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Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

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Bef<strong>und</strong>klasse 7 – Erneuerung <strong>und</strong> Wiederherstellung <strong>von</strong><br />

Suprakonstruktionen<br />

7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes<br />

Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlük-<br />

– 88 –<br />

Beträge für<br />

zahnärztliche<br />

Leistungen<br />

(§ 57 Abs. 1) in Euro<br />

1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.<br />

Beträge für<br />

zahntechnische<br />

Leistungen<br />

(§ 57 Abs. 2) in Euro<br />

Festzuschüsse in Euro<br />

Ohne<br />

Mit Bonus<br />

Bonus 20 % 30 %<br />

doppelter<br />

Festzuschuss<br />

1<br />

ke), je implantatgetragene Krone 129,42 115,79 122,61 147,13 159,39 245,22<br />

Kombinationsmöglichkeiten:<br />

im selben Kiefer 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 3.1, 3.2, 4.7, 7.1, 7.2,<br />

7.5<br />

am selben Zahn 1.3<br />

Mögliche Kombinationen mit Festzuschüssen bei Wiederherstellungen/Erneuerungen <strong>von</strong><br />

Suprakonstruktionen (Bef<strong>und</strong>klasse 6 <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e 7.3, 7.4, 7.7) siehe dort.<br />

Erläuterungen:<br />

Unter Bef<strong>und</strong> Nr. 7.1 sind in der Regelversorgung diejenigen zahnärztlichen <strong>und</strong> zahntechnischen<br />

Positionen enthalten, die im Zusammenhang mit der Herstellung <strong>von</strong> implantatgetragenen<br />

Einzelkronen anfallen können. Handelt es sich bei der zahnbegrenzten<br />

Einzelzahnlücke um einen Ausnahmefall nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien, bildet<br />

nach A. 8 der Festzuschuss-Richtlinien die dem Bef<strong>und</strong> zugeordnete Regelversorgung<br />

nach dem Bema die <strong>Abrechnung</strong>sgr<strong>und</strong>lage gegenüber dem Versicherten. Ansonsten ist<br />

die GOZ die <strong>Abrechnung</strong>sgr<strong>und</strong>lage. Die vorgesehene Regelversorgung dient nur der<br />

Festlegung der Festzuschusshöhe.<br />

Für Verblendungen bei erneuerungsbedürftigen Suprakonstruktionen nach Bef<strong>und</strong> Nr.<br />

7.1 kann ein Festzuschuss nach Nr. 1.3 angesetzt werden.<br />

Angaben im <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan:<br />

Bef<strong>und</strong>: sw<br />

Planung: SK

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