Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...
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<strong>Sicherheit</strong>sausrüstung<br />
Beachten Sie bitte folgende Ratschläge:<br />
<strong>–</strong> Sorgen Sie da<strong>für</strong>, dass <strong>für</strong> jeden an Bord<br />
eine Rettungsweste vorhanden ist, die eine<br />
ohnmachtsichere Wasserlage gewährleistet.<br />
<strong>–</strong> Halten Sie die Rettungswesten <strong>für</strong> jeden<br />
stets griffbereit.<br />
<strong>–</strong> Weisen Sie Unerfahrene in die Handhabung<br />
der Rettungswesten ein.<br />
<strong>–</strong> Legen Sie nicht nur bei schlechtem oder<br />
unsichtigem Wetter, sondern auch bei Manövern<br />
<strong>und</strong> Arbeiten an Deck die Rettungsweste<br />
an.<br />
<strong>–</strong> Achten Sie darauf, dass Kinder <strong>und</strong> Nichtschw<strong>im</strong>mer<br />
stets Rettungswesten tragen.<br />
<strong>–</strong> Leiten Sie bei Unfällen <strong>–</strong> „Mensch über Bord“<br />
<strong>–</strong> Sofortmaßnahmen zur Rettung ein (siehe<br />
Abschnitt 5.8). Werfen Sie Rettungsmittel<br />
<strong>und</strong> beobachten Sie bis zur Bergung die Unfallstelle.<br />
Der Überbordgefallene sollte sich<br />
durch Signale, mit der Doppeltonpfeife oder<br />
durch Rufen bemerkbar machen.<br />
<strong>–</strong> Prüfen Sie be<strong>im</strong> Kauf einer Rettungsweste,<br />
ob sie Ihrer Konfektionsgröße entspricht.<br />
Aufblasbare Rettungswesten passen <strong>für</strong> alle<br />
Erwachsenen ab 150 cm Körperlänge. Auf<br />
der Verkaufsverpackung müssen entsprechende<br />
Hinweise vorhanden sein.<br />
<strong>–</strong> Lagern sie die Rettungswesten stets sorgfältig.<br />
Prüfen Sie regelmäßig die Einsatzbereitschaft<br />
entsprechend der Bedienungsanleitung.<br />
Blasen Sie die Rettungswesten öfters<br />
zur Kontrolle mit dem M<strong>und</strong> auf. Nur so sind<br />
Sie sicher, dass Ihre Rettungsweste auch <strong>im</strong><br />
Ernstfall hilft!<br />
Aufblasbare Rettungsfl öße sind als zusätzliche<br />
Rettungsmittel überall dort zu empfehlen, wo<br />
es um den Schutz vor Unterkühlung geht. Dies<br />
ist praktisch <strong>im</strong> gesamten Nord- <strong>und</strong> Ostseeraum<br />
der Fall. Sie werden in Kunststoffbehältern<br />
oder Tragetaschen verpackt <strong>und</strong> nach<br />
Betätigung einer Reißleine durch ein unschädliches<br />
Druckgas oder Pressluft aufgeblasen.<br />
Sie sind <strong>für</strong> die Sportschifffahrt in Größen <strong>für</strong><br />
vier bis zwölf Personen erhältlich.<br />
Rettungsfl öße sind an Bord so zu verstauen,<br />
dass man sie <strong>im</strong> Notfall sofort verwenden kann.<br />
Technische Fertigung <strong>und</strong> Ausrüstung der<br />
Inseln erfordern eine periodische Inspektion<br />
durch eine autorisierte Wartungsfi rma.<br />
Der Einsatz von Refl exfolie auf Rettungsmitteln<br />
ist in Anlehnung an die Vorschriften der Berufsschifffahrt<br />
sinnvoll <strong>und</strong> empfehlenswert, denn<br />
Refl exfolienstreifen zum Auffi nden von Schiffbrüchigen<br />
in Dunkelheit haben sich außerordentlich<br />
gut bewährt. Rettungsmittel sollten<br />
generell mit diesen Refl exfolienstreifen ausgerüstet<br />
sein, insbesondere Rettungswesten,<br />
Rettungsringe, Überlebensanzüge, Rettungsfl<br />
öße <strong>und</strong> -boote.<br />
2.6 Mindestanforderungen an <strong>See</strong>not-Signalmittel<br />
<strong>See</strong>not-Signalmittel dürfen nur <strong>im</strong> <strong>See</strong>notfall<br />
verwendet werden, das heißt, wenn angezeigt<br />
werden soll, dass Gefahr <strong>für</strong> Leib <strong>und</strong> Leben<br />
der Besatzung <strong>und</strong> daher die Notwendigkeit<br />
zur Hilfe besteht. Dabei ist zu beachten, dass<br />
nur von der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Materialprüfung<br />
(BAM) zugelassene pyrotechnische <strong>See</strong>notsignale<br />
verwendet werden. Die Verwendung<br />
von <strong>See</strong>not-Signalmitteln ist nicht ungefährlich.<br />
Deshalb wird der Erwerb, die Aufbewahrung,<br />
die Verwendung <strong>und</strong> die Beförderung best<strong>im</strong>mter<br />
<strong>See</strong>not-Signalmittel, wie<br />
• Signalpistolen mit der dazugehörigen Munition<br />
• Einzelsternraketen bzw. Knallraketen<br />
• Fallschirm-Leuchtraketen<br />
• Handfackeln<br />
• Rauchsignale<br />
durch das Sprengstoff- <strong>und</strong> Waffengesetz<br />
(Signalpistolen) von behördlichen Erlaubnissen<br />
abhängig gemacht, die die zuständigen Ordnungsbehörden<br />
nach Abnahme einer Prüfung,<br />
oder Nachweis der Sachk<strong>und</strong>e durch andere<br />
Belege in Form einer Waffenbesitzkarte mit<br />
Munitionserwerbsberechtigung ausstellen. Um<br />
Sportführerscheininhabern <strong>und</strong> -bewerbern die<br />
Handhabung dieser Best<strong>im</strong>mungen zu erleichtern,<br />
ist folgende Regelung geplant:<br />
Wassersportler, die bereits einen Führerschein<br />
besitzen <strong>und</strong> solche, die einen Führerschein<br />
erwerben wollen, können sich einer Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />
unterziehen, in der festgestellt wird,<br />
ob sie die erforderliche Sachk<strong>und</strong>e <strong>für</strong> die<br />
genannten <strong>See</strong>not-Signalmittel besitzen.