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Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...

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34<br />

<strong>Sicherheit</strong>sausrüstung<br />

Schiffe, die mit einem AIS ausgerüstet sind,<br />

erhalten von allen anderen ausgerüsteten<br />

Schiffen automatisch <strong>und</strong> kontinuierlich Informationen<br />

über das Schiff <strong>und</strong> seine aktuellen<br />

Fahrdaten:<br />

• Identität des Schiffs,<br />

• seine exakte Position,<br />

• Kurs <strong>und</strong> Geschwindigkeit<br />

• seine Vorausrichtung <strong>und</strong> Drehrate<br />

• Fahrzustand (vor Anker, behindert, ...).<br />

Es besteht eine Ausrüstungspfl icht nach SO-<br />

LAS Kapitel 5 <strong>für</strong> neue Schiffe über 300 BRZ<br />

seit Juni 2002, vorhandene Schiffe wurden bis<br />

Ende 2004 nachgerüstet.<br />

Das automatische Schiffsidentifi zierungssystem<br />

soll stets in Betrieb sein, wenn das Schiff in<br />

Fahrt ist oder vor Anker liegt.<br />

Das System unterstützt die bordseitige Navigation<br />

(Kollisionsverhütung), Kommunikation<br />

(durch eindeutige Identifi kation), landseitige<br />

Verkehrsüberwachung <strong>und</strong> -lenkung sowie<br />

auch Sonderaufgaben wie z. B. die <strong>See</strong>notrettung.<br />

Das AIS ist so konzipiert, dass die Schiffe autonom,<br />

d. h. ohne Landstation, in einem dynamischen<br />

Netzwerk arbeiten können.<br />

AIS kann auch von der Sportschiffahrt sinnvoll<br />

<strong>für</strong> die Kollisionsverhütung genutzt werden:<br />

• Es sind AIS-Empfänger <strong>und</strong> geeignete Software<br />

erhältlich, mit denen AIS-Daten z. B.<br />

in einem elektronischen <strong>See</strong>kartensystem<br />

dargestellt werden können<br />

• Eine Norm <strong>für</strong> einen in der Sportschifffahrt<br />

einsetzbaren AIS (sogenannter AIS Class<br />

B) steht kurz vor dem Abschluss <strong>und</strong> erste<br />

Prototypen solcher Geräte, die dann auch<br />

senden, liegen vor; mit einer Markteinführung<br />

kann <strong>im</strong> nächsten Jahr gerechnet werden.<br />

Vor dem Gebrauch eines automatischen Schiffsidentifi<br />

zierungssystems soll der Benutzer die<br />

Gr<strong>und</strong>gedanken des Systems verstehen <strong>und</strong><br />

sich mit dem Betrieb der Ausrüstung vertraut<br />

machen, insbesondere mit der richtigen Auslegung<br />

der angezeigten Daten.<br />

Wird AIS <strong>im</strong> Verkehr von Schiff zu Schiff <strong>für</strong><br />

Zwecke der Kollisionsverhütung verwendet, so<br />

sollen nachstehende Punkte bedacht werden:<br />

• AIS ist nur eine zusätzliche Quelle <strong>für</strong> Informationen<br />

<strong>für</strong> die Schiffsführung. Es ersetzt<br />

keine anderen Navigationshilfsmittel, sondern<br />

unterstützt sie.<br />

• Die Benutzung von AIS entbindet den<br />

Schiffsführer nicht von seiner Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die jederzeitige Einhaltung der Kollisionsverhütungsregeln.<br />

• Man soll sich stets darüber <strong>im</strong> klaren sein,<br />

daß andere Schiffe, insbesondere Sportboote,<br />

Fischerboote <strong>und</strong> Kriegsschiffe, sowie<br />

manche landseitigen Küstenverkehrszentralen<br />

möglicherweise nicht mit automatischen<br />

Schiffsidentifi zierungssystemen ausgerüstet<br />

sind.<br />

• Ein aufgr<strong>und</strong> einer verbindlichen Ausrüstungsvorschrift<br />

auf einem anderen Schiff<br />

eingebautes automatisches Schiffsidentifi zierungssystem<br />

kann unter Umständen infolge<br />

einer fachlich begründeten Weisung des<br />

Kapitäns abgeschaltet sein.<br />

2.5 Mindestanforderungen an Rettungswesten<br />

<strong>und</strong> Rettungsflöße<br />

Rettungswesten müssen sicher sein. Das ist<br />

nur der Fall, wenn sie eine ohnmachtsichere<br />

Wasserlage bewirken, d. h., wenn sie selbsttätig<br />

die Atmungsöffnungen einer erschöpft oder<br />

bewusstlos <strong>im</strong> Wasser liegenden Person aus<br />

dem Wasser heben <strong>und</strong> sicher über Wasser<br />

halten. Untersuchungen von Wassersportunfällen<br />

haben ergeben, dass weit mehr Menschenleben<br />

hätten gerettet werden können, wenn bei<br />

<strong>See</strong>unfällen Rettungswesten getragen worden<br />

wären, die eine ohnmachtsichere Wasserlage<br />

gewährleisten.<br />

Eine Rettungsweste <strong>für</strong> die Sportschifffahrt<br />

(nach DIN-EN 395) muss bei Verwendung in<br />

geschützten Gewässern die Atmungsöffnungen<br />

einer erschöpft oder bewusstlos <strong>im</strong> Wasser<br />

liegenden Person innerhalb von 10 Sek<strong>und</strong>en<br />

aus jeder Lage selbsttätig aus dem Wasser<br />

heben (5 Sek<strong>und</strong>en nur, wenn eine Aufsicht<br />

in der Nähe ist). Der Kopf muss dann in eine

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