jahrbuch numismatik geldgeschichte - Medievalcoinage.com
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122 Otto Kozinowski<br />
3. RB1., 4 Stück v. 29.8.1807, Sp. 83-90:<br />
Ueber die Scheidemünzen.<br />
(Eingesandt.)<br />
Wie wird es noch mit der Scheidemünze werden? fragte vor wenigen Tagen ein Bauer seinen<br />
Beamten, da er für die von seinem Getreid eingenommene verordnungsmäsige Münzen von<br />
mehreren Gewerbleuten in der Stadt keine Waaren erhalten konnte.<br />
Sey er außer Sorgen, sprach der Beamte, und bewahre er nur seine innländische Scheidemünzen<br />
wohl auf. Er wird sie bey den nämlichen, die ihm jetzt aus Unvernunft oder gewöhntem<br />
Ungehorsam keine Waaren geben wollten, in kurzer Zeit gut an Mann bringen. Die Erfahrung<br />
ist die beste Lehrmeisterin. Er kann, wenn er mir aufmerksam zuhöret und seine Zweifel<br />
vorbringt, das gegenwärtige Verhältnis und das, was die Zukunft mit sich bringen muß, sehr<br />
leicht begreifen.<br />
Frag er alte Leute und sie werden ihm sagen, daß nach dem siebenjährigen Krieg der nämliche<br />
Fall war, daß damalen noch geringhaltigere Scheidemünzen zirkulirten und doch nach dem<br />
Herabsetzen derselben die Sache weit schneller in das rechte Geheiß kam, weil sich noch nicht<br />
jeder Bürger klüger als seine Obrigkeit dünkte.<br />
Die kleinen oder sogenannte Scheidemünzen sind eigentlich nur für dasjenige Land bestimmt,<br />
in welchem sie geprägt werden, und also blos als Landmünzen anzusehen. Jedes<br />
Land prägt daher gewöhnlich so viele derselben, als seine Unterthanen zum Herausgeben bey<br />
den grösseren guten Münzen wahrscheinlich nöthig haben.<br />
Aber, fiel der Bauer dem Beamten hastig in die Rede, es soll ja mehr von unsern Landmünzen<br />
geprägt seyn, als wir für unsere Bedürfnisse im Land nöthig haben. Mehrere Bürger, die viel<br />
sprechen können, haben mir dieß versichert. Sie sagten freilich, daß nicht alle Scheidemünzen<br />
in u n s er e m Lande seyen, ja daß vielmehr nach dem Münzverruf sich wider alles Erwarten<br />
eine grössere Menge ausländischer, besonders vorderösterreichischer Scheidemünzen,<br />
die j e zt gar keinen Herrn haben, bey uns gezeigt habe. Allein, sprach ein dicker<br />
Mann unter ihnen: „ich sag euch, unsere Scheidemünzen werden, sie müssen zurückkommen,<br />
hütet euch daher, wenn ihr gute Patrioten seyd, eure eigne Münzen anzunehmen." — Einige<br />
der umstehenden Bürger meinten, daß man doch näher überlegen müsse, wie die im Ausland<br />
befindliche Scheidemünze hereinkommen soll, ob sich das nicht verhindern lasse und ob<br />
man wohl auch dieselbe anzunehmen schuldig sey. — „Stille, sprach mit stärkerer Stimme der<br />
dicke gescheidte Mann, ich sag euch, sie kommen zurück und werden sie nicht von unserer<br />
Regierung herabgesezt, so ist euer Unglück gemacht." — Nun nickten alle mit den Köpfen und<br />
es hat auch meinen Kopf unvermerkt herunter gezogen, weil der Herr gar soviel Ansehen hatte.<br />
Amtmann. Geduld, mein Freund. Er wird über diese Reden selbst entscheiden können,<br />
wenn ich ihm die Sache nach ihren wahren Verhältnissen erklärt habe. — Mehrere Lande hatten<br />
bisher keine Anstalten, um selbst münzen zu können, andere konnten nicht so viel prägen, als<br />
sie für ihren Bedarf brauchten, und einigen war nach der Verfassung des vormaligen deutschen<br />
Reiches das Recht nicht gegeben, Geld zu münzen. Alle diese mußten sich also mit Scheidemünzen<br />
anderer Lande behelfen. Sie waren in die Nothwendigkeit versetzt, fremden Landmünzen<br />
den nämlichen ä u s e r e n Werth zuzugestehen, den sie eigentlich nur in ihrer Heimath<br />
haben, und sie erklären dieß hinreichend dadurch, daß sie ihnen nicht nur den Eintritt und freyen<br />
Cours gestatteten, sondern sie auch bey ihren öffentlichen Cassen annahmen. Dadurch wurden<br />
diese Landmünzen, welche nie als konventionsmäsig erklärt oder bezeichnet waren, m i t<br />
denen also auch Niemand getäuscht werden konnte, das Eigenthum<br />
fremder Staaten, die sie freiwillig aufgenommen und somit als ihre eigene Landmünzen<br />
erklärt haben. Selbst der Kaiser von Osterreich hat nach diesen ganz richtigen Grundsätzen<br />
in einer Verordnung vom 12. Oktober 1802. die Einfuhr aller seiner innländ fischen<br />
Scheidemünzen aus dem Auslande, insbesondere der auf eigner<br />
Münzstätte zu Günzburg geprägten Sechser verbothen. —SobalddenLandesherrn,<br />
von deren Münzstätte sie herkamen, so viele Landmünzen entzogen waren, daß sie zur<br />
Bedeckung des eignen Landes neue nöthig hatten, mußten sie nothwendig von ihrem<br />
Münzrechte wieder Gebrauch machen, um die nöthige Ausgleichungs Summen herzustellen.