diesem Bereich notwendig. Auch<br />

die Bewertung der Erfolge bzw. Mißerfolge der Umweltpolitik<br />

wird nur auf der Grundlage dieser kontinuierlichen<br />

Beobachtungen möglich sein. Es ist zu<br />

erwarten, daß hierzu auch die wachsende Anzahl<br />

von Berichten vieler Behörden einen wichtigen Beitrag<br />

leistet; die Berichtstätigkeit des Umweltbundesamtes<br />

wird hier Maßstäbe setzen können.<br />

8. Im vorliegenden Gutachten wird die notwendige<br />

Kontinuität der Berichterstattung durch den<br />

Abschnitt 1 „Situation der Umwelt und deren Entwicklung"<br />

gesichert; er entspricht weitgehend dem<br />

Abschnitt 3 des <strong>Umweltgutachten</strong>s 1974. Hier wie<br />

dort bilden die „Grundbereiche der Umweltpolitik"<br />

den Schwerpunkt der Darstellung. Stand und Problematik<br />

der Wasserwirtschaft, der Luftreinhaltung,<br />

der Abfallwirtschaft, der Lärmbekämpfung und der<br />

Fremdstoffe in Lebensmitteln werden in ständiger<br />

Beziehung auf die Entwicklung seit 1974 ausführlich<br />

erörtert. Auch der Begriff der „Komplexen Bereiche<br />

der Umweltpolitik" wurde aus dem Gutachten<br />

1974 aufgenommen und fortgeschrieben. Hier<br />

stehen Fragen der Verkehrsplanung, der Stadtentwicklung<br />

sowie Naturschutz und Landschaftspflege<br />

im Mittelpunkt.<br />

Nicht zu übersehen sind demgegenüber jedoch Veränderungen<br />

des Gesamtduktus, insbesondere durch<br />

das Verlassen der medialen Betrachtungsweise bei<br />

den Schadstoffen und Schadwirkungen. Der Rat<br />

trägt damit auch einer Änderung der Problemlage<br />

Rechnung, die in den letzten Jahren immer deutlicher<br />

geworden ist.<br />

9. Die Einführung in das Gutachten 1974 betonte<br />

gerade auch in methodischer Hinsicht den „Erste-<br />

Schritt-Charakter" . „Angesichts der dargelegten<br />

Schwierigkeiten", so stellte der Rat damals fest,<br />

„erwies sich der Entwurf eines integrierten ökonomisch-ökologischen<br />

Gesamtmodells und die Erstellung<br />

einer ,Umweltbilanz' innerhalb eines übersehbaren<br />

Zeitraumes als undurchführbar" (<strong>Umweltgutachten</strong><br />

1974, Tz. 6). Gleichwohl war der Rat damals<br />

der Überzeugung, daß ein solches Gesamtmodell „als<br />

methodisches Ziel" weitergelten sollte (<strong>Umweltgutachten</strong><br />

1974, Tz. 4). Er hat jedoch diese Überlegungen<br />

nicht weiter verfolgt, da er bei der fortgesetzten<br />

Diskussion der Methodenproblematik zu dem<br />

Schluß gelangte, daß eine formalisierte Gesamtbilanz<br />

nach dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens<br />

nicht sinnvoll ist.<br />

Trotz dieser Schwierigkeiten wollte der Rat auf eine<br />

zusammenfassende Aussage über den gegenwärtigen<br />

Zustand der Umwelt nicht verzichten. Der Abschnitt<br />

1 des vorliegenden Gutachtens schließt daher<br />

mit einer zusammenfassenden Bewertung. Sie<br />

beruht methodisch auf einer Art Nutzwertüberlegung<br />

und gibt aufgrund aller zugänglichen Informationen<br />

und Erkenntnisse seine Einschätzung der Gesamtsituation<br />

wie der Situation in den Einzelbereichen<br />

nicht quantifiziert wieder.

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