21.06.2013 Aufrufe

Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...

Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...

Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

<strong>Sicherheit</strong>sregeln<br />

7. Mensch-über-Bord<br />

7. Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen<br />

<strong>und</strong> prüfen Sie Möglichkeiten,<br />

über Bord Gefallene zu bergen.<br />

7. Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesten<br />

<strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>sgurte anlegen. Weisen<br />

Sie auf geeignete Befestigungspunkte <strong>für</strong><br />

<strong>Sicherheit</strong>sgurte hin. Üben Sie regelmäßig<br />

Mensch-über-Bord-Manöver. Prüfen Sie<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> üben Sie das an Bord<br />

Holen insbesondere von geschwächten<br />

Personen.<br />

8. Nebel<br />

8. Verlassen Sie keinen sicheren Liegeplatz bei<br />

Nebel.<br />

8. Werden Sie von Nebel oder schlechter Sicht<br />

überrascht, möglichst umgehend Fahrwasser<br />

<strong>und</strong> Schifffahrtswege verlassen, zum eigenen<br />

Schutz einen sicheren Ort aufsuchen<br />

<strong>und</strong> Fahrt unterbrechen. In jedem Fall sind<br />

bei verminderter Sicht die vorgeschriebenen<br />

Schallsignale zu geben. Sportfahrzeuge,<br />

insbesondere solche aus Holz oder Kunststoff,<br />

können ihre Radarauffassbarkeit durch<br />

einen Radarrefl ektor verbessern. Fahrzeuge<br />

mit Metallmast können ihre Radarauffassbarkeit<br />

durch eine aufrechte Bootslage<br />

erhöhen.<br />

9. Berufsschifffahrt<br />

Halten Sie sich von der Berufsschifffahrt<br />

nach Möglichkeit fern.<br />

9. Meiden Sie Schifffahrtswege <strong>und</strong> halten<br />

Sie sich <strong>im</strong> Fahrwasser soweit wie möglich<br />

rechts oder außerhalb des Fahrwassers,<br />

sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Segelfahrzeuge<br />

dürfen be<strong>im</strong> Kreuzen <strong>im</strong> Fahrwasser<br />

die durchgehende Schifffahrt nicht<br />

behindern.<br />

10. Ausguck<br />

10. Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck.<br />

Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie<br />

frühzeitig Kollisionssituationen, treibende<br />

Gegenstände oder andere Gefahren <strong>für</strong><br />

Ihr Fahrzeug erkennen können. Durch Ihre<br />

Aufmerksamkeit können Sie Notlagen anderer<br />

Sportfahrzeuge entdecken <strong>und</strong> Hilfe<br />

leisten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!