Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner
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Bef<strong>und</strong>klasse 6 – Wiederherstellungs- <strong>und</strong> erweiterungsbedürftiger<br />
konventioneller Zahnersatz<br />
Protokollnotiz: Für die Einstufung einer Wiederherstellung<br />
als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die<br />
Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen<br />
die Voraussetzungen einer Bef<strong>und</strong>beschreibung nach<br />
6.0 - 6.10 vor <strong>und</strong> ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme<br />
als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um<br />
eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.<br />
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Bef<strong>und</strong>veränderung<br />
mit wiederherstellungsbedürftiger<br />
herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne<br />
Erfordernis der Abformung <strong>und</strong> ohne Erfordernis<br />
zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen <strong>von</strong><br />
Sek<strong>und</strong>ärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese<br />
– 62 –<br />
Beträge für<br />
zahnärztliche<br />
Leistungen<br />
(§ 57 Abs. 1) in Euro<br />
1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.<br />
Beträge für<br />
zahntechnische<br />
Leistungen<br />
(§ 57 Abs. 2) in Euro<br />
Festzuschüsse in Euro<br />
Ohne<br />
Mit Bonus<br />
Bonus 20 % 30 %<br />
doppelter<br />
Festzuschuss<br />
1<br />
22,86 1,48 12,17 14,60 15,82 24,34<br />
Kombinationsmöglichkeiten:<br />
im selben Kiefer 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 4.6, 4.7, 4.8, 6.6, 6.7,<br />
6.8, 6.9, 6.10, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4<br />
Die Bef<strong>und</strong>klasse 6 ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur untereinander <strong>und</strong> nicht mit anderen Bef<strong>und</strong>klassen<br />
kombinierbar. Erfolgt jedoch eine Wiederherstellung gleichzeitig mit einer<br />
Neuversorgung auf demselben <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan, sind die aufgeführten Kombinationen<br />
möglich.<br />
Erläuterungen:<br />
In der Bef<strong>und</strong>klasse 6 sind unter den Bef<strong>und</strong>en 6.0 bis 6.7 Bef<strong>und</strong>e zusammengefasst,<br />
die in der Regelversorgung zahnärztliche <strong>und</strong> zahntechnische Positionen enthalten, die<br />
im Zusammenhang mit der Wiederherstellung <strong>und</strong> Erweiterung <strong>von</strong> Prothesen anfallen<br />
können. Durch die differenzierte Bef<strong>und</strong>beschreibung soll sichergestellt werden, dass<br />
möglichst alle Wiederherstellungsmaßnahmen durch einen angemessenen Festzuschuss<br />
abgedeckt werden. Da gerade bei Wiederherstellungsmaßnahmen die Bandbreite der<br />
benötigten zahnärztlichen <strong>und</strong> zahntechnischen Positionen sehr groß ist <strong>und</strong> dadurch die<br />
Kosten der Versorgung im Einzelfall stark <strong>von</strong> einander abweichen können, muss abgewartet<br />
werden, ob die Differenzierung der Bef<strong>und</strong>e bzw. der Festzuschüsse ausreicht, um<br />
die im Einzelfall anfallenden tatsächlichen Kosten annähernd abzudecken.<br />
Der G-BA hat mit diesem neuen Bef<strong>und</strong> dem Umstand Rechnung getragen, dass Reparaturen<br />
anfallen, bei denen weder ein Abdruck noch eine zahntechnische Leistung in einem<br />
Labor erforderlich ist. Hierzu gehört z. B. das Aktivieren <strong>von</strong> Halte- <strong>und</strong> Stützvorrichtungen<br />
sowie Verbindungselementen.<br />
Angaben im <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan:<br />
Bef<strong>und</strong>: Der Bef<strong>und</strong> ist bei Wiederherstellungsmaßnahmen nicht auszufüllen<br />
Planung: Die Planung ist im Feld „Bemerkungen“ anzugeben