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Alphabetisierung in Finanzfragen - Archiv - Personalwirtschaft

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<strong>Personalwirtschaft</strong><br />

Magaz<strong>in</strong> für Human Resources<br />

Betriebliche Altersversorgung<br />

extra<br />

07 2010<br />

Round Table | bAV-Praxisbeispiele | Studie zu Flexi II | Neuer Versorgungsausgleich<br />

Spielräume nutzen,<br />

Risiken begrenzen


<strong>Alphabetisierung</strong> <strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzfragen<br />

Den meisten Menschen ist mittlerweile bewusst,<br />

dass die Lücke der gesetzlichen Rente durch<br />

private und betriebliche Zusatzversorgungen<br />

geschlossen werden muss. Aber es geschieht<br />

immer noch erschreckend wenig, gerade bei den<br />

jungen Leuten. Laut der Studie „Jugend, Vorsorge,<br />

F<strong>in</strong>anzen“ des Versorgungswerks der<br />

Metall- und Elektro<strong>in</strong>dustrie sichern sich nur 15 Prozent der jungen<br />

Generation ausreichend für das Rentenalter ab. E<strong>in</strong>er der<br />

Hauptgründe: Sie verstehen die komplizierten Regelungen nicht.<br />

So können beispielsweise nur die wenigsten etwas mit dem Begriff<br />

der Bruttoentgeltumwandlung anfangen. Studienautor Professor<br />

Klaus Hurrelmann sprach jüngst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Interview der Süddeutschen<br />

Zeitung von e<strong>in</strong>em „f<strong>in</strong>anziellen Analphabetentum“.<br />

Die Komplexität der bAV-Materie macht aber auch den Unternehmen<br />

zu schaffen. Neue Regelungen zu Zeitwertkonten (Flexi II),<br />

zum Versorgungsausgleich oder <strong>in</strong> bilanziellen Fragen der<br />

betrieblichen Altersversorgung (BilMoG) verursachen laufende<br />

Anpassungen der betrieblichen Versorgungsmodelle – sofern bAV-<br />

Angebote mit Beteiligung der Unternehmen überhaupt vorhanden<br />

EDITORIAL<br />

s<strong>in</strong>d. H<strong>in</strong>zu kommen aktuell die Unsicherheiten beim Pensionssicherungsvere<strong>in</strong><br />

(PSV). Die krisenbed<strong>in</strong>gte Zunahme von Unternehmens<strong>in</strong>solvenzen<br />

hat dazu geführt, dass der PSV-Beitrag<br />

drastisch erhöht wurde. Die Belastungen für Unternehmen, die ihre<br />

Pensionszusagen durch den Pensionssicherungsvere<strong>in</strong> absichern,<br />

werden also größer. Die Experten raten zwar zur Gelassenheit, da<br />

die Beitragssätze erfahrungsgemäß auch schnell wieder nach<br />

unten korrigiert werden, aber die Unruhe wächst.<br />

Doch an der betrieblichen Alterversorgung führt ke<strong>in</strong> Weg vorbei,<br />

auch wenn man über die Art der Durchführungswege diskutieren<br />

muss. Die Fürsorgepflicht gebietet es, die Mitarbeiter aktiv über<br />

die bAV zu <strong>in</strong>formieren, und <strong>in</strong> Branchen mit Fachkräftemangel<br />

werden ohneh<strong>in</strong> nur die Unternehmen bei Fach- und Führungskräften<br />

punkten, die auch Betriebsrentenmodelle anbieten. Wie<br />

diese aussehen können, erfahren Sie im vorliegenden Sonderheft.<br />

Erw<strong>in</strong> Stickl<strong>in</strong>g<br />

Stellv. Chefredakteur


4<br />

bAV Inhalt<br />

Round Table<br />

Mit Können und der richtigen<br />

Taktik zum Erfolg<br />

Führende Vertreter der bAV-Branche<br />

nehmen Stellung zu aktuellen Fragen <strong>in</strong><br />

der betrieblichen Altersversorgung. | 6<br />

Stimmen aus Unternehmen<br />

Verstecken gilt nicht<br />

Fürsorge und Arbeitgeberattraktivität –<br />

zwei starke Argumente für die betriebliche<br />

Altersversorgung. Viele Unternehmen<br />

haben dies erkannt. Aber e<strong>in</strong>ige scheuen<br />

immer noch den Aufwand. | 12<br />

Modelle für Führungskräfte<br />

Vorsorge auf hohem Niveau<br />

Neben den bAV-Modellen für die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Belegschaft bieten die Unternehmen<br />

ihren Führungskräften besondere Versorgungsmöglichkeiten<br />

an. E<strong>in</strong> Praxisblick <strong>in</strong><br />

die Rentenmodelle für Manager. | 15<br />

Impressum<br />

Redaktion: Jürgen Scholl (js), Chefredakteur; Alexander<br />

Kolberg (kol), Volontär; Nancy Hömberg (nbh), Redakteur<strong>in</strong>;<br />

Sven Frost (sff), Redakteur; Erw<strong>in</strong> Stickl<strong>in</strong>g (sti), stellv. Chefredakteur;<br />

Christiane Siemann, freie Mitarbeiter<strong>in</strong><br />

Redaktionsanschrift: Wolters Kluwer<br />

Deutschland GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln,<br />

Telefon: 0221/94373-7653, Fax: 0221/94373-7757,<br />

E-Mail: personalwirtschaft@wolterskluwer.de,<br />

www.personalwirtschaft.de<br />

Fachbeiträge aus bereits erschienenen Ausgaben s<strong>in</strong>d<br />

verfügbar unter: www.personalwirtschaft.de<br />

Geschäftsführer: Dr. Ulrich Hermann<br />

Anzeigen: Rolf Ganzer (Verkaufsleitung),<br />

Telefon: 0221/94373-7620, E-Mail: rganzer@wolterskluwer.de<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

Case Study<br />

Microsoft bei der Entgeltumwandlung<br />

weit vorn<br />

In der IT-Branche s<strong>in</strong>d Angebote zur<br />

Altersversorgung e<strong>in</strong> wichtiger Benefit.<br />

Microsoft bietet se<strong>in</strong>en Mitarbeitern e<strong>in</strong><br />

attraktives Life Cycle-Modell an. | 18<br />

Studie Zeitwertkonten<br />

Bitte nochmals nachbessern<br />

Das Flexi II-Gesetz hat die sozialversicherungsrechtlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

von Wertkonten konkretisiert. Die Unternehmen<br />

freuen sich jedoch nur zum Teil<br />

über diese Veränderungen. | 20<br />

Versorgungsausgleich<br />

Scheiden tut weh<br />

Scheitert e<strong>in</strong>e Ehe, schmerzt das nicht nur<br />

die Ex-Partner, sondern – im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die bAV – auch deren Arbeitgeber. Wie<br />

Unternehmen mit dem jüngst geänderten<br />

Versorgungsausgleichsrecht umgehen,<br />

zeigt e<strong>in</strong>e aktuelle Umfrage. | 24<br />

Kar<strong>in</strong> Kamphausen (Anzeigenmarket<strong>in</strong>g),<br />

Telefon: 0221/94373-7629, E-Mail: kkamphausen@wolterskluwer.de<br />

Jörg Walter (Anzeigenverkauf), wanema media,<br />

Telefon: 0931/304699-66, E-Mail: pw@wanema.de<br />

Kar<strong>in</strong> Oden<strong>in</strong>g (Anzeigendisposition),<br />

Telefon: 0221/94373-7266, E-Mail: koden<strong>in</strong>g@wolterskluwer.de<br />

Herstellung: Michael Dullau<br />

Gestaltung: Art + Work, Köln, Lars Auhage, Mart<strong>in</strong> Schwarz<br />

Druckerei und Lieferanschrift für Beilagen:<br />

Druckerei Wilhelm & Adam OHG<br />

Werner-von-Siemens-Straße 29, 63150 Heusenstamm<br />

Copyright: Luchterhand, e<strong>in</strong>e Marke von Wolters Kluwer Deutschland<br />

GmbH. © 2010 Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln.


AV Round Table<br />

6<br />

Mit Können und der richtigen<br />

Taktik zum Erfolg<br />

Erhöhter PSV-Beitragssatz, neue Regelungen zum Versorgungsausgleich, Folgen von Flexi II und BilMoG:<br />

Im Round Table der <strong>Personalwirtschaft</strong> diskutierten Experten die aktuellen Entwicklungen <strong>in</strong> der betrieblichen<br />

Altersversorgung. Beratungsbedarf gibt es vor allem <strong>in</strong> Fragen der Risiko- und Liquiditätssteuerung.<br />

D<br />

ie betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich auch<br />

<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzkrise bewährt, so die gute Nachricht. Dennoch<br />

gibt es <strong>in</strong> Detailfragen der bAV viele Unsicherheiten.<br />

Und nach wie vor nimmt <strong>in</strong>nerhalb der bAV-Diskussion<br />

die Frage nach der Nutzung von Zeitwertkonten e<strong>in</strong>en<br />

wichtigen Punkt e<strong>in</strong>. Geht es bei den klassischen bAV-Durchführungswegen<br />

um den Ausgleich e<strong>in</strong>er Versorgungslücke<br />

im Rentenalter, bieten Zeitwertkonten e<strong>in</strong>e besondere<br />

Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs.<br />

Rente mit 67, das ist nicht für alle erstrebenswert und machbar.<br />

„Das spätere Rentene<strong>in</strong>trittsalter geht nicht mit e<strong>in</strong>er<br />

steigenden Gesundheit der Arbeitnehmer e<strong>in</strong>her. Im Gegenteil:<br />

Untersuchungen zeigen, dass beispielsweise psychosomatische<br />

Erkrankungen zunehmen“, so Barbara Re<strong>in</strong>hard,<br />

Partner<strong>in</strong> bei Beiten Burkhardt. Da der gesetzliche<br />

Bauste<strong>in</strong> „geförderte Altersteilzeit“ entfällt, müssen Arbeitgeber<br />

ersetzende Gestaltungsmöglichkeiten suchen. „Dabei<br />

bieten Lösungen wie e<strong>in</strong> vorgezogenes Ausscheiden des<br />

Arbeitnehmers verbunden mit e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung, e<strong>in</strong>er<br />

Teilrente oder die alle<strong>in</strong> arbeitgeberseitig f<strong>in</strong>anzierte<br />

Altersteilzeit ke<strong>in</strong>e echten Alternativen.“ Unabhängig von<br />

der F<strong>in</strong>anzierungsfrage handele es sich jeweils um E<strong>in</strong>zellösungen,<br />

die sich nicht zu e<strong>in</strong>er systematischen Imple-<br />

Professor Dr. Dietmar Wellisch,<br />

Spezialist für betriebliche<br />

Altersversorgung an der<br />

Universität Hamburg und<br />

wissenschaftlicher Beirat<br />

im Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium,<br />

moderierte die bAV-Expertenrunde.<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

mentierung im Unternehmen und vorausschauenden Planung<br />

eignen, schränkt Barbara Re<strong>in</strong>hard e<strong>in</strong>. Letztlich<br />

würden nur Zeitwertkonten die Möglichkeit bieten, langfristig<br />

und vorausschauend e<strong>in</strong> vorzeitiges Ausscheiden<br />

zu planen, nachhaltig zu f<strong>in</strong>anzieren und gestalterisch zu<br />

implementieren; sie bieten <strong>in</strong>sbesondere flexible Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

die auch längere Freistellungsphasen<br />

umfassen.<br />

Zeitwertkonten genau prüfen<br />

Welches Instrument Arbeitgeber wählen sollten, bestimmt<br />

der Verwendungszweck. S<strong>in</strong>d Vorruhestandsregelungen<br />

gefragt, die bereits vor dem 60. Lebensjahr greifen sollen,<br />

scheidet die betriebliche Altersversorgung von vornhere<strong>in</strong><br />

aus, erläutert Uwe Langohr-Plato, Sprecher der Geschäftsführung<br />

des Sparkassen Pensionsmanagements. Um die<br />

Verlängerung der Lebensarbeitszeit abzufedern und für<br />

e<strong>in</strong>en vorgezogenen Ruhestand Leistungen ab dem 60.,<br />

künftig 62. Lebensjahr, zur Verfügung zu stellen, ist auch<br />

die betriebliche Altersvorsorge geeignet. „Für Mitarbeiter,<br />

die <strong>in</strong> den vorzeitigen Ruhestand vor dem 60. Lebensjahr<br />

gehen wollen, eignen sich Zeitwertkonten und Altersteilzeit“,<br />

betont Uwe Langohr-Plato. Die Altersteilzeitmodelle<br />

hätten sich <strong>in</strong> der Praxis bewährt, während Zeitwertkonten<br />

durch Flexi II noch mit e<strong>in</strong>igen Unsicherheiten versehen<br />

und juristisch noch längst nicht ausdiskutiert seien.<br />

Die Sozialversicherungsträger vertreten nämlich für Angestellte<br />

mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

die Ansicht, dass auch bei Umwandlung solcher<br />

Bezüge <strong>in</strong> Wertguthaben volle Arbeitgeberanteile <strong>in</strong> das<br />

Wertguthaben e<strong>in</strong>zustellen s<strong>in</strong>d. Michael Karst, Bereichsleiter<br />

Legal/Tax, Retirement Solutions bei Towers Watson,<br />

empfiehlt daher e<strong>in</strong>e entsprechende arbeitsrechtliche Ausgestaltung,<br />

um e<strong>in</strong>e Verteuerung des Zeitwertkontenmo-


dells zu vermeiden. „Allerd<strong>in</strong>gs kann dies<br />

bei Betriebsprüfungen eventuell zu Beanstandungen<br />

und damit zum Rechtsstreit<br />

führen. Die arbeitsrechtliche Umsetzung<br />

der Interpretation der Sozialversicherungsträger<br />

für Mitarbeiter oberhalb der<br />

Beitragsbemessungsgrenze führt demgegenüber<br />

def<strong>in</strong>itiv zur Verteuerung des<br />

Modells und erfordert daher e<strong>in</strong>e klare,<br />

unternehmensseitige Entscheidung auf<br />

<strong>in</strong>formierter Grundlage.“<br />

Für so genannte vorruhestandsferne Freistellungen,<br />

wie Sabbatical oder Pflegezeiten,<br />

eignen sich Kurzzeitkonten. „Modelle,<br />

die kurzfristige Auszeiten wie Sabbaticals<br />

ermöglichen, haben <strong>in</strong> letzter Zeit<br />

an Bedeutung gewonnen“, stellt Udo Müller<br />

fest, Senior Consultant bei Mercer.<br />

Gerade bei Unternehmen <strong>in</strong> Branchen<br />

mit hoher psychischer Belastung, wie<br />

etwa <strong>in</strong> der IT-Technologie, seien diese<br />

Modellkomponenten sehr wichtig: Sie verbessern<br />

die Work Life Balance und können<br />

beispielsweise e<strong>in</strong> Burn-out vermeiden.<br />

Generell s<strong>in</strong>d Kurzzeitkonten zudem<br />

geeignet, den Rahmen für e<strong>in</strong>e flexible<br />

Arbeitszeitgestaltung zu schaffen, ergänzt<br />

Barbara Re<strong>in</strong>hard von Beiten Burkhardt.<br />

Kapitalrückdeckung für<br />

Zeitwertkonten<br />

Gibt es die e<strong>in</strong>e überzeugende und ideale<br />

Kapitalrückdeckung für Zeitwertkonten,<br />

Altersteilzeit oder betriebliche Altersversorgung<br />

bei früherem Bezug? Die Antwort<br />

lautet e<strong>in</strong>deutig „ne<strong>in</strong>“, denn sie muss den<br />

spezifischen Zielsetzungen sowie den rechtlichen<br />

Anforderungen des jeweiligen Instruments<br />

Rechnung tragen. „So steht bei der<br />

betrieblichen Altersversorgung <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Absicherung des biometrischen<br />

Risikos der Langlebigkeit im Vordergrund.<br />

Bei der Kapitalrückdeckung können e<strong>in</strong>er<br />

oder mehrere von <strong>in</strong>sgesamt fünf Durchführungswegen<br />

zur F<strong>in</strong>anzierung gewählt<br />

werden“, erläutert Ingo vom Feld, Leiter<br />

Vorsorgemanagement bei Generali Deutschland<br />

SicherungsManagement. Bei Altersteilzeit<br />

und Zeitwertkonten stehe dagegen<br />

die <strong>in</strong>solvenzgesicherte Ausf<strong>in</strong>anzierung<br />

sogenannter Freistellungsphasen im Vorder-<br />

grund.<br />

Bei der Rückdeckung von Wertguthaben<br />

aus Zeitwertkonten stelle zudem die nach<br />

Flexi II erforderliche Werterhaltungsgarantie<br />

– <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Gebot<br />

der sicheren Anlage – e<strong>in</strong>e besondere<br />

Herausforderung für die Kapitalanlage<br />

dar. „Denn es gilt der Grundsatz: Garantien<br />

gehen zu Lasten der Rendite.“ Vor diesem<br />

H<strong>in</strong>tergrund gehören die Risikoneigung<br />

des Unternehmens sowie der Verwendungszweck<br />

des Zeitwertkontos zu<br />

den wichtigsten Bestimmungsgrößen für<br />

die Kapitalrückdeckung“, so Ingo vom<br />

Feld.<br />

E<strong>in</strong>e Garantie muss der Arbeitgeber auch<br />

übernehmen für e<strong>in</strong>e Beitragszusage mit<br />

M<strong>in</strong>destleistung bei Pensionsfonds, Pensionskasse<br />

oder Direktversicherung. Er<br />

muss sicherstellen, dass zur Altersversorgung<br />

am Ende m<strong>in</strong>destens die Summe<br />

der zugesagten Beiträge zur Verfügung<br />

steht. „Bei der Frage, wer die<br />

„ Arbeitszeitmodelle eröffnen<br />

zukunftsfähige und moderne Wege<br />

der Personalpolitik.<br />

Dr. Barbara Re<strong>in</strong>hard, Partner<strong>in</strong> bei<br />

BEITEN BURKHARDT<br />

„ Die meisten Wertkontenzusagen<br />

be<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong>en frühestmöglichen<br />

Vorruhestandszeitpunkt, sodass die<br />

Personalplanung gewährleistet ist.<br />

Michael Hennig, Senior Sales Consultant,<br />

Pension Solutions, Fidelity International<br />

„<br />

Es bleibt abzuwarten, <strong>in</strong>wieweit<br />

Saldierungsmöglichkeiten und die<br />

Entwicklung der PSV-Beitragssätze<br />

langfristig zu e<strong>in</strong>er verstärkten<br />

Mittelauslagerung und externen<br />

F<strong>in</strong>anzierung führen werden.<br />

Dr. Udo Müller, Senior Consultant,<br />

Mercer Germany<br />

Werterhaltungsgarantie übernimmt,<br />

sehen wir – auch abgängig von der Unternehmensgröße<br />

– e<strong>in</strong> une<strong>in</strong>heitliches Bild“,<br />

berichtet Senior Sales Consultant Michael<br />

Hennig von Fidelity International. „In<br />

der bAV werden mit Ausscheiden des<br />

Arbeitnehmers meist jährliche Auszahlungen<br />

für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum<br />

bis zur gesetzlichen Rente gezahlt. Bei<br />

Langzeitkonten bleibt der Arbeitnehmer<br />

im Unternehmen angestellt und bezieht<br />

aus dem Wertkonto Freistellungsgehalt.<br />

In beiden Fällen kann der Arbeitgeber die<br />

Garantie für die geleisteten Beiträge übernehmen<br />

oder sie über das Anlageprodukt<br />

darstellen.“<br />

Unruhefaktor PSV-Beitrag<br />

Für e<strong>in</strong>ige Verunsicherung und Ärger hat<br />

der Beitragssatz für den Pensionssicherungsvere<strong>in</strong><br />

gesorgt, der <strong>in</strong> diesem Jahr<br />

auf über 14 Promille <strong>in</strong> die Höhe geschnellt<br />

ist – bezogen auf die Rückstellung, die e<strong>in</strong><br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 7


AV Round Table<br />

Unternehmen für se<strong>in</strong>e Verpflichtung <strong>in</strong><br />

der Steuerbilanz zu bilden hat. Unabhängig<br />

davon ließ sich schon vorher beobachten,<br />

dass es e<strong>in</strong>e starke Zunahme der Auslagerung<br />

von unmittelbaren Pensionszusagen<br />

auf Pensionsfonds gab. Zeichnet<br />

sich hier e<strong>in</strong> Trend ab? „Im Vergleich der<br />

Jahre 2008 und 2007 ergibt sich auf Grund<br />

der BaF<strong>in</strong>-Statistiken e<strong>in</strong> Anstieg von circa<br />

30 000 Anwärtern. Auf dieser Basis würde<br />

ich nicht von e<strong>in</strong>em starken Zuwachs<br />

sprechen“, sagt Mario Cornils, Geschäftsführer<br />

der GBG Consult<strong>in</strong>g für betriebliche<br />

Altersversorgung. Die Beschäftigung<br />

mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen<br />

hält er grundsätzlich für<br />

s<strong>in</strong>nvoll – für e<strong>in</strong>ige Unternehmen sogar<br />

dr<strong>in</strong>gend geboten.<br />

Inwieweit der Pensionsfonds allerd<strong>in</strong>gs die<br />

beste Lösung biete, stellt Mario Cornils<br />

<strong>in</strong>frage. „Der PSV-Beitragsanstieg kann<br />

alle<strong>in</strong> nicht Grund genug se<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e Auslagerung<br />

auf e<strong>in</strong>en Pensionsfonds. Er<br />

8<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

„ Bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen<br />

bleiben die Zahlungen<br />

des Arbeitgebers steuerfrei.<br />

Dr. Rosemarie Portner, Rechtsanwält<strong>in</strong> und<br />

Steuerberater<strong>in</strong>, PricewaterhouseCoopers<br />

„ Unternehmen müssen sich bewusst<br />

se<strong>in</strong>, welche Risiken sie e<strong>in</strong>gehen,<br />

wenn die Versorgung <strong>in</strong>house abläuft.<br />

Hans-Werner Rölf, Director Corporate Pensions,<br />

Sachverständiger (IVS), Standard Life Versicherung<br />

„<br />

Der wahre Treiber für die<br />

Auslagerung auf den Pensionsfonds<br />

ist die bilanzneutrale Notierung.<br />

Dr. Michael Karst, Bereichsleiter Legal/Tax,<br />

Retirement Solutions, Towers Watson<br />

stellt – so ärgerlich dieses Thema vor dem<br />

H<strong>in</strong>tergrund des historischen Höchststandes<br />

auch ersche<strong>in</strong>en mag – nur e<strong>in</strong>en Teil<br />

der bAV-Zusatzkosten dar, gemessen am<br />

jeweiligen gesamten Verpflichtungsumfang<br />

noch immer marg<strong>in</strong>al. Im Fokus der<br />

Überlegungen zur möglichen Auslagerung<br />

von Pensionsverpflichtungen stehen<br />

daher wohl eher Fragen der Bilanzoptik<br />

und -bere<strong>in</strong>igung.“ Es gäbe im Übrigen<br />

gute Gründe, von e<strong>in</strong>er Auslagerung<br />

auf Pensionsfonds abzusehen. In der Praxis<br />

sei die Auslagerung <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation<br />

mit Unterstützungskassen zu beobachten.<br />

„Für Arbeitgeber resultiert daraus<br />

e<strong>in</strong>e erhöhte Komplexität, da sie hier e<strong>in</strong>en<br />

Wechsel des Durchführungsweges <strong>in</strong><br />

Angriff nehmen und zukünftig mit zwei<br />

Rechtsträgern agieren müssen“, erklärt<br />

Cornils.<br />

Für Arbeitnehmer würden sich Unterschiede<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Besteuerung<br />

ihrer Altersvorsorgeleistungen ergeben,<br />

je nachdem von welchem Rechtsträger<br />

sie diese erhalten. Dieser Umstand werde<br />

Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung<br />

nicht unbed<strong>in</strong>gt erleichtern.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

(BilMoG) stelle<br />

sich zukünftig die Frage, ob es nicht<br />

e<strong>in</strong>fachere Gestaltungen e<strong>in</strong>er Auslagerung<br />

gäbe, etwa durch kongruente Rückdeckungsversicherungen<br />

ohne Wechsel des<br />

Durchführungsweges.<br />

Vermehrte Auslagerung auf<br />

Pensionsfonds?<br />

In diesem Jahr s<strong>in</strong>d die Belastungen aus<br />

den letztjährigen Insolvenzen noch nicht<br />

<strong>in</strong> voller Höhe auf die Unternehmen umgelegt<br />

worden, während bilanziell bereits für<br />

die volle Belastung e<strong>in</strong>e Rückstellung zu<br />

bilden war. Der bislang nicht erhobene Teil<br />

wird erst künftig liquiditätswirksam auf<br />

die Unternehmen zukommen. E<strong>in</strong> Grund<br />

für Unternehmen <strong>in</strong> den Pensionsfonds<br />

zu flüchten?<br />

Uwe Langohr-Plato, Sparkassen Pensionsmanagement:<br />

„Bislang war nach Jahren<br />

mit hohen Beiträgen, beispielweise <strong>in</strong> Folge<br />

der AEG-Insolvenz, festzustellen, dass<br />

der PSV-Satz relativ schnell wieder auf e<strong>in</strong><br />

normales Niveau gesunken ist. Derzeit<br />

ist noch nicht absehbar, ob weitere große<br />

Unternehmen <strong>in</strong>solvent werden und<br />

damit zusätzliche Belastungen beim PSV<br />

auslösen könnten. Trotzdem sehe ich ke<strong>in</strong>en<br />

Trend zur Auslagerung, der alle<strong>in</strong><br />

durch den PSV-Beitragssatz motiviert ist.“<br />

Bislang seien im Wesentlichen nur diejenigen<br />

Firmen <strong>in</strong> den Pensionsfonds<br />

„geflüchtet“, die ihr Bilanzbild verbessern<br />

wollten.<br />

Derzeit werde über e<strong>in</strong>e Neuregelung der<br />

PSV-F<strong>in</strong>anzierung nachgedacht. Sollte<br />

sich dabei e<strong>in</strong>e risikoadjustierte Beitragszahlung<br />

ergeben, spiele der Durchführungsweg<br />

für die Höhe des PSV-Beitrags<br />

ke<strong>in</strong>e Rolle mehr. „Im Übrigen ist und<br />

bleibt die Pensionszusage der flexibelste<br />

Durchführungsweg der betrieblichen<br />

Altersversorgung, da alle anderen Durchführungswege<br />

mit e<strong>in</strong>er Zwangsjacke<br />

leben müssen“, so Langohr-Plato. Ob es


zu mehr Auslagerungen kommt, ist auch<br />

e<strong>in</strong>e Frage der Liquidität. Große Unternehmen<br />

möchten den Cash Flow im Hause<br />

behalten, Mittelständler eher nicht, berichtet<br />

Hans-Werner Rölf, Director Corporate<br />

Pensions, Standard Life Versicherungen,<br />

und fährt fort: „Bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong><br />

Unternehmen im Aufschwung, wird es<br />

ebenso möglichst viel Kapital im Unternehmen<br />

belassen. Steuerrechtliche Fragen<br />

oder die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Bilanzverkürzung<br />

spielen e<strong>in</strong>e größere Rolle für die<br />

Auslagerung.<br />

Die realistischere bilanzielle Bewertung<br />

der Altersversorgung, wie sie das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG)<br />

vorgibt, erfordert auf der anderen Seite<br />

Kapitalanlagen, die speziell für die Altersversorgung<br />

zurückgelegt und möglichst<br />

aktiv gemanagt werden. Das BilMoG eröffnet<br />

erstmals die Möglichkeit, Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

der Altersversorgung mit den<br />

entsprechenden Kapitalanlagen zu sal-<br />

„ Der Mittelstand sollte das BilMoG<br />

nicht verdrängen, die entscheidenden<br />

Parameter für die künftige Bilanzierung<br />

müssen spätestens jetzt festgelegt<br />

werden.<br />

Dr. Uwe Langohr-Plato, Sprecher der Geschäftsführung,<br />

Sparkassen PensionsManagement<br />

„<br />

„<br />

Da Contractual Trust Arrangements<br />

(CTA) mit hohem Aufwand bei<br />

Gestaltung und Implementierung<br />

verbunden s<strong>in</strong>d, könnten firmeneigene<br />

CTAs künftig an Bedeutung verlieren.<br />

Ingo vom Feld, Prokurist und Leiter<br />

Vorsorgemanagement, Generali Deutschland<br />

SicherungsManagement<br />

Der neue Versorgungsausgleich fordert<br />

Versorgungsträger und Arbeitgeber<br />

zu Handlungen auf. Es empfiehlt sich,<br />

Expertise heranzuziehen.<br />

Mario Cornils, Geschäftsführer GBG Consult<strong>in</strong>g<br />

für betriebliche Altersversorgung<br />

dieren. Damit werden die Unternehmen<br />

belohnt, die über e<strong>in</strong> effizientes Asset-Liability-Management<br />

verfügen. Denn sie<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Lage, ihre Handelsbilanz zu<br />

verkürzen und die Bilanzkennzahlen entsprechend<br />

zu verbessern.“<br />

Im Rahmen des Pensionsfonds können<br />

Arbeitgeber entsprechend ihrer Wünsche<br />

und Risikoneigung auf e<strong>in</strong> breites Angebotsspektrum<br />

von Pensionsplänen und<br />

den entsprechenden Produkten zurückgreifen.<br />

Ingo vom Feld, Generali: „In der<br />

Praxis häufig zu sehen s<strong>in</strong>d Komb<strong>in</strong>ationsmodelle<br />

bestehend aus der erdienten<br />

Anwartschaft über den Pensionsfonds<br />

und der noch zu erdienenden Anwartschaft<br />

über die Unterstützungskasse.<br />

Letztlich bestimmen Unternehmensspezifika,<br />

rechtliche Änderungen und externe<br />

Faktoren die konkrete Auswahl.“ Wichtig<br />

sei, dass im Anschluss an die Kundenberatung<br />

und Produktentscheidung e<strong>in</strong>e<br />

möglichst unkomplizierte und e<strong>in</strong>fache<br />

Umsetzung erfolgt, <strong>in</strong>klusive aller erforderlichen<br />

Verwaltungstätigkeiten bis h<strong>in</strong><br />

zum Report<strong>in</strong>g und das möglichst aus<br />

e<strong>in</strong>em Guss“, betont Ingo vom Feld.<br />

Wechseln Arbeitgeber von der Direktzusage<br />

zum Komb<strong>in</strong>ationsmodell, sollten sie<br />

für die steueroptimale Gestaltung e<strong>in</strong>ige<br />

Punkte berücksichtigen. „Bei der Auslagerung<br />

von Pensionsverpflichtungen bleiben<br />

die Zahlungen des Arbeitgebers steuerfrei.<br />

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber<br />

die Zahlungen an den Pensionsfonds<br />

erst <strong>in</strong> den folgenden zehn Jahren<br />

nach der Übertragung als Betriebsausgaben<br />

abzieht; hierfür ist erforderlich, dass<br />

der Arbeitgeber e<strong>in</strong>en entsprechenden<br />

Antrag stellt“, so Dr. Rosemarie Portner,<br />

Steuerberater<strong>in</strong> bei Pricewaterhouse<br />

Coopers. Das Komb<strong>in</strong>ationsmodell habe sich<br />

zur steuerlichen Optimierung als zweckmäßig<br />

erwiesen: Erdiente Versorgungsanwartschaften<br />

können steuerfrei übertragen<br />

werden, Versorgungsverpflichtung<br />

für noch zu erdienende Anwartschaften<br />

bleiben ebenfalls steuerfrei. Rückdeckungsbeiträge<br />

können als Betriebsausgaben geltend<br />

gemacht werden.<br />

CTA oder Pensionsfonds?<br />

Die Produktanbieter offerieren Rückdeckung<br />

für so genannte CTA (Contractual<br />

Trust Arrangements) und Pensionsfonds.<br />

Nach welchen Kriterien entscheiden<br />

Arbeitgeber? Grundsätzlich ist das<br />

Management der Kapitalanlage <strong>in</strong> der bAV<br />

e<strong>in</strong> absolut zentraler Faktor. Unternehmen<br />

müssen sich bewusst se<strong>in</strong>, welche<br />

Risiken sie e<strong>in</strong>gehen, wenn die Versorgung<br />

<strong>in</strong>house abläuft, mahnt Hans-Werner<br />

Rölf, Director Corporate Pensions<br />

von Standard Life: „Sie müssen genau<br />

e<strong>in</strong>schätzen, wie gut sie das Anlagemanagement<br />

beherrschen und über welche<br />

Mittel sie verfügen, die Altersversorgung<br />

absichern zu können. Gerade<br />

der nicht-versicherungsförmige oder<br />

besser <strong>in</strong>vestmentorientierte Pensionsfonds<br />

ist für kle<strong>in</strong>e bis mittlere Unternehmen<br />

bestens geeignet, deren Kernkompetenz<br />

nicht beim Kapitalanlagemanagement<br />

liegt und deren Altersver-<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 9


AV Round Table<br />

sorgung möglichst außerhalb der eigenen<br />

Bilanz angesiedelt se<strong>in</strong> soll. Deshalb<br />

gehe ich davon aus, dass die Bedeutung<br />

des Pensionsfonds weiterh<strong>in</strong> stark<br />

wachsen wird.“<br />

Die Kapitalanlage im CTA ist nicht reguliert<br />

und dementsprechend frei gestaltbar.<br />

Die Frage, ob Pensionsverpflichtungen<br />

über e<strong>in</strong> CTA ausf<strong>in</strong>anziert oder über<br />

e<strong>in</strong>en Pensionsfonds ausgelagert werden,<br />

zieht allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Reihe weiterer<br />

Fragen nach sich und hängt nicht<br />

nur von der Anlagestrategie ab“, me<strong>in</strong>t<br />

Michael Hennig, Fidelity International.<br />

So haben e<strong>in</strong>ige Pensionsfonds sehr flexible<br />

Tarife entwickelt, die <strong>in</strong> der Dotierung<br />

und der Anlage sehr frei seien, und<br />

<strong>in</strong> der Folge können die Anlagestrategien<br />

bei beiden Wegen nahezu identisch<br />

se<strong>in</strong>. Bei der Auswahl des Pensionsfondstarifs<br />

sei es wichtig zu wissen, welches<br />

Restrisiko e<strong>in</strong>er möglichen Nachschusspflicht<br />

der Arbeitgeber e<strong>in</strong>gehen möchte.<br />

Michael Hennig: „Je höher die Garantie,<br />

desto ger<strong>in</strong>ger ist das Nachschussrisiko<br />

des Arbeitgebers. Aber: Der Arbeitgeber<br />

hat bei mehr Garantie e<strong>in</strong>en<br />

teilweise wesentlich höheren F<strong>in</strong>anzierungsaufwand.“<br />

Inzwischen zeigen sich nicht nur bei<br />

Großunternehmen, sondern <strong>in</strong>sbesondere<br />

auch im Mittelstand, deutliche Tendenzen<br />

zur Auslagerung der F<strong>in</strong>anzierung.<br />

Udo Müller, Mercer, erklärt, dass<br />

nicht zuletzt wegen steuerlicher Restriktionen<br />

oft Komb<strong>in</strong>ationsmodelle praktiziert<br />

werden, das heißt, dass sowohl die<br />

Vorteile von Pensionsfonds als auch von<br />

rückgedeckten Unterstützungskassen<br />

genutzt werden. „Großunternehmen h<strong>in</strong>gegen<br />

implementieren <strong>in</strong>zwischen häufiger<br />

Konzepte, bei denen Pensionsfonds<br />

mit CTA-Modellen komb<strong>in</strong>iert werden,<br />

wobei hier <strong>in</strong> der Regel das CTA die Hülle<br />

bildet.“ Dadurch würden hoch flexible<br />

Dotierungsmöglichkeiten und mehr Transparenz<br />

entstehen, sowie Bilanzverkürzungen,<br />

e<strong>in</strong>e periodengerechte Ausf<strong>in</strong>anzierung<br />

und je nach Ausgestaltung die<br />

Reduktion von PSV-Beiträgen möglich<br />

seien, so Mercer-Experte Udo Müller.<br />

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„Nichtsdestotrotz ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Preis für diese Vorteile e<strong>in</strong> früher<br />

Liquiditätsabfluss ist. Daher kann es<br />

trotz der E<strong>in</strong>sparung von PSV-Beiträgen<br />

für Unternehmen gute Gründe geben, auf<br />

e<strong>in</strong>e Auslagerung der F<strong>in</strong>anzierung ganz<br />

oder teilweise zu verzichten.“<br />

Neues Versorgungsausgleichsrecht<br />

Das neue Recht steht unter dem Anspruch,<br />

den Ausgleich zum Zeitpunkt der Scheidung<br />

vollständig durchzuführen und<br />

gleichzeitig den geschiedenen Ehegatten<br />

e<strong>in</strong>en werthaltigeren Anspruch <strong>in</strong>sbesondere<br />

im Rahmen der Aufteilung der betrieblichen<br />

Altersversorgung zu verschaffen.<br />

Wo liegt die Last für Arbeitgeber? „Haben<br />

Arbeitgeber e<strong>in</strong>e externe Lösung über<br />

Marktanbieter gewählt, wird dieser die Aufgabe<br />

erledigen und der Arbeitgeber ist<br />

wenig <strong>in</strong>volviert. Der Arbeitgeber selbst<br />

ist dann verantwortlich, wenn er e<strong>in</strong>e<br />

Direktzusage gemacht hat oder e<strong>in</strong>e eigene<br />

betriebliche Unterstützungskasse, Pensionskasse<br />

oder Pensionsfonds betreibt“,<br />

sagt Michael Karst, Towers Watson, und<br />

erläutert weiter: Bei der Direktzusage<br />

müsse der Arbeitgeber se<strong>in</strong>e Zusage im<br />

Scheidungsfall aufteilen, dem Gericht<br />

e<strong>in</strong>en Vorschlag vorlegen und ihn entsprechend<br />

umsetzen. Das Thema Versorgungsausgleich<br />

stelle <strong>in</strong> diesen Fällen<br />

e<strong>in</strong>en hohen Aufwand für Unternehmen<br />

dar, bei dem sachkundige Berater auf<br />

jeden Fall h<strong>in</strong>zugezogen werden sollten.<br />

BilMoG wirft Schatten voraus<br />

Die neuen Vorschriften des deutschen<br />

Bilanzrechts f<strong>in</strong>den erstmals Anwendung<br />

auf Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr<br />

2010 beg<strong>in</strong>nen. Noch ist BiLMoG nicht<br />

überall angekommen, viele Steuerberater<br />

seien sich der Problematik nicht<br />

bewusst, so die Experten. Für die bAV<br />

ergeben sich erhebliche Änderungen im<br />

Bereich der Pensionsrückstellungen. So<br />

müssen <strong>in</strong>sbesondere Kostensteigerungen,<br />

Gehalts- und Rententrends e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden. Gleichzeitig kann künftig<br />

versorgungsgebundenes Vermögen, das<br />

ausschließlich der Erfüllung e<strong>in</strong>er betrieb-<br />

lichen Zusage dienen soll und dem Zugriff<br />

anderer Gläubiger entzogen ist, mit der<br />

zugehörigen Pensionsrückstellung <strong>in</strong> der<br />

Handelsbilanz saldiert werden. Mario<br />

Cornils, GBG Consult<strong>in</strong>g: „Durch die nunmehr<br />

gegebenen Saldierungsmöglichkeiten<br />

lässt sich e<strong>in</strong>e bilanzverkürzende<br />

Bewertung von Pensionsrückstellungen<br />

erreichen. In der Folge können auch<br />

unmittelbare Versorgungszusagen ohne<br />

Berührung der Handelsbilanz gestaltet<br />

werden, etwa wenn zur F<strong>in</strong>anzierung verpfändete,<br />

kongruente Rückdeckungsversicherungen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden. Vor diesem<br />

H<strong>in</strong>tergrund könnte die Direktzusage<br />

e<strong>in</strong>e Renaissance erleben.“<br />

Vorsorge bei Auslandsentsendung<br />

Bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen<br />

stellt sich immer häufiger<br />

die Frage, wie mit der bAV umzugehen<br />

ist. Besteht wie mit den USA e<strong>in</strong> Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

gilt die gegenseitige<br />

Anerkennung von Altersvorsorgeplänen.<br />

Für die Beiträge, die während<br />

der Entsendung <strong>in</strong> den Altersversorgungsplan<br />

im Heimatland gezahlt werden, gelten<br />

im Gastland steuerliche Erleichterungen,<br />

die für Beiträge an Altersversorgungsplänen<br />

im Gaststaat gewährt werden,<br />

führt PwC-Steuerexpert<strong>in</strong> Rosemarie<br />

Portner aus. „Allerd<strong>in</strong>gs verfügt Deutschland<br />

nur über wenige Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

die entsprechende Regelungen<br />

enthalten.“ Im Bereich der EU<br />

gebietet die im EG-Vertrag vorgesehene<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass Beiträge<br />

zu e<strong>in</strong>er betrieblichen Altersversorgung,<br />

die an e<strong>in</strong>en ausländischen Plan<br />

geleistet werden, gleich behandelt werden<br />

mit denjenigen, die an e<strong>in</strong>en deutschen<br />

Plan gezahlt werden. Erforderlich<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs, dass die Kernvoraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>e betriebliche Altersversorgung<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d. Dies gilt sowohl für Beiträge<br />

an Altersversorgungspläne im Bereich<br />

der EU als auch im Verhältnis zu Drittstaaten.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs würden entsprechend<br />

klare Darstellungen der F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

fehlen.<br />

Christiane Siemann, freie Journalist<strong>in</strong>, Bad Tölz


AV Stimmen aus den Unternehmen<br />

Verstecken gilt nicht<br />

Fürsorge und Arbeitgeberattraktivität – zwei starke Argumente für die betriebliche Altersversorgung.<br />

Doch das ist leichter gesagt als getan. Unternehmer und Personalleiter zeigen, worauf es ankommt.<br />

J<br />

edes Mal, wenn e<strong>in</strong> neuer Mitarbeiter<br />

se<strong>in</strong>en Dienst <strong>in</strong> der Vertriebsniederlassung<br />

der spanischen VW-Tocher<br />

Seat <strong>in</strong> Mörfelden antritt, knöpfen sich<br />

die Personaler ihn vor: Wie steht es um<br />

die bisherige Altersvorsorge? Ist unser<br />

Angebot nicht viel attraktiver? Um das auszuloten,<br />

wird gleich der Beitragsrechner<br />

im Internet aufgerufen. Manchem neuen<br />

Kollegen bleibt der Mund offen stehen<br />

angesichts der Summen, die unter dem<br />

Strich aufbl<strong>in</strong>ken.<br />

Nach Angaben von Arndt Engel besitzt<br />

lediglich jeder fünfte neu an Bord gelotste<br />

Mitarbeiter e<strong>in</strong>e Direktversicherung.<br />

Von den <strong>in</strong>sgesamt fünf nach dem Alterse<strong>in</strong>künftegesetz<br />

(AltE<strong>in</strong>kG) vorgesehenen<br />

Durchführungswegen der betrieblichen<br />

Altersvorsorge (bAV) ist sie die mit<br />

Abstand am meisten favorisierte Variante.<br />

„Aber die meisten können wir für unser<br />

Vorsorgemodell gew<strong>in</strong>nen“, zieht der stellvertretende<br />

Personalleiter überaus zufrieden<br />

Bilanz. Seat kooperiert mit der Pensionskasse<br />

der Deutschen Wirtschaft,<br />

PKDW. Auf den Betrag, den Mitarbeiter<br />

per Entgeltumwandlung von ihrem Bruttogehalt<br />

abzweigen, was gesetzlich jedem<br />

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Beschäftigten zusteht, zahlt Seat freiwillig<br />

aus eigener Tasche 20 Prozent drauf.<br />

„Den f<strong>in</strong>anziellen Vorteil, als Arbeitgeber<br />

dank der bAV Lohnnebenkosten e<strong>in</strong>sparen<br />

zu können“, erläutert Engel, „geben<br />

wir an unsere Mitarbeiter zurück.“<br />

Wichtiger Motivationsfaktor<br />

Das engagierte E<strong>in</strong>wirken auf die <strong>in</strong> Rentenfragen<br />

oftmals viel zu sorglosen Mitarbeiter<br />

ist zu loben. Die Unternehmen<br />

bewegt doch vor allem etwas anderes:<br />

Immer mehr erkennen <strong>in</strong> der bAV e<strong>in</strong><br />

Instrument, um Leistungsträger ans Unternehmen<br />

zu b<strong>in</strong>den und die besten Kräfte<br />

für sich zu gew<strong>in</strong>nen. In der Tat richten<br />

so genannte High Potentials im Unterschied<br />

zur des<strong>in</strong>teressierten Mehrheit ihr<br />

Augenmerk neben dem Entgelt und den<br />

offerierten Entwicklungschancen zunehmend<br />

darauf, was der Arbeitgeber zur<br />

Altersvorsorge beisteuert. E<strong>in</strong>er Umfrage<br />

des Wirtschaftsmagaz<strong>in</strong>s „impulse“<br />

unter rund 700 Führungskräften zufolge<br />

wird der bAV als Anreiz höhere Bedeutung<br />

beigemessen als dem Firmenwagen.<br />

Der Versicherungsmakler Albert Göpfert<br />

beobachtet, dass „Bewerber mit besten<br />

Qualifikationen sich vor der Entscheidung,<br />

ob sie e<strong>in</strong> Arbeitsangebot annehmen,<br />

die bAV-Unterlagen zuschicken lassen.“<br />

Göpfert berät auch den Heidelberger IT-<br />

Dienstleister Systematika <strong>in</strong> allen Fragen<br />

rund um die bAV. Dessen Chef, Michael<br />

Wetzel, entschied sich schon vor Jahren,<br />

das gesamte Kapital für die Altersvorsorge<br />

se<strong>in</strong>er etwa 30 Mitarbeiter aus eigener<br />

Tasche beizusteuern. E<strong>in</strong> heute 35-jähriger<br />

IT-Experte mit e<strong>in</strong>em Bruttoverdienst<br />

von monatlich 3500 Euro, rechnet<br />

Göpfert exemplarisch durch, erhält im<br />

Alter von 67 e<strong>in</strong>e gesetzliche Rente von<br />

1132 Euro. Die Betriebsrente von Systematika<br />

schlägt zusätzlich mit monatlich<br />

683 zu Buche – die Überschussbeteiligung<br />

noch nicht e<strong>in</strong>gerechnet. Für se<strong>in</strong>e<br />

re<strong>in</strong> arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierte bAV heimste<br />

Wetzel den ersten Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wettbewerb<br />

von „impulse“ e<strong>in</strong>. „E<strong>in</strong>e großzügige<br />

Entlohnung erhöht die Loyalität der Mitarbeiter<br />

und die Qualität ihres Arbeitse<strong>in</strong>satzes“,<br />

sagt er voller Überzeugung. Freilich<br />

müsse das Unternehmen schon<br />

attraktiv se<strong>in</strong> – „sonst nutzt der schönste<br />

Bonus nichts“.


Leider ist Systematika e<strong>in</strong>e Ausnahme<br />

im Mittelstand. Um es auf e<strong>in</strong>en Nenner<br />

zu br<strong>in</strong>gen, s<strong>in</strong>kt die Bereitschaft der<br />

Unternehmen, sich für die Altersvorsorge<br />

ihrer Belegschaft zu engagieren, je<br />

kle<strong>in</strong>er die Betriebe s<strong>in</strong>d. Laut e<strong>in</strong>er neuen<br />

Studie der Gothaer Versicherung, die<br />

rund 1000 Verantwortliche von Betrieben<br />

mit weniger als 500 Mitarbeitern<br />

befragte, verschenken viele Unternehmen<br />

damit das große Potenzial der Personalb<strong>in</strong>dung.<br />

Zwar weiß demnach mehr<br />

als e<strong>in</strong> Drittel der befragten Firmen um<br />

das Problem, künftig qualifizierte Mitarbeiter<br />

im Unternehmen zu halten. Umgekehrt<br />

werden Angebote wie die betriebliche<br />

Altersvorsorge nur selten als Instrument<br />

zur Mitarbeiterb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Man sieht ke<strong>in</strong>erlei Vorteile dar<strong>in</strong>, scheut<br />

die damit verbundenen Kosten oder verweist<br />

auf hohen Verwaltungsaufwand.<br />

„Erst neulich hatte ich wieder so e<strong>in</strong>en Wust<br />

auf dem Schreibtisch“, beklagt sich Silke<br />

Burger, Personalchef<strong>in</strong> der SBS Fe<strong>in</strong>technik<br />

<strong>in</strong> Schonach. In e<strong>in</strong>em Vertrag mit<br />

e<strong>in</strong>em vor zwei Jahren ausgeschiedenen<br />

Mitarbeiter waren Korrekturen erforderlich.<br />

„Man kann sich schon verzetteln.“<br />

Hemmschuh Bürokratie<br />

Aus se<strong>in</strong>em Unmut macht auch Axel Tripkewitz,<br />

Personalchef von Fujitsu Microelectronics<br />

<strong>in</strong> Langen bei Frankfurt, ke<strong>in</strong>en<br />

Hehl. „Der Aufwand ist eigentlich bei<br />

ke<strong>in</strong>em Durchführungsmodell zu rechtfertigen.“<br />

Komme e<strong>in</strong> neuer Mitarbeiter<br />

an Bord, der sich zuvor an fünf beruflichen<br />

Stationen für fünf verschiedene<br />

bAV-Modelle entschieden hat, habe man<br />

den Salat. Alle<strong>in</strong> für die Übertragbarkeit<br />

des angesparten Kapitals entstehe e<strong>in</strong><br />

riesiger bürokratischer Aufwand. „Daher<br />

haben wir uns entschieden, die bAV an<br />

e<strong>in</strong>en Versicherungsmakler auszulagern“,<br />

erklärt Tripkewitz. Neben der Direktversicherung,<br />

<strong>in</strong> die alle<strong>in</strong> der Arbeitgeber<br />

e<strong>in</strong>zahlt, können die Mitarbeiter monatlich<br />

zwischen 50 und 500 Euro <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

eigens e<strong>in</strong>gerichtete Unterstützungskasse<br />

<strong>in</strong>vestieren.<br />

Doch nicht jedem Verantwortlichen<br />

schwillt der Kamm angesichts des Verwaltungskrams.<br />

Auch Peter Meussen kann<br />

den Ärger über angebliche Mehrarbeit<br />

nicht nachvollziehen. „Hat man e<strong>in</strong>en<br />

kompetenten Partner, wie wir mit dem Versicherungsvere<strong>in</strong><br />

des Bankgewerbes<br />

(BVV), läuft die Abwicklung reibungslos“,<br />

behauptet der Personal- und Verwaltungsdirektor<br />

von Easycash <strong>in</strong> Rat<strong>in</strong>gen.<br />

Aktuell s<strong>in</strong>d 268 von 414 Beschäftigten<br />

<strong>in</strong> der Unterstützungskasse, von der Sekretär<strong>in</strong><br />

bis zur Führungskraft s<strong>in</strong>d alle


AV Stimmen aus den Unternehmen<br />

Berufsgruppen vertreten. Mitarbeiter und<br />

Arbeitgeber <strong>in</strong>vestieren zu gleichen Teilen<br />

<strong>in</strong> die Altersvorsorge der Beschäftigten.<br />

Zusätzlich sparen e<strong>in</strong>ige per Direktversicherung<br />

fürs Alter an.<br />

Etwas großzügiger wird beim Hamburger<br />

Autoteilehändler Wulf Gartner <strong>in</strong> die<br />

betriebliche Altersvorsorge <strong>in</strong>vestiert.<br />

Laut Personalleiter<strong>in</strong> Marita Schwartze<br />

erhalten unbefristet beschäftigte Mitarbeiter<br />

neben Allianz-Pensionskasse und Entgeltumwandlung<br />

über e<strong>in</strong>e Direktversicherung<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>e jährliche Prämie,<br />

die nach zehn Jahren ausgezahlt und von<br />

vielen Beschäftigten <strong>in</strong> die betriebliche Rente<br />

umgewidmet wird. Damit nicht genug:<br />

Ferner übernimmt der Arbeitgeber für<br />

alle nach 1961 Geborenen die monatliche<br />

Prämie der Unfallversicherung. „Ja, der<br />

Verwaltungsaufwand ist immens“, bestätigt<br />

Schwartze, was viele Mittelständler<br />

monieren. „Aber wenn wir unseren Mitarbeitern<br />

signalisieren, dass uns ihre Vorsorge<br />

tatsächlich am Herzen liegt, spielt<br />

dieser Aspekt nur e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />

Rolle.“<br />

Dass die Vorsorge dem Arbeitgeber nicht<br />

egal se<strong>in</strong> kann, unterstreicht auch Ursula<br />

Herbers, Verwaltungsleiter<strong>in</strong> des Modehauses<br />

Schulte <strong>in</strong> Schapen bei Osnabrück.<br />

Viermal im Jahr wird das Thema <strong>in</strong> der<br />

Hauszeitung groß aufgemacht, und auch<br />

am Schwarzen Brett können sich die 90<br />

Mitarbeiter stets über die betriebliche<br />

Altersvorsorge <strong>in</strong>formieren – wichtige<br />

Änderungen und H<strong>in</strong>weise werden mit<br />

Textmarkern hervorgehoben. „Bei uns im<br />

Textile<strong>in</strong>zelhandel s<strong>in</strong>d viele Teilzeitkräfte<br />

mit ger<strong>in</strong>gem Verdienst beschäftigt.<br />

Auch sie sollen fürs Alter ansparen.“ Sie<br />

zahlen vor allem <strong>in</strong> die Pensionskasse<br />

e<strong>in</strong>, während die übrigen Beschäftigten<br />

der Direktversicherung den Vorzug geben.<br />

Provisionen und Gebühren prüfen<br />

Das Engagement <strong>in</strong> Ehren – bei der<br />

Entscheidung, an welchen Versicherungspartner<br />

man sich womöglich langfristig<br />

b<strong>in</strong>det, sollten die Unternehmen genau<br />

h<strong>in</strong>schauen. Karl-He<strong>in</strong>z Stroh, Personalchef<br />

der Baumarktkette Praktiker, die<br />

14<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

„<br />

ihre bAV unter anderem über Pensionskassen<br />

offeriert, steckt mitten <strong>in</strong> Vertragsverhandlungen<br />

und prüft, ob der<br />

potenzielle Partner „attraktive Angebote<br />

für die Beschäftigten mit e<strong>in</strong>em niedrigen<br />

Verwaltungsaufwand“ anbieten<br />

kann. Nicht nur Stroh weiß: Häufig verschl<strong>in</strong>gen<br />

Provisionen und Verwaltungsgebühren<br />

e<strong>in</strong>en erheblichen Anteil des<br />

angesparten Kapitals. „Und genau das<br />

wollen wir zu Gunsten unserer Beschäftigten<br />

verh<strong>in</strong>dern.“<br />

Davon kann auch Olaf Kleidon e<strong>in</strong> Lied<br />

s<strong>in</strong>gen. „Wir haben alle Anbieter abgegrast,<br />

doch überall s<strong>in</strong>d zu hohe Provisionen<br />

im Spiel“, ärgert sich der Geschäftsführer<br />

des Münchner IT-Dienstleisters Arithnea.<br />

Dass er sich von der ursprünglichen<br />

Idee, den Mitarbeitern bei der Altersvorsorge<br />

unter die Arme zu greifen, <strong>in</strong>zwischen<br />

abgewandt hat, ist jedoch e<strong>in</strong>em völlig<br />

anderen Aspekt geschuldet. „Bezahlen<br />

wir die Beiträge aus eigener Kasse,<br />

muss sich der Mitarbeiter für fünf Jahre<br />

b<strong>in</strong>den. Wir wollen aber nicht, dass Mitarbeiter<br />

nur deshalb an Bord bleiben. Uns<br />

s<strong>in</strong>d eigenverantwortlich handelnde Kollegen<br />

wichtiger.“<br />

Skepsis bei Zeitwertkonten<br />

Beschäftigte, die unternehmerisch denken<br />

und wenn es se<strong>in</strong> muss, auch Mehrarbeit<br />

leisten, s<strong>in</strong>d vor allem <strong>in</strong> der IT-Branche<br />

besonders gesucht. Auch bei Arithnea<br />

wird kunden- und projektgetrieben gearbeitet.<br />

Im Klartext: Weit mehr zu leisten<br />

als vorgeschrieben ist Kern des Geschäfts.<br />

An die E<strong>in</strong>richtung von Zeitkonten hat<br />

Kleidon deshalb aber noch nicht gedacht,<br />

auch nicht daran, dies womöglich <strong>in</strong>telligent<br />

mit der bAV zu verkoppeln, die bei<br />

Arithnea nicht über den gesetzlich vorgegebenen<br />

Rahmen h<strong>in</strong>ausgeht. Motto:<br />

Was der Arbeitnehmer zusätzlich leistet,<br />

Firmen, die ihr Engagement <strong>in</strong><br />

der bAV herunterfahren, sparen am<br />

falschen Ende.<br />

Peter Meussen, Personaldirektor bei Easycash<br />

kann er sich auch für die Altersvorsorge<br />

gutschreiben lassen. Interessant ist, dass<br />

kaum e<strong>in</strong> Mittelständler diese vom Gesetzgeber<br />

ausdrücklich unterstützte Alternative<br />

<strong>in</strong> Betracht zieht. Wenn überhaupt,<br />

dann wird unabhängig von diesem Sachverhalt<br />

über die E<strong>in</strong>führung von Zeitguthaben<br />

nachgedacht.<br />

Zeitguthaben hätten auch e<strong>in</strong>e arbeitsrechtlich<br />

riskante Seite, wirft Easycash-<br />

Personalchef Meussen e<strong>in</strong>. Wer das<br />

Arbeitszeitgesetz ignoriert, riskiert als<br />

Arbeitgeber empf<strong>in</strong>dliche Strafen. So lässt<br />

das Arbeitszeitgesetz <strong>in</strong> der Regel nur bis<br />

zu zehn Stunden werktägliche Arbeitszeit<br />

zu. E<strong>in</strong>e Vollzeitkraft müsse laut Meussen<br />

schon stets am Limit arbeiten, damit<br />

sich das Langzeitkonto auszahle. „Mitarbeiter<br />

jedoch kont<strong>in</strong>uierlich so lange arbeiten<br />

zu lassen, bis sie mit ihren Kräften<br />

am Ende s<strong>in</strong>d, kann nicht die Lösung<br />

se<strong>in</strong>.“<br />

Zeitkonten sche<strong>in</strong>en also nicht als Mittel<br />

zu taugen, womöglich auch um die Attraktivität<br />

der bAV zu heben. Dennoch zweifelt<br />

niemand an der B<strong>in</strong>dungskraft der<br />

betrieblichen Altersvorsorge sowie daran,<br />

dass man noch mehr als bisher appellieren<br />

muss an die Menschen, fürs Alter<br />

vorzusorgen. Stroh spricht e<strong>in</strong>er „beidseitigen<br />

Beitragsverpflichtung“ das Wort.<br />

„Über Zuschüsse könnten wir Anreize<br />

schaffen, dass die Beschäftigten selbst<br />

deutlich stärker Gehaltsbestandteile und<br />

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld,<br />

Urlaubsgeld oder Prämien <strong>in</strong> Beiträge zur<br />

Altersversorgung umwandeln lassen.“<br />

Wie viel s<strong>in</strong>d die Mittelständler bereit, für<br />

die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu zahlen?<br />

Meussen br<strong>in</strong>gt es auf diesen Nenner:<br />

„Firmen, die ihr Engagement <strong>in</strong> der<br />

bAV herunterfahren, sparen me<strong>in</strong>es Erachtens<br />

am falschen Ende.“<br />

W<strong>in</strong>fried Gertz, freier Journalist, München


I<br />

Vorsorge auf hohem Niveau<br />

Modelle für Führungskräfte bAV<br />

Bei der betrieblichen Altersversorgung liegt der Fokus richtigerweise auf der Versorgung der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Belegschaft. Daneben blüht – etwas im Verborgenen – auch e<strong>in</strong>e Versorgungslandschaft für Führungskräfte.<br />

E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Praxis offenbart unterschiedliche Manager-Rentenmodelle.<br />

n Deutschland haben rund zwei Drittel<br />

der Beschäftigten e<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf e<strong>in</strong>e betriebliche Altersversorgung.<br />

Bei den Führungskräften liegt die Quote<br />

deutlich höher. Schätzungsweise 80<br />

bis 85 Prozent der mittleren und oberen<br />

Führungskräfte besitzen e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong>e firmenf<strong>in</strong>anzierte<br />

betriebliche Altersversorgung. Bei<br />

Geschäftsleitern (Geschäftsführern<br />

oder Vorständen) von mittleren und<br />

großen Unternehmen dürfte die Verbreitung<br />

der ergänzenden betrieblichen<br />

Altersvorsorge sogar an die Hundertprozentmarke<br />

heranreichen. Neben<br />

e<strong>in</strong>er unternehmensf<strong>in</strong>anzierten Altersversorgung<br />

oder e<strong>in</strong>er Altersversorgung<br />

als <strong>in</strong>tegralem Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />

Pensionsplans besteht <strong>in</strong> den meisten<br />

Fällen für alle Mitarbeiter die Möglichkeit,<br />

Bestandteile der variablen (zum<br />

Beispiel Boni, Tantiemen oder Weihnachtsgeld)<br />

oder festen Vergütung <strong>in</strong><br />

zusätzliche betriebliche Versorgungsleistungen<br />

zu attraktiven Konditionen<br />

umzuwandeln. Von dieser Möglichkeit<br />

machen Führungskräfte zweifelsohne<br />

<strong>in</strong> besonders hohem Maße Gebrauch,<br />

vor allem weil ihre Vergütung deutlich<br />

mehr Spielraum für die Eigenvorsorge<br />

lässt als die der allgeme<strong>in</strong>en Belegschaft.<br />

Duale Ansätze s<strong>in</strong>d Geschmacksache<br />

Führungskräfte haben aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

Vergütung, die regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenze<br />

(BBG) <strong>in</strong> der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (gRV) deut-<br />

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AV Modelle für Führungskräfte<br />

lich übersteigt, e<strong>in</strong>en hohen Versorgungsbedarf<br />

im Alter sowie bei vorzeitigen<br />

Versorgungsfällen. Um diesem<br />

erhöhten Versorgungsbedarf gerecht<br />

zu werden, setzen deutsche Unternehmen<br />

e<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Pensionsplan<br />

mit so genannter gespaltener Leistungsoder<br />

Beitragsformel e<strong>in</strong>. Dabei gewährt<br />

das Unternehmen für Gehaltsbestandteile<br />

oberhalb der BBG e<strong>in</strong> Mehrfaches<br />

(zumeist das Drei-, manchmal aber<br />

auch das Zwei- bis Fünffache) der Leistung<br />

beziehungsweise des Versorgungsbeitrags<br />

wie für das Gehalt bis zur BBG<br />

<strong>in</strong> der gRV (oder e<strong>in</strong>em daran orientierten<br />

Referenzgehalt). Alternativ erteilen<br />

sie ihren Führungskräften (ergänzende)<br />

spezielle Versorgungszusagen.<br />

Beide Ansätze, das Universalplan-<br />

Modell mit e<strong>in</strong>em für alle Mitarbeiter<br />

gegebenenfalls bis zur Geschäftsleitung<br />

durchgängig anwendbaren Versorgungssystem<br />

und der duale Ansatz<br />

mit e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en Versorgungssystem<br />

und speziellen höheren (zusätzlichen)<br />

Versorgungszusagen für die<br />

Führungskräfte, funktionieren gleichermaßen.<br />

Das Zwei-Pläne-Modell wird vor allem<br />

dann gewählt, wenn pauschale Eurobeträge<br />

als Leistungen beziehungsweise<br />

Beiträge festgesetzt werden oder wenn<br />

es neben e<strong>in</strong>er unterschiedlichen Wertigkeit<br />

der Versorgung für Führungskräfte<br />

und Nichtführungskräfte Gestaltungsunterschiede<br />

geben soll (zum Beispiel<br />

weitere Rentenzusagen für Führungskräfte).<br />

Große deutsche Konzerne<br />

tendieren dazu, bei der Altersversorgung<br />

für verschiedene Mitarbeitergruppen<br />

separate Versorgungssysteme e<strong>in</strong>zusetzen<br />

und sogar noch unter den<br />

Führungskräften Unterschiede <strong>in</strong> punkto<br />

Versorgung zu machen.<br />

Das e<strong>in</strong>heitliche System wählen häufig<br />

Tochtergesellschaften ausländischer<br />

Konzerne, <strong>in</strong>sbesondere solche von US-<br />

Unternehmen – allerd<strong>in</strong>gs mit gespaltener<br />

Leistungs- beziehungsweise Beitragsformel.<br />

Dies ist unter anderem<br />

darauf zurückzuführen, dass <strong>in</strong> den<br />

16<br />

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USA spezielle Pensionsregelungen für<br />

Führungskräfte steuerlich nicht anerkannt<br />

werden.<br />

Übliches Versorgungsniveau<br />

Das Niveau der Versorgungszusagen ist<br />

von Unternehmen zu Unternehmen sehr<br />

unterschiedlich. Allerd<strong>in</strong>gs besteht ganz<br />

allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong> deutliches Wertgefälle<br />

zwischen alten, vor mehr als fünf bis zehn<br />

Jahren erteilten, meist endgehaltsabhängigen<br />

Zusagen (i.d.R. höhere Wertigkeit)<br />

und erst <strong>in</strong> den vergangenen<br />

Jahren erteilten, meist beitragsorientierten<br />

Zusagen (ger<strong>in</strong>gere Wertigkeit).<br />

Auch ist e<strong>in</strong> Gefälle zwischen Zusagen<br />

an Führungskräfte <strong>in</strong> großen, börsennotierten<br />

Unternehmen und solchen <strong>in</strong><br />

mittelständischen Unternehmen beobachtbar.<br />

Das Versorgungsniveau aus der zweiten<br />

Säule der Altersversorgung lag bei Führungskräften<br />

<strong>in</strong> den beiden Ebenen<br />

unter der Geschäftsleitung nach e<strong>in</strong>er<br />

Untersuchung von Mercer Deutschland<br />

im Jahre 2009 im Schnitt bei 15 Prozent<br />

der letzten Bruttobezüge. Bei älteren<br />

Leistungszusagen liegt das durchschnittliche<br />

Niveau mit fast 20 Prozent der<br />

letzten Bruttobezüge deutlich höher. Bei<br />

neueren beitragsorientierten Zusagen<br />

bewegen sich die Beitragsprozentsätze<br />

zumeist zwischen acht und zwölf Prozent<br />

der Grundvergütung.<br />

Spiegelbild der allgeme<strong>in</strong>en Trends<br />

Auch bei der Führungskräfteversorgung<br />

setzen sich die allgeme<strong>in</strong> zu beobachtenden<br />

Trends durch: Endgehaltsabhängige<br />

Zusagen sterben aus und beschränken<br />

sich zunehmend auf fortgeführte<br />

„Altzusagen“. In jüngerer Zeit erteilte<br />

Zusagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> aller Regel beitragsorientiert<br />

gestaltet, selbst Zusagen an<br />

Geschäftsführer und Vorstände. Der Beitrag<br />

ist dabei zumeist als Prozentsatz<br />

der Festbezüge ausgedrückt, zum Teil<br />

auch als fixer Euro-Betrag.<br />

Führungskräfte haben – wie beschrieben<br />

– <strong>in</strong> aller Regel die Möglichkeit,<br />

Boni und andere Entgeltbestandteile <strong>in</strong><br />

zusätzliche Versorgungsleistungen<br />

umzuwandeln. Da die Unternehmen<br />

dadurch ke<strong>in</strong>e Sozialversicherungsbeiträge<br />

e<strong>in</strong>sparen, werden solche Eigenbeiträge<br />

nur selten mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen<br />

Beitrag des Arbeitgebers, e<strong>in</strong>em<br />

so genannten Match<strong>in</strong>g-Beitrag, belohnt.<br />

Beitragsorientierte Versorgungszusagen<br />

der jüngsten Generation tendieren<br />

dazu, Z<strong>in</strong>s- beziehungsweise Anlagerisiken<br />

sowie Biometrierisiken des Unternehmens<br />

so weit wie möglich zu vermeiden<br />

und damit den Führungskräften<br />

aufzubürden. Die Z<strong>in</strong>sgarantien liegen<br />

bei solchen Plänen zumeist nur noch zwischen<br />

null und vier Prozent im Gegensatz<br />

zu e<strong>in</strong>st stattlichen sechs oder sieben<br />

Prozent. Bei e<strong>in</strong>er nur ger<strong>in</strong>gen<br />

Z<strong>in</strong>sgarantie beziehungsweise Zusage<br />

des re<strong>in</strong>en Werterhalts der Beiträge<br />

bekommen die Mitarbeiter allerd<strong>in</strong>gs<br />

die Chance, bei günstiger Entwicklung<br />

des h<strong>in</strong>ter der Versorgung liegenden<br />

F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>struments (Fonds, Versicherungen)<br />

beziehungsweise e<strong>in</strong>er<br />

vere<strong>in</strong>barten Referenzverz<strong>in</strong>sung e<strong>in</strong>e<br />

deutlich über die Garantie h<strong>in</strong>ausgehende,<br />

gute Gesamtverz<strong>in</strong>sung zu erreichen.<br />

Im Rahmen der beitragsorientierten<br />

Gestaltung werden vom Unternehmen<br />

auch zunehmend weniger biometrische<br />

Risiken (Invaliditäts-, Todesfall beziehungsweise<br />

Langlebigkeitsrisiken) getragen.<br />

Zu beobachten s<strong>in</strong>d auch Gestaltungsformen,<br />

bei denen e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es Versorgungskapital<br />

angespart wird, welches<br />

gegebenenfalls bei vorzeitigen<br />

Versorgungsfällen ohne Zuschlag als<br />

E<strong>in</strong>malkapital oder <strong>in</strong> Raten ausgezahlt<br />

wird. Lebenslängliche Renten s<strong>in</strong>d nicht<br />

mehr die Regel. Die Konditionen, zu<br />

denen e<strong>in</strong> Versorgungskapital verrentet<br />

wird, werden immer häufiger aus<br />

der Situation bei Rentenbeg<strong>in</strong>n bezogen.<br />

Auf diese Weise lässt sich das biometrische<br />

Risiko für das Unternehmen<br />

deutlich reduzieren.<br />

Bei der Führungskräfteversorgung ist<br />

– wie auch allgeme<strong>in</strong> – e<strong>in</strong> Trend zu e<strong>in</strong>er<br />

Auslagerung der F<strong>in</strong>anzierung festzu-


stellen. Soweit die zugesagten Leistungen<br />

die Sicherungshöchstgrenzen des<br />

Pensionssicherungsvere<strong>in</strong>s (PSVaG)<br />

übersteigen oder <strong>in</strong> erheblichem Umfang<br />

Leistungen mittels Entgeltumwandlung<br />

f<strong>in</strong>anziert werden, ist die externe F<strong>in</strong>anzierung<br />

häufig verbunden mit Sicherungsabreden<br />

(Treuhandabreden beziehungsweise<br />

CTAs oder Sicherungsverpfändung<br />

von Deckungsmitteln). Hierdurch<br />

wird e<strong>in</strong>e vollständige<br />

privatrechtliche Insolvenzsicherung der<br />

betrieblichen Altersversorgung vom<br />

ersten Tage an erreicht.<br />

Die Zukunft der Führungskräfteversorgung<br />

Angesichts der besonderen Bedeutung<br />

von Führungskräften für den Unternehmenserfolg<br />

und ihrem erhöhten Versorgungsbedarf<br />

ist die Abschaffung e<strong>in</strong>er<br />

angemessenen betrieblichen Altersversorgung<br />

für Führungskräfte nicht zu<br />

befürchten. Sollte die wirtschaftliche<br />

Lage jedoch nachhaltig schwierig bleiben,<br />

werden Führungskräfte für e<strong>in</strong>e<br />

Beibehaltung des heutigen Versorgungsniveaus<br />

kämpfen müssen. Angesichts<br />

weiter s<strong>in</strong>kender Leistungen aus der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung und<br />

mäßigen Renditen klassischer Vorsorgewege<br />

wie Lebensversicherungen und<br />

Fonds werden sie sich zudem veranlasst<br />

sehen, <strong>in</strong> stärkerem Maße als <strong>in</strong><br />

der Vergangenheit ihre Altersversorgung<br />

im Wege der Umwandlung von<br />

Boni und anderen Vergütungsbestandteilen<br />

zu verbessern.<br />

Endgehaltsabhängige Leistungszusagen<br />

s<strong>in</strong>d auch für Führungskräfte e<strong>in</strong>e<br />

aussterbende Spezies. Der Trend zur<br />

Beitragsorientierung bei der betrieblichen<br />

Altersversorgung ist für Führungskräfte<br />

bis h<strong>in</strong> zur Geschäftsleitung<br />

nicht aufzuhalten. E<strong>in</strong>e offene Frage<br />

ist, ob sich die Firmenbeiträge weiter-<br />

h<strong>in</strong> ganz überwiegend alle<strong>in</strong> nach dem<br />

Festgehalt bemessen oder aber – wie<br />

zunehmend bei Vorstandszusagen von<br />

deutschen Großunternehmen – nach<br />

dem Festgehalt plus dem Jahresbonus.<br />

Es ist zu vermuten, dass die bislang<br />

wenig kritisierte Praxis von re<strong>in</strong>en Kapitalzusagen<br />

und ger<strong>in</strong>gen Leistungen bei<br />

vorzeitigen Versorgungsfällen künftig<br />

von Führungskräften mehr h<strong>in</strong>terfragt<br />

werden wird, da sie nicht bedarfsgerecht<br />

ist. Sollte sich die aktuelle Praxis hierdurch<br />

nicht deutlich ändern, wird e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Absicherung bei vorzeitigen<br />

Versorgungsfällen über private Vorsorgemaßnahmen<br />

bei Führungskräften<br />

verstärkt <strong>in</strong> den Blickpunkt rücken.<br />

Autor<br />

Dr. Peter A. Doetsch,<br />

Geschäftsführer Mercer<br />

Deutschland, Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />

peter.doetsch@mercer.com


AV Case Study<br />

Microsoft bei der Entgeltumwandlung<br />

weit vorn<br />

In Unternehmen der Technologiebranche s<strong>in</strong>d Angebote zur<br />

betrieblichen Altersversorgung e<strong>in</strong> wichtiges Benefit, wie e<strong>in</strong>e<br />

Studie zeigt. Auch Microsoft Deutschland hat dies erkannt und<br />

bietet se<strong>in</strong>en Mitarbeitern e<strong>in</strong> attraktives „Life Cycle-Modell“ an.<br />

I<br />

n der T.I.M.E.-Branche (Telekommunikation,<br />

Informationstechnologie, Medien<br />

und Enterta<strong>in</strong>ment) ist die betriebliche<br />

Altersversorgung (bAV) e<strong>in</strong> Muss. Dies<br />

ergab die letzte Benchmarkstudie zur<br />

betrieblichen Altersversorgung der T.I.M.E.-<br />

Branche <strong>in</strong> Deutschland, die die Funk<br />

Böhm Consultants im Auftrag der Microsoft<br />

Deutschland GmbH durchgeführt<br />

haben. Zurzeit f<strong>in</strong>anzieren 73 Prozent von<br />

35 befragten Unternehmen e<strong>in</strong>e Betriebsrente<br />

für ihre Mitarbeiter <strong>in</strong> Deutschland.<br />

Davon geben 28 Prozent ihren Mitarbeitern<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>en Zuschuss zur Entgeltumwandlung.<br />

Acht Prozent der befragten<br />

Unternehmen geben ihren Mitarbeitern<br />

e<strong>in</strong>en Zuschuss, wenn sie selbst Ent-<br />

Das Life Cycle-Modell bei Microsoft Abbildung<br />

Der Microsoft-Mitarbeiter hat die Wahl zwischen drei unterschiedlichen bAV-Leistungsplänen. Beispielsweise kann er zwischen e<strong>in</strong>er Altersrente <strong>in</strong><br />

Komb<strong>in</strong>ation mit e<strong>in</strong>er Berufsunfähigkeitsversicherung oder e<strong>in</strong>er Altersrente mit Berufsunfähigkeits- und H<strong>in</strong>terbliebenenversicherung wählen.<br />

18<br />

Microsoft<br />

Microsoft<br />

Future Fund<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

gelt umwandeln. Befragt wurde e<strong>in</strong> Querschnitt<br />

aus sowohl repräsentativen mittelständischen<br />

Unternehmen als auch Großkonzernen<br />

aus dieser Branche. Ausschließlich<br />

offene Versorgungswerke wurden<br />

betrachtet.<br />

Die Beiträge, die e<strong>in</strong> Arbeitgeber für se<strong>in</strong>e<br />

Mitarbeiter aufbr<strong>in</strong>gt, fallen unterschiedlich<br />

aus: Sie reichen von e<strong>in</strong>em Prozent<br />

bis zu 14 Prozent des Jahresgrundgehalts<br />

e<strong>in</strong>es Mitarbeiters. Durchschnittlich<br />

br<strong>in</strong>gen Arbeitgeber zwei Prozent für<br />

Gehaltsbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

(BBG) der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (derzeit liegt<br />

sie bei 66 600 Euro brutto Jahresgehalt)<br />

und 6,3 Prozent für Bestandteile, die ober-<br />

Mitarbeiter wählt<br />

Leistungsplan A<br />

Leistungsplan B<br />

Leistungsplan C<br />

halb der BBG liegen, auf. Diese Beiträge<br />

gelten für die allgeme<strong>in</strong>e Belegschaft. 21<br />

Prozent der beteiligten Unternehmen<br />

haben ihre Führungskräfte mit e<strong>in</strong>er extra<br />

Versorgung bedacht.<br />

Match<strong>in</strong>g-System als besonderer<br />

Anreiz<br />

Wenn sich e<strong>in</strong> Unternehmen für se<strong>in</strong>e Mitarbeiter<br />

engagiert und e<strong>in</strong>en Beitrag zu deren<br />

Altersversorgung leistet, fällt auf, dass dann<br />

auch die Mitarbeiterbeteiligung <strong>in</strong> der bAV<br />

hoch ist. Die Mitarbeiter s<strong>in</strong>d dann bereit,<br />

Entgeltumwandlung zu betreiben. Das heißt,<br />

sie verzichten auf Teile ihres Brutto-Gehalts<br />

und zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben.<br />

E<strong>in</strong> Match<strong>in</strong>g-System gilt <strong>in</strong> dieser<br />

Altersrente<br />

Beitragsbefreiung bei<br />

BU + Optionaler Rente<br />

Altersrente<br />

Beitragsbefreiung BU +<br />

optionaler Rente +<br />

H<strong>in</strong>terbliebenenrente<br />

Altersrente<br />

Beitragsbefreiung BU +<br />

optionaler Rente +<br />

H<strong>in</strong>terbliebenenrente 100%<br />

18 Leistungspakete


H<strong>in</strong>sicht als besonders attraktiv. Auch Arbeitgeber<br />

profitieren von dem System, denn die<br />

Lohnnebenkosten verr<strong>in</strong>gern sich durch die<br />

Entgeltumwandlung aus sozialversicherungspflichtigen<br />

Bezügen, und sie sparen daher<br />

im Schnitt 20 Prozent der fälligen Beiträge.<br />

Die Microsoft Deutschland GmbH, die deutsche<br />

Tochter des amerikanischen IT-Riesen<br />

mit Sitz <strong>in</strong> Unterschleißheim bei München,<br />

hat die Vorteile erkannt: Sie weist e<strong>in</strong>e hohe<br />

Beteiligungsquote bei der Entgeltumwandlung<br />

auf. Sie liegt derzeit bei 70 Prozent mit<br />

Potenzial nach oben. Microsoft hat sich für<br />

e<strong>in</strong>e beitragsorientierte Leistungszusage<br />

entschieden, die per Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

festgelegt ist. Bei Microsoft gibt es den Basisbeitrag,<br />

der jedem Mitarbeiter zusteht: Der<br />

Mitarbeiter erhält zwei Prozent für Gehaltsbestandteile<br />

unterhalb der BBG und vier Prozent<br />

für Bestandteile oberhalb der BBG se<strong>in</strong>es<br />

Jahresgrundgehalts. E<strong>in</strong>en Bonus, e<strong>in</strong> so<br />

genanntes „Uplift“, zahlt Microsoft den Mitarbeitern,<br />

die m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Prozent ihres<br />

Brutto-Gehalts umwandeln. Zusätzlich<br />

gewährt Microsoft se<strong>in</strong>en Mitarbeitern dann<br />

e<strong>in</strong> Prozent für Bestandteile unterhalb der<br />

BBG und zwei Prozent über der BBG. Das ist<br />

e<strong>in</strong> merklicher Anreiz, sich für die Entgeltumwandlung<br />

zu entscheiden.<br />

Überzeugungsarbeit für<br />

ambitionierte Ziele<br />

Aufgrund der Internationalität des Konzerns<br />

wurde das Thema Benefits für Mitarbeiter<br />

schon immer ganz groß geschrieben. Die<br />

hohe Quote konnte erreicht werden, da das<br />

Thema flächendeckend kommuniziert wurde,<br />

um somit alle Mitarbeiter zu sensibilisieren<br />

und zu bewegen, etwas für die eigene<br />

Altersversorgung zu tun. Für die Zukunft<br />

wird e<strong>in</strong>e Mitarbeiterbeteiligung von 100<br />

Prozent angepeilt. Diese Steigerung der bAV-<br />

Quote ist realisierbar, da Microsoft permanent<br />

Kommunikationskampagnen mit se<strong>in</strong>en<br />

Mitarbeitern organisiert, um auch neue<br />

Mitarbeiter auf die Vorzüge des Match<strong>in</strong>g-<br />

Systems aufmerksam zu machen. Dabei hat<br />

sich vor allem e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus Informationsveranstaltungen,<br />

<strong>in</strong>dividuellen Beratungsgesprächen,<br />

Broschüren oder e<strong>in</strong> webbasiertes<br />

Software-Tool bewährt. Mit Hilfe<br />

des Tools kann der e<strong>in</strong>zelne Mitarbeiter se<strong>in</strong>e<br />

bAV selbst berechnen, verwalten und se<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Entgeltumwandlung onl<strong>in</strong>e<br />

stellen. Altervorsorge wird damit für den<br />

Mitarbeiter greifbar: Er sieht, wie viel unter<br />

dem Strich für ihn herauskommt.<br />

Auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter<br />

zugeschnitten<br />

Microsoft betreibt e<strong>in</strong>e eigene Unterstützungskasse<br />

mit Namen „Microsoft Future<br />

Fund“. Im Rahmen dieser Unterstützungskasse<br />

hat Microsoft das Life Cycle-Modell<br />

(LCM) e<strong>in</strong>geführt. Das LCM ist e<strong>in</strong> Instrument,<br />

das dem Mitarbeiter ermöglicht, se<strong>in</strong>e<br />

Versorgung bedarfsgerecht, das heißt se<strong>in</strong>er<br />

derzeitigen Familiensituation entsprechend,<br />

zu gestalten. Konkret hat der Mitarbeiter<br />

beim LCM die Wahl zwischen 18<br />

Leistungspaketen: Beispielsweise kann er<br />

zwischen e<strong>in</strong>er Altersrente <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation<br />

mit e<strong>in</strong>er Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />

e<strong>in</strong>er Altersrente mit H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung<br />

oder e<strong>in</strong>er Altersrente mit Berufsunfähigkeits-<br />

und H<strong>in</strong>terbliebenenversicherung<br />

wählen. Da sich die Lebensumstände<br />

schnell ändern können, ist das hiesige Modell<br />

flexibel und kann alle fünf Jahre oder bei E<strong>in</strong>tritt<br />

neuer Ereignisse wie beispielsweise<br />

Heirat oder Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des angepasst<br />

werden. Diese Wahlmöglichkeiten werden von<br />

den Mitarbeitern sehr geschätzt.<br />

Microsoft hat wie die Mehrheit der befragten<br />

Unternehmen rechtzeitig erkannt, wie<br />

wichtig es ist, e<strong>in</strong>e attraktive betriebliche<br />

Altersversorgung für ihre Mitarbeiter anzubieten,<br />

um im hart umkämpften Arbeitsmarkt<br />

der High Potentials bestehen zu können.<br />

Langfristig profitiert das Unternehmen<br />

von zufriedenen Arbeitnehmern, die durch<br />

hohe E<strong>in</strong>satzbereitschaft und Motivation<br />

maßgeblich am Erfolg des Unternehmens<br />

teilhaben.<br />

Autoren<br />

Jennifer Jenn<strong>in</strong>gs,<br />

Benefits Specialist bei der<br />

Microsoft Deutschland GmbH,<br />

jennifer.jenn<strong>in</strong>gs@microsoft.com<br />

Matthias Edelmann,<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

der Funk Böhm Consultants GmbH,<br />

m.edelmann@funk-boehm.de<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 19


AV Studie Zeitwertkonten<br />

Bitte nochmals<br />

nachbessern<br />

Das Flexi II-Gesetz hat die sozialversicherungsrechtlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen von Wertkonten<br />

konkretisiert. Die Unternehmen freuen sich nur zum<br />

Teil über diese Veränderungen, wie e<strong>in</strong>e Studie des<br />

International Tax Institute der Universität Hamburg zeigt.<br />

Z<br />

eitwertkonten erfreuen sich seit e<strong>in</strong>igen<br />

Jahren zunehmender Beliebtheit.<br />

Insbesondere deutsche Großunternehmen<br />

entdeckten die personalpolitischen<br />

Vorteile von Zeitwertkonten für<br />

sich. Während bei eher kurzfristig ausgerichteten<br />

Arbeitszeitkonten e<strong>in</strong> optimiertes<br />

Steuern der Kapazitätsauslastung<br />

im Fokus steht, gew<strong>in</strong>nt bei Zeitwertkonten<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die schrittweise<br />

Anhebung des gesetzlichen<br />

Rentene<strong>in</strong>trittsalters auf 67 Jahre und das<br />

Auslaufen der staatlich geförderten Altersteilzeit<br />

seit dem 1.1.2010 die F<strong>in</strong>anzierung<br />

des Vorruhestands immer mehr an<br />

Bedeutung.<br />

Um die gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

bei der Verwendung und beim Schutz von<br />

Langzeitarbeitszeitkonten zu verbessern,<br />

trat am 1.1.2009 das „Gesetz zur Verbesserung<br />

der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die<br />

Absicherung flexibler Arbeitszeitvere<strong>in</strong>barungen<br />

und zur Änderung anderer<br />

Gesetze“ (Flexi II) <strong>in</strong> Kraft. Seither setzt<br />

die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung<br />

von Zeitwertkonten neben dem<br />

Abschluss e<strong>in</strong>er Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung<br />

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

<strong>in</strong>sbesondere auch e<strong>in</strong>en wirksamen<br />

Insolvenzschutz des Wertguthabens<br />

voraus. Darüber h<strong>in</strong>aus normiert Flexi II<br />

Vorschriften zur Führung und Verwaltung<br />

von Wertguthaben.<br />

20<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

Der nachfolgenden Bewertung von Flexi II<br />

liegt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Monaten Mai bis Oktober<br />

2009 durchgeführte Studie von 702 <strong>in</strong><br />

Deutschland vertretenen Unternehmen<br />

mit m<strong>in</strong>destens 2000 Beschäftigten zu<br />

Grunde. Von den kontaktierten Unternehmen<br />

beteiligten sich 592 (84 Prozent)<br />

– unter ihnen auch 90 Prozent aller DAX-<br />

Unternehmen – an der telefonischen Befragung.<br />

Die <strong>in</strong>terviewten Unternehmensvertreter<br />

s<strong>in</strong>d überwiegend im Personalbereich<br />

tätig und <strong>in</strong> ihrem Unternehmen<br />

für die Thematik verantwortlich.<br />

Wertguthabenvere<strong>in</strong>barungen<br />

E<strong>in</strong>er der Kernpunkte der gesetzlichen<br />

Neuerungen ist die def<strong>in</strong>itorische Abgrenzung<br />

von Zeitwertkonten und anderen<br />

Arbeitszeitkonten. Der Aufbau von Guthaben<br />

auf e<strong>in</strong>em Arbeitszeitkonto unterliegt<br />

nur dann den besonderen Vorschriften<br />

der §§ 7 ff. SGB IV, wenn er auf e<strong>in</strong>er<br />

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

wirksam geschlossenen Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung<br />

nach § 7b SGB IV basiert.<br />

Klassische Gleitzeitkonten zur <strong>in</strong>dividuellen<br />

Gestaltung der Arbeitszeit sowie Flexi-Konten,<br />

die zum Ausgleich von krisenbed<strong>in</strong>gten<br />

Auslastungsschwankungen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, fallen damit nicht<br />

(mehr) unter den Zeitwertkontenbegriff.<br />

Unternehmenspraxis: Vere<strong>in</strong>barungen,<br />

die den Anforderungen des § 7b SGB IV<br />

entsprechen, wurden von <strong>in</strong>sgesamt 78<br />

der an der Studie teilgenommenen 592<br />

Unternehmen geschlossen. Dies entspricht<br />

e<strong>in</strong>em Anteil von rund 13 Prozent. Bereits<br />

vor dem Inkrafttreten von Flexi II bestehende<br />

Verträge mussten dabei von jedem<br />

fünften Anwenderunternehmen (<strong>in</strong>sbesondere<br />

h<strong>in</strong>sichtlich ihres Verwendungszwecks)<br />

an die gesetzliche Neuerung angepasst<br />

werden. Annähernd 80 Prozent der<br />

Anwender konnten ihre Vere<strong>in</strong>barungen<br />

jedoch unverändert fortzuführen. Für sie<br />

waren ke<strong>in</strong>e Anpassungen erforderlich<br />

(Abbildung 1).<br />

Die kurz- bis mittelfristige Implementierung<br />

von Zeitwertkonten planten zum Zeitpunkt<br />

der Befragung fast neun Prozent<br />

der Studienteilnehmer. Rund zwei Prozent<br />

der Teilnehmer haben ihre Planungen zur<br />

E<strong>in</strong>führung von Wertkonten aufgrund der<br />

geänderten gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>gestellt. Insgesamt boten<br />

zum Befragungszeitpunkt damit rund 78<br />

Prozent der Studienteilnehmer ihren Mitarbeitern<br />

weder Wertkonten an noch hatten<br />

sie deren kurz- bis mittelfristige Implementierung<br />

<strong>in</strong> Planung.<br />

Zwar lässt sich für die Ablehnung von<br />

Wertkonten ke<strong>in</strong> s<strong>in</strong>gulärer Grund feststellen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs fällt auf, dass rund 28<br />

Prozent der 514 Studienteilnehmer, die<br />

weder e<strong>in</strong>e Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung<br />

etabliert haben noch deren E<strong>in</strong>führung zum


Befragungszeitpunkt planten, anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />

– etwa der Altersteilzeit – den Vorrang vor Wertkonten<br />

e<strong>in</strong>geräumt haben. Ebenso wurde die Angst vor hohem Verwaltungsaufwand<br />

besonders häufig als H<strong>in</strong>derungsgrund angegeben<br />

(elf Prozent). Das Fehlen tariflicher Öffnungsklauseln (sechs<br />

Prozent), der rigide Insolvenzschutz des Arbeitgebers (fünf Prozent)<br />

oder die Angst vor hohen Kosten (vier Prozent) wurden<br />

eher selten genannt.<br />

Die Konkretisierung des Zeitwertkontenbegriffs selbst wird<br />

durch die Studienteilnehmer mehrheitlich <strong>in</strong>des begrüßt. Die<br />

Regelung beseitige bestehende Unsicherheiten darüber, welche<br />

Formen von Arbeitszeitguthaben e<strong>in</strong>e spezielle sozialversicherungsrechtliche<br />

Flankierung erfahren können und welche<br />

mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht (mehr) unter den<br />

Begriff des Wertguthabens fallen.<br />

Führung und Verwaltung von Wertguthaben<br />

Nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV s<strong>in</strong>d Wertkonten grundsätzlich<br />

nur noch <strong>in</strong> Gelde<strong>in</strong>heiten zu führen, wobei nach § 116 Abs. 1<br />

SGB IV <strong>in</strong> der Vergangenheit bereits <strong>in</strong> Arbeitszeit geführte Konten<br />

unverändert fortgeführt werden dürfen. In gewisser Weise<br />

relativiert wird dieser normierte Bestandsschutz für Zeitkonten<br />

allerd<strong>in</strong>gs durch die mit Flexi II e<strong>in</strong>geführte jährliche Informationsverpflichtung<br />

des Arbeitgebers über den Stand und<br />

den Umfang des im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens.<br />

Unternehmenspraxis: Die Verpflichtung, Wertkonten zukünftig<br />

grundsätzlich <strong>in</strong> Arbeitsentgelt zu führen, wurde überwiegend<br />

begrüßt. Viele Unternehmen konkretisierten ihre E<strong>in</strong>schätzung<br />

dah<strong>in</strong>gehend, dass für sie <strong>in</strong> Geld geführte Konten<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die primäre Zielsetzung ihrer Wertguthabenvere<strong>in</strong>barungen,<br />

der F<strong>in</strong>anzierung des Vorruhestands, geeigneter<br />

seien als Zeitmodelle. Auch seien die Dotierungsmöglichkeiten<br />

bei e<strong>in</strong>er Kontenführung <strong>in</strong> Gelde<strong>in</strong>heiten e<strong>in</strong>facher<br />

umsetzbar. Darüber h<strong>in</strong>aus ließen sich mit e<strong>in</strong>er Kontenführung<br />

<strong>in</strong> Arbeitsentgelt die F<strong>in</strong>anzierungsrisiken aus Gehalts- und Bezügedynamiken,<br />

wie sie regelmäßig bei Zeitmodellen bestünden,<br />

vermeiden.<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ersche<strong>in</strong>t es auch plausibel, dass sich<br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl (47 Prozent) der an der Studie beteiligten Großunternehmen<br />

bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit für e<strong>in</strong>e Kontenführung<br />

<strong>in</strong> Arbeitsentgelt entschieden hat.<br />

Kapitalanlage von Wertguthaben<br />

Mit der Neuregelung zur Kapitalanlage <strong>in</strong> § 7d Abs. 3 SGB IV<br />

hat der Gesetzgeber versucht, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Schutzvorschrift<br />

zum Werterhalt des Wertguthabens zu verankern. Der Arbeitnehmer<br />

sei vor e<strong>in</strong>em Totalverlust der Gegenleistung für die<br />

von ihm erbrachte Arbeitsleistung zu schützen. Das Wertguthaben<br />

sei stets so anzulegen, dass e<strong>in</strong> Verlust ausgeschlossen<br />

ersche<strong>in</strong>t, e<strong>in</strong> angemessener Ertrag erzielt wird und e<strong>in</strong>e aus-<br />

Verbreitung von Wertguthaben<br />

nach Flexi II<br />

78%<br />

Ja Ne<strong>in</strong><br />

8,8%<br />

13,2%<br />

n = 592 Studienteilnehmer bzw. n = 78 Anwender<br />

79,5%<br />

Abbildung 1<br />

20,5%<br />

In Planung Anpassung vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Anpassung vorgenommen<br />

Fast 80 Prozent der befragten Unternehmen verzichten auf Zeitwertkonten.<br />

Von denen, die dieses Instrument e<strong>in</strong>setzen, musste jedes<br />

fünfte Unternehmen se<strong>in</strong> Modell aufgrund von Flexi II ändern.<br />

Anpassungen durch Anlagerestriktionen<br />

nach Flexi II<br />

14%<br />

2% 5% 6%<br />

Anpassung <strong>in</strong><br />

der Anlageart<br />

Anpassung<br />

<strong>in</strong> der<br />

Werterhaltung<br />

n = 78 (Anwender); n = 52 (Planer)<br />

29%<br />

60%<br />

Anpassung<br />

sowohl <strong>in</strong> der<br />

Anlageart als<br />

auch bei der<br />

Werterhaltung<br />

40%<br />

23%<br />

Ke<strong>in</strong>e<br />

Anpassung<br />

Anwender<br />

Planer<br />

Abbildung 2<br />

12% 10%<br />

Enthaltung<br />

Jedes zweite Anwenderunternehmen muss se<strong>in</strong>e Kapitalanlage nach<br />

den novellierten Vorschriften zur Vermögensanlage anpassen.<br />

Zustimmungserfordernis bei Wechsel<br />

der Insolvenzschutzmaßnahme<br />

6%<br />

2%<br />

1<br />

13%<br />

19%<br />

19%<br />

15%<br />

n = 78 (Anwender); n = 52 (Planer)<br />

9%<br />

15%<br />

2 3 4<br />

Schulnoten<br />

22%<br />

19%<br />

22%<br />

Abbildung 3<br />

13% 13% 12%<br />

5 6 Enthaltung<br />

Anwender<br />

Planer<br />

Während die geforderte Festschreibung geeigneter Insolvenzschutzmaßnahmen<br />

von den Unternehmen begrüßt wird, kritisiert fast die<br />

Hälfte von ihnen die Vorschrift, dass die Arbeitnehmer bei e<strong>in</strong>em<br />

Wechsel der Sicherungsform zustimmen müssen.<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 21


AV Studie Zeitwertkonten<br />

reichende Liquidität gewährleistet ist (§<br />

80 Abs. 1 SGB IV). Zwar bleibt auch <strong>in</strong><br />

Zukunft e<strong>in</strong>e Anlage <strong>in</strong> Aktien oder<br />

Aktienfonds zulässig. Allerd<strong>in</strong>gs darf ihr<br />

Anteil am Wertguthaben grundsätzlich<br />

20 Prozent nicht überschreiten.<br />

Um sicherzustellen, dass m<strong>in</strong>destens die<br />

Summe der angelegten Beträge zur Auszahlung<br />

zur Verfügung steht, fordert<br />

der Gesetzgeber schließlich noch den<br />

Werterhalt der angelegten Beträge (Werterhaltungsgarantie).<br />

Unternehmenspraxis: Zwar wurden die<br />

Anlagevorschriften <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die F<strong>in</strong>anzmarktkrise von e<strong>in</strong>er<br />

Vielzahl der befragten Unternehmen<br />

begrüßt. 36 Prozent der Anwenderunternehmen<br />

und 35 Prozent der Unternehmen,<br />

die die Implementierung von Wertkonten<br />

<strong>in</strong> ihrem Betrieb zum Befragungszeitpunkt<br />

planten, beurteilten die Kapitalanlagerestriktionen<br />

des § 7d Abs. 3<br />

SGB IV mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens guten Note.<br />

Nicht wenige Unternehmen lehnten die<br />

gesetzliche Neuerung jedoch auch gänzlich<br />

ab. Immerh<strong>in</strong> 22 Prozent der Anwenderunternehmen<br />

und zwölf Prozent der<br />

Betriebe, die zum Zeitpunkt der Befragung<br />

die Implementierung von Wertkonten<br />

planten, bewerteten die Kapitalanlagerestriktionen<br />

des § 7d Abs. 3 SGB<br />

IV als bestenfalls „mangelhaft“. Den<br />

Beschäftigten werde mit den novellierten<br />

Vorschriften zur Vermögensanlage<br />

sowie der Begrenzung des Anteils von<br />

Aktien und Aktienfonds auf grundsätzlich<br />

20 Prozent e<strong>in</strong> Großteil ihrer Autonomie<br />

genommen, zwischen verschiedenen<br />

Anlageformen zu wählen. Renditechancen<br />

würden zu Lasten der Freistellungsansprüche<br />

der Beschäftigten<br />

unnötig geschmälert. Schließlich führte<br />

die neue Kapitalanlagevorschrift bei<br />

annähernd jedem zweiten Anwenderunternehmen<br />

zu e<strong>in</strong>em Anpassungsbedarf<br />

(Abbildung 2).<br />

Den Anpassungsaufwand bewerteten die<br />

Studienteilnehmer im Ergebnis zumeist<br />

als „hoch“. Auffällig dabei ist jedoch,<br />

dass die Umsetzung der Werterhaltungsgarantie<br />

von nahezu allen befragten<br />

22<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

Unternehmen als „unproblematisch“ und<br />

„mit ger<strong>in</strong>gem Aufwand verbunden“<br />

bewertet wurde.<br />

Insolvenzschutzbestimmungen<br />

Die Insolvenzsicherung soll nach Flexi II<br />

durch unterschiedliche Maßnahmen<br />

erreicht werden. Zunächst verpflichtet<br />

der Gesetzgeber die Unternehmen, Wertguthaben<br />

gegen e<strong>in</strong>e Unternehmens<strong>in</strong>solvenz<br />

zu schützen und empfiehlt, das<br />

Wertguthaben unter Ausschluss der Rückführung<br />

auf e<strong>in</strong>en Treuhänder zu übertragen.<br />

Andere Formen des Insolvenzschutzes<br />

wie Versicherungs-, Verpfändungs-<br />

oder Bürgschaftsmodelle bleiben<br />

aber ebenfalls zulässig, wenn bei Kündigung<br />

e<strong>in</strong>e sofortige Anschlusssicherung<br />

besteht. Überdies verpflichtet Flexi II den<br />

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die<br />

getroffene Insolvenzschutzmaßnahme<br />

schriftlich zu unterrichten und e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>mal<br />

gewählte Sicherungsmaßnahme nur<br />

mit Zustimmung jedes e<strong>in</strong>zelnen Teilnehmers<br />

zu ändern (§ 7e Abs. 8 SGB IV).<br />

Unternehmenspraxis: Die Abgrenzung<br />

geeigneter von ungeeigneten Sicherungsmaßnahmen<br />

wurde von den an der Studie<br />

beteiligten Großunternehmen ganz<br />

überwiegend begrüßt. Durchschnittlich<br />

jedes zweite Unternehmen bewertete die<br />

Regelung mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens guten<br />

Note. Anders als bisher seien mit der<br />

gesetzlichen Neuerung für den Insolvenzschutz<br />

ungeeignete Sicherungsmittel<br />

von vornhere<strong>in</strong> als solche für das<br />

Unternehmen erkennbar und durch die<br />

gesetzlichen Anforderungen ausgeschlossen.<br />

Die Regelung werde deshalb nach<br />

Auffassung vieler Betriebe der Verbreitung<br />

von Wertkonten dienen.<br />

Wenngleich zwar die Vorschrift des § 7e<br />

SGB IV zeigt, welche Sicherungsmittel<br />

als geeignet und ausreichend anzusehen<br />

seien, schreibt der Gesetzgeber ke<strong>in</strong>en<br />

abschließenden Katalog geeigneter<br />

Sicherungsmaßnahmen vor. Gleichwohl<br />

fällt auf, dass die Studienteilnehmer im<br />

Rahmen ihrer Insolvenzsicherung <strong>in</strong>sbesondere<br />

Treuhandmodelle bevorzugten.<br />

59 Prozent der Anwenderunterneh-<br />

men und 42 Prozent der Unternehmen,<br />

die die Implementierung von Wertkonten<br />

<strong>in</strong> ihrem Betrieb zum Befragungszeitpunkt<br />

planten, zogen das Treuhandmodell<br />

anderen geeigneten Insolvenzsicherungsmodellen<br />

vor. Anders als etwa<br />

bei Verpfändungslösungen könne im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Treuhandmodells auf e<strong>in</strong>e<br />

Beteiligung der e<strong>in</strong>zelnen an der flexiblen<br />

Arbeitszeitgestaltung beteiligten<br />

Arbeitnehmer verzichtet werden. Dies verr<strong>in</strong>gere<br />

den nötigen Verwaltungsaufwand<br />

deutlich.<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund wurden Verpfändungslösungen<br />

auch von nur acht<br />

Prozent der befragten Anwenderunternehmen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt beziehungsweise von<br />

jedem zehnten planenden Unternehmen<br />

präferiert. Andere Sicherungsformen,<br />

die den gesetzlichen Anforderungen an<br />

e<strong>in</strong>en geeigneten Insolvenzschutz entsprechen,<br />

kamen bei 14 Prozent der befragten<br />

Anwenderunternehmen zum E<strong>in</strong>satz.<br />

Ebenso bevorzugte jedes zehnte<br />

Unternehmen, welches die Implementierung<br />

von Wertkonten <strong>in</strong> Betracht zog,<br />

weder die Treuhand- noch die Verpfändungslösung.<br />

Zehn Prozent der Anwenderunternehmen<br />

beziehungsweise 21<br />

Prozent der Planer hatten zum Befragungszeitpunkt<br />

noch ke<strong>in</strong>en entsprechenden<br />

Insolvenzschutz etabliert.<br />

Das Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers<br />

bei Wechsel der Insolvenzschutzmaßnahme<br />

traf zum Befragungszeitpunkt<br />

bei den Studienteilnehmern<br />

ganz überwiegend auf e<strong>in</strong>e ablehnende<br />

Haltung. Fast die Hälfte der befragten<br />

Unternehmen lehnte zum Befragungszeitpunkt<br />

diese Regelung unter H<strong>in</strong>weis auf<br />

die mangelnde Praktikabilität des Konzepts<br />

ab. Auch seien nach Auffassung e<strong>in</strong>iger<br />

Studienteilnehmer viele Arbeitnehmer<br />

nicht ausreichend über die Vor- und<br />

<strong>Personalwirtschaft</strong> Onl<strong>in</strong>e<br />

Die Langfassung der Studie f<strong>in</strong>den Sie<br />

auf www.personalwirtschaft.de unter<br />

„Downloads zum Heft”.


Nachteile der unterschiedlichen Insolvenzsicherungsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong>formiert,<br />

um e<strong>in</strong>e sachgerechte Entscheidung abgeben<br />

zu können.<br />

Portabilität<br />

Mit Flexi II haben Arbeitnehmer bei Beendigung<br />

ihres Beschäftigungsverhältnisses<br />

neben der Möglichkeit, das Wertguthaben<br />

nach e<strong>in</strong>er Störfallabrechnung auszuzahlen,<br />

auch e<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />

Anspruch erhalten, das Wertguthaben<br />

ohne Störfallabrechnung auf e<strong>in</strong>en neuen<br />

Arbeitgeber zu übertragen, wenn dieser<br />

der Fortführung zustimmt. Alternativ<br />

kann das Wertguthaben ab e<strong>in</strong>er<br />

bestimmten Höhe auch auf die Deutsche<br />

Rentenversicherung Bund (DRV Bund)<br />

übertragen werden. Die Rückübertragung<br />

von der DRV auf e<strong>in</strong>en Arbeitgeber wird<br />

jedoch gesetzlich ausgeschlossen.<br />

Unternehmenspraxis: Die neuen Übertragungsregelungen<br />

wurden sowohl von<br />

den befragten Anwenderunternehmen,<br />

als auch von solchen Unternehmen, die<br />

die E<strong>in</strong>führung von Wertkonten zum Befragungszeitpunkt<br />

noch planten, mehrheitlich<br />

kritisiert. 45 Prozent der Anwenderunternehmen<br />

und 37 Prozent der planenden<br />

Unternehmen bewerteten diese Regelung<br />

im Ergebnis bestenfalls mit der Note<br />

„mangelhaft“.<br />

Zwar lässt sich diese E<strong>in</strong>schätzung nicht<br />

auf e<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>gulären Grund zurückführen.<br />

Mehrheitlich gaben die Studienteilnehmer<br />

jedoch an, die fehlende Möglichkeit<br />

der Rückübertragung e<strong>in</strong>es auf die<br />

DRV Bund portierten Wertguthabens gehe<br />

an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer<br />

vorbei. Allerd<strong>in</strong>gs ist hervorzuheben, dass<br />

immerh<strong>in</strong> 17 Prozent der Anwenderunternehmen<br />

und sogar 23 Prozent der planenden<br />

Unternehmen die Möglichkeit der<br />

Portabilität bestehender Wertguthaben<br />

auf die DRV Bund zumeist unter Verweis<br />

auf den Wegfall der für das Unternehmen<br />

„komplizierten Störfallabrechnung“ mit<br />

e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens guten Note bewerteten.<br />

Die Kritik bezieht sich deshalb wohl eher<br />

auf die Fortführung der Wertguthaben<br />

als auf die Portabilität per se.<br />

Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses<br />

für Arbeit und Soziales vom<br />

12.11.2008 ist noch e<strong>in</strong>e Änderung des<br />

§ 23 SGB IV <strong>in</strong> das Gesetz e<strong>in</strong>gebracht<br />

worden.<br />

Streichung der bAV-Option<br />

Die bislang mögliche sozialversicherungsfreie<br />

Übertragung von Wertguthaben <strong>in</strong><br />

Betriebsrentenanwartschaften unmittelbar<br />

vor Beg<strong>in</strong>n der Leistungsphase wurde<br />

damit für Neuverträge, die nach dem<br />

13.11.2008 abgeschlossen werden, ersatzlos<br />

gestrichen. Begründet wurde diese<br />

Maßnahme mit der exzessiven Nutzung<br />

der Übertragungsmöglichkeit <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

und den damit verbundenen<br />

Beitragsausfällen <strong>in</strong> der Sozialversicherung.<br />

Unternehmenspraxis: Fast jedes zweite<br />

Anwenderunternehmen beziehungsweise<br />

annähernd jedes dritte Unternehmen,<br />

welches zum Zeitpunkt der Befragung<br />

die Implementierung von Wertkonten<br />

plante, bewertete die Streichung der<br />

bAV-Option als bestenfalls „mangelhaft“.<br />

Die Regelung sei mit e<strong>in</strong>em bedeutenden<br />

Attraktivitätsverlust des Modells verbunden.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus werde den Unternehmen<br />

e<strong>in</strong> großes Maß an Flexibilität<br />

genommen.<br />

Flexi III notwendig<br />

Flexi II hat dem Rechtsanwender zweifelsfrei<br />

<strong>in</strong> Teilbereichen der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Behandlung<br />

von Wertkonten mehr Verlässlichkeit und<br />

Rechtsvertrauen br<strong>in</strong>gen können. So konnte<br />

<strong>in</strong>sbesondere die gesetzliche Abgrenzung<br />

zwischen Wertguthabenvere<strong>in</strong>barungen<br />

und anderen kontengestützten<br />

Flexibilisierungsmaßnahmen bestehende<br />

Unsicherheiten darüber vermeiden,<br />

welche Formen von Arbeitszeitguthaben<br />

auch zukünftig noch e<strong>in</strong>e sozialversicherungsrechtliche<br />

Flankierung erfahren<br />

können. Ebenso konnte die beispielhafte<br />

Nennung geeigneter Sicherungsmittel<br />

bestehende Ungewissheiten darüber vermeiden,<br />

welche Insolvenzschutzmaßnahmen<br />

der Gesetzgeber als geeignet und<br />

ausreichend ansieht.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs hat Flexi II auch e<strong>in</strong>ige Neuerungen<br />

<strong>in</strong> das SGB IV e<strong>in</strong>geführt, die sich<br />

<strong>in</strong> der betrieblichen Praxis wohl nur mit<br />

e<strong>in</strong>em unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand<br />

auch tatsächlich umsetzen<br />

lassen. So wird <strong>in</strong>sbesondere das vom<br />

Gesetzgeber geforderte Zustimmungserfordernis<br />

des Arbeitnehmers bei Wechsel<br />

der Insolvenzschutzmaßnahme unter<br />

Verweis auf die mangelnde Praktikabilität<br />

des Konzepts ganz überwiegend abgelehnt.<br />

Ebenso stößt etwa die fehlende<br />

Rückübertragungsmöglichkeit von e<strong>in</strong>mal<br />

auf die DRV Bund portiertem Wertguthaben<br />

auf wenig Verständnis <strong>in</strong> der<br />

betrieblichen Praxis.<br />

Schließlich sollte auch die Streichung der<br />

bAV-Option wohl ebenso nochmals e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>tensiveren Diskussion unterzogen werden<br />

wie die Regelungen zur Kapitalanlage.<br />

Gewiss sprechen sich vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

der F<strong>in</strong>anzmarktkrise nicht wenige<br />

Unternehmen für e<strong>in</strong>e Beschränkung<br />

des Aktienanteils auf maximal 20 Prozent<br />

aus. Fast genauso viele Unternehmen<br />

lehnen diese Restriktion mit H<strong>in</strong>weis auf<br />

die ger<strong>in</strong>geren Renditechancen jedoch<br />

auch grundsätzlich ab. Um den Arbeitnehmer<br />

vor e<strong>in</strong>em anlagebed<strong>in</strong>gten Verlust<br />

se<strong>in</strong>es Wertguthabens zu schützen und<br />

um letztlich auch die fiskalischen Interessen<br />

des Staates zu sichern, wäre nach<br />

Auffassung vieler Unternehmen e<strong>in</strong>e<br />

Beschränkung auf den Werterhalt zum Auszahlungszeitpunkt<br />

ausreichend. Dieser<br />

wäre schließlich von der Praxis auch weitgehend<br />

akzeptiert.<br />

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass vor<br />

dem H<strong>in</strong>tergrund der hier dargestellten<br />

Ergebnisse Flexi III nicht ganz unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

ist.<br />

Autoren<br />

Prof. Dr. Dietmar Wellisch, Vorsitzender der<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Zeitwertkonten e. V.,<br />

geschäftsführender Direktor des International<br />

Tax Institute der Universität Hamburg,<br />

dietmar.wellisch@iifs.uni-hamburg.de<br />

Kar<strong>in</strong>a Kroll, Prüfungsassistent<strong>in</strong> <strong>in</strong> der<br />

Sozietät Albrecht, Hamburg.<br />

Sven-Oliver Lenz, wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter am International Tax Institute<br />

der Universität Hamburg.<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 23


AV Versorgungsausgleich<br />

U<br />

nternehmen müssen das Familiengericht<br />

bei Scheidungsverfahren<br />

über bAV-Anrechte ihrer betroffenen Mitarbeiter<br />

<strong>in</strong>formieren. Seit September<br />

2009 s<strong>in</strong>d sie (als Versorgungsträger)<br />

darüber h<strong>in</strong>aus gesetzlich verpflichtet,<br />

auch den Wert der Anrechte zu ermitteln.<br />

Mehr als die Hälfte der Unternehmen<br />

stand bereits vor dieser Aufgabe, wie<br />

e<strong>in</strong>e Umfrage von Towers Watson unter<br />

150 Unternehmen zeigt.<br />

24<br />

Scheiden tut weh<br />

Scheitert e<strong>in</strong>e Ehe, schmerzt das nicht nur die Ex-Partner, sondern – im H<strong>in</strong>blick auf die bAV –<br />

auch deren Arbeitgeber. Wie Unternehmen mit dem jüngst geänderten Versorgungsausgleichsrecht<br />

umgehen, zeigt e<strong>in</strong>e Studie von Towers Watson.<br />

Handlungsbedarf überwiegend<br />

erkannt<br />

Über zwei Drittel der Unternehmen haben<br />

e<strong>in</strong>e grundsätzliche Regelung für den<br />

Versorgungsausgleich entwickelt. Die<br />

meisten von ihnen (rund 80 Prozent)<br />

haben dabei externe Dienstleister h<strong>in</strong>zu-<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

gezogen. Angesichts der Komplexität der<br />

Materie und der notwendigen versicherungsmathematischen<br />

Berechnungen<br />

überrascht dieser Wert nicht.<br />

E<strong>in</strong> Drittel hat jedoch noch gar ke<strong>in</strong>e<br />

Lösung entwickelt oder erarbeitet diese<br />

gerade erst. Knapp die Hälfte dieser<br />

Gruppe will damit bis zum ersten Scheidungsfall<br />

warten. Das ist e<strong>in</strong>erseits verständlich,<br />

<strong>in</strong>sbesondere bei nur wenigen<br />

Scheidungsfällen pro Jahr. Andererseits<br />

sollte der Zeitaufwand für die Implementierung<br />

e<strong>in</strong>er grundsätzlichen<br />

Lösung nicht unterschätzt werden. So lassen<br />

sich rechtliche oder versicherungsmathematische<br />

Spezialfragen unter Zeitdruck<br />

eventuell nicht optimal klären.<br />

Auch können durch E<strong>in</strong>zelfallentscheidungen<br />

unerwünschte B<strong>in</strong>dungen wegen<br />

des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

oder aufgrund betrieblicher<br />

Übung entstehen.<br />

E<strong>in</strong>ige Unternehmen sehen gar ke<strong>in</strong>en<br />

Handlungsbedarf. Das ist nur dann unkritisch,<br />

wenn die Altersversorgung überbetrieblich<br />

über e<strong>in</strong>en Pensionsfonds,<br />

e<strong>in</strong>e Pensionskasse, e<strong>in</strong>e Direktversicherung<br />

oder e<strong>in</strong>e Unterstützungskasse<br />

abgewickelt wird. Hier steht <strong>in</strong> punkto<br />

Versorgungsausgleich der jeweilige Versorgungsträger<br />

<strong>in</strong> der Pflicht.<br />

Gestaltungsoptionen<br />

unterschiedlich genutzt<br />

Die Neuregelung des Versorgungsausgleichs<br />

br<strong>in</strong>gt jedoch nicht nur erweiterte<br />

Pflichten, sondern auch neue Handlungsspielräume<br />

für Unternehmen mit


sich. So können sie – unter bestimmten<br />

Voraussetzungen – auch festlegen, ob<br />

und wann sie die neu entstandenen<br />

Anrechte von Ex-Ehepartnern ihrer Mitarbeiter<br />

<strong>in</strong>tern weiterführen oder an<br />

e<strong>in</strong>en externen Versorgungsträger übergeben.<br />

Der Gesetzgeber hatte die <strong>in</strong>terne<br />

Teilung als Regelfall vorgesehen. Hier<br />

wird der Ex-Ehepartner des Mitarbeiters<br />

mit se<strong>in</strong>em neuen bAV-Anrecht wie e<strong>in</strong><br />

ausgeschiedener Mitarbeiter behandelt.<br />

49 Prozent der Unternehmen folgen dieser<br />

Überlegung.<br />

Fast ebenso viele Unternehmen (51 Prozent)<br />

haben sich für die externe Teilung<br />

entschieden. Sie übergeben die Vermögenswerte<br />

für die Versorgungswerte des<br />

Ausgleichsberechtigten an e<strong>in</strong>en externen<br />

Versorgungsträger. Gerade weil viele<br />

Unternehmen noch mit den Folgen<br />

der Wirtschaftskrise zu kämpfen haben,<br />

erstaunt diese Entscheidung, die ja mit<br />

e<strong>in</strong>em Liquiditätsabfluss verbunden ist.<br />

Dass beide Varianten praktisch gleich oft<br />

gewählt werden, zeigt, dass ihre Vor- und<br />

Nachteile je nach Unternehmenssituation<br />

unterschiedlich bewertet und gewichtet<br />

werden. Für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne Teilung spricht,<br />

dass sie dem gesetzlichen Regelfall entspricht<br />

und dass das gewählte F<strong>in</strong>anzierungsverfahren<br />

beibehalten werden kann.<br />

Hier ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Behandlung aller<br />

Versorgungszusagen möglich. Die Kosten<br />

für die Teilung des Anrechts und die<br />

Verwaltung e<strong>in</strong>er zusätzlichen, unternehmensfremden<br />

Person können <strong>in</strong> bestimmten<br />

Grenzen angesetzt werden. Bei e<strong>in</strong>er<br />

externen Teilung werden demgegenüber<br />

neue, unternehmensfremde Anrechte vermieden.<br />

Damit entfällt auch e<strong>in</strong> etwaiger<br />

zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Auch<br />

PSV-Beiträge können dadurch gespart<br />

werden. Jedoch kann wegen der gesetzlichen<br />

Begrenzungen die externe Teilung<br />

nicht <strong>in</strong> jedem Versorgungsausgleichsfall<br />

gewählt werden.<br />

In der Frage, nach welcher Methode e<strong>in</strong><br />

bAV-Anrecht geteilt werden soll, fällt die<br />

Antwort <strong>in</strong> der Praxis e<strong>in</strong>deutiger aus.<br />

Rund 80 Prozent der Unternehmen teilen<br />

den Barwert, also den Betrag, den die<br />

Risikoschutz bei den Ausgleichsberechtigten Abbildung 1<br />

Wie gestaltet sich der Risikoschutz bei den neu begründeten<br />

Anrechten der Ausgleichsberechtigten?<br />

Absicherung aller biometrischen Risiken<br />

Absicherung wird e<strong>in</strong>geschränkt auf Altersleistung<br />

Absicherung wird e<strong>in</strong>geschränkt auf Alters- und Todesfallleistung<br />

Absicherung wird e<strong>in</strong>geschränkt auf Alters- und Invalidenleistung<br />

Viele bAV-Regelungen schließen auch Invaliden- und H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen e<strong>in</strong>.<br />

Für den Versorgungsausgleich kann das Unternehmen wählen, ob das genauso für den<br />

neuen, ausgleichsberechtigen Anwärter gelten soll, oder ob dieser stattdessen e<strong>in</strong>e höhere<br />

Altersleistung erhält. Für Letzteres entscheiden sich 49 Prozent der befragten Unternehmen.<br />

zukünftige Betriebsrente heute unter<br />

Berücksichtigung von Z<strong>in</strong>s und Biometrie<br />

wert ist. Bei dieser Lösung bleibt der<br />

wertmäßige Verpflichtungsumfang für<br />

das Unternehmen unverändert. Der entsprechende<br />

Kapitalwert muss dem<br />

Arbeitsgericht ohneh<strong>in</strong> mitgeteilt werden.<br />

Auch im H<strong>in</strong>blick auf die künftigen Zahlungen<br />

an beide Ex-Ehepartner führt diese<br />

Lösung zu Teilhabegerechtigkeit. Beide<br />

können künftig e<strong>in</strong>e Betriebsrente<br />

für den gleichen heutigen Gegenwert<br />

erwarten. Jedoch können die monatlichen<br />

Zahlungen – entsprechend der unterschiedlichen<br />

statistischen Lebenserwar-<br />

tung von Männern und Frauen – unterschiedlich<br />

hoch se<strong>in</strong>. Das zieht allerd<strong>in</strong>gs<br />

Erläuterungsbedarf gegenüber den Ex-<br />

Ehepartnern nach sich. Ohne versicherungsmathematisches<br />

Vorwissen werden<br />

sie oftmals e<strong>in</strong>e Halbierung der Rente<br />

für gerechter halten. Diese Lösung<br />

wählen denn auch rund 20 Prozent der<br />

Unternehmen.<br />

Viele bAV-Regelungen schließen auch<br />

Invaliden- und H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen<br />

e<strong>in</strong>. Für den Versorgungsausgleich<br />

kann das Unternehmen wählen, ob das<br />

genauso für den neuen, ausgleichsberechtigen<br />

Anwärter gelten soll (<strong>in</strong> 46<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 25<br />

46<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Regelung des Versorgungsausgleichs Abbildung 2<br />

Wie wird die betriebliche Umsetzung des Versorgungsausgleichs geregelt?<br />

E<strong>in</strong>seitige Erstellung allgeme<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terner Verfahrensanweisungen<br />

Kollektivrechtliche Vere<strong>in</strong>barung mit dem Betriebspartner<br />

Ke<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Regelung, sondern <strong>in</strong>dividuelle Regelung<br />

im jeweiligen E<strong>in</strong>zelfall<br />

Sonstiges<br />

Zur Abwicklung des Versorgungsausgleichs haben über die Hälfte der Unternehmen <strong>in</strong>terne Verfahrensanweisungen<br />

herausgegeben.<br />

1<br />

4<br />

12<br />

11<br />

28<br />

49<br />

57<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Quelle: Towers Watson, Versorgungsausgleich-Studie 2010<br />

Quelle: Towers Watson, Versorgungsausgleich-Studie 2010


AV Versorgungsausgleich<br />

Prozent der Unternehmen), oder ob dieser<br />

stattdessen e<strong>in</strong>e höhere Altersleistung<br />

erhält (<strong>in</strong> 49 Prozent der Unternehmen).<br />

Wird das volle Leistungsspektrum beibehalten,<br />

ist ke<strong>in</strong>e Änderung des Leistungsplans<br />

notwendig. Jedoch könnte<br />

dann beispielsweise die Ex-Ehepartner<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>es Mitarbeiters (die statt e<strong>in</strong>er<br />

etwaigen Witwenrente nun e<strong>in</strong>e Altersrente<br />

aus eigenem Anrecht erhält) nach<br />

e<strong>in</strong>er erneuten Heirat e<strong>in</strong>en weiteren<br />

Betriebsfremden <strong>in</strong> den Pensionsplan<br />

br<strong>in</strong>gen: ihren zweiten Ehemann, der<br />

nach ihrem Tod Anspruch auf e<strong>in</strong>e Witwerrente<br />

besitzt.<br />

Die Kosten, die für die <strong>in</strong>terne Teilung<br />

e<strong>in</strong>er bAV-Anwartschaft entstehen, kann<br />

das Unternehmen <strong>in</strong> angemessener Höhe<br />

mit den Anwartschaften der beiden Ex-<br />

Eheleute verrechnen. So wird sichergestellt,<br />

dass die Unternehmen den künftigen<br />

adm<strong>in</strong>istrativen Mehraufwand nicht<br />

alle<strong>in</strong>e schultern müssen. Die meisten<br />

Unternehmen folgen hier den Überlegungen<br />

des Gesetzgebers und veranschlagen<br />

pauschal zwei bis drei Prozent<br />

des Barwerts der während der Ehezeit<br />

erworbenen Anwartschaft. Nur wenige<br />

26<br />

Effiziente Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs Info<br />

1. Nutzen Sie die vorhandenen Gestaltungsoptionen, um e<strong>in</strong>e für Ihr Unternehmen optimale<br />

Lösung zu entwickeln!<br />

Mit Blick auf die im Unternehmen vorhandenen Versorgungspläne sollte geprüft werden, welche<br />

Gestaltungsvarianten möglich, s<strong>in</strong>nvoll und gewünscht s<strong>in</strong>d. Die Auswirkungen der unterschiedlichen<br />

Teilungsmethoden lassen sich anhand von Beispielfällen oder e<strong>in</strong>er Gesamtbestandsrechnung<br />

versicherungsmathematisch prüfen. Auf dieser Basis sollte e<strong>in</strong>e Teilungsordnung –<br />

ggf. unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Betriebsrats – entwickelt werden.<br />

2. Treffen Sie frühzeitig e<strong>in</strong>e generelle Regelung und halten Sie diese schriftlich fest!<br />

Allgeme<strong>in</strong>gültige Regelungen dürften auf e<strong>in</strong>e höhere Akzeptanz und weniger Erläuterungsbedarf<br />

treffen als E<strong>in</strong>zelfallregelungen. Zudem lassen sich so zahlreiche E<strong>in</strong>zelnachfragen durch<br />

Gerichte und Scheidungsanwälte vermeiden. Schließlich erleichtert e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>gültige<br />

Regelung die – eventuell auch externe – Bearbeitung der Versorgungsausgleichsfälle.<br />

3. Unterschätzen Sie die organisatorischen Vorbereitungen nicht!<br />

Es gilt, die technischen Voraussetzungen für die erforderlichen Berechungen zur Erstellung<br />

der Auskünfte für das Familiengericht und zur Umsetzung des gerichtlichen Beschlusses<br />

(Bescheide) zu schaffen. Um Anfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, muss<br />

eventuell auch die Bewertungsumgebung und die Adm<strong>in</strong>istration angepasst sowie unter<br />

Umständen e<strong>in</strong>e entsprechende Software entwickelt werden.<br />

Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />

Unternehmen def<strong>in</strong>ieren hierfür e<strong>in</strong>e<br />

feste Summe, die dann meist bis zu<br />

500 Euro, seltener bis zu 2000 Euro<br />

beträgt. Zur Abwicklung des Versorgungsausgleichs<br />

haben über die Hälfte der<br />

Unternehmen <strong>in</strong>terne Verfahrensanweisungen<br />

herausgegeben. 28 Prozent haben<br />

e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung abgeschlossen,<br />

12 Prozent treffen nur Regelungen<br />

im E<strong>in</strong>zelfall.<br />

Rolle des Betriebsrats<br />

Inwieweit ist der Betriebsrat zw<strong>in</strong>gend<br />

<strong>in</strong> die Entwicklung e<strong>in</strong>er Versorgungsausgleichsregelung<br />

e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den? Soll<br />

e<strong>in</strong>e bAV-Regelung, die auf e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

beruht, durch e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

zum Versorgungsausgleich<br />

abgeändert werden, liegt die Antwort<br />

klar auf der Hand. Wird allerd<strong>in</strong>gs der<br />

Versorgungsausgleich ohne Änderung<br />

der Betriebsvere<strong>in</strong>barung umgesetzt, ist<br />

diese Frage derzeit rechtlich nicht<br />

abschließend geklärt.<br />

Sicher lässt sich sagen, dass Regelungen,<br />

die den betriebsfremden Ehepartner<br />

betreffen, nicht mitbestimmungspflichtig<br />

s<strong>in</strong>d. Demgegenüber ist die Dis-<br />

kussion, ob Mitbestimmungsrechte bei<br />

Regelungen greifen, die sich auf den ausgleichspflichtigen<br />

(ehemaligen) Mitarbeiter<br />

beziehen und etwa Verwaltungsund<br />

Verteilungsgrundsätze oder den<br />

Ansatz der Teilungskosten betreffen,<br />

gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.<br />

Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen<br />

ist die E<strong>in</strong>beziehung des<br />

Betriebsrats oft schon aus personalpolitischen<br />

Gründen empfehlenswert. So<br />

kann e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung abgeschlossen<br />

oder e<strong>in</strong>e Teilungsordnung<br />

(<strong>in</strong>terne Verfahrensanweisung) erstellt<br />

werden. Auch bei Teilungsordnungen<br />

kann der Betriebspartner <strong>in</strong>formativ e<strong>in</strong>gebunden<br />

werden. S<strong>in</strong>nvoll ist es, dies<br />

– beispielsweise <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Regelungsabrede<br />

– zu dokumentieren.<br />

Bearbeitung familiengerichtlicher<br />

Anfragen<br />

Die Ermittlung des Ausgleichswerts<br />

(57 Prozent) sowie die nachvollziehbare<br />

Darlegung des Berechnungsverfahrens<br />

(61 Prozent) bereiten den bAV-Verantwortlichen<br />

das größte Kopfzerbrechen.<br />

Aber auch die Anpassung der Verwaltungssysteme,<br />

Statusunterschiede<br />

zwischen den Ehegatten (Anwärter, Rentner),<br />

die Kosten und der adm<strong>in</strong>istrative<br />

Aufwand sowie die Kommunikation<br />

gegenüber den Mitarbeitern stellen für<br />

viele Unternehmen e<strong>in</strong>e Herausforderung<br />

dar. Bislang lässt sich auch noch<br />

e<strong>in</strong>e Unsicherheit der Familiengerichte<br />

bezüglich des neuen Versorgungsausgleichs<br />

erkennen. Kurz: Bis sich das neue<br />

System e<strong>in</strong>gespielt hat, wird es noch e<strong>in</strong>ige<br />

Zeit dauern.<br />

Autor<br />

Dr. Frank Hellenthal,<br />

Towers Watson, Reutl<strong>in</strong>gen,<br />

frank.hellenthal@<br />

towerswatson.com

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