07.10.2012 Aufrufe

Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bef<strong>und</strong>klasse 4 – Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder<br />

zahnloser Kiefer<br />

4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer<br />

– 36 –<br />

Beträge für<br />

zahnärztliche<br />

Leistungen<br />

(§ 57 Abs. 1) in Euro<br />

1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.<br />

Beträge für<br />

zahntechnische<br />

Leistungen<br />

(§ 57 Abs. 2) in Euro<br />

Festzuschüsse in Euro<br />

Ohne<br />

Mit Bonus<br />

Bonus 20 % 30 %<br />

doppelter<br />

Festzuschuss<br />

1<br />

194,18 385,37 289,78 347,74 376,71 579,56<br />

Kombinationsmöglichkeiten:<br />

im selben Kiefer 1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 4.5, 4.6, 4.7, 4.8, 4.9<br />

Mögliche Kombinationen mit Festzuschüssen bei Wiederherstellungen/Erneuerungen <strong>von</strong><br />

Suprakonstruktionen (Bef<strong>und</strong>klasse 6 <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e 7.3, 7.4, 7.7) siehe dort.<br />

Erläuterungen:<br />

In der Bef<strong>und</strong>klasse 4 sind alle Bef<strong>und</strong>e zusammengefasst, die in der Regelversorgung<br />

diejenigen zahnärztlichen <strong>und</strong> zahntechnischen Leistungen enthalten, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung <strong>von</strong> Modellguss- oder Cover-Denture-Prothesen mit einem<br />

Restzahnbestand <strong>von</strong> bis zu 3 Zähnen oder Totalprothesen anfallen. Hierunter fallen<br />

auch Bef<strong>und</strong>e für die Versorgung der Ankerzähne <strong>von</strong> Modellguss- oder Cover-Denture-<br />

Prothesen mit Teleskopkronen <strong>und</strong> Wurzelstiftkappen sowie ein Bef<strong>und</strong> für die schwierig<br />

zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer (Stützstiftregistrierung als Regelversorgung).<br />

Eine Zuordnung zur Bef<strong>und</strong>klasse 4 ist nur bei einem Restzahnbestand <strong>von</strong> bis zu drei<br />

Zähnen oder bei zahnlosem Kiefer möglich. Im Gegensatz zum Bef<strong>und</strong> 3.2 ist bei Bef<strong>und</strong>klasse<br />

4 die Versorgung mit Teleskopkronen als Regelversorgung auch außerhalb der<br />

Eckzähne möglich. Sollten im Ausnahmefall bei den Ankerzähnen keine Teleskopkronen<br />

bzw. Wurzelstiftkappen notwendig sein, kann nunmehr auch ein Festzuschuss für einen<br />

Bef<strong>und</strong> nach 4.1 in Ansatz gebracht werden.<br />

Ein Restzahnbestand <strong>von</strong> bis zu 3 Zähnen löst immer den Bef<strong>und</strong> Nr. 4.1 aus. Dies gilt<br />

auch bei einer Modellguss-Prothese.<br />

Angaben im <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan:<br />

Bef<strong>und</strong>: e, f, ew<br />

Planung: E

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!