Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...
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<strong>Sicherheit</strong>sausrüstung<br />
Schiffe, die mit einem AIS ausgerüstet sind,<br />
erhalten von allen anderen ausgerüsteten<br />
Schiffen automatisch <strong>und</strong> kontinuierlich Informationen<br />
über das Schiff <strong>und</strong> seine aktuellen<br />
Fahrdaten:<br />
• Identität des Schiffs,<br />
• seine exakte Position,<br />
• Kurs <strong>und</strong> Geschwindigkeit<br />
• seine Vorausrichtung <strong>und</strong> Drehrate<br />
• Fahrzustand (vor Anker, behindert, ...).<br />
Es besteht eine Ausrüstungspfl icht nach SO-<br />
LAS Kapitel 5 <strong>für</strong> neue Schiffe über 300 BRZ<br />
seit Juni 2002, vorhandene Schiffe wurden bis<br />
Ende 2004 nachgerüstet.<br />
Das automatische Schiffsidentifi zierungssystem<br />
soll stets in Betrieb sein, wenn das Schiff in<br />
Fahrt ist oder vor Anker liegt.<br />
Das System unterstützt die bordseitige Navigation<br />
(Kollisionsverhütung), Kommunikation<br />
(durch eindeutige Identifi kation), landseitige<br />
Verkehrsüberwachung <strong>und</strong> -lenkung sowie<br />
auch Sonderaufgaben wie z. B. die <strong>See</strong>notrettung.<br />
Das AIS ist so konzipiert, dass die Schiffe autonom,<br />
d. h. ohne Landstation, in einem dynamischen<br />
Netzwerk arbeiten können.<br />
AIS kann auch von der Sportschiffahrt sinnvoll<br />
<strong>für</strong> die Kollisionsverhütung genutzt werden:<br />
• Es sind AIS-Empfänger <strong>und</strong> geeignete Software<br />
erhältlich, mit denen AIS-Daten z. B.<br />
in einem elektronischen <strong>See</strong>kartensystem<br />
dargestellt werden können<br />
• Eine Norm <strong>für</strong> einen in der Sportschifffahrt<br />
einsetzbaren AIS (sogenannter AIS Class<br />
B) steht kurz vor dem Abschluss <strong>und</strong> erste<br />
Prototypen solcher Geräte, die dann auch<br />
senden, liegen vor; mit einer Markteinführung<br />
kann <strong>im</strong> nächsten Jahr gerechnet werden.<br />
Vor dem Gebrauch eines automatischen Schiffsidentifi<br />
zierungssystems soll der Benutzer die<br />
Gr<strong>und</strong>gedanken des Systems verstehen <strong>und</strong><br />
sich mit dem Betrieb der Ausrüstung vertraut<br />
machen, insbesondere mit der richtigen Auslegung<br />
der angezeigten Daten.<br />
Wird AIS <strong>im</strong> Verkehr von Schiff zu Schiff <strong>für</strong><br />
Zwecke der Kollisionsverhütung verwendet, so<br />
sollen nachstehende Punkte bedacht werden:<br />
• AIS ist nur eine zusätzliche Quelle <strong>für</strong> Informationen<br />
<strong>für</strong> die Schiffsführung. Es ersetzt<br />
keine anderen Navigationshilfsmittel, sondern<br />
unterstützt sie.<br />
• Die Benutzung von AIS entbindet den<br />
Schiffsführer nicht von seiner Verantwortung<br />
<strong>für</strong> die jederzeitige Einhaltung der Kollisionsverhütungsregeln.<br />
• Man soll sich stets darüber <strong>im</strong> klaren sein,<br />
daß andere Schiffe, insbesondere Sportboote,<br />
Fischerboote <strong>und</strong> Kriegsschiffe, sowie<br />
manche landseitigen Küstenverkehrszentralen<br />
möglicherweise nicht mit automatischen<br />
Schiffsidentifi zierungssystemen ausgerüstet<br />
sind.<br />
• Ein aufgr<strong>und</strong> einer verbindlichen Ausrüstungsvorschrift<br />
auf einem anderen Schiff<br />
eingebautes automatisches Schiffsidentifi zierungssystem<br />
kann unter Umständen infolge<br />
einer fachlich begründeten Weisung des<br />
Kapitäns abgeschaltet sein.<br />
2.5 Mindestanforderungen an Rettungswesten<br />
<strong>und</strong> Rettungsflöße<br />
Rettungswesten müssen sicher sein. Das ist<br />
nur der Fall, wenn sie eine ohnmachtsichere<br />
Wasserlage bewirken, d. h., wenn sie selbsttätig<br />
die Atmungsöffnungen einer erschöpft oder<br />
bewusstlos <strong>im</strong> Wasser liegenden Person aus<br />
dem Wasser heben <strong>und</strong> sicher über Wasser<br />
halten. Untersuchungen von Wassersportunfällen<br />
haben ergeben, dass weit mehr Menschenleben<br />
hätten gerettet werden können, wenn bei<br />
<strong>See</strong>unfällen Rettungswesten getragen worden<br />
wären, die eine ohnmachtsichere Wasserlage<br />
gewährleisten.<br />
Eine Rettungsweste <strong>für</strong> die Sportschifffahrt<br />
(nach DIN-EN 395) muss bei Verwendung in<br />
geschützten Gewässern die Atmungsöffnungen<br />
einer erschöpft oder bewusstlos <strong>im</strong> Wasser<br />
liegenden Person innerhalb von 10 Sek<strong>und</strong>en<br />
aus jeder Lage selbsttätig aus dem Wasser<br />
heben (5 Sek<strong>und</strong>en nur, wenn eine Aufsicht<br />
in der Nähe ist). Der Kopf muss dann in eine