Alphabetisierung in Finanzfragen - Archiv - Personalwirtschaft
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stellen. Soweit die zugesagten Leistungen<br />
die Sicherungshöchstgrenzen des<br />
Pensionssicherungsvere<strong>in</strong>s (PSVaG)<br />
übersteigen oder <strong>in</strong> erheblichem Umfang<br />
Leistungen mittels Entgeltumwandlung<br />
f<strong>in</strong>anziert werden, ist die externe F<strong>in</strong>anzierung<br />
häufig verbunden mit Sicherungsabreden<br />
(Treuhandabreden beziehungsweise<br />
CTAs oder Sicherungsverpfändung<br />
von Deckungsmitteln). Hierdurch<br />
wird e<strong>in</strong>e vollständige<br />
privatrechtliche Insolvenzsicherung der<br />
betrieblichen Altersversorgung vom<br />
ersten Tage an erreicht.<br />
Die Zukunft der Führungskräfteversorgung<br />
Angesichts der besonderen Bedeutung<br />
von Führungskräften für den Unternehmenserfolg<br />
und ihrem erhöhten Versorgungsbedarf<br />
ist die Abschaffung e<strong>in</strong>er<br />
angemessenen betrieblichen Altersversorgung<br />
für Führungskräfte nicht zu<br />
befürchten. Sollte die wirtschaftliche<br />
Lage jedoch nachhaltig schwierig bleiben,<br />
werden Führungskräfte für e<strong>in</strong>e<br />
Beibehaltung des heutigen Versorgungsniveaus<br />
kämpfen müssen. Angesichts<br />
weiter s<strong>in</strong>kender Leistungen aus der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung und<br />
mäßigen Renditen klassischer Vorsorgewege<br />
wie Lebensversicherungen und<br />
Fonds werden sie sich zudem veranlasst<br />
sehen, <strong>in</strong> stärkerem Maße als <strong>in</strong><br />
der Vergangenheit ihre Altersversorgung<br />
im Wege der Umwandlung von<br />
Boni und anderen Vergütungsbestandteilen<br />
zu verbessern.<br />
Endgehaltsabhängige Leistungszusagen<br />
s<strong>in</strong>d auch für Führungskräfte e<strong>in</strong>e<br />
aussterbende Spezies. Der Trend zur<br />
Beitragsorientierung bei der betrieblichen<br />
Altersversorgung ist für Führungskräfte<br />
bis h<strong>in</strong> zur Geschäftsleitung<br />
nicht aufzuhalten. E<strong>in</strong>e offene Frage<br />
ist, ob sich die Firmenbeiträge weiter-<br />
h<strong>in</strong> ganz überwiegend alle<strong>in</strong> nach dem<br />
Festgehalt bemessen oder aber – wie<br />
zunehmend bei Vorstandszusagen von<br />
deutschen Großunternehmen – nach<br />
dem Festgehalt plus dem Jahresbonus.<br />
Es ist zu vermuten, dass die bislang<br />
wenig kritisierte Praxis von re<strong>in</strong>en Kapitalzusagen<br />
und ger<strong>in</strong>gen Leistungen bei<br />
vorzeitigen Versorgungsfällen künftig<br />
von Führungskräften mehr h<strong>in</strong>terfragt<br />
werden wird, da sie nicht bedarfsgerecht<br />
ist. Sollte sich die aktuelle Praxis hierdurch<br />
nicht deutlich ändern, wird e<strong>in</strong>e<br />
ausreichende Absicherung bei vorzeitigen<br />
Versorgungsfällen über private Vorsorgemaßnahmen<br />
bei Führungskräften<br />
verstärkt <strong>in</strong> den Blickpunkt rücken.<br />
Autor<br />
Dr. Peter A. Doetsch,<br />
Geschäftsführer Mercer<br />
Deutschland, Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />
peter.doetsch@mercer.com