Schalltechnisches Gutachten
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GSB GbR 25.02.2011<br />
Grund) im Wesentlichen die maßgebliche Orientierungswerte der DIN 18.005 (für Allgemeine<br />
Wohngebiet bzw. Mischgebiete) eingehalten. Diese Situation ist in den Abbildungen 04_1_E für<br />
den Tag bzw. 05_1_E für die Nacht dargestellt. Auf der Höhe des ersten Obergeschosses sind weiterhin<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte zu verzeichnen. Diese Situation ist in den Abbildungen<br />
04_E für den Tag bzw. 05_E für die Nacht dargestellt. Da eine Erhöhung der Wand zur<br />
Verbesserung des Schallschutzes aus planerischer Sicht nicht in Frage kommt, sind für die von<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte betroffenen Fassaden im 1. OG weitere Schallschutzmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
Als Schutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen kommt vom Grundsatz her die<br />
Orien¬tierung der schutzwürdigen Nutzungen in Frage, d.h. Außenwohnbereiche oder Fen¬ster<br />
von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen sind nur an bestimmten Fassaden zulässig. Im vorliegenden<br />
Fall sind die betroffenen Fassaden sowohl am Tag als auch in der Nacht von Überschreitungen<br />
der schalltechnischen Orientierungswerten gleichermaßen betroffen, so dass eine Orientierung der<br />
schutzwürdigen Aufenthaltsräume nicht als Schallschutzmaßnahme geeignet ist. Aus diesem Grunde<br />
wird die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldäm¬mung<br />
der Außenbauteile und Einbau von technischen Lüftungseinrichtungen in zum Schla¬fen genutzten<br />
Aufenthaltsräumen) erforderlich.<br />
Statt aktiver Maßnahmen werden daher passive Schallschutzmaßnahmen an Aufenthaltsräumen<br />
auf den von Überschreitungen der Orientierungswerten betroffenen Flächen empfohlen, d.h.<br />
Maßnahmen an den Außenbauteilen der schutzwürdigen Aufenthaltsräume.<br />
Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich<br />
nach den Vorschriften in den Kapiteln 5.1 bis 5.4 der DIN 4109 ‘Schallschutz im Hochbau‘.<br />
Hierin werden Aussagen zu den Lärmpegelbereichen, zu den Anforderungen an die Außenbauteile<br />
unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen, zu den Anforderungen für<br />
Decken und Dächer und zu den Anforderungen für Lüftungseinrichtungen und/oder Rollladenkästen<br />
getroffen, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind.<br />
Ausgehend von dem maßgeblichen Außenlärmpegel gibt die DIN 4109 in Abhängigkeit von der<br />
Raumnutzung vor, welche Qualität die Schalldämmung der Außenbauteile aufweisen muss, damit<br />
die angestrebten Innenraumpegel eingehalten werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt<br />
sich aus dem Beurteilungspegel Tag aufgrund des Verkehrslärms sowie der Addition der Freifeldkorrektur<br />
von 3 dB(A). Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden zu Lärmpegelbereichen zusammengefasst<br />
und klassifiziert.<br />
Durch die entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen, die von<br />
Überschreitungen des Orientierungswerts betroffen sind, ist ein ausreichender Schallschutz zu<br />
erreichen. Durch die Bestimmung eines erforderlichen Gesamt-Bauschalldämm-Maß (erf. R’w,res)<br />
des Außenbauteils wird sichergestellt, dass der der Schutzwürdigkeit des Raumes entsprechende<br />
Innenraumpegel eingehalten wird.<br />
Das schalltechnische <strong>Gutachten</strong> ermittelt die Lärmpegelbereiche, die für die Dimensionierung der<br />
Außenbauteile der Gebäude maßgeblich sind. Aufgrund der maßgeblichen Außenlärmpegel ist für<br />
Stadt Kandel, Bebauungsplan ‘Nord-West‘<br />
<strong>Schalltechnisches</strong> <strong>Gutachten</strong><br />
Bericht-Nr. 08_115_gut01 Seite 12