Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner
Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner
Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bef<strong>und</strong>klasse 2 –<br />
Zahnbegrenzte Lücken <strong>von</strong> höchstens vier fehlenden Zähnen<br />
je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter<br />
der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt<br />
(Lückensituation I)<br />
Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Ein<br />
fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt<br />
nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist <strong>und</strong> dieser als möglicher<br />
Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder<br />
beidseitig fehlt <strong>und</strong> hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit<br />
besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht<br />
versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für<br />
die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer<br />
berücksichtigt.<br />
Für lückenangrenzende Zähne nach den Bef<strong>und</strong>en <strong>von</strong> Nr. 2<br />
sind Bef<strong>und</strong>e nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.<br />
Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken<br />
für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden<br />
Pfeilerzahn angrenzt.<br />
Protokollnotiz: Die Indikation für die Einbeziehung eines<br />
Weisheitszahns als Brückenanker bei Bef<strong>und</strong>en nach den<br />
Nrn. 2.1 bis 2.3 ist besonders kritisch zu bewerten.<br />
Für Freiendbrücken gilt: Leistungen im Rahmen der<br />
Regelversorgung bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden<br />
Pfeilerzahns sind nach Bema <strong>und</strong> BEL II<br />
abzurechnen.<br />
– 16 –<br />
Beträge für<br />
zahnärztliche Leistungen<br />
(§ 57 Abs. 1) in Euro<br />
1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.<br />
Beträge für<br />
zahntechnische<br />
Leistungen<br />
(§ 57 Abs. 2) in Euro<br />
Festzuschüsse in Euro<br />
Ohne<br />
Mit Bonus<br />
Bonus 20 % 30 %<br />
doppelter<br />
Fest-zuschuss<br />
1<br />
288,94 294,16 291,55 349,86 379,02 583,10<br />
Kombinationsmöglichkeiten:<br />
im selben Kiefer 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.5, 2.6, 2.7, 4.7, 7.1, 7.2, 7.5<br />
sowie 3.1, 3.2 (nur bei beidseitiger Freiendsituation <strong>und</strong> maximal<br />
zwei fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen)<br />
am selben Zahn An Ankerkronen kann ggf. FZ 1.4 oder 1.5 anfallen<br />
Mögliche Kombinationen mit Festzuschüssen bei Wiederherstellungen/Erneuerungen <strong>von</strong><br />
Suprakonstruktionen (Bef<strong>und</strong>klasse 6 <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e 7.3, 7.4, 7.7) siehe dort.<br />
Erläuterungen:<br />
In der Bef<strong>und</strong>klasse 2 sind alle Bef<strong>und</strong>e zusammengefasst, die als Regelversorgung diejenigen<br />
zahnärztlichen <strong>und</strong> zahntechnischen Leistungen enthalten, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung <strong>von</strong> Brücken anfallen können. Damit ein Bef<strong>und</strong> der Bef<strong>und</strong>klasse 2<br />
zugeordnet werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Bef<strong>und</strong>beschreibung<br />
1. dürfen höchstens vier Zähne pro Kiefer fehlen,<br />
2. darf keine Freiendsituation vorliegen,<br />
3. muss eine geschlossene Zahnreihe hergestellt werden.<br />
Der G-BA hat die Definition der Freiendsituation modifiziert, danach löst gr<strong>und</strong>sätzlich ein<br />
fehlender Zahn 7 eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn der Zahn 8 vorhanden<br />
ist <strong>und</strong> als Brückenanker verwandt werden kann oder für den fehlenden Zahn 7 auch auf<br />
Dauer keine Versorgungsnotwendigkeit besteht. Allerdings sind diese fehlenden Zähne<br />
bei der Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne mitzuzählen. Der Begriff „geschlos-