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Prüfung und Abrechnung von Heil - ip inside partner

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Vorwort<br />

Die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen<br />

<strong>und</strong> Suprakonstruktionen hat sich<br />

durch das GKV-Modernisierungsgesetz<br />

(GMG) gr<strong>und</strong>legend geändert. An die Stelle<br />

der bisherigen prozentualen Zuschüsse<br />

sind seit 1. Januar 2005 bef<strong>und</strong>bezogene<br />

Festzuschüsse getreten.<br />

Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss hat<br />

zwischenzeitlich 53 Bef<strong>und</strong>e definiert <strong>und</strong><br />

diesen Regelversorgungen zugeordnet,<br />

welche die typischen Versorgungsformen<br />

in den jeweiligen Bef<strong>und</strong>situationen abbilden.<br />

Hierauf bezieht sich der jeweilige<br />

Festzuschuss, dessen Höhe aus frequenz gewichteten<br />

Berechnungen ermittelt wurde .<br />

Der Festzuschuss bezieht sich ausschließlich<br />

auf den konkreten Einzelbef<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

legt den Kassenanteil fest, wobei Vorsorgeleistungen<br />

des Versicherten wie bisher<br />

mit einem Bonus belohnt werden. Die<br />

tatsächlich durchgeführte Versorgung ist<br />

da<strong>von</strong> unabhängig. Der Zahnarzt rechnet<br />

gegenüber dem Versicherten seine individuellen<br />

zahnärztlichen sowie die zahntechnischen<br />

Leistungen nach Bema <strong>und</strong><br />

BEL ab, sofern es sich um eine Regelver-<br />

– IV –<br />

sorgung handelt, gleich- <strong>und</strong> andersartige<br />

Versorgungsformen darf er nach GOZ/BEB<br />

abrechnen. Die Höhe des Kassenanteils,<br />

also der bef<strong>und</strong>bezogene Festzuschuss,<br />

bleibt da<strong>von</strong> unberührt. Da sich die Höhe<br />

des Festzuschusses auf die definierte Regelversorgung<br />

bezieht, kann eine gleich-<br />

oder andersartige Versorgung auf Gr<strong>und</strong><br />

der anderen <strong>Abrechnung</strong>sgr<strong>und</strong>lage des<br />

Zahnarztes bzw. Zahntechnikers zu einer<br />

höheren Eigenbelastung des Versicherten<br />

führen.<br />

Das Handbuch beschreibt zunächst die vom<br />

Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss festgelegten<br />

allgemeinen Gr<strong>und</strong>lagen für die Definition<br />

<strong>und</strong> Anwendung der Festzuschüsse auf<br />

der Basis der Festzuschuss-Richtlinien. Im<br />

Hauptteil werden dann - mit reichhaltiger<br />

Bebilderung - die einzelnen Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

die entsprechenden Versorgungsformen<br />

umfassend dargestellt. Hierzu gehören<br />

neben dem Inhalt der Festzuschuss-Richtlinien<br />

die Auflistung der zahnärztlichen<br />

<strong>und</strong> zahntechnischen Regelleistungen, die<br />

daraus resultierenden <strong>und</strong> der Bestimmung<br />

der Festzuschusshöhe zu Gr<strong>und</strong>e<br />

liegenden Beträge in Euro, die nach Bonus<br />

spezifizierten Festzuschussbeträge in Euro<br />

sowie die gemeinsamen Erläuterungen der<br />

Spitzenverbände der Krankenkassen.<br />

Darüber hinaus enthält auch dieses Handbuch<br />

wieder alle für die <strong>Prüfung</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />

<strong>von</strong> Zahnersatz, Zahnkronen <strong>und</strong><br />

Suprakonstruktionen notwendigen Informationen<br />

wie Gesetzestexte, Richtlinien,<br />

b<strong>und</strong>esmantelvertragliche Vereinbarungen<br />

<strong>und</strong> Erläuterungen der Vertrags<strong>partner</strong> sowohl<br />

zum zahnärztlichen als auch zahntechnischen<br />

Leistungsbereich.<br />

In dieser Neu-Auflage sind die Beschlüsse<br />

des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses,<br />

die bis zum Dezember 2010 getroffen<br />

wurden, enthalten, somit auch die Festzuschüsse<br />

in der ab 1. Januar 2011 geltenden<br />

Fassung.<br />

Der Autor<br />

Dezember 2010

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