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Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...

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44<br />

Verhalten auf den <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen<br />

3.5 Besondere Verkehrsregeln <strong>für</strong> den Nord-Ostsee-Kanal*<br />

Auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) gelten die<br />

Best<strong>im</strong>mungen der <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen-<br />

Ordnung mit den dazugehörigen Bekanntmachungen<br />

der Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion<br />

Nord. Sportfahrzeuge dürfen den NOK <strong>und</strong><br />

dessen Zufahrten lediglich zur Durchfahrt <strong>und</strong><br />

ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten<br />

<strong>und</strong> nicht bei verminderter Sicht benutzen.<br />

Dies gilt nicht <strong>für</strong> das Aufsuchen der zugelassenen<br />

Liegestellen <strong>im</strong> Schleusenvorhafen<br />

Kiel-Holtenau <strong>und</strong> <strong>im</strong> Binnenhafen Brunsbüttel<br />

sowie das be<strong>im</strong> Schleusenmeister angemeldete<br />

Ausschleusen zur Elbe. Die nachfolgend<br />

aufgeführten UKW-Kanäle sind abzuhören:<br />

UKW-Kanal 13 (Ruf Kiel-Kanal I)<br />

UKW-Kanal 13 Schleusenbereich Brunsbüttel<br />

UKW-Kanal 02 (Ruf Kiel-Kanal II)<br />

UKW-Kanal 13 Strecke Brunsbüttel-Breiholz<br />

UKW-Kanal 03 (Ruf Kiel-Kanal III)<br />

UKW-Kanal 13 Strecke Breiholz-Kiel- Holtenau<br />

UKW-Kanal 12 (Ruf Kiel-Kanal IV)<br />

UKW-Kanal 13 Schleusenbereich Kiel-<br />

Holtenau<br />

Einfahrt zum Nord-Ostsee-Kanal<br />

Auf Funkdisziplin ist zu achten.<br />

Kanalgebühren entrichten Sportfahrzeuge,<br />

welche den NOK in westlicher oder östlicher<br />

Richtung durchfahren, be<strong>im</strong> Schleusenmeister<br />

der Alten Schleuse in Kiel-Holtenau bzw. be<strong>im</strong><br />

Zeitungskiosk der Neuen Schleuse in Kiel-Holtenau.<br />

Alle Sportfahrzeuge, welche den NOK nur auf<br />

einer Teilstrecke befahren, entrichten die Kanalgebühren<br />

an der Eingangs- oder Ausgangsschleuse.<br />

In Brunsbüttel soll hier<strong>für</strong> am Gebühren-Anleger<br />

(siehe Skizze) oder <strong>im</strong> Jachthafen<br />

festgemacht werden.<br />

Sportfahrzeuge, welche ihren ständigen Liegeplatz<br />

<strong>im</strong> NOK zwischen den Schleusen haben<br />

<strong>und</strong> dort fahren wollen, benötigen einen vom<br />

zuständigen Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt ausgestellten<br />

Fahrtausweis.<br />

* Diese Hinweise sind Auszüge aus dem Merkblatt <strong>für</strong> die Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee-<br />

Kanal. Das Merkblatt ist in den Schleusenleitständen <strong>und</strong> unter www.kiel-canal.org erhältlich.

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