Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...
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Verhalten auf den <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen<br />
3.5 Besondere Verkehrsregeln <strong>für</strong> den Nord-Ostsee-Kanal*<br />
Auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) gelten die<br />
Best<strong>im</strong>mungen der <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen-<br />
Ordnung mit den dazugehörigen Bekanntmachungen<br />
der Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion<br />
Nord. Sportfahrzeuge dürfen den NOK <strong>und</strong><br />
dessen Zufahrten lediglich zur Durchfahrt <strong>und</strong><br />
ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten<br />
<strong>und</strong> nicht bei verminderter Sicht benutzen.<br />
Dies gilt nicht <strong>für</strong> das Aufsuchen der zugelassenen<br />
Liegestellen <strong>im</strong> Schleusenvorhafen<br />
Kiel-Holtenau <strong>und</strong> <strong>im</strong> Binnenhafen Brunsbüttel<br />
sowie das be<strong>im</strong> Schleusenmeister angemeldete<br />
Ausschleusen zur Elbe. Die nachfolgend<br />
aufgeführten UKW-Kanäle sind abzuhören:<br />
UKW-Kanal 13 (Ruf Kiel-Kanal I)<br />
UKW-Kanal 13 Schleusenbereich Brunsbüttel<br />
UKW-Kanal 02 (Ruf Kiel-Kanal II)<br />
UKW-Kanal 13 Strecke Brunsbüttel-Breiholz<br />
UKW-Kanal 03 (Ruf Kiel-Kanal III)<br />
UKW-Kanal 13 Strecke Breiholz-Kiel- Holtenau<br />
UKW-Kanal 12 (Ruf Kiel-Kanal IV)<br />
UKW-Kanal 13 Schleusenbereich Kiel-<br />
Holtenau<br />
Einfahrt zum Nord-Ostsee-Kanal<br />
Auf Funkdisziplin ist zu achten.<br />
Kanalgebühren entrichten Sportfahrzeuge,<br />
welche den NOK in westlicher oder östlicher<br />
Richtung durchfahren, be<strong>im</strong> Schleusenmeister<br />
der Alten Schleuse in Kiel-Holtenau bzw. be<strong>im</strong><br />
Zeitungskiosk der Neuen Schleuse in Kiel-Holtenau.<br />
Alle Sportfahrzeuge, welche den NOK nur auf<br />
einer Teilstrecke befahren, entrichten die Kanalgebühren<br />
an der Eingangs- oder Ausgangsschleuse.<br />
In Brunsbüttel soll hier<strong>für</strong> am Gebühren-Anleger<br />
(siehe Skizze) oder <strong>im</strong> Jachthafen<br />
festgemacht werden.<br />
Sportfahrzeuge, welche ihren ständigen Liegeplatz<br />
<strong>im</strong> NOK zwischen den Schleusen haben<br />
<strong>und</strong> dort fahren wollen, benötigen einen vom<br />
zuständigen Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt ausgestellten<br />
Fahrtausweis.<br />
* Diese Hinweise sind Auszüge aus dem Merkblatt <strong>für</strong> die Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee-<br />
Kanal. Das Merkblatt ist in den Schleusenleitständen <strong>und</strong> unter www.kiel-canal.org erhältlich.