Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner
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Bef<strong>und</strong>klasse 4 – Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder<br />
zahnloser Kiefer<br />
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer<br />
– 36 –<br />
Beträge für<br />
zahnärztliche<br />
Leistungen<br />
(§ 57 Abs. 1) in Euro<br />
1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.<br />
Beträge für<br />
zahntechnische<br />
Leistungen<br />
(§ 57 Abs. 2) in Euro<br />
Festzuschüsse in Euro<br />
Ohne<br />
Mit Bonus<br />
Bonus 20 % 30 %<br />
doppelter<br />
Festzuschuss<br />
1<br />
194,18 385,37 289,78 347,74 376,71 579,56<br />
Kombinationsmöglichkeiten:<br />
im selben Kiefer 1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 4.5, 4.6, 4.7, 4.8, 4.9<br />
Mögliche Kombinationen mit Festzuschüssen bei Wiederherstellungen/Erneuerungen <strong>von</strong><br />
Suprakonstruktionen (Bef<strong>und</strong>klasse 6 <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e 7.3, 7.4, 7.7) siehe dort.<br />
Erläuterungen:<br />
In der Bef<strong>und</strong>klasse 4 sind alle Bef<strong>und</strong>e zusammengefasst, die in der Regelversorgung<br />
diejenigen zahnärztlichen <strong>und</strong> zahntechnischen Leistungen enthalten, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung <strong>von</strong> Modellguss- oder Cover-Denture-Prothesen mit einem<br />
Restzahnbestand <strong>von</strong> bis zu 3 Zähnen oder Totalprothesen anfallen. Hierunter fallen<br />
auch Bef<strong>und</strong>e für die Versorgung der Ankerzähne <strong>von</strong> Modellguss- oder Cover-Denture-<br />
Prothesen mit Teleskopkronen <strong>und</strong> Wurzelstiftkappen sowie ein Bef<strong>und</strong> für die schwierig<br />
zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer (Stützstiftregistrierung als Regelversorgung).<br />
Eine Zuordnung zur Bef<strong>und</strong>klasse 4 ist nur bei einem Restzahnbestand <strong>von</strong> bis zu drei<br />
Zähnen oder bei zahnlosem Kiefer möglich. Im Gegensatz zum Bef<strong>und</strong> 3.2 ist bei Bef<strong>und</strong>klasse<br />
4 die Versorgung mit Teleskopkronen als Regelversorgung auch außerhalb der<br />
Eckzähne möglich. Sollten im Ausnahmefall bei den Ankerzähnen keine Teleskopkronen<br />
bzw. Wurzelstiftkappen notwendig sein, kann nunmehr auch ein Festzuschuss für einen<br />
Bef<strong>und</strong> nach 4.1 in Ansatz gebracht werden.<br />
Ein Restzahnbestand <strong>von</strong> bis zu 3 Zähnen löst immer den Bef<strong>und</strong> Nr. 4.1 aus. Dies gilt<br />
auch bei einer Modellguss-Prothese.<br />
Angaben im <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan:<br />
Bef<strong>und</strong>: e, f, ew<br />
Planung: E