Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner
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Vorwort<br />
Die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen<br />
<strong>und</strong> Suprakonstruktionen hat sich<br />
durch das GKV-Modernisierungsgesetz<br />
(GMG) gr<strong>und</strong>legend geändert. An die Stelle<br />
der bisherigen prozentualen Zuschüsse<br />
sind seit 1. Januar 2005 bef<strong>und</strong>bezogene<br />
Festzuschüsse getreten.<br />
Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss hat<br />
zwischenzeitlich 53 Bef<strong>und</strong>e definiert <strong>und</strong><br />
diesen Regelversorgungen zugeordnet,<br />
welche die typischen Versorgungsformen<br />
in den jeweiligen Bef<strong>und</strong>situationen abbilden.<br />
Hierauf bezieht sich der jeweilige<br />
Festzuschuss, dessen Höhe aus frequenz gewichteten<br />
Berechnungen ermittelt wurde .<br />
Der Festzuschuss bezieht sich ausschließlich<br />
auf den konkreten Einzelbef<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
legt den Kassenanteil fest, wobei Vorsorgeleistungen<br />
des Versicherten wie bisher<br />
mit einem Bonus belohnt werden. Die<br />
tatsächlich durchgeführte Versorgung ist<br />
da<strong>von</strong> unabhängig. Der Zahnarzt rechnet<br />
gegenüber dem Versicherten seine individuellen<br />
zahnärztlichen sowie die zahntechnischen<br />
Leistungen nach Bema <strong>und</strong><br />
BEL ab, sofern es sich um eine Regelver-<br />
– IV –<br />
sorgung handelt, gleich- <strong>und</strong> andersartige<br />
Versorgungsformen darf er nach GOZ/BEB<br />
abrechnen. Die Höhe des Kassenanteils,<br />
also der bef<strong>und</strong>bezogene Festzuschuss,<br />
bleibt da<strong>von</strong> unberührt. Da sich die Höhe<br />
des Festzuschusses auf die definierte Regelversorgung<br />
bezieht, kann eine gleich-<br />
oder andersartige Versorgung auf Gr<strong>und</strong><br />
der anderen <strong>Abrechnung</strong>sgr<strong>und</strong>lage des<br />
Zahnarztes bzw. Zahntechnikers zu einer<br />
höheren Eigenbelastung des Versicherten<br />
führen.<br />
Das Handbuch beschreibt zunächst die vom<br />
Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss festgelegten<br />
allgemeinen Gr<strong>und</strong>lagen für die Definition<br />
<strong>und</strong> Anwendung der Festzuschüsse auf<br />
der Basis der Festzuschuss-Richtlinien. Im<br />
Hauptteil werden dann - mit reichhaltiger<br />
Bebilderung - die einzelnen Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
die entsprechenden Versorgungsformen<br />
umfassend dargestellt. Hierzu gehören<br />
neben dem Inhalt der Festzuschuss-Richtlinien<br />
die Auflistung der zahnärztlichen<br />
<strong>und</strong> zahntechnischen Regelleistungen, die<br />
daraus resultierenden <strong>und</strong> der Bestimmung<br />
der Festzuschusshöhe zu Gr<strong>und</strong>e<br />
liegenden Beträge in Euro, die nach Bonus<br />
spezifizierten Festzuschussbeträge in Euro<br />
sowie die gemeinsamen Erläuterungen der<br />
Spitzenverbände der Krankenkassen.<br />
Darüber hinaus enthält auch dieses Handbuch<br />
wieder alle für die <strong>Prüfung</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />
<strong>von</strong> Zahnersatz, Zahnkronen <strong>und</strong><br />
Suprakonstruktionen notwendigen Informationen<br />
wie Gesetzestexte, Richtlinien,<br />
b<strong>und</strong>esmantelvertragliche Vereinbarungen<br />
<strong>und</strong> Erläuterungen der Vertrags<strong>partner</strong> sowohl<br />
zum zahnärztlichen als auch zahntechnischen<br />
Leistungsbereich.<br />
In dieser Neu-Auflage sind die Beschlüsse<br />
des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses,<br />
die bis zum Dezember 2010 getroffen<br />
wurden, enthalten, somit auch die Festzuschüsse<br />
in der ab 1. Januar 2011 geltenden<br />
Fassung.<br />
Der Autor<br />
Dezember 2010