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Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

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22 Schreiben des BMG vom 17.2.2004 [Anlage], weitere<br />

Ausführungen hierzu: Gemeinsames R<strong>und</strong>schreiben der<br />

Arbeits gemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen<br />

vom 21.12.2004<br />

23 Festzuschuss-Richtlinie Abschnitt A. Nr. 6<br />

Nach A. 7 der Festzuschuss-Richtlinie sind<br />

bei der Erstversorgung, der Erneuerung<br />

<strong>und</strong> der Wiederherstellung <strong>von</strong> Suprakonstruktionen<br />

für alle Leistungen im<br />

Zusammenhang mit den Implantaten,<br />

wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten<br />

<strong>und</strong> die implantatbedingten<br />

Verbindungselemente, keine Festzuschüsse<br />

ansetzbar. Zu den implantatbedingten<br />

Verbindungselementen gehören die<br />

Materialien, die für die Verankerung der<br />

Suprakonstruktion auf den Implantaten<br />

benötigt werden ebenso wie die dafür<br />

erforderlichen zahnärztlichen bzw. zahntechnischen<br />

Leistungen. Diese privaten<br />

Leistungen sind direkt mit den Versicherten<br />

nach der Gebührenordnung für<br />

Zahnärzte (GOZ) abzurechnen.<br />

3.2 Regelungen der B<strong>und</strong>esmantelvertrags<strong>partner</strong><br />

Die B<strong>und</strong>esmantelvertrags<strong>partner</strong> haben<br />

sich auf eine Änderung des Vordrucks <strong>Heil</strong>-<br />

<strong>und</strong> Kostenplan verständigt, nach der im<br />

Feld Erläuterungen der Kürzel für Bef<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Behandlungsplanung der Zusatz:<br />

„Kombinationen sind möglich“ eingefügt<br />

wird. Über mögliche Kürzelkombinationen,<br />

speziell im Bereich der Suprakonstruktionen<br />

haben sich die B<strong>und</strong>esmantelvertrags<strong>partner</strong><br />

verständigt. Eine Übersicht<br />

möglicher Kürzelkombinationen ist im<br />

Abschnitt 5 dieses Kompendiums enthalten;<br />

diese Kombinationen wurden auch<br />

in den im Abschnitt 6 des Kompendiums<br />

dargestellten Fallbeispielen berücksichtigt.<br />

In den so genannten Ausfüllhinweisen zum<br />

<strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan haben die B<strong>und</strong>esmantelvertrags<strong>partner</strong><br />

unter A. Teil 1 I b)<br />

geregelt, dass bei den Bef<strong>und</strong>nummern 7.2<br />

<strong>und</strong> 7.5 auf dem <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan die<br />

Zeile R nicht ausgefüllt wird, da für diese<br />

Bef<strong>und</strong>e keine tatsächlichen Regelversorgungen<br />

in den Festzuschuss-Richtlinien<br />

enthalten sind; dies gilt nicht bei der Erneuerung<br />

einer implantatgetragenen Totalprothese<br />

bei zahnlosem atrophierten<br />

Kiefer nach Bef<strong>und</strong>nummer 7.5, hier ist<br />

die richtliniengemäße Regelversorgung<br />

mit SE anzugeben. Nach A. Teil 1 I c) der<br />

Ausfüllhinweise entfällt das Ausfüllen der<br />

Zeile TP, wenn nur eine Regelversorgung<br />

durchgeführt werden soll.<br />

– 187 –<br />

Entsprechend des § 87d SGB V ist der<br />

Zahlungsanspruch des Vertragszahnarztes<br />

für Mehrkosten u. a. nach § 55 Abs. 4 SGB<br />

V (gleichartige Versorgung) gegenüber<br />

dem Versicherten auf das 2,3fache des<br />

Gebühren satzes der GOZ begrenzt. 22 Dies<br />

gilt auch im Zusammenhang mit Suprakonstruktionen.<br />

Die KZBV vertritt hierzu eine<br />

andere Auffassung.<br />

4. Besonderheiten bei<br />

Suprakonstruktionen<br />

4.1 Suprakonstruktion als Erstversorgung<br />

Bei der Erstversorgung mit Implantaten<br />

<strong>und</strong> Suprakonstruktionen gilt der Bef<strong>und</strong>,<br />

der vor dem Setzen der Implantate bestand.<br />

23 Im <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Kostenplan werden<br />

geplante oder aber noch nicht mit der Suprakonstruktion<br />

versorgte Implantate nicht<br />

gekennzeichnet.<br />

4.2 Suprakonstruktion als Regelversorgung<br />

Die Zahnersatz-Richtlinie D V. Nr. 36 beschreibt<br />

die Ausnahmefälle in denen eine<br />

Suprakonstruktion zur Regelversorgung<br />

gehört. 24 Letzteres ist der Fall:

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