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Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

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Bef<strong>und</strong>klasse 2 –<br />

Zahnbegrenzte Lücken <strong>von</strong> höchstens vier fehlenden Zähnen<br />

je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter<br />

der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt<br />

(Lückensituation I)<br />

Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Ein<br />

fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt<br />

nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist <strong>und</strong> dieser als möglicher<br />

Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder<br />

beidseitig fehlt <strong>und</strong> hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit<br />

besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht<br />

versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für<br />

die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer<br />

berücksichtigt.<br />

Für lückenangrenzende Zähne nach den Bef<strong>und</strong>en <strong>von</strong> Nr. 2<br />

sind Bef<strong>und</strong>e nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.<br />

Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken<br />

für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden<br />

Pfeilerzahn angrenzt.<br />

Protokollnotiz: Die Indikation für die Einbeziehung eines<br />

Weisheitszahns als Brückenanker bei Bef<strong>und</strong>en nach den<br />

Nrn. 2.1 bis 2.3 ist besonders kritisch zu bewerten.<br />

Für Freiendbrücken gilt: Leistungen im Rahmen der<br />

Regelversorgung bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden<br />

Pfeilerzahns sind nach Bema <strong>und</strong> BEL II<br />

abzurechnen.<br />

– 16 –<br />

Beträge für<br />

zahnärztliche Leistungen<br />

(§ 57 Abs. 1) in Euro<br />

1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.<br />

Beträge für<br />

zahntechnische<br />

Leistungen<br />

(§ 57 Abs. 2) in Euro<br />

Festzuschüsse in Euro<br />

Ohne<br />

Mit Bonus<br />

Bonus 20 % 30 %<br />

doppelter<br />

Fest-zuschuss<br />

1<br />

288,94 294,16 291,55 349,86 379,02 583,10<br />

Kombinationsmöglichkeiten:<br />

im selben Kiefer 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.5, 2.6, 2.7, 4.7, 7.1, 7.2, 7.5<br />

sowie 3.1, 3.2 (nur bei beidseitiger Freiendsituation <strong>und</strong> maximal<br />

zwei fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen)<br />

am selben Zahn An Ankerkronen kann ggf. FZ 1.4 oder 1.5 anfallen<br />

Mögliche Kombinationen mit Festzuschüssen bei Wiederherstellungen/Erneuerungen <strong>von</strong><br />

Suprakonstruktionen (Bef<strong>und</strong>klasse 6 <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e 7.3, 7.4, 7.7) siehe dort.<br />

Erläuterungen:<br />

In der Bef<strong>und</strong>klasse 2 sind alle Bef<strong>und</strong>e zusammengefasst, die als Regelversorgung diejenigen<br />

zahnärztlichen <strong>und</strong> zahntechnischen Leistungen enthalten, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung <strong>von</strong> Brücken anfallen können. Damit ein Bef<strong>und</strong> der Bef<strong>und</strong>klasse 2<br />

zugeordnet werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Bef<strong>und</strong>beschreibung<br />

1. dürfen höchstens vier Zähne pro Kiefer fehlen,<br />

2. darf keine Freiendsituation vorliegen,<br />

3. muss eine geschlossene Zahnreihe hergestellt werden.<br />

Der G-BA hat die Definition der Freiendsituation modifiziert, danach löst gr<strong>und</strong>sätzlich ein<br />

fehlender Zahn 7 eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn der Zahn 8 vorhanden<br />

ist <strong>und</strong> als Brückenanker verwandt werden kann oder für den fehlenden Zahn 7 auch auf<br />

Dauer keine Versorgungsnotwendigkeit besteht. Allerdings sind diese fehlenden Zähne<br />

bei der Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne mitzuzählen. Der Begriff „geschlos-

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