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Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für ...

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Verhalten auf der Hohen <strong>See</strong><br />

4 Verhalten auf der Hohen <strong>See</strong><br />

4.1 Kollisionsverhütungsregeln<br />

Die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung<br />

von Zusammenstößen auf <strong>See</strong> (Kollisionsverhütungsregeln,<br />

KVR) sind auf der Hohen<br />

<strong>See</strong> anzuwenden sowie gr<strong>und</strong>sätzlich auch <strong>im</strong><br />

Bereich der Hoheitsgewässer <strong>und</strong> auf den <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen<br />

(s. auch Abschnitt 3.1).<br />

Die Ausweichregeln der Kollisionsverhütungsregeln<br />

gelten uneingeschränkt außerhalb<br />

der Fahrwasser der <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen-<br />

Ordnung, innerhalb aber nur dann, wenn in<br />

der <strong>See</strong>schifffahrtsstraßen-Ordnung / Schifffahrtsordnung<br />

Emsmündung nichts anderes<br />

best<strong>im</strong>mt ist. Sie müssen von allen Fahrzeugen<br />

beachtet werden, die einander optisch in<br />

Sicht haben. Dabei ist die Lage be<strong>im</strong> in Sicht<br />

kommen maßgebend. Jedes Manöver zur<br />

Vermeidung eines Zusammenstoßes muss,<br />

wenn es die Umstände zulassen, entschlossen,<br />

rechtzeitig <strong>und</strong> so ausgeführt werden, wie<br />

gute <strong>See</strong>mannschaft es erfordert, <strong>und</strong> muss zu<br />

einem sicheren Passierabstand führen. Änderungen<br />

des Kurses <strong>und</strong> / oder der Geschwindigkeit<br />

bei Ausweichmanövern müssen, wenn<br />

möglich, so reichlich bemessen sein, dass das<br />

andere Fahrzeug sie auch schnell erkennen<br />

kann. Mehrere aufeinanderfolgende kleine Änderungen<br />

von Kurs <strong>und</strong> / oder Geschwindigkeit<br />

sollen deshalb vermieden werden.<br />

Maschinenfahrzeuge untereinander (Regel<br />

14/15). Nähern sich zwei Maschinenfahrzeuge<br />

(Regel 14) auf entgegengesetzten oder fast<br />

entgegengesetzten Kursen einander so, dass<br />

die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes<br />

besteht, müssen beide Fahrzeuge nach<br />

Steuerbord ausweichen, damit sie einander an<br />

der Backbordseite passieren.<br />

Entgegenkommer (Regel 14)<br />

Kreuzen sich die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge<br />

(Regel 15) so, dass die Möglichkeit der<br />

Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss<br />

dasjenige, das das andere Fahrzeug an seiner<br />

Steuerbordseite hat, diesem ausweichen.<br />

Kreuzende Kurse (Regel 15)<br />

Segelfahrzeuge untereinander (Regel 12)<br />

Nähern sich zwei Segelfahrzeuge einander so,<br />

dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes<br />

besteht, so muss, wenn beide den<br />

Wind von derselben Seite haben, das luvwärtige<br />

Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen.

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