Alphabetisierung in Finanzfragen - Archiv - Personalwirtschaft
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<strong>Personalwirtschaft</strong><br />
Magaz<strong>in</strong> für Human Resources<br />
Betriebliche Altersversorgung<br />
extra<br />
07 2010<br />
Round Table | bAV-Praxisbeispiele | Studie zu Flexi II | Neuer Versorgungsausgleich<br />
Spielräume nutzen,<br />
Risiken begrenzen
<strong>Alphabetisierung</strong> <strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzfragen<br />
Den meisten Menschen ist mittlerweile bewusst,<br />
dass die Lücke der gesetzlichen Rente durch<br />
private und betriebliche Zusatzversorgungen<br />
geschlossen werden muss. Aber es geschieht<br />
immer noch erschreckend wenig, gerade bei den<br />
jungen Leuten. Laut der Studie „Jugend, Vorsorge,<br />
F<strong>in</strong>anzen“ des Versorgungswerks der<br />
Metall- und Elektro<strong>in</strong>dustrie sichern sich nur 15 Prozent der jungen<br />
Generation ausreichend für das Rentenalter ab. E<strong>in</strong>er der<br />
Hauptgründe: Sie verstehen die komplizierten Regelungen nicht.<br />
So können beispielsweise nur die wenigsten etwas mit dem Begriff<br />
der Bruttoentgeltumwandlung anfangen. Studienautor Professor<br />
Klaus Hurrelmann sprach jüngst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Interview der Süddeutschen<br />
Zeitung von e<strong>in</strong>em „f<strong>in</strong>anziellen Analphabetentum“.<br />
Die Komplexität der bAV-Materie macht aber auch den Unternehmen<br />
zu schaffen. Neue Regelungen zu Zeitwertkonten (Flexi II),<br />
zum Versorgungsausgleich oder <strong>in</strong> bilanziellen Fragen der<br />
betrieblichen Altersversorgung (BilMoG) verursachen laufende<br />
Anpassungen der betrieblichen Versorgungsmodelle – sofern bAV-<br />
Angebote mit Beteiligung der Unternehmen überhaupt vorhanden<br />
EDITORIAL<br />
s<strong>in</strong>d. H<strong>in</strong>zu kommen aktuell die Unsicherheiten beim Pensionssicherungsvere<strong>in</strong><br />
(PSV). Die krisenbed<strong>in</strong>gte Zunahme von Unternehmens<strong>in</strong>solvenzen<br />
hat dazu geführt, dass der PSV-Beitrag<br />
drastisch erhöht wurde. Die Belastungen für Unternehmen, die ihre<br />
Pensionszusagen durch den Pensionssicherungsvere<strong>in</strong> absichern,<br />
werden also größer. Die Experten raten zwar zur Gelassenheit, da<br />
die Beitragssätze erfahrungsgemäß auch schnell wieder nach<br />
unten korrigiert werden, aber die Unruhe wächst.<br />
Doch an der betrieblichen Alterversorgung führt ke<strong>in</strong> Weg vorbei,<br />
auch wenn man über die Art der Durchführungswege diskutieren<br />
muss. Die Fürsorgepflicht gebietet es, die Mitarbeiter aktiv über<br />
die bAV zu <strong>in</strong>formieren, und <strong>in</strong> Branchen mit Fachkräftemangel<br />
werden ohneh<strong>in</strong> nur die Unternehmen bei Fach- und Führungskräften<br />
punkten, die auch Betriebsrentenmodelle anbieten. Wie<br />
diese aussehen können, erfahren Sie im vorliegenden Sonderheft.<br />
Erw<strong>in</strong> Stickl<strong>in</strong>g<br />
Stellv. Chefredakteur
4<br />
bAV Inhalt<br />
Round Table<br />
Mit Können und der richtigen<br />
Taktik zum Erfolg<br />
Führende Vertreter der bAV-Branche<br />
nehmen Stellung zu aktuellen Fragen <strong>in</strong><br />
der betrieblichen Altersversorgung. | 6<br />
Stimmen aus Unternehmen<br />
Verstecken gilt nicht<br />
Fürsorge und Arbeitgeberattraktivität –<br />
zwei starke Argumente für die betriebliche<br />
Altersversorgung. Viele Unternehmen<br />
haben dies erkannt. Aber e<strong>in</strong>ige scheuen<br />
immer noch den Aufwand. | 12<br />
Modelle für Führungskräfte<br />
Vorsorge auf hohem Niveau<br />
Neben den bAV-Modellen für die allgeme<strong>in</strong>e<br />
Belegschaft bieten die Unternehmen<br />
ihren Führungskräften besondere Versorgungsmöglichkeiten<br />
an. E<strong>in</strong> Praxisblick <strong>in</strong><br />
die Rentenmodelle für Manager. | 15<br />
Impressum<br />
Redaktion: Jürgen Scholl (js), Chefredakteur; Alexander<br />
Kolberg (kol), Volontär; Nancy Hömberg (nbh), Redakteur<strong>in</strong>;<br />
Sven Frost (sff), Redakteur; Erw<strong>in</strong> Stickl<strong>in</strong>g (sti), stellv. Chefredakteur;<br />
Christiane Siemann, freie Mitarbeiter<strong>in</strong><br />
Redaktionsanschrift: Wolters Kluwer<br />
Deutschland GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln,<br />
Telefon: 0221/94373-7653, Fax: 0221/94373-7757,<br />
E-Mail: personalwirtschaft@wolterskluwer.de,<br />
www.personalwirtschaft.de<br />
Fachbeiträge aus bereits erschienenen Ausgaben s<strong>in</strong>d<br />
verfügbar unter: www.personalwirtschaft.de<br />
Geschäftsführer: Dr. Ulrich Hermann<br />
Anzeigen: Rolf Ganzer (Verkaufsleitung),<br />
Telefon: 0221/94373-7620, E-Mail: rganzer@wolterskluwer.de<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
Case Study<br />
Microsoft bei der Entgeltumwandlung<br />
weit vorn<br />
In der IT-Branche s<strong>in</strong>d Angebote zur<br />
Altersversorgung e<strong>in</strong> wichtiger Benefit.<br />
Microsoft bietet se<strong>in</strong>en Mitarbeitern e<strong>in</strong><br />
attraktives Life Cycle-Modell an. | 18<br />
Studie Zeitwertkonten<br />
Bitte nochmals nachbessern<br />
Das Flexi II-Gesetz hat die sozialversicherungsrechtlichen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
von Wertkonten konkretisiert. Die Unternehmen<br />
freuen sich jedoch nur zum Teil<br />
über diese Veränderungen. | 20<br />
Versorgungsausgleich<br />
Scheiden tut weh<br />
Scheitert e<strong>in</strong>e Ehe, schmerzt das nicht nur<br />
die Ex-Partner, sondern – im H<strong>in</strong>blick auf<br />
die bAV – auch deren Arbeitgeber. Wie<br />
Unternehmen mit dem jüngst geänderten<br />
Versorgungsausgleichsrecht umgehen,<br />
zeigt e<strong>in</strong>e aktuelle Umfrage. | 24<br />
Kar<strong>in</strong> Kamphausen (Anzeigenmarket<strong>in</strong>g),<br />
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Copyright: Luchterhand, e<strong>in</strong>e Marke von Wolters Kluwer Deutschland<br />
GmbH. © 2010 Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln.
AV Round Table<br />
6<br />
Mit Können und der richtigen<br />
Taktik zum Erfolg<br />
Erhöhter PSV-Beitragssatz, neue Regelungen zum Versorgungsausgleich, Folgen von Flexi II und BilMoG:<br />
Im Round Table der <strong>Personalwirtschaft</strong> diskutierten Experten die aktuellen Entwicklungen <strong>in</strong> der betrieblichen<br />
Altersversorgung. Beratungsbedarf gibt es vor allem <strong>in</strong> Fragen der Risiko- und Liquiditätssteuerung.<br />
D<br />
ie betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich auch<br />
<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzkrise bewährt, so die gute Nachricht. Dennoch<br />
gibt es <strong>in</strong> Detailfragen der bAV viele Unsicherheiten.<br />
Und nach wie vor nimmt <strong>in</strong>nerhalb der bAV-Diskussion<br />
die Frage nach der Nutzung von Zeitwertkonten e<strong>in</strong>en<br />
wichtigen Punkt e<strong>in</strong>. Geht es bei den klassischen bAV-Durchführungswegen<br />
um den Ausgleich e<strong>in</strong>er Versorgungslücke<br />
im Rentenalter, bieten Zeitwertkonten e<strong>in</strong>e besondere<br />
Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs.<br />
Rente mit 67, das ist nicht für alle erstrebenswert und machbar.<br />
„Das spätere Rentene<strong>in</strong>trittsalter geht nicht mit e<strong>in</strong>er<br />
steigenden Gesundheit der Arbeitnehmer e<strong>in</strong>her. Im Gegenteil:<br />
Untersuchungen zeigen, dass beispielsweise psychosomatische<br />
Erkrankungen zunehmen“, so Barbara Re<strong>in</strong>hard,<br />
Partner<strong>in</strong> bei Beiten Burkhardt. Da der gesetzliche<br />
Bauste<strong>in</strong> „geförderte Altersteilzeit“ entfällt, müssen Arbeitgeber<br />
ersetzende Gestaltungsmöglichkeiten suchen. „Dabei<br />
bieten Lösungen wie e<strong>in</strong> vorgezogenes Ausscheiden des<br />
Arbeitnehmers verbunden mit e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung, e<strong>in</strong>er<br />
Teilrente oder die alle<strong>in</strong> arbeitgeberseitig f<strong>in</strong>anzierte<br />
Altersteilzeit ke<strong>in</strong>e echten Alternativen.“ Unabhängig von<br />
der F<strong>in</strong>anzierungsfrage handele es sich jeweils um E<strong>in</strong>zellösungen,<br />
die sich nicht zu e<strong>in</strong>er systematischen Imple-<br />
Professor Dr. Dietmar Wellisch,<br />
Spezialist für betriebliche<br />
Altersversorgung an der<br />
Universität Hamburg und<br />
wissenschaftlicher Beirat<br />
im Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium,<br />
moderierte die bAV-Expertenrunde.<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
mentierung im Unternehmen und vorausschauenden Planung<br />
eignen, schränkt Barbara Re<strong>in</strong>hard e<strong>in</strong>. Letztlich<br />
würden nur Zeitwertkonten die Möglichkeit bieten, langfristig<br />
und vorausschauend e<strong>in</strong> vorzeitiges Ausscheiden<br />
zu planen, nachhaltig zu f<strong>in</strong>anzieren und gestalterisch zu<br />
implementieren; sie bieten <strong>in</strong>sbesondere flexible Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
die auch längere Freistellungsphasen<br />
umfassen.<br />
Zeitwertkonten genau prüfen<br />
Welches Instrument Arbeitgeber wählen sollten, bestimmt<br />
der Verwendungszweck. S<strong>in</strong>d Vorruhestandsregelungen<br />
gefragt, die bereits vor dem 60. Lebensjahr greifen sollen,<br />
scheidet die betriebliche Altersversorgung von vornhere<strong>in</strong><br />
aus, erläutert Uwe Langohr-Plato, Sprecher der Geschäftsführung<br />
des Sparkassen Pensionsmanagements. Um die<br />
Verlängerung der Lebensarbeitszeit abzufedern und für<br />
e<strong>in</strong>en vorgezogenen Ruhestand Leistungen ab dem 60.,<br />
künftig 62. Lebensjahr, zur Verfügung zu stellen, ist auch<br />
die betriebliche Altersvorsorge geeignet. „Für Mitarbeiter,<br />
die <strong>in</strong> den vorzeitigen Ruhestand vor dem 60. Lebensjahr<br />
gehen wollen, eignen sich Zeitwertkonten und Altersteilzeit“,<br />
betont Uwe Langohr-Plato. Die Altersteilzeitmodelle<br />
hätten sich <strong>in</strong> der Praxis bewährt, während Zeitwertkonten<br />
durch Flexi II noch mit e<strong>in</strong>igen Unsicherheiten versehen<br />
und juristisch noch längst nicht ausdiskutiert seien.<br />
Die Sozialversicherungsträger vertreten nämlich für Angestellte<br />
mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
die Ansicht, dass auch bei Umwandlung solcher<br />
Bezüge <strong>in</strong> Wertguthaben volle Arbeitgeberanteile <strong>in</strong> das<br />
Wertguthaben e<strong>in</strong>zustellen s<strong>in</strong>d. Michael Karst, Bereichsleiter<br />
Legal/Tax, Retirement Solutions bei Towers Watson,<br />
empfiehlt daher e<strong>in</strong>e entsprechende arbeitsrechtliche Ausgestaltung,<br />
um e<strong>in</strong>e Verteuerung des Zeitwertkontenmo-
dells zu vermeiden. „Allerd<strong>in</strong>gs kann dies<br />
bei Betriebsprüfungen eventuell zu Beanstandungen<br />
und damit zum Rechtsstreit<br />
führen. Die arbeitsrechtliche Umsetzung<br />
der Interpretation der Sozialversicherungsträger<br />
für Mitarbeiter oberhalb der<br />
Beitragsbemessungsgrenze führt demgegenüber<br />
def<strong>in</strong>itiv zur Verteuerung des<br />
Modells und erfordert daher e<strong>in</strong>e klare,<br />
unternehmensseitige Entscheidung auf<br />
<strong>in</strong>formierter Grundlage.“<br />
Für so genannte vorruhestandsferne Freistellungen,<br />
wie Sabbatical oder Pflegezeiten,<br />
eignen sich Kurzzeitkonten. „Modelle,<br />
die kurzfristige Auszeiten wie Sabbaticals<br />
ermöglichen, haben <strong>in</strong> letzter Zeit<br />
an Bedeutung gewonnen“, stellt Udo Müller<br />
fest, Senior Consultant bei Mercer.<br />
Gerade bei Unternehmen <strong>in</strong> Branchen<br />
mit hoher psychischer Belastung, wie<br />
etwa <strong>in</strong> der IT-Technologie, seien diese<br />
Modellkomponenten sehr wichtig: Sie verbessern<br />
die Work Life Balance und können<br />
beispielsweise e<strong>in</strong> Burn-out vermeiden.<br />
Generell s<strong>in</strong>d Kurzzeitkonten zudem<br />
geeignet, den Rahmen für e<strong>in</strong>e flexible<br />
Arbeitszeitgestaltung zu schaffen, ergänzt<br />
Barbara Re<strong>in</strong>hard von Beiten Burkhardt.<br />
Kapitalrückdeckung für<br />
Zeitwertkonten<br />
Gibt es die e<strong>in</strong>e überzeugende und ideale<br />
Kapitalrückdeckung für Zeitwertkonten,<br />
Altersteilzeit oder betriebliche Altersversorgung<br />
bei früherem Bezug? Die Antwort<br />
lautet e<strong>in</strong>deutig „ne<strong>in</strong>“, denn sie muss den<br />
spezifischen Zielsetzungen sowie den rechtlichen<br />
Anforderungen des jeweiligen Instruments<br />
Rechnung tragen. „So steht bei der<br />
betrieblichen Altersversorgung <strong>in</strong>sbesondere<br />
die Absicherung des biometrischen<br />
Risikos der Langlebigkeit im Vordergrund.<br />
Bei der Kapitalrückdeckung können e<strong>in</strong>er<br />
oder mehrere von <strong>in</strong>sgesamt fünf Durchführungswegen<br />
zur F<strong>in</strong>anzierung gewählt<br />
werden“, erläutert Ingo vom Feld, Leiter<br />
Vorsorgemanagement bei Generali Deutschland<br />
SicherungsManagement. Bei Altersteilzeit<br />
und Zeitwertkonten stehe dagegen<br />
die <strong>in</strong>solvenzgesicherte Ausf<strong>in</strong>anzierung<br />
sogenannter Freistellungsphasen im Vorder-<br />
grund.<br />
Bei der Rückdeckung von Wertguthaben<br />
aus Zeitwertkonten stelle zudem die nach<br />
Flexi II erforderliche Werterhaltungsgarantie<br />
– <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Gebot<br />
der sicheren Anlage – e<strong>in</strong>e besondere<br />
Herausforderung für die Kapitalanlage<br />
dar. „Denn es gilt der Grundsatz: Garantien<br />
gehen zu Lasten der Rendite.“ Vor diesem<br />
H<strong>in</strong>tergrund gehören die Risikoneigung<br />
des Unternehmens sowie der Verwendungszweck<br />
des Zeitwertkontos zu<br />
den wichtigsten Bestimmungsgrößen für<br />
die Kapitalrückdeckung“, so Ingo vom<br />
Feld.<br />
E<strong>in</strong>e Garantie muss der Arbeitgeber auch<br />
übernehmen für e<strong>in</strong>e Beitragszusage mit<br />
M<strong>in</strong>destleistung bei Pensionsfonds, Pensionskasse<br />
oder Direktversicherung. Er<br />
muss sicherstellen, dass zur Altersversorgung<br />
am Ende m<strong>in</strong>destens die Summe<br />
der zugesagten Beiträge zur Verfügung<br />
steht. „Bei der Frage, wer die<br />
„ Arbeitszeitmodelle eröffnen<br />
zukunftsfähige und moderne Wege<br />
der Personalpolitik.<br />
Dr. Barbara Re<strong>in</strong>hard, Partner<strong>in</strong> bei<br />
BEITEN BURKHARDT<br />
„ Die meisten Wertkontenzusagen<br />
be<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong>en frühestmöglichen<br />
Vorruhestandszeitpunkt, sodass die<br />
Personalplanung gewährleistet ist.<br />
Michael Hennig, Senior Sales Consultant,<br />
Pension Solutions, Fidelity International<br />
„<br />
Es bleibt abzuwarten, <strong>in</strong>wieweit<br />
Saldierungsmöglichkeiten und die<br />
Entwicklung der PSV-Beitragssätze<br />
langfristig zu e<strong>in</strong>er verstärkten<br />
Mittelauslagerung und externen<br />
F<strong>in</strong>anzierung führen werden.<br />
Dr. Udo Müller, Senior Consultant,<br />
Mercer Germany<br />
Werterhaltungsgarantie übernimmt,<br />
sehen wir – auch abgängig von der Unternehmensgröße<br />
– e<strong>in</strong> une<strong>in</strong>heitliches Bild“,<br />
berichtet Senior Sales Consultant Michael<br />
Hennig von Fidelity International. „In<br />
der bAV werden mit Ausscheiden des<br />
Arbeitnehmers meist jährliche Auszahlungen<br />
für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum<br />
bis zur gesetzlichen Rente gezahlt. Bei<br />
Langzeitkonten bleibt der Arbeitnehmer<br />
im Unternehmen angestellt und bezieht<br />
aus dem Wertkonto Freistellungsgehalt.<br />
In beiden Fällen kann der Arbeitgeber die<br />
Garantie für die geleisteten Beiträge übernehmen<br />
oder sie über das Anlageprodukt<br />
darstellen.“<br />
Unruhefaktor PSV-Beitrag<br />
Für e<strong>in</strong>ige Verunsicherung und Ärger hat<br />
der Beitragssatz für den Pensionssicherungsvere<strong>in</strong><br />
gesorgt, der <strong>in</strong> diesem Jahr<br />
auf über 14 Promille <strong>in</strong> die Höhe geschnellt<br />
ist – bezogen auf die Rückstellung, die e<strong>in</strong><br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 7
AV Round Table<br />
Unternehmen für se<strong>in</strong>e Verpflichtung <strong>in</strong><br />
der Steuerbilanz zu bilden hat. Unabhängig<br />
davon ließ sich schon vorher beobachten,<br />
dass es e<strong>in</strong>e starke Zunahme der Auslagerung<br />
von unmittelbaren Pensionszusagen<br />
auf Pensionsfonds gab. Zeichnet<br />
sich hier e<strong>in</strong> Trend ab? „Im Vergleich der<br />
Jahre 2008 und 2007 ergibt sich auf Grund<br />
der BaF<strong>in</strong>-Statistiken e<strong>in</strong> Anstieg von circa<br />
30 000 Anwärtern. Auf dieser Basis würde<br />
ich nicht von e<strong>in</strong>em starken Zuwachs<br />
sprechen“, sagt Mario Cornils, Geschäftsführer<br />
der GBG Consult<strong>in</strong>g für betriebliche<br />
Altersversorgung. Die Beschäftigung<br />
mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen<br />
hält er grundsätzlich für<br />
s<strong>in</strong>nvoll – für e<strong>in</strong>ige Unternehmen sogar<br />
dr<strong>in</strong>gend geboten.<br />
Inwieweit der Pensionsfonds allerd<strong>in</strong>gs die<br />
beste Lösung biete, stellt Mario Cornils<br />
<strong>in</strong>frage. „Der PSV-Beitragsanstieg kann<br />
alle<strong>in</strong> nicht Grund genug se<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e Auslagerung<br />
auf e<strong>in</strong>en Pensionsfonds. Er<br />
8<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
„ Bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen<br />
bleiben die Zahlungen<br />
des Arbeitgebers steuerfrei.<br />
Dr. Rosemarie Portner, Rechtsanwält<strong>in</strong> und<br />
Steuerberater<strong>in</strong>, PricewaterhouseCoopers<br />
„ Unternehmen müssen sich bewusst<br />
se<strong>in</strong>, welche Risiken sie e<strong>in</strong>gehen,<br />
wenn die Versorgung <strong>in</strong>house abläuft.<br />
Hans-Werner Rölf, Director Corporate Pensions,<br />
Sachverständiger (IVS), Standard Life Versicherung<br />
„<br />
Der wahre Treiber für die<br />
Auslagerung auf den Pensionsfonds<br />
ist die bilanzneutrale Notierung.<br />
Dr. Michael Karst, Bereichsleiter Legal/Tax,<br />
Retirement Solutions, Towers Watson<br />
stellt – so ärgerlich dieses Thema vor dem<br />
H<strong>in</strong>tergrund des historischen Höchststandes<br />
auch ersche<strong>in</strong>en mag – nur e<strong>in</strong>en Teil<br />
der bAV-Zusatzkosten dar, gemessen am<br />
jeweiligen gesamten Verpflichtungsumfang<br />
noch immer marg<strong>in</strong>al. Im Fokus der<br />
Überlegungen zur möglichen Auslagerung<br />
von Pensionsverpflichtungen stehen<br />
daher wohl eher Fragen der Bilanzoptik<br />
und -bere<strong>in</strong>igung.“ Es gäbe im Übrigen<br />
gute Gründe, von e<strong>in</strong>er Auslagerung<br />
auf Pensionsfonds abzusehen. In der Praxis<br />
sei die Auslagerung <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation<br />
mit Unterstützungskassen zu beobachten.<br />
„Für Arbeitgeber resultiert daraus<br />
e<strong>in</strong>e erhöhte Komplexität, da sie hier e<strong>in</strong>en<br />
Wechsel des Durchführungsweges <strong>in</strong><br />
Angriff nehmen und zukünftig mit zwei<br />
Rechtsträgern agieren müssen“, erklärt<br />
Cornils.<br />
Für Arbeitnehmer würden sich Unterschiede<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die Besteuerung<br />
ihrer Altersvorsorgeleistungen ergeben,<br />
je nachdem von welchem Rechtsträger<br />
sie diese erhalten. Dieser Umstand werde<br />
Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung<br />
nicht unbed<strong>in</strong>gt erleichtern.<br />
Vor dem H<strong>in</strong>tergrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
(BilMoG) stelle<br />
sich zukünftig die Frage, ob es nicht<br />
e<strong>in</strong>fachere Gestaltungen e<strong>in</strong>er Auslagerung<br />
gäbe, etwa durch kongruente Rückdeckungsversicherungen<br />
ohne Wechsel des<br />
Durchführungsweges.<br />
Vermehrte Auslagerung auf<br />
Pensionsfonds?<br />
In diesem Jahr s<strong>in</strong>d die Belastungen aus<br />
den letztjährigen Insolvenzen noch nicht<br />
<strong>in</strong> voller Höhe auf die Unternehmen umgelegt<br />
worden, während bilanziell bereits für<br />
die volle Belastung e<strong>in</strong>e Rückstellung zu<br />
bilden war. Der bislang nicht erhobene Teil<br />
wird erst künftig liquiditätswirksam auf<br />
die Unternehmen zukommen. E<strong>in</strong> Grund<br />
für Unternehmen <strong>in</strong> den Pensionsfonds<br />
zu flüchten?<br />
Uwe Langohr-Plato, Sparkassen Pensionsmanagement:<br />
„Bislang war nach Jahren<br />
mit hohen Beiträgen, beispielweise <strong>in</strong> Folge<br />
der AEG-Insolvenz, festzustellen, dass<br />
der PSV-Satz relativ schnell wieder auf e<strong>in</strong><br />
normales Niveau gesunken ist. Derzeit<br />
ist noch nicht absehbar, ob weitere große<br />
Unternehmen <strong>in</strong>solvent werden und<br />
damit zusätzliche Belastungen beim PSV<br />
auslösen könnten. Trotzdem sehe ich ke<strong>in</strong>en<br />
Trend zur Auslagerung, der alle<strong>in</strong><br />
durch den PSV-Beitragssatz motiviert ist.“<br />
Bislang seien im Wesentlichen nur diejenigen<br />
Firmen <strong>in</strong> den Pensionsfonds<br />
„geflüchtet“, die ihr Bilanzbild verbessern<br />
wollten.<br />
Derzeit werde über e<strong>in</strong>e Neuregelung der<br />
PSV-F<strong>in</strong>anzierung nachgedacht. Sollte<br />
sich dabei e<strong>in</strong>e risikoadjustierte Beitragszahlung<br />
ergeben, spiele der Durchführungsweg<br />
für die Höhe des PSV-Beitrags<br />
ke<strong>in</strong>e Rolle mehr. „Im Übrigen ist und<br />
bleibt die Pensionszusage der flexibelste<br />
Durchführungsweg der betrieblichen<br />
Altersversorgung, da alle anderen Durchführungswege<br />
mit e<strong>in</strong>er Zwangsjacke<br />
leben müssen“, so Langohr-Plato. Ob es
zu mehr Auslagerungen kommt, ist auch<br />
e<strong>in</strong>e Frage der Liquidität. Große Unternehmen<br />
möchten den Cash Flow im Hause<br />
behalten, Mittelständler eher nicht, berichtet<br />
Hans-Werner Rölf, Director Corporate<br />
Pensions, Standard Life Versicherungen,<br />
und fährt fort: „Bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong><br />
Unternehmen im Aufschwung, wird es<br />
ebenso möglichst viel Kapital im Unternehmen<br />
belassen. Steuerrechtliche Fragen<br />
oder die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Bilanzverkürzung<br />
spielen e<strong>in</strong>e größere Rolle für die<br />
Auslagerung.<br />
Die realistischere bilanzielle Bewertung<br />
der Altersversorgung, wie sie das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG)<br />
vorgibt, erfordert auf der anderen Seite<br />
Kapitalanlagen, die speziell für die Altersversorgung<br />
zurückgelegt und möglichst<br />
aktiv gemanagt werden. Das BilMoG eröffnet<br />
erstmals die Möglichkeit, Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
der Altersversorgung mit den<br />
entsprechenden Kapitalanlagen zu sal-<br />
„ Der Mittelstand sollte das BilMoG<br />
nicht verdrängen, die entscheidenden<br />
Parameter für die künftige Bilanzierung<br />
müssen spätestens jetzt festgelegt<br />
werden.<br />
Dr. Uwe Langohr-Plato, Sprecher der Geschäftsführung,<br />
Sparkassen PensionsManagement<br />
„<br />
„<br />
Da Contractual Trust Arrangements<br />
(CTA) mit hohem Aufwand bei<br />
Gestaltung und Implementierung<br />
verbunden s<strong>in</strong>d, könnten firmeneigene<br />
CTAs künftig an Bedeutung verlieren.<br />
Ingo vom Feld, Prokurist und Leiter<br />
Vorsorgemanagement, Generali Deutschland<br />
SicherungsManagement<br />
Der neue Versorgungsausgleich fordert<br />
Versorgungsträger und Arbeitgeber<br />
zu Handlungen auf. Es empfiehlt sich,<br />
Expertise heranzuziehen.<br />
Mario Cornils, Geschäftsführer GBG Consult<strong>in</strong>g<br />
für betriebliche Altersversorgung<br />
dieren. Damit werden die Unternehmen<br />
belohnt, die über e<strong>in</strong> effizientes Asset-Liability-Management<br />
verfügen. Denn sie<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Lage, ihre Handelsbilanz zu<br />
verkürzen und die Bilanzkennzahlen entsprechend<br />
zu verbessern.“<br />
Im Rahmen des Pensionsfonds können<br />
Arbeitgeber entsprechend ihrer Wünsche<br />
und Risikoneigung auf e<strong>in</strong> breites Angebotsspektrum<br />
von Pensionsplänen und<br />
den entsprechenden Produkten zurückgreifen.<br />
Ingo vom Feld, Generali: „In der<br />
Praxis häufig zu sehen s<strong>in</strong>d Komb<strong>in</strong>ationsmodelle<br />
bestehend aus der erdienten<br />
Anwartschaft über den Pensionsfonds<br />
und der noch zu erdienenden Anwartschaft<br />
über die Unterstützungskasse.<br />
Letztlich bestimmen Unternehmensspezifika,<br />
rechtliche Änderungen und externe<br />
Faktoren die konkrete Auswahl.“ Wichtig<br />
sei, dass im Anschluss an die Kundenberatung<br />
und Produktentscheidung e<strong>in</strong>e<br />
möglichst unkomplizierte und e<strong>in</strong>fache<br />
Umsetzung erfolgt, <strong>in</strong>klusive aller erforderlichen<br />
Verwaltungstätigkeiten bis h<strong>in</strong><br />
zum Report<strong>in</strong>g und das möglichst aus<br />
e<strong>in</strong>em Guss“, betont Ingo vom Feld.<br />
Wechseln Arbeitgeber von der Direktzusage<br />
zum Komb<strong>in</strong>ationsmodell, sollten sie<br />
für die steueroptimale Gestaltung e<strong>in</strong>ige<br />
Punkte berücksichtigen. „Bei der Auslagerung<br />
von Pensionsverpflichtungen bleiben<br />
die Zahlungen des Arbeitgebers steuerfrei.<br />
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber<br />
die Zahlungen an den Pensionsfonds<br />
erst <strong>in</strong> den folgenden zehn Jahren<br />
nach der Übertragung als Betriebsausgaben<br />
abzieht; hierfür ist erforderlich, dass<br />
der Arbeitgeber e<strong>in</strong>en entsprechenden<br />
Antrag stellt“, so Dr. Rosemarie Portner,<br />
Steuerberater<strong>in</strong> bei Pricewaterhouse<br />
Coopers. Das Komb<strong>in</strong>ationsmodell habe sich<br />
zur steuerlichen Optimierung als zweckmäßig<br />
erwiesen: Erdiente Versorgungsanwartschaften<br />
können steuerfrei übertragen<br />
werden, Versorgungsverpflichtung<br />
für noch zu erdienende Anwartschaften<br />
bleiben ebenfalls steuerfrei. Rückdeckungsbeiträge<br />
können als Betriebsausgaben geltend<br />
gemacht werden.<br />
CTA oder Pensionsfonds?<br />
Die Produktanbieter offerieren Rückdeckung<br />
für so genannte CTA (Contractual<br />
Trust Arrangements) und Pensionsfonds.<br />
Nach welchen Kriterien entscheiden<br />
Arbeitgeber? Grundsätzlich ist das<br />
Management der Kapitalanlage <strong>in</strong> der bAV<br />
e<strong>in</strong> absolut zentraler Faktor. Unternehmen<br />
müssen sich bewusst se<strong>in</strong>, welche<br />
Risiken sie e<strong>in</strong>gehen, wenn die Versorgung<br />
<strong>in</strong>house abläuft, mahnt Hans-Werner<br />
Rölf, Director Corporate Pensions<br />
von Standard Life: „Sie müssen genau<br />
e<strong>in</strong>schätzen, wie gut sie das Anlagemanagement<br />
beherrschen und über welche<br />
Mittel sie verfügen, die Altersversorgung<br />
absichern zu können. Gerade<br />
der nicht-versicherungsförmige oder<br />
besser <strong>in</strong>vestmentorientierte Pensionsfonds<br />
ist für kle<strong>in</strong>e bis mittlere Unternehmen<br />
bestens geeignet, deren Kernkompetenz<br />
nicht beim Kapitalanlagemanagement<br />
liegt und deren Altersver-<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 9
AV Round Table<br />
sorgung möglichst außerhalb der eigenen<br />
Bilanz angesiedelt se<strong>in</strong> soll. Deshalb<br />
gehe ich davon aus, dass die Bedeutung<br />
des Pensionsfonds weiterh<strong>in</strong> stark<br />
wachsen wird.“<br />
Die Kapitalanlage im CTA ist nicht reguliert<br />
und dementsprechend frei gestaltbar.<br />
Die Frage, ob Pensionsverpflichtungen<br />
über e<strong>in</strong> CTA ausf<strong>in</strong>anziert oder über<br />
e<strong>in</strong>en Pensionsfonds ausgelagert werden,<br />
zieht allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Reihe weiterer<br />
Fragen nach sich und hängt nicht<br />
nur von der Anlagestrategie ab“, me<strong>in</strong>t<br />
Michael Hennig, Fidelity International.<br />
So haben e<strong>in</strong>ige Pensionsfonds sehr flexible<br />
Tarife entwickelt, die <strong>in</strong> der Dotierung<br />
und der Anlage sehr frei seien, und<br />
<strong>in</strong> der Folge können die Anlagestrategien<br />
bei beiden Wegen nahezu identisch<br />
se<strong>in</strong>. Bei der Auswahl des Pensionsfondstarifs<br />
sei es wichtig zu wissen, welches<br />
Restrisiko e<strong>in</strong>er möglichen Nachschusspflicht<br />
der Arbeitgeber e<strong>in</strong>gehen möchte.<br />
Michael Hennig: „Je höher die Garantie,<br />
desto ger<strong>in</strong>ger ist das Nachschussrisiko<br />
des Arbeitgebers. Aber: Der Arbeitgeber<br />
hat bei mehr Garantie e<strong>in</strong>en<br />
teilweise wesentlich höheren F<strong>in</strong>anzierungsaufwand.“<br />
Inzwischen zeigen sich nicht nur bei<br />
Großunternehmen, sondern <strong>in</strong>sbesondere<br />
auch im Mittelstand, deutliche Tendenzen<br />
zur Auslagerung der F<strong>in</strong>anzierung.<br />
Udo Müller, Mercer, erklärt, dass<br />
nicht zuletzt wegen steuerlicher Restriktionen<br />
oft Komb<strong>in</strong>ationsmodelle praktiziert<br />
werden, das heißt, dass sowohl die<br />
Vorteile von Pensionsfonds als auch von<br />
rückgedeckten Unterstützungskassen<br />
genutzt werden. „Großunternehmen h<strong>in</strong>gegen<br />
implementieren <strong>in</strong>zwischen häufiger<br />
Konzepte, bei denen Pensionsfonds<br />
mit CTA-Modellen komb<strong>in</strong>iert werden,<br />
wobei hier <strong>in</strong> der Regel das CTA die Hülle<br />
bildet.“ Dadurch würden hoch flexible<br />
Dotierungsmöglichkeiten und mehr Transparenz<br />
entstehen, sowie Bilanzverkürzungen,<br />
e<strong>in</strong>e periodengerechte Ausf<strong>in</strong>anzierung<br />
und je nach Ausgestaltung die<br />
Reduktion von PSV-Beiträgen möglich<br />
seien, so Mercer-Experte Udo Müller.<br />
10<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
„Nichtsdestotrotz ist zu berücksichtigen,<br />
dass der Preis für diese Vorteile e<strong>in</strong> früher<br />
Liquiditätsabfluss ist. Daher kann es<br />
trotz der E<strong>in</strong>sparung von PSV-Beiträgen<br />
für Unternehmen gute Gründe geben, auf<br />
e<strong>in</strong>e Auslagerung der F<strong>in</strong>anzierung ganz<br />
oder teilweise zu verzichten.“<br />
Neues Versorgungsausgleichsrecht<br />
Das neue Recht steht unter dem Anspruch,<br />
den Ausgleich zum Zeitpunkt der Scheidung<br />
vollständig durchzuführen und<br />
gleichzeitig den geschiedenen Ehegatten<br />
e<strong>in</strong>en werthaltigeren Anspruch <strong>in</strong>sbesondere<br />
im Rahmen der Aufteilung der betrieblichen<br />
Altersversorgung zu verschaffen.<br />
Wo liegt die Last für Arbeitgeber? „Haben<br />
Arbeitgeber e<strong>in</strong>e externe Lösung über<br />
Marktanbieter gewählt, wird dieser die Aufgabe<br />
erledigen und der Arbeitgeber ist<br />
wenig <strong>in</strong>volviert. Der Arbeitgeber selbst<br />
ist dann verantwortlich, wenn er e<strong>in</strong>e<br />
Direktzusage gemacht hat oder e<strong>in</strong>e eigene<br />
betriebliche Unterstützungskasse, Pensionskasse<br />
oder Pensionsfonds betreibt“,<br />
sagt Michael Karst, Towers Watson, und<br />
erläutert weiter: Bei der Direktzusage<br />
müsse der Arbeitgeber se<strong>in</strong>e Zusage im<br />
Scheidungsfall aufteilen, dem Gericht<br />
e<strong>in</strong>en Vorschlag vorlegen und ihn entsprechend<br />
umsetzen. Das Thema Versorgungsausgleich<br />
stelle <strong>in</strong> diesen Fällen<br />
e<strong>in</strong>en hohen Aufwand für Unternehmen<br />
dar, bei dem sachkundige Berater auf<br />
jeden Fall h<strong>in</strong>zugezogen werden sollten.<br />
BilMoG wirft Schatten voraus<br />
Die neuen Vorschriften des deutschen<br />
Bilanzrechts f<strong>in</strong>den erstmals Anwendung<br />
auf Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr<br />
2010 beg<strong>in</strong>nen. Noch ist BiLMoG nicht<br />
überall angekommen, viele Steuerberater<br />
seien sich der Problematik nicht<br />
bewusst, so die Experten. Für die bAV<br />
ergeben sich erhebliche Änderungen im<br />
Bereich der Pensionsrückstellungen. So<br />
müssen <strong>in</strong>sbesondere Kostensteigerungen,<br />
Gehalts- und Rententrends e<strong>in</strong>bezogen<br />
werden. Gleichzeitig kann künftig<br />
versorgungsgebundenes Vermögen, das<br />
ausschließlich der Erfüllung e<strong>in</strong>er betrieb-<br />
lichen Zusage dienen soll und dem Zugriff<br />
anderer Gläubiger entzogen ist, mit der<br />
zugehörigen Pensionsrückstellung <strong>in</strong> der<br />
Handelsbilanz saldiert werden. Mario<br />
Cornils, GBG Consult<strong>in</strong>g: „Durch die nunmehr<br />
gegebenen Saldierungsmöglichkeiten<br />
lässt sich e<strong>in</strong>e bilanzverkürzende<br />
Bewertung von Pensionsrückstellungen<br />
erreichen. In der Folge können auch<br />
unmittelbare Versorgungszusagen ohne<br />
Berührung der Handelsbilanz gestaltet<br />
werden, etwa wenn zur F<strong>in</strong>anzierung verpfändete,<br />
kongruente Rückdeckungsversicherungen<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden. Vor diesem<br />
H<strong>in</strong>tergrund könnte die Direktzusage<br />
e<strong>in</strong>e Renaissance erleben.“<br />
Vorsorge bei Auslandsentsendung<br />
Bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen<br />
stellt sich immer häufiger<br />
die Frage, wie mit der bAV umzugehen<br />
ist. Besteht wie mit den USA e<strong>in</strong> Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
gilt die gegenseitige<br />
Anerkennung von Altersvorsorgeplänen.<br />
Für die Beiträge, die während<br />
der Entsendung <strong>in</strong> den Altersversorgungsplan<br />
im Heimatland gezahlt werden, gelten<br />
im Gastland steuerliche Erleichterungen,<br />
die für Beiträge an Altersversorgungsplänen<br />
im Gaststaat gewährt werden,<br />
führt PwC-Steuerexpert<strong>in</strong> Rosemarie<br />
Portner aus. „Allerd<strong>in</strong>gs verfügt Deutschland<br />
nur über wenige Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
die entsprechende Regelungen<br />
enthalten.“ Im Bereich der EU<br />
gebietet die im EG-Vertrag vorgesehene<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass Beiträge<br />
zu e<strong>in</strong>er betrieblichen Altersversorgung,<br />
die an e<strong>in</strong>en ausländischen Plan<br />
geleistet werden, gleich behandelt werden<br />
mit denjenigen, die an e<strong>in</strong>en deutschen<br />
Plan gezahlt werden. Erforderlich<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs, dass die Kernvoraussetzungen<br />
für e<strong>in</strong>e betriebliche Altersversorgung<br />
erfüllt s<strong>in</strong>d. Dies gilt sowohl für Beiträge<br />
an Altersversorgungspläne im Bereich<br />
der EU als auch im Verhältnis zu Drittstaaten.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs würden entsprechend<br />
klare Darstellungen der F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
fehlen.<br />
Christiane Siemann, freie Journalist<strong>in</strong>, Bad Tölz
AV Stimmen aus den Unternehmen<br />
Verstecken gilt nicht<br />
Fürsorge und Arbeitgeberattraktivität – zwei starke Argumente für die betriebliche Altersversorgung.<br />
Doch das ist leichter gesagt als getan. Unternehmer und Personalleiter zeigen, worauf es ankommt.<br />
J<br />
edes Mal, wenn e<strong>in</strong> neuer Mitarbeiter<br />
se<strong>in</strong>en Dienst <strong>in</strong> der Vertriebsniederlassung<br />
der spanischen VW-Tocher<br />
Seat <strong>in</strong> Mörfelden antritt, knöpfen sich<br />
die Personaler ihn vor: Wie steht es um<br />
die bisherige Altersvorsorge? Ist unser<br />
Angebot nicht viel attraktiver? Um das auszuloten,<br />
wird gleich der Beitragsrechner<br />
im Internet aufgerufen. Manchem neuen<br />
Kollegen bleibt der Mund offen stehen<br />
angesichts der Summen, die unter dem<br />
Strich aufbl<strong>in</strong>ken.<br />
Nach Angaben von Arndt Engel besitzt<br />
lediglich jeder fünfte neu an Bord gelotste<br />
Mitarbeiter e<strong>in</strong>e Direktversicherung.<br />
Von den <strong>in</strong>sgesamt fünf nach dem Alterse<strong>in</strong>künftegesetz<br />
(AltE<strong>in</strong>kG) vorgesehenen<br />
Durchführungswegen der betrieblichen<br />
Altersvorsorge (bAV) ist sie die mit<br />
Abstand am meisten favorisierte Variante.<br />
„Aber die meisten können wir für unser<br />
Vorsorgemodell gew<strong>in</strong>nen“, zieht der stellvertretende<br />
Personalleiter überaus zufrieden<br />
Bilanz. Seat kooperiert mit der Pensionskasse<br />
der Deutschen Wirtschaft,<br />
PKDW. Auf den Betrag, den Mitarbeiter<br />
per Entgeltumwandlung von ihrem Bruttogehalt<br />
abzweigen, was gesetzlich jedem<br />
12<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
Beschäftigten zusteht, zahlt Seat freiwillig<br />
aus eigener Tasche 20 Prozent drauf.<br />
„Den f<strong>in</strong>anziellen Vorteil, als Arbeitgeber<br />
dank der bAV Lohnnebenkosten e<strong>in</strong>sparen<br />
zu können“, erläutert Engel, „geben<br />
wir an unsere Mitarbeiter zurück.“<br />
Wichtiger Motivationsfaktor<br />
Das engagierte E<strong>in</strong>wirken auf die <strong>in</strong> Rentenfragen<br />
oftmals viel zu sorglosen Mitarbeiter<br />
ist zu loben. Die Unternehmen<br />
bewegt doch vor allem etwas anderes:<br />
Immer mehr erkennen <strong>in</strong> der bAV e<strong>in</strong><br />
Instrument, um Leistungsträger ans Unternehmen<br />
zu b<strong>in</strong>den und die besten Kräfte<br />
für sich zu gew<strong>in</strong>nen. In der Tat richten<br />
so genannte High Potentials im Unterschied<br />
zur des<strong>in</strong>teressierten Mehrheit ihr<br />
Augenmerk neben dem Entgelt und den<br />
offerierten Entwicklungschancen zunehmend<br />
darauf, was der Arbeitgeber zur<br />
Altersvorsorge beisteuert. E<strong>in</strong>er Umfrage<br />
des Wirtschaftsmagaz<strong>in</strong>s „impulse“<br />
unter rund 700 Führungskräften zufolge<br />
wird der bAV als Anreiz höhere Bedeutung<br />
beigemessen als dem Firmenwagen.<br />
Der Versicherungsmakler Albert Göpfert<br />
beobachtet, dass „Bewerber mit besten<br />
Qualifikationen sich vor der Entscheidung,<br />
ob sie e<strong>in</strong> Arbeitsangebot annehmen,<br />
die bAV-Unterlagen zuschicken lassen.“<br />
Göpfert berät auch den Heidelberger IT-<br />
Dienstleister Systematika <strong>in</strong> allen Fragen<br />
rund um die bAV. Dessen Chef, Michael<br />
Wetzel, entschied sich schon vor Jahren,<br />
das gesamte Kapital für die Altersvorsorge<br />
se<strong>in</strong>er etwa 30 Mitarbeiter aus eigener<br />
Tasche beizusteuern. E<strong>in</strong> heute 35-jähriger<br />
IT-Experte mit e<strong>in</strong>em Bruttoverdienst<br />
von monatlich 3500 Euro, rechnet<br />
Göpfert exemplarisch durch, erhält im<br />
Alter von 67 e<strong>in</strong>e gesetzliche Rente von<br />
1132 Euro. Die Betriebsrente von Systematika<br />
schlägt zusätzlich mit monatlich<br />
683 zu Buche – die Überschussbeteiligung<br />
noch nicht e<strong>in</strong>gerechnet. Für se<strong>in</strong>e<br />
re<strong>in</strong> arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierte bAV heimste<br />
Wetzel den ersten Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wettbewerb<br />
von „impulse“ e<strong>in</strong>. „E<strong>in</strong>e großzügige<br />
Entlohnung erhöht die Loyalität der Mitarbeiter<br />
und die Qualität ihres Arbeitse<strong>in</strong>satzes“,<br />
sagt er voller Überzeugung. Freilich<br />
müsse das Unternehmen schon<br />
attraktiv se<strong>in</strong> – „sonst nutzt der schönste<br />
Bonus nichts“.
Leider ist Systematika e<strong>in</strong>e Ausnahme<br />
im Mittelstand. Um es auf e<strong>in</strong>en Nenner<br />
zu br<strong>in</strong>gen, s<strong>in</strong>kt die Bereitschaft der<br />
Unternehmen, sich für die Altersvorsorge<br />
ihrer Belegschaft zu engagieren, je<br />
kle<strong>in</strong>er die Betriebe s<strong>in</strong>d. Laut e<strong>in</strong>er neuen<br />
Studie der Gothaer Versicherung, die<br />
rund 1000 Verantwortliche von Betrieben<br />
mit weniger als 500 Mitarbeitern<br />
befragte, verschenken viele Unternehmen<br />
damit das große Potenzial der Personalb<strong>in</strong>dung.<br />
Zwar weiß demnach mehr<br />
als e<strong>in</strong> Drittel der befragten Firmen um<br />
das Problem, künftig qualifizierte Mitarbeiter<br />
im Unternehmen zu halten. Umgekehrt<br />
werden Angebote wie die betriebliche<br />
Altersvorsorge nur selten als Instrument<br />
zur Mitarbeiterb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
Man sieht ke<strong>in</strong>erlei Vorteile dar<strong>in</strong>, scheut<br />
die damit verbundenen Kosten oder verweist<br />
auf hohen Verwaltungsaufwand.<br />
„Erst neulich hatte ich wieder so e<strong>in</strong>en Wust<br />
auf dem Schreibtisch“, beklagt sich Silke<br />
Burger, Personalchef<strong>in</strong> der SBS Fe<strong>in</strong>technik<br />
<strong>in</strong> Schonach. In e<strong>in</strong>em Vertrag mit<br />
e<strong>in</strong>em vor zwei Jahren ausgeschiedenen<br />
Mitarbeiter waren Korrekturen erforderlich.<br />
„Man kann sich schon verzetteln.“<br />
Hemmschuh Bürokratie<br />
Aus se<strong>in</strong>em Unmut macht auch Axel Tripkewitz,<br />
Personalchef von Fujitsu Microelectronics<br />
<strong>in</strong> Langen bei Frankfurt, ke<strong>in</strong>en<br />
Hehl. „Der Aufwand ist eigentlich bei<br />
ke<strong>in</strong>em Durchführungsmodell zu rechtfertigen.“<br />
Komme e<strong>in</strong> neuer Mitarbeiter<br />
an Bord, der sich zuvor an fünf beruflichen<br />
Stationen für fünf verschiedene<br />
bAV-Modelle entschieden hat, habe man<br />
den Salat. Alle<strong>in</strong> für die Übertragbarkeit<br />
des angesparten Kapitals entstehe e<strong>in</strong><br />
riesiger bürokratischer Aufwand. „Daher<br />
haben wir uns entschieden, die bAV an<br />
e<strong>in</strong>en Versicherungsmakler auszulagern“,<br />
erklärt Tripkewitz. Neben der Direktversicherung,<br />
<strong>in</strong> die alle<strong>in</strong> der Arbeitgeber<br />
e<strong>in</strong>zahlt, können die Mitarbeiter monatlich<br />
zwischen 50 und 500 Euro <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
eigens e<strong>in</strong>gerichtete Unterstützungskasse<br />
<strong>in</strong>vestieren.<br />
Doch nicht jedem Verantwortlichen<br />
schwillt der Kamm angesichts des Verwaltungskrams.<br />
Auch Peter Meussen kann<br />
den Ärger über angebliche Mehrarbeit<br />
nicht nachvollziehen. „Hat man e<strong>in</strong>en<br />
kompetenten Partner, wie wir mit dem Versicherungsvere<strong>in</strong><br />
des Bankgewerbes<br />
(BVV), läuft die Abwicklung reibungslos“,<br />
behauptet der Personal- und Verwaltungsdirektor<br />
von Easycash <strong>in</strong> Rat<strong>in</strong>gen.<br />
Aktuell s<strong>in</strong>d 268 von 414 Beschäftigten<br />
<strong>in</strong> der Unterstützungskasse, von der Sekretär<strong>in</strong><br />
bis zur Führungskraft s<strong>in</strong>d alle
AV Stimmen aus den Unternehmen<br />
Berufsgruppen vertreten. Mitarbeiter und<br />
Arbeitgeber <strong>in</strong>vestieren zu gleichen Teilen<br />
<strong>in</strong> die Altersvorsorge der Beschäftigten.<br />
Zusätzlich sparen e<strong>in</strong>ige per Direktversicherung<br />
fürs Alter an.<br />
Etwas großzügiger wird beim Hamburger<br />
Autoteilehändler Wulf Gartner <strong>in</strong> die<br />
betriebliche Altersvorsorge <strong>in</strong>vestiert.<br />
Laut Personalleiter<strong>in</strong> Marita Schwartze<br />
erhalten unbefristet beschäftigte Mitarbeiter<br />
neben Allianz-Pensionskasse und Entgeltumwandlung<br />
über e<strong>in</strong>e Direktversicherung<br />
zusätzlich e<strong>in</strong>e jährliche Prämie,<br />
die nach zehn Jahren ausgezahlt und von<br />
vielen Beschäftigten <strong>in</strong> die betriebliche Rente<br />
umgewidmet wird. Damit nicht genug:<br />
Ferner übernimmt der Arbeitgeber für<br />
alle nach 1961 Geborenen die monatliche<br />
Prämie der Unfallversicherung. „Ja, der<br />
Verwaltungsaufwand ist immens“, bestätigt<br />
Schwartze, was viele Mittelständler<br />
monieren. „Aber wenn wir unseren Mitarbeitern<br />
signalisieren, dass uns ihre Vorsorge<br />
tatsächlich am Herzen liegt, spielt<br />
dieser Aspekt nur e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />
Rolle.“<br />
Dass die Vorsorge dem Arbeitgeber nicht<br />
egal se<strong>in</strong> kann, unterstreicht auch Ursula<br />
Herbers, Verwaltungsleiter<strong>in</strong> des Modehauses<br />
Schulte <strong>in</strong> Schapen bei Osnabrück.<br />
Viermal im Jahr wird das Thema <strong>in</strong> der<br />
Hauszeitung groß aufgemacht, und auch<br />
am Schwarzen Brett können sich die 90<br />
Mitarbeiter stets über die betriebliche<br />
Altersvorsorge <strong>in</strong>formieren – wichtige<br />
Änderungen und H<strong>in</strong>weise werden mit<br />
Textmarkern hervorgehoben. „Bei uns im<br />
Textile<strong>in</strong>zelhandel s<strong>in</strong>d viele Teilzeitkräfte<br />
mit ger<strong>in</strong>gem Verdienst beschäftigt.<br />
Auch sie sollen fürs Alter ansparen.“ Sie<br />
zahlen vor allem <strong>in</strong> die Pensionskasse<br />
e<strong>in</strong>, während die übrigen Beschäftigten<br />
der Direktversicherung den Vorzug geben.<br />
Provisionen und Gebühren prüfen<br />
Das Engagement <strong>in</strong> Ehren – bei der<br />
Entscheidung, an welchen Versicherungspartner<br />
man sich womöglich langfristig<br />
b<strong>in</strong>det, sollten die Unternehmen genau<br />
h<strong>in</strong>schauen. Karl-He<strong>in</strong>z Stroh, Personalchef<br />
der Baumarktkette Praktiker, die<br />
14<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
„<br />
ihre bAV unter anderem über Pensionskassen<br />
offeriert, steckt mitten <strong>in</strong> Vertragsverhandlungen<br />
und prüft, ob der<br />
potenzielle Partner „attraktive Angebote<br />
für die Beschäftigten mit e<strong>in</strong>em niedrigen<br />
Verwaltungsaufwand“ anbieten<br />
kann. Nicht nur Stroh weiß: Häufig verschl<strong>in</strong>gen<br />
Provisionen und Verwaltungsgebühren<br />
e<strong>in</strong>en erheblichen Anteil des<br />
angesparten Kapitals. „Und genau das<br />
wollen wir zu Gunsten unserer Beschäftigten<br />
verh<strong>in</strong>dern.“<br />
Davon kann auch Olaf Kleidon e<strong>in</strong> Lied<br />
s<strong>in</strong>gen. „Wir haben alle Anbieter abgegrast,<br />
doch überall s<strong>in</strong>d zu hohe Provisionen<br />
im Spiel“, ärgert sich der Geschäftsführer<br />
des Münchner IT-Dienstleisters Arithnea.<br />
Dass er sich von der ursprünglichen<br />
Idee, den Mitarbeitern bei der Altersvorsorge<br />
unter die Arme zu greifen, <strong>in</strong>zwischen<br />
abgewandt hat, ist jedoch e<strong>in</strong>em völlig<br />
anderen Aspekt geschuldet. „Bezahlen<br />
wir die Beiträge aus eigener Kasse,<br />
muss sich der Mitarbeiter für fünf Jahre<br />
b<strong>in</strong>den. Wir wollen aber nicht, dass Mitarbeiter<br />
nur deshalb an Bord bleiben. Uns<br />
s<strong>in</strong>d eigenverantwortlich handelnde Kollegen<br />
wichtiger.“<br />
Skepsis bei Zeitwertkonten<br />
Beschäftigte, die unternehmerisch denken<br />
und wenn es se<strong>in</strong> muss, auch Mehrarbeit<br />
leisten, s<strong>in</strong>d vor allem <strong>in</strong> der IT-Branche<br />
besonders gesucht. Auch bei Arithnea<br />
wird kunden- und projektgetrieben gearbeitet.<br />
Im Klartext: Weit mehr zu leisten<br />
als vorgeschrieben ist Kern des Geschäfts.<br />
An die E<strong>in</strong>richtung von Zeitkonten hat<br />
Kleidon deshalb aber noch nicht gedacht,<br />
auch nicht daran, dies womöglich <strong>in</strong>telligent<br />
mit der bAV zu verkoppeln, die bei<br />
Arithnea nicht über den gesetzlich vorgegebenen<br />
Rahmen h<strong>in</strong>ausgeht. Motto:<br />
Was der Arbeitnehmer zusätzlich leistet,<br />
Firmen, die ihr Engagement <strong>in</strong><br />
der bAV herunterfahren, sparen am<br />
falschen Ende.<br />
Peter Meussen, Personaldirektor bei Easycash<br />
kann er sich auch für die Altersvorsorge<br />
gutschreiben lassen. Interessant ist, dass<br />
kaum e<strong>in</strong> Mittelständler diese vom Gesetzgeber<br />
ausdrücklich unterstützte Alternative<br />
<strong>in</strong> Betracht zieht. Wenn überhaupt,<br />
dann wird unabhängig von diesem Sachverhalt<br />
über die E<strong>in</strong>führung von Zeitguthaben<br />
nachgedacht.<br />
Zeitguthaben hätten auch e<strong>in</strong>e arbeitsrechtlich<br />
riskante Seite, wirft Easycash-<br />
Personalchef Meussen e<strong>in</strong>. Wer das<br />
Arbeitszeitgesetz ignoriert, riskiert als<br />
Arbeitgeber empf<strong>in</strong>dliche Strafen. So lässt<br />
das Arbeitszeitgesetz <strong>in</strong> der Regel nur bis<br />
zu zehn Stunden werktägliche Arbeitszeit<br />
zu. E<strong>in</strong>e Vollzeitkraft müsse laut Meussen<br />
schon stets am Limit arbeiten, damit<br />
sich das Langzeitkonto auszahle. „Mitarbeiter<br />
jedoch kont<strong>in</strong>uierlich so lange arbeiten<br />
zu lassen, bis sie mit ihren Kräften<br />
am Ende s<strong>in</strong>d, kann nicht die Lösung<br />
se<strong>in</strong>.“<br />
Zeitkonten sche<strong>in</strong>en also nicht als Mittel<br />
zu taugen, womöglich auch um die Attraktivität<br />
der bAV zu heben. Dennoch zweifelt<br />
niemand an der B<strong>in</strong>dungskraft der<br />
betrieblichen Altersvorsorge sowie daran,<br />
dass man noch mehr als bisher appellieren<br />
muss an die Menschen, fürs Alter<br />
vorzusorgen. Stroh spricht e<strong>in</strong>er „beidseitigen<br />
Beitragsverpflichtung“ das Wort.<br />
„Über Zuschüsse könnten wir Anreize<br />
schaffen, dass die Beschäftigten selbst<br />
deutlich stärker Gehaltsbestandteile und<br />
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld,<br />
Urlaubsgeld oder Prämien <strong>in</strong> Beiträge zur<br />
Altersversorgung umwandeln lassen.“<br />
Wie viel s<strong>in</strong>d die Mittelständler bereit, für<br />
die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu zahlen?<br />
Meussen br<strong>in</strong>gt es auf diesen Nenner:<br />
„Firmen, die ihr Engagement <strong>in</strong> der<br />
bAV herunterfahren, sparen me<strong>in</strong>es Erachtens<br />
am falschen Ende.“<br />
W<strong>in</strong>fried Gertz, freier Journalist, München
I<br />
Vorsorge auf hohem Niveau<br />
Modelle für Führungskräfte bAV<br />
Bei der betrieblichen Altersversorgung liegt der Fokus richtigerweise auf der Versorgung der allgeme<strong>in</strong>en<br />
Belegschaft. Daneben blüht – etwas im Verborgenen – auch e<strong>in</strong>e Versorgungslandschaft für Führungskräfte.<br />
E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Praxis offenbart unterschiedliche Manager-Rentenmodelle.<br />
n Deutschland haben rund zwei Drittel<br />
der Beschäftigten e<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf e<strong>in</strong>e betriebliche Altersversorgung.<br />
Bei den Führungskräften liegt die Quote<br />
deutlich höher. Schätzungsweise 80<br />
bis 85 Prozent der mittleren und oberen<br />
Führungskräfte besitzen e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong>e firmenf<strong>in</strong>anzierte<br />
betriebliche Altersversorgung. Bei<br />
Geschäftsleitern (Geschäftsführern<br />
oder Vorständen) von mittleren und<br />
großen Unternehmen dürfte die Verbreitung<br />
der ergänzenden betrieblichen<br />
Altersvorsorge sogar an die Hundertprozentmarke<br />
heranreichen. Neben<br />
e<strong>in</strong>er unternehmensf<strong>in</strong>anzierten Altersversorgung<br />
oder e<strong>in</strong>er Altersversorgung<br />
als <strong>in</strong>tegralem Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />
Pensionsplans besteht <strong>in</strong> den meisten<br />
Fällen für alle Mitarbeiter die Möglichkeit,<br />
Bestandteile der variablen (zum<br />
Beispiel Boni, Tantiemen oder Weihnachtsgeld)<br />
oder festen Vergütung <strong>in</strong><br />
zusätzliche betriebliche Versorgungsleistungen<br />
zu attraktiven Konditionen<br />
umzuwandeln. Von dieser Möglichkeit<br />
machen Führungskräfte zweifelsohne<br />
<strong>in</strong> besonders hohem Maße Gebrauch,<br />
vor allem weil ihre Vergütung deutlich<br />
mehr Spielraum für die Eigenvorsorge<br />
lässt als die der allgeme<strong>in</strong>en Belegschaft.<br />
Duale Ansätze s<strong>in</strong>d Geschmacksache<br />
Führungskräfte haben aufgrund e<strong>in</strong>er<br />
Vergütung, die regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenze<br />
(BBG) <strong>in</strong> der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (gRV) deut-<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 15
AV Modelle für Führungskräfte<br />
lich übersteigt, e<strong>in</strong>en hohen Versorgungsbedarf<br />
im Alter sowie bei vorzeitigen<br />
Versorgungsfällen. Um diesem<br />
erhöhten Versorgungsbedarf gerecht<br />
zu werden, setzen deutsche Unternehmen<br />
e<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Pensionsplan<br />
mit so genannter gespaltener Leistungsoder<br />
Beitragsformel e<strong>in</strong>. Dabei gewährt<br />
das Unternehmen für Gehaltsbestandteile<br />
oberhalb der BBG e<strong>in</strong> Mehrfaches<br />
(zumeist das Drei-, manchmal aber<br />
auch das Zwei- bis Fünffache) der Leistung<br />
beziehungsweise des Versorgungsbeitrags<br />
wie für das Gehalt bis zur BBG<br />
<strong>in</strong> der gRV (oder e<strong>in</strong>em daran orientierten<br />
Referenzgehalt). Alternativ erteilen<br />
sie ihren Führungskräften (ergänzende)<br />
spezielle Versorgungszusagen.<br />
Beide Ansätze, das Universalplan-<br />
Modell mit e<strong>in</strong>em für alle Mitarbeiter<br />
gegebenenfalls bis zur Geschäftsleitung<br />
durchgängig anwendbaren Versorgungssystem<br />
und der duale Ansatz<br />
mit e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en Versorgungssystem<br />
und speziellen höheren (zusätzlichen)<br />
Versorgungszusagen für die<br />
Führungskräfte, funktionieren gleichermaßen.<br />
Das Zwei-Pläne-Modell wird vor allem<br />
dann gewählt, wenn pauschale Eurobeträge<br />
als Leistungen beziehungsweise<br />
Beiträge festgesetzt werden oder wenn<br />
es neben e<strong>in</strong>er unterschiedlichen Wertigkeit<br />
der Versorgung für Führungskräfte<br />
und Nichtführungskräfte Gestaltungsunterschiede<br />
geben soll (zum Beispiel<br />
weitere Rentenzusagen für Führungskräfte).<br />
Große deutsche Konzerne<br />
tendieren dazu, bei der Altersversorgung<br />
für verschiedene Mitarbeitergruppen<br />
separate Versorgungssysteme e<strong>in</strong>zusetzen<br />
und sogar noch unter den<br />
Führungskräften Unterschiede <strong>in</strong> punkto<br />
Versorgung zu machen.<br />
Das e<strong>in</strong>heitliche System wählen häufig<br />
Tochtergesellschaften ausländischer<br />
Konzerne, <strong>in</strong>sbesondere solche von US-<br />
Unternehmen – allerd<strong>in</strong>gs mit gespaltener<br />
Leistungs- beziehungsweise Beitragsformel.<br />
Dies ist unter anderem<br />
darauf zurückzuführen, dass <strong>in</strong> den<br />
16<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
USA spezielle Pensionsregelungen für<br />
Führungskräfte steuerlich nicht anerkannt<br />
werden.<br />
Übliches Versorgungsniveau<br />
Das Niveau der Versorgungszusagen ist<br />
von Unternehmen zu Unternehmen sehr<br />
unterschiedlich. Allerd<strong>in</strong>gs besteht ganz<br />
allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong> deutliches Wertgefälle<br />
zwischen alten, vor mehr als fünf bis zehn<br />
Jahren erteilten, meist endgehaltsabhängigen<br />
Zusagen (i.d.R. höhere Wertigkeit)<br />
und erst <strong>in</strong> den vergangenen<br />
Jahren erteilten, meist beitragsorientierten<br />
Zusagen (ger<strong>in</strong>gere Wertigkeit).<br />
Auch ist e<strong>in</strong> Gefälle zwischen Zusagen<br />
an Führungskräfte <strong>in</strong> großen, börsennotierten<br />
Unternehmen und solchen <strong>in</strong><br />
mittelständischen Unternehmen beobachtbar.<br />
Das Versorgungsniveau aus der zweiten<br />
Säule der Altersversorgung lag bei Führungskräften<br />
<strong>in</strong> den beiden Ebenen<br />
unter der Geschäftsleitung nach e<strong>in</strong>er<br />
Untersuchung von Mercer Deutschland<br />
im Jahre 2009 im Schnitt bei 15 Prozent<br />
der letzten Bruttobezüge. Bei älteren<br />
Leistungszusagen liegt das durchschnittliche<br />
Niveau mit fast 20 Prozent der<br />
letzten Bruttobezüge deutlich höher. Bei<br />
neueren beitragsorientierten Zusagen<br />
bewegen sich die Beitragsprozentsätze<br />
zumeist zwischen acht und zwölf Prozent<br />
der Grundvergütung.<br />
Spiegelbild der allgeme<strong>in</strong>en Trends<br />
Auch bei der Führungskräfteversorgung<br />
setzen sich die allgeme<strong>in</strong> zu beobachtenden<br />
Trends durch: Endgehaltsabhängige<br />
Zusagen sterben aus und beschränken<br />
sich zunehmend auf fortgeführte<br />
„Altzusagen“. In jüngerer Zeit erteilte<br />
Zusagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> aller Regel beitragsorientiert<br />
gestaltet, selbst Zusagen an<br />
Geschäftsführer und Vorstände. Der Beitrag<br />
ist dabei zumeist als Prozentsatz<br />
der Festbezüge ausgedrückt, zum Teil<br />
auch als fixer Euro-Betrag.<br />
Führungskräfte haben – wie beschrieben<br />
– <strong>in</strong> aller Regel die Möglichkeit,<br />
Boni und andere Entgeltbestandteile <strong>in</strong><br />
zusätzliche Versorgungsleistungen<br />
umzuwandeln. Da die Unternehmen<br />
dadurch ke<strong>in</strong>e Sozialversicherungsbeiträge<br />
e<strong>in</strong>sparen, werden solche Eigenbeiträge<br />
nur selten mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen<br />
Beitrag des Arbeitgebers, e<strong>in</strong>em<br />
so genannten Match<strong>in</strong>g-Beitrag, belohnt.<br />
Beitragsorientierte Versorgungszusagen<br />
der jüngsten Generation tendieren<br />
dazu, Z<strong>in</strong>s- beziehungsweise Anlagerisiken<br />
sowie Biometrierisiken des Unternehmens<br />
so weit wie möglich zu vermeiden<br />
und damit den Führungskräften<br />
aufzubürden. Die Z<strong>in</strong>sgarantien liegen<br />
bei solchen Plänen zumeist nur noch zwischen<br />
null und vier Prozent im Gegensatz<br />
zu e<strong>in</strong>st stattlichen sechs oder sieben<br />
Prozent. Bei e<strong>in</strong>er nur ger<strong>in</strong>gen<br />
Z<strong>in</strong>sgarantie beziehungsweise Zusage<br />
des re<strong>in</strong>en Werterhalts der Beiträge<br />
bekommen die Mitarbeiter allerd<strong>in</strong>gs<br />
die Chance, bei günstiger Entwicklung<br />
des h<strong>in</strong>ter der Versorgung liegenden<br />
F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>struments (Fonds, Versicherungen)<br />
beziehungsweise e<strong>in</strong>er<br />
vere<strong>in</strong>barten Referenzverz<strong>in</strong>sung e<strong>in</strong>e<br />
deutlich über die Garantie h<strong>in</strong>ausgehende,<br />
gute Gesamtverz<strong>in</strong>sung zu erreichen.<br />
Im Rahmen der beitragsorientierten<br />
Gestaltung werden vom Unternehmen<br />
auch zunehmend weniger biometrische<br />
Risiken (Invaliditäts-, Todesfall beziehungsweise<br />
Langlebigkeitsrisiken) getragen.<br />
Zu beobachten s<strong>in</strong>d auch Gestaltungsformen,<br />
bei denen e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es Versorgungskapital<br />
angespart wird, welches<br />
gegebenenfalls bei vorzeitigen<br />
Versorgungsfällen ohne Zuschlag als<br />
E<strong>in</strong>malkapital oder <strong>in</strong> Raten ausgezahlt<br />
wird. Lebenslängliche Renten s<strong>in</strong>d nicht<br />
mehr die Regel. Die Konditionen, zu<br />
denen e<strong>in</strong> Versorgungskapital verrentet<br />
wird, werden immer häufiger aus<br />
der Situation bei Rentenbeg<strong>in</strong>n bezogen.<br />
Auf diese Weise lässt sich das biometrische<br />
Risiko für das Unternehmen<br />
deutlich reduzieren.<br />
Bei der Führungskräfteversorgung ist<br />
– wie auch allgeme<strong>in</strong> – e<strong>in</strong> Trend zu e<strong>in</strong>er<br />
Auslagerung der F<strong>in</strong>anzierung festzu-
stellen. Soweit die zugesagten Leistungen<br />
die Sicherungshöchstgrenzen des<br />
Pensionssicherungsvere<strong>in</strong>s (PSVaG)<br />
übersteigen oder <strong>in</strong> erheblichem Umfang<br />
Leistungen mittels Entgeltumwandlung<br />
f<strong>in</strong>anziert werden, ist die externe F<strong>in</strong>anzierung<br />
häufig verbunden mit Sicherungsabreden<br />
(Treuhandabreden beziehungsweise<br />
CTAs oder Sicherungsverpfändung<br />
von Deckungsmitteln). Hierdurch<br />
wird e<strong>in</strong>e vollständige<br />
privatrechtliche Insolvenzsicherung der<br />
betrieblichen Altersversorgung vom<br />
ersten Tage an erreicht.<br />
Die Zukunft der Führungskräfteversorgung<br />
Angesichts der besonderen Bedeutung<br />
von Führungskräften für den Unternehmenserfolg<br />
und ihrem erhöhten Versorgungsbedarf<br />
ist die Abschaffung e<strong>in</strong>er<br />
angemessenen betrieblichen Altersversorgung<br />
für Führungskräfte nicht zu<br />
befürchten. Sollte die wirtschaftliche<br />
Lage jedoch nachhaltig schwierig bleiben,<br />
werden Führungskräfte für e<strong>in</strong>e<br />
Beibehaltung des heutigen Versorgungsniveaus<br />
kämpfen müssen. Angesichts<br />
weiter s<strong>in</strong>kender Leistungen aus der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung und<br />
mäßigen Renditen klassischer Vorsorgewege<br />
wie Lebensversicherungen und<br />
Fonds werden sie sich zudem veranlasst<br />
sehen, <strong>in</strong> stärkerem Maße als <strong>in</strong><br />
der Vergangenheit ihre Altersversorgung<br />
im Wege der Umwandlung von<br />
Boni und anderen Vergütungsbestandteilen<br />
zu verbessern.<br />
Endgehaltsabhängige Leistungszusagen<br />
s<strong>in</strong>d auch für Führungskräfte e<strong>in</strong>e<br />
aussterbende Spezies. Der Trend zur<br />
Beitragsorientierung bei der betrieblichen<br />
Altersversorgung ist für Führungskräfte<br />
bis h<strong>in</strong> zur Geschäftsleitung<br />
nicht aufzuhalten. E<strong>in</strong>e offene Frage<br />
ist, ob sich die Firmenbeiträge weiter-<br />
h<strong>in</strong> ganz überwiegend alle<strong>in</strong> nach dem<br />
Festgehalt bemessen oder aber – wie<br />
zunehmend bei Vorstandszusagen von<br />
deutschen Großunternehmen – nach<br />
dem Festgehalt plus dem Jahresbonus.<br />
Es ist zu vermuten, dass die bislang<br />
wenig kritisierte Praxis von re<strong>in</strong>en Kapitalzusagen<br />
und ger<strong>in</strong>gen Leistungen bei<br />
vorzeitigen Versorgungsfällen künftig<br />
von Führungskräften mehr h<strong>in</strong>terfragt<br />
werden wird, da sie nicht bedarfsgerecht<br />
ist. Sollte sich die aktuelle Praxis hierdurch<br />
nicht deutlich ändern, wird e<strong>in</strong>e<br />
ausreichende Absicherung bei vorzeitigen<br />
Versorgungsfällen über private Vorsorgemaßnahmen<br />
bei Führungskräften<br />
verstärkt <strong>in</strong> den Blickpunkt rücken.<br />
Autor<br />
Dr. Peter A. Doetsch,<br />
Geschäftsführer Mercer<br />
Deutschland, Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />
peter.doetsch@mercer.com
AV Case Study<br />
Microsoft bei der Entgeltumwandlung<br />
weit vorn<br />
In Unternehmen der Technologiebranche s<strong>in</strong>d Angebote zur<br />
betrieblichen Altersversorgung e<strong>in</strong> wichtiges Benefit, wie e<strong>in</strong>e<br />
Studie zeigt. Auch Microsoft Deutschland hat dies erkannt und<br />
bietet se<strong>in</strong>en Mitarbeitern e<strong>in</strong> attraktives „Life Cycle-Modell“ an.<br />
I<br />
n der T.I.M.E.-Branche (Telekommunikation,<br />
Informationstechnologie, Medien<br />
und Enterta<strong>in</strong>ment) ist die betriebliche<br />
Altersversorgung (bAV) e<strong>in</strong> Muss. Dies<br />
ergab die letzte Benchmarkstudie zur<br />
betrieblichen Altersversorgung der T.I.M.E.-<br />
Branche <strong>in</strong> Deutschland, die die Funk<br />
Böhm Consultants im Auftrag der Microsoft<br />
Deutschland GmbH durchgeführt<br />
haben. Zurzeit f<strong>in</strong>anzieren 73 Prozent von<br />
35 befragten Unternehmen e<strong>in</strong>e Betriebsrente<br />
für ihre Mitarbeiter <strong>in</strong> Deutschland.<br />
Davon geben 28 Prozent ihren Mitarbeitern<br />
zusätzlich e<strong>in</strong>en Zuschuss zur Entgeltumwandlung.<br />
Acht Prozent der befragten<br />
Unternehmen geben ihren Mitarbeitern<br />
e<strong>in</strong>en Zuschuss, wenn sie selbst Ent-<br />
Das Life Cycle-Modell bei Microsoft Abbildung<br />
Der Microsoft-Mitarbeiter hat die Wahl zwischen drei unterschiedlichen bAV-Leistungsplänen. Beispielsweise kann er zwischen e<strong>in</strong>er Altersrente <strong>in</strong><br />
Komb<strong>in</strong>ation mit e<strong>in</strong>er Berufsunfähigkeitsversicherung oder e<strong>in</strong>er Altersrente mit Berufsunfähigkeits- und H<strong>in</strong>terbliebenenversicherung wählen.<br />
18<br />
Microsoft<br />
Microsoft<br />
Future Fund<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
gelt umwandeln. Befragt wurde e<strong>in</strong> Querschnitt<br />
aus sowohl repräsentativen mittelständischen<br />
Unternehmen als auch Großkonzernen<br />
aus dieser Branche. Ausschließlich<br />
offene Versorgungswerke wurden<br />
betrachtet.<br />
Die Beiträge, die e<strong>in</strong> Arbeitgeber für se<strong>in</strong>e<br />
Mitarbeiter aufbr<strong>in</strong>gt, fallen unterschiedlich<br />
aus: Sie reichen von e<strong>in</strong>em Prozent<br />
bis zu 14 Prozent des Jahresgrundgehalts<br />
e<strong>in</strong>es Mitarbeiters. Durchschnittlich<br />
br<strong>in</strong>gen Arbeitgeber zwei Prozent für<br />
Gehaltsbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
(BBG) der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (derzeit liegt<br />
sie bei 66 600 Euro brutto Jahresgehalt)<br />
und 6,3 Prozent für Bestandteile, die ober-<br />
Mitarbeiter wählt<br />
Leistungsplan A<br />
Leistungsplan B<br />
Leistungsplan C<br />
halb der BBG liegen, auf. Diese Beiträge<br />
gelten für die allgeme<strong>in</strong>e Belegschaft. 21<br />
Prozent der beteiligten Unternehmen<br />
haben ihre Führungskräfte mit e<strong>in</strong>er extra<br />
Versorgung bedacht.<br />
Match<strong>in</strong>g-System als besonderer<br />
Anreiz<br />
Wenn sich e<strong>in</strong> Unternehmen für se<strong>in</strong>e Mitarbeiter<br />
engagiert und e<strong>in</strong>en Beitrag zu deren<br />
Altersversorgung leistet, fällt auf, dass dann<br />
auch die Mitarbeiterbeteiligung <strong>in</strong> der bAV<br />
hoch ist. Die Mitarbeiter s<strong>in</strong>d dann bereit,<br />
Entgeltumwandlung zu betreiben. Das heißt,<br />
sie verzichten auf Teile ihres Brutto-Gehalts<br />
und zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben.<br />
E<strong>in</strong> Match<strong>in</strong>g-System gilt <strong>in</strong> dieser<br />
Altersrente<br />
Beitragsbefreiung bei<br />
BU + Optionaler Rente<br />
Altersrente<br />
Beitragsbefreiung BU +<br />
optionaler Rente +<br />
H<strong>in</strong>terbliebenenrente<br />
Altersrente<br />
Beitragsbefreiung BU +<br />
optionaler Rente +<br />
H<strong>in</strong>terbliebenenrente 100%<br />
18 Leistungspakete
H<strong>in</strong>sicht als besonders attraktiv. Auch Arbeitgeber<br />
profitieren von dem System, denn die<br />
Lohnnebenkosten verr<strong>in</strong>gern sich durch die<br />
Entgeltumwandlung aus sozialversicherungspflichtigen<br />
Bezügen, und sie sparen daher<br />
im Schnitt 20 Prozent der fälligen Beiträge.<br />
Die Microsoft Deutschland GmbH, die deutsche<br />
Tochter des amerikanischen IT-Riesen<br />
mit Sitz <strong>in</strong> Unterschleißheim bei München,<br />
hat die Vorteile erkannt: Sie weist e<strong>in</strong>e hohe<br />
Beteiligungsquote bei der Entgeltumwandlung<br />
auf. Sie liegt derzeit bei 70 Prozent mit<br />
Potenzial nach oben. Microsoft hat sich für<br />
e<strong>in</strong>e beitragsorientierte Leistungszusage<br />
entschieden, die per Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
festgelegt ist. Bei Microsoft gibt es den Basisbeitrag,<br />
der jedem Mitarbeiter zusteht: Der<br />
Mitarbeiter erhält zwei Prozent für Gehaltsbestandteile<br />
unterhalb der BBG und vier Prozent<br />
für Bestandteile oberhalb der BBG se<strong>in</strong>es<br />
Jahresgrundgehalts. E<strong>in</strong>en Bonus, e<strong>in</strong> so<br />
genanntes „Uplift“, zahlt Microsoft den Mitarbeitern,<br />
die m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Prozent ihres<br />
Brutto-Gehalts umwandeln. Zusätzlich<br />
gewährt Microsoft se<strong>in</strong>en Mitarbeitern dann<br />
e<strong>in</strong> Prozent für Bestandteile unterhalb der<br />
BBG und zwei Prozent über der BBG. Das ist<br />
e<strong>in</strong> merklicher Anreiz, sich für die Entgeltumwandlung<br />
zu entscheiden.<br />
Überzeugungsarbeit für<br />
ambitionierte Ziele<br />
Aufgrund der Internationalität des Konzerns<br />
wurde das Thema Benefits für Mitarbeiter<br />
schon immer ganz groß geschrieben. Die<br />
hohe Quote konnte erreicht werden, da das<br />
Thema flächendeckend kommuniziert wurde,<br />
um somit alle Mitarbeiter zu sensibilisieren<br />
und zu bewegen, etwas für die eigene<br />
Altersversorgung zu tun. Für die Zukunft<br />
wird e<strong>in</strong>e Mitarbeiterbeteiligung von 100<br />
Prozent angepeilt. Diese Steigerung der bAV-<br />
Quote ist realisierbar, da Microsoft permanent<br />
Kommunikationskampagnen mit se<strong>in</strong>en<br />
Mitarbeitern organisiert, um auch neue<br />
Mitarbeiter auf die Vorzüge des Match<strong>in</strong>g-<br />
Systems aufmerksam zu machen. Dabei hat<br />
sich vor allem e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus Informationsveranstaltungen,<br />
<strong>in</strong>dividuellen Beratungsgesprächen,<br />
Broschüren oder e<strong>in</strong> webbasiertes<br />
Software-Tool bewährt. Mit Hilfe<br />
des Tools kann der e<strong>in</strong>zelne Mitarbeiter se<strong>in</strong>e<br />
bAV selbst berechnen, verwalten und se<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf Entgeltumwandlung onl<strong>in</strong>e<br />
stellen. Altervorsorge wird damit für den<br />
Mitarbeiter greifbar: Er sieht, wie viel unter<br />
dem Strich für ihn herauskommt.<br />
Auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter<br />
zugeschnitten<br />
Microsoft betreibt e<strong>in</strong>e eigene Unterstützungskasse<br />
mit Namen „Microsoft Future<br />
Fund“. Im Rahmen dieser Unterstützungskasse<br />
hat Microsoft das Life Cycle-Modell<br />
(LCM) e<strong>in</strong>geführt. Das LCM ist e<strong>in</strong> Instrument,<br />
das dem Mitarbeiter ermöglicht, se<strong>in</strong>e<br />
Versorgung bedarfsgerecht, das heißt se<strong>in</strong>er<br />
derzeitigen Familiensituation entsprechend,<br />
zu gestalten. Konkret hat der Mitarbeiter<br />
beim LCM die Wahl zwischen 18<br />
Leistungspaketen: Beispielsweise kann er<br />
zwischen e<strong>in</strong>er Altersrente <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation<br />
mit e<strong>in</strong>er Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />
e<strong>in</strong>er Altersrente mit H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung<br />
oder e<strong>in</strong>er Altersrente mit Berufsunfähigkeits-<br />
und H<strong>in</strong>terbliebenenversicherung<br />
wählen. Da sich die Lebensumstände<br />
schnell ändern können, ist das hiesige Modell<br />
flexibel und kann alle fünf Jahre oder bei E<strong>in</strong>tritt<br />
neuer Ereignisse wie beispielsweise<br />
Heirat oder Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des angepasst<br />
werden. Diese Wahlmöglichkeiten werden von<br />
den Mitarbeitern sehr geschätzt.<br />
Microsoft hat wie die Mehrheit der befragten<br />
Unternehmen rechtzeitig erkannt, wie<br />
wichtig es ist, e<strong>in</strong>e attraktive betriebliche<br />
Altersversorgung für ihre Mitarbeiter anzubieten,<br />
um im hart umkämpften Arbeitsmarkt<br />
der High Potentials bestehen zu können.<br />
Langfristig profitiert das Unternehmen<br />
von zufriedenen Arbeitnehmern, die durch<br />
hohe E<strong>in</strong>satzbereitschaft und Motivation<br />
maßgeblich am Erfolg des Unternehmens<br />
teilhaben.<br />
Autoren<br />
Jennifer Jenn<strong>in</strong>gs,<br />
Benefits Specialist bei der<br />
Microsoft Deutschland GmbH,<br />
jennifer.jenn<strong>in</strong>gs@microsoft.com<br />
Matthias Edelmann,<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
der Funk Böhm Consultants GmbH,<br />
m.edelmann@funk-boehm.de<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 19
AV Studie Zeitwertkonten<br />
Bitte nochmals<br />
nachbessern<br />
Das Flexi II-Gesetz hat die sozialversicherungsrechtlichen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen von Wertkonten<br />
konkretisiert. Die Unternehmen freuen sich nur zum<br />
Teil über diese Veränderungen, wie e<strong>in</strong>e Studie des<br />
International Tax Institute der Universität Hamburg zeigt.<br />
Z<br />
eitwertkonten erfreuen sich seit e<strong>in</strong>igen<br />
Jahren zunehmender Beliebtheit.<br />
Insbesondere deutsche Großunternehmen<br />
entdeckten die personalpolitischen<br />
Vorteile von Zeitwertkonten für<br />
sich. Während bei eher kurzfristig ausgerichteten<br />
Arbeitszeitkonten e<strong>in</strong> optimiertes<br />
Steuern der Kapazitätsauslastung<br />
im Fokus steht, gew<strong>in</strong>nt bei Zeitwertkonten<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die schrittweise<br />
Anhebung des gesetzlichen<br />
Rentene<strong>in</strong>trittsalters auf 67 Jahre und das<br />
Auslaufen der staatlich geförderten Altersteilzeit<br />
seit dem 1.1.2010 die F<strong>in</strong>anzierung<br />
des Vorruhestands immer mehr an<br />
Bedeutung.<br />
Um die gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
bei der Verwendung und beim Schutz von<br />
Langzeitarbeitszeitkonten zu verbessern,<br />
trat am 1.1.2009 das „Gesetz zur Verbesserung<br />
der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die<br />
Absicherung flexibler Arbeitszeitvere<strong>in</strong>barungen<br />
und zur Änderung anderer<br />
Gesetze“ (Flexi II) <strong>in</strong> Kraft. Seither setzt<br />
die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung<br />
von Zeitwertkonten neben dem<br />
Abschluss e<strong>in</strong>er Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung<br />
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
<strong>in</strong>sbesondere auch e<strong>in</strong>en wirksamen<br />
Insolvenzschutz des Wertguthabens<br />
voraus. Darüber h<strong>in</strong>aus normiert Flexi II<br />
Vorschriften zur Führung und Verwaltung<br />
von Wertguthaben.<br />
20<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
Der nachfolgenden Bewertung von Flexi II<br />
liegt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Monaten Mai bis Oktober<br />
2009 durchgeführte Studie von 702 <strong>in</strong><br />
Deutschland vertretenen Unternehmen<br />
mit m<strong>in</strong>destens 2000 Beschäftigten zu<br />
Grunde. Von den kontaktierten Unternehmen<br />
beteiligten sich 592 (84 Prozent)<br />
– unter ihnen auch 90 Prozent aller DAX-<br />
Unternehmen – an der telefonischen Befragung.<br />
Die <strong>in</strong>terviewten Unternehmensvertreter<br />
s<strong>in</strong>d überwiegend im Personalbereich<br />
tätig und <strong>in</strong> ihrem Unternehmen<br />
für die Thematik verantwortlich.<br />
Wertguthabenvere<strong>in</strong>barungen<br />
E<strong>in</strong>er der Kernpunkte der gesetzlichen<br />
Neuerungen ist die def<strong>in</strong>itorische Abgrenzung<br />
von Zeitwertkonten und anderen<br />
Arbeitszeitkonten. Der Aufbau von Guthaben<br />
auf e<strong>in</strong>em Arbeitszeitkonto unterliegt<br />
nur dann den besonderen Vorschriften<br />
der §§ 7 ff. SGB IV, wenn er auf e<strong>in</strong>er<br />
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
wirksam geschlossenen Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung<br />
nach § 7b SGB IV basiert.<br />
Klassische Gleitzeitkonten zur <strong>in</strong>dividuellen<br />
Gestaltung der Arbeitszeit sowie Flexi-Konten,<br />
die zum Ausgleich von krisenbed<strong>in</strong>gten<br />
Auslastungsschwankungen<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden, fallen damit nicht<br />
(mehr) unter den Zeitwertkontenbegriff.<br />
Unternehmenspraxis: Vere<strong>in</strong>barungen,<br />
die den Anforderungen des § 7b SGB IV<br />
entsprechen, wurden von <strong>in</strong>sgesamt 78<br />
der an der Studie teilgenommenen 592<br />
Unternehmen geschlossen. Dies entspricht<br />
e<strong>in</strong>em Anteil von rund 13 Prozent. Bereits<br />
vor dem Inkrafttreten von Flexi II bestehende<br />
Verträge mussten dabei von jedem<br />
fünften Anwenderunternehmen (<strong>in</strong>sbesondere<br />
h<strong>in</strong>sichtlich ihres Verwendungszwecks)<br />
an die gesetzliche Neuerung angepasst<br />
werden. Annähernd 80 Prozent der<br />
Anwender konnten ihre Vere<strong>in</strong>barungen<br />
jedoch unverändert fortzuführen. Für sie<br />
waren ke<strong>in</strong>e Anpassungen erforderlich<br />
(Abbildung 1).<br />
Die kurz- bis mittelfristige Implementierung<br />
von Zeitwertkonten planten zum Zeitpunkt<br />
der Befragung fast neun Prozent<br />
der Studienteilnehmer. Rund zwei Prozent<br />
der Teilnehmer haben ihre Planungen zur<br />
E<strong>in</strong>führung von Wertkonten aufgrund der<br />
geänderten gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>gestellt. Insgesamt boten<br />
zum Befragungszeitpunkt damit rund 78<br />
Prozent der Studienteilnehmer ihren Mitarbeitern<br />
weder Wertkonten an noch hatten<br />
sie deren kurz- bis mittelfristige Implementierung<br />
<strong>in</strong> Planung.<br />
Zwar lässt sich für die Ablehnung von<br />
Wertkonten ke<strong>in</strong> s<strong>in</strong>gulärer Grund feststellen.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs fällt auf, dass rund 28<br />
Prozent der 514 Studienteilnehmer, die<br />
weder e<strong>in</strong>e Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung<br />
etabliert haben noch deren E<strong>in</strong>führung zum
Befragungszeitpunkt planten, anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />
– etwa der Altersteilzeit – den Vorrang vor Wertkonten<br />
e<strong>in</strong>geräumt haben. Ebenso wurde die Angst vor hohem Verwaltungsaufwand<br />
besonders häufig als H<strong>in</strong>derungsgrund angegeben<br />
(elf Prozent). Das Fehlen tariflicher Öffnungsklauseln (sechs<br />
Prozent), der rigide Insolvenzschutz des Arbeitgebers (fünf Prozent)<br />
oder die Angst vor hohen Kosten (vier Prozent) wurden<br />
eher selten genannt.<br />
Die Konkretisierung des Zeitwertkontenbegriffs selbst wird<br />
durch die Studienteilnehmer mehrheitlich <strong>in</strong>des begrüßt. Die<br />
Regelung beseitige bestehende Unsicherheiten darüber, welche<br />
Formen von Arbeitszeitguthaben e<strong>in</strong>e spezielle sozialversicherungsrechtliche<br />
Flankierung erfahren können und welche<br />
mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht (mehr) unter den<br />
Begriff des Wertguthabens fallen.<br />
Führung und Verwaltung von Wertguthaben<br />
Nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV s<strong>in</strong>d Wertkonten grundsätzlich<br />
nur noch <strong>in</strong> Gelde<strong>in</strong>heiten zu führen, wobei nach § 116 Abs. 1<br />
SGB IV <strong>in</strong> der Vergangenheit bereits <strong>in</strong> Arbeitszeit geführte Konten<br />
unverändert fortgeführt werden dürfen. In gewisser Weise<br />
relativiert wird dieser normierte Bestandsschutz für Zeitkonten<br />
allerd<strong>in</strong>gs durch die mit Flexi II e<strong>in</strong>geführte jährliche Informationsverpflichtung<br />
des Arbeitgebers über den Stand und<br />
den Umfang des im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens.<br />
Unternehmenspraxis: Die Verpflichtung, Wertkonten zukünftig<br />
grundsätzlich <strong>in</strong> Arbeitsentgelt zu führen, wurde überwiegend<br />
begrüßt. Viele Unternehmen konkretisierten ihre E<strong>in</strong>schätzung<br />
dah<strong>in</strong>gehend, dass für sie <strong>in</strong> Geld geführte Konten<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die primäre Zielsetzung ihrer Wertguthabenvere<strong>in</strong>barungen,<br />
der F<strong>in</strong>anzierung des Vorruhestands, geeigneter<br />
seien als Zeitmodelle. Auch seien die Dotierungsmöglichkeiten<br />
bei e<strong>in</strong>er Kontenführung <strong>in</strong> Gelde<strong>in</strong>heiten e<strong>in</strong>facher<br />
umsetzbar. Darüber h<strong>in</strong>aus ließen sich mit e<strong>in</strong>er Kontenführung<br />
<strong>in</strong> Arbeitsentgelt die F<strong>in</strong>anzierungsrisiken aus Gehalts- und Bezügedynamiken,<br />
wie sie regelmäßig bei Zeitmodellen bestünden,<br />
vermeiden.<br />
Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ersche<strong>in</strong>t es auch plausibel, dass sich<br />
e<strong>in</strong>e Vielzahl (47 Prozent) der an der Studie beteiligten Großunternehmen<br />
bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit für e<strong>in</strong>e Kontenführung<br />
<strong>in</strong> Arbeitsentgelt entschieden hat.<br />
Kapitalanlage von Wertguthaben<br />
Mit der Neuregelung zur Kapitalanlage <strong>in</strong> § 7d Abs. 3 SGB IV<br />
hat der Gesetzgeber versucht, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Schutzvorschrift<br />
zum Werterhalt des Wertguthabens zu verankern. Der Arbeitnehmer<br />
sei vor e<strong>in</strong>em Totalverlust der Gegenleistung für die<br />
von ihm erbrachte Arbeitsleistung zu schützen. Das Wertguthaben<br />
sei stets so anzulegen, dass e<strong>in</strong> Verlust ausgeschlossen<br />
ersche<strong>in</strong>t, e<strong>in</strong> angemessener Ertrag erzielt wird und e<strong>in</strong>e aus-<br />
Verbreitung von Wertguthaben<br />
nach Flexi II<br />
78%<br />
Ja Ne<strong>in</strong><br />
8,8%<br />
13,2%<br />
n = 592 Studienteilnehmer bzw. n = 78 Anwender<br />
79,5%<br />
Abbildung 1<br />
20,5%<br />
In Planung Anpassung vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Anpassung vorgenommen<br />
Fast 80 Prozent der befragten Unternehmen verzichten auf Zeitwertkonten.<br />
Von denen, die dieses Instrument e<strong>in</strong>setzen, musste jedes<br />
fünfte Unternehmen se<strong>in</strong> Modell aufgrund von Flexi II ändern.<br />
Anpassungen durch Anlagerestriktionen<br />
nach Flexi II<br />
14%<br />
2% 5% 6%<br />
Anpassung <strong>in</strong><br />
der Anlageart<br />
Anpassung<br />
<strong>in</strong> der<br />
Werterhaltung<br />
n = 78 (Anwender); n = 52 (Planer)<br />
29%<br />
60%<br />
Anpassung<br />
sowohl <strong>in</strong> der<br />
Anlageart als<br />
auch bei der<br />
Werterhaltung<br />
40%<br />
23%<br />
Ke<strong>in</strong>e<br />
Anpassung<br />
Anwender<br />
Planer<br />
Abbildung 2<br />
12% 10%<br />
Enthaltung<br />
Jedes zweite Anwenderunternehmen muss se<strong>in</strong>e Kapitalanlage nach<br />
den novellierten Vorschriften zur Vermögensanlage anpassen.<br />
Zustimmungserfordernis bei Wechsel<br />
der Insolvenzschutzmaßnahme<br />
6%<br />
2%<br />
1<br />
13%<br />
19%<br />
19%<br />
15%<br />
n = 78 (Anwender); n = 52 (Planer)<br />
9%<br />
15%<br />
2 3 4<br />
Schulnoten<br />
22%<br />
19%<br />
22%<br />
Abbildung 3<br />
13% 13% 12%<br />
5 6 Enthaltung<br />
Anwender<br />
Planer<br />
Während die geforderte Festschreibung geeigneter Insolvenzschutzmaßnahmen<br />
von den Unternehmen begrüßt wird, kritisiert fast die<br />
Hälfte von ihnen die Vorschrift, dass die Arbeitnehmer bei e<strong>in</strong>em<br />
Wechsel der Sicherungsform zustimmen müssen.<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 21
AV Studie Zeitwertkonten<br />
reichende Liquidität gewährleistet ist (§<br />
80 Abs. 1 SGB IV). Zwar bleibt auch <strong>in</strong><br />
Zukunft e<strong>in</strong>e Anlage <strong>in</strong> Aktien oder<br />
Aktienfonds zulässig. Allerd<strong>in</strong>gs darf ihr<br />
Anteil am Wertguthaben grundsätzlich<br />
20 Prozent nicht überschreiten.<br />
Um sicherzustellen, dass m<strong>in</strong>destens die<br />
Summe der angelegten Beträge zur Auszahlung<br />
zur Verfügung steht, fordert<br />
der Gesetzgeber schließlich noch den<br />
Werterhalt der angelegten Beträge (Werterhaltungsgarantie).<br />
Unternehmenspraxis: Zwar wurden die<br />
Anlagevorschriften <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick<br />
auf die F<strong>in</strong>anzmarktkrise von e<strong>in</strong>er<br />
Vielzahl der befragten Unternehmen<br />
begrüßt. 36 Prozent der Anwenderunternehmen<br />
und 35 Prozent der Unternehmen,<br />
die die Implementierung von Wertkonten<br />
<strong>in</strong> ihrem Betrieb zum Befragungszeitpunkt<br />
planten, beurteilten die Kapitalanlagerestriktionen<br />
des § 7d Abs. 3<br />
SGB IV mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens guten Note.<br />
Nicht wenige Unternehmen lehnten die<br />
gesetzliche Neuerung jedoch auch gänzlich<br />
ab. Immerh<strong>in</strong> 22 Prozent der Anwenderunternehmen<br />
und zwölf Prozent der<br />
Betriebe, die zum Zeitpunkt der Befragung<br />
die Implementierung von Wertkonten<br />
planten, bewerteten die Kapitalanlagerestriktionen<br />
des § 7d Abs. 3 SGB<br />
IV als bestenfalls „mangelhaft“. Den<br />
Beschäftigten werde mit den novellierten<br />
Vorschriften zur Vermögensanlage<br />
sowie der Begrenzung des Anteils von<br />
Aktien und Aktienfonds auf grundsätzlich<br />
20 Prozent e<strong>in</strong> Großteil ihrer Autonomie<br />
genommen, zwischen verschiedenen<br />
Anlageformen zu wählen. Renditechancen<br />
würden zu Lasten der Freistellungsansprüche<br />
der Beschäftigten<br />
unnötig geschmälert. Schließlich führte<br />
die neue Kapitalanlagevorschrift bei<br />
annähernd jedem zweiten Anwenderunternehmen<br />
zu e<strong>in</strong>em Anpassungsbedarf<br />
(Abbildung 2).<br />
Den Anpassungsaufwand bewerteten die<br />
Studienteilnehmer im Ergebnis zumeist<br />
als „hoch“. Auffällig dabei ist jedoch,<br />
dass die Umsetzung der Werterhaltungsgarantie<br />
von nahezu allen befragten<br />
22<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
Unternehmen als „unproblematisch“ und<br />
„mit ger<strong>in</strong>gem Aufwand verbunden“<br />
bewertet wurde.<br />
Insolvenzschutzbestimmungen<br />
Die Insolvenzsicherung soll nach Flexi II<br />
durch unterschiedliche Maßnahmen<br />
erreicht werden. Zunächst verpflichtet<br />
der Gesetzgeber die Unternehmen, Wertguthaben<br />
gegen e<strong>in</strong>e Unternehmens<strong>in</strong>solvenz<br />
zu schützen und empfiehlt, das<br />
Wertguthaben unter Ausschluss der Rückführung<br />
auf e<strong>in</strong>en Treuhänder zu übertragen.<br />
Andere Formen des Insolvenzschutzes<br />
wie Versicherungs-, Verpfändungs-<br />
oder Bürgschaftsmodelle bleiben<br />
aber ebenfalls zulässig, wenn bei Kündigung<br />
e<strong>in</strong>e sofortige Anschlusssicherung<br />
besteht. Überdies verpflichtet Flexi II den<br />
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die<br />
getroffene Insolvenzschutzmaßnahme<br />
schriftlich zu unterrichten und e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>mal<br />
gewählte Sicherungsmaßnahme nur<br />
mit Zustimmung jedes e<strong>in</strong>zelnen Teilnehmers<br />
zu ändern (§ 7e Abs. 8 SGB IV).<br />
Unternehmenspraxis: Die Abgrenzung<br />
geeigneter von ungeeigneten Sicherungsmaßnahmen<br />
wurde von den an der Studie<br />
beteiligten Großunternehmen ganz<br />
überwiegend begrüßt. Durchschnittlich<br />
jedes zweite Unternehmen bewertete die<br />
Regelung mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens guten<br />
Note. Anders als bisher seien mit der<br />
gesetzlichen Neuerung für den Insolvenzschutz<br />
ungeeignete Sicherungsmittel<br />
von vornhere<strong>in</strong> als solche für das<br />
Unternehmen erkennbar und durch die<br />
gesetzlichen Anforderungen ausgeschlossen.<br />
Die Regelung werde deshalb nach<br />
Auffassung vieler Betriebe der Verbreitung<br />
von Wertkonten dienen.<br />
Wenngleich zwar die Vorschrift des § 7e<br />
SGB IV zeigt, welche Sicherungsmittel<br />
als geeignet und ausreichend anzusehen<br />
seien, schreibt der Gesetzgeber ke<strong>in</strong>en<br />
abschließenden Katalog geeigneter<br />
Sicherungsmaßnahmen vor. Gleichwohl<br />
fällt auf, dass die Studienteilnehmer im<br />
Rahmen ihrer Insolvenzsicherung <strong>in</strong>sbesondere<br />
Treuhandmodelle bevorzugten.<br />
59 Prozent der Anwenderunterneh-<br />
men und 42 Prozent der Unternehmen,<br />
die die Implementierung von Wertkonten<br />
<strong>in</strong> ihrem Betrieb zum Befragungszeitpunkt<br />
planten, zogen das Treuhandmodell<br />
anderen geeigneten Insolvenzsicherungsmodellen<br />
vor. Anders als etwa<br />
bei Verpfändungslösungen könne im<br />
Rahmen e<strong>in</strong>es Treuhandmodells auf e<strong>in</strong>e<br />
Beteiligung der e<strong>in</strong>zelnen an der flexiblen<br />
Arbeitszeitgestaltung beteiligten<br />
Arbeitnehmer verzichtet werden. Dies verr<strong>in</strong>gere<br />
den nötigen Verwaltungsaufwand<br />
deutlich.<br />
Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund wurden Verpfändungslösungen<br />
auch von nur acht<br />
Prozent der befragten Anwenderunternehmen<br />
e<strong>in</strong>gesetzt beziehungsweise von<br />
jedem zehnten planenden Unternehmen<br />
präferiert. Andere Sicherungsformen,<br />
die den gesetzlichen Anforderungen an<br />
e<strong>in</strong>en geeigneten Insolvenzschutz entsprechen,<br />
kamen bei 14 Prozent der befragten<br />
Anwenderunternehmen zum E<strong>in</strong>satz.<br />
Ebenso bevorzugte jedes zehnte<br />
Unternehmen, welches die Implementierung<br />
von Wertkonten <strong>in</strong> Betracht zog,<br />
weder die Treuhand- noch die Verpfändungslösung.<br />
Zehn Prozent der Anwenderunternehmen<br />
beziehungsweise 21<br />
Prozent der Planer hatten zum Befragungszeitpunkt<br />
noch ke<strong>in</strong>en entsprechenden<br />
Insolvenzschutz etabliert.<br />
Das Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers<br />
bei Wechsel der Insolvenzschutzmaßnahme<br />
traf zum Befragungszeitpunkt<br />
bei den Studienteilnehmern<br />
ganz überwiegend auf e<strong>in</strong>e ablehnende<br />
Haltung. Fast die Hälfte der befragten<br />
Unternehmen lehnte zum Befragungszeitpunkt<br />
diese Regelung unter H<strong>in</strong>weis auf<br />
die mangelnde Praktikabilität des Konzepts<br />
ab. Auch seien nach Auffassung e<strong>in</strong>iger<br />
Studienteilnehmer viele Arbeitnehmer<br />
nicht ausreichend über die Vor- und<br />
<strong>Personalwirtschaft</strong> Onl<strong>in</strong>e<br />
Die Langfassung der Studie f<strong>in</strong>den Sie<br />
auf www.personalwirtschaft.de unter<br />
„Downloads zum Heft”.
Nachteile der unterschiedlichen Insolvenzsicherungsmaßnahmen<br />
<strong>in</strong>formiert,<br />
um e<strong>in</strong>e sachgerechte Entscheidung abgeben<br />
zu können.<br />
Portabilität<br />
Mit Flexi II haben Arbeitnehmer bei Beendigung<br />
ihres Beschäftigungsverhältnisses<br />
neben der Möglichkeit, das Wertguthaben<br />
nach e<strong>in</strong>er Störfallabrechnung auszuzahlen,<br />
auch e<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />
Anspruch erhalten, das Wertguthaben<br />
ohne Störfallabrechnung auf e<strong>in</strong>en neuen<br />
Arbeitgeber zu übertragen, wenn dieser<br />
der Fortführung zustimmt. Alternativ<br />
kann das Wertguthaben ab e<strong>in</strong>er<br />
bestimmten Höhe auch auf die Deutsche<br />
Rentenversicherung Bund (DRV Bund)<br />
übertragen werden. Die Rückübertragung<br />
von der DRV auf e<strong>in</strong>en Arbeitgeber wird<br />
jedoch gesetzlich ausgeschlossen.<br />
Unternehmenspraxis: Die neuen Übertragungsregelungen<br />
wurden sowohl von<br />
den befragten Anwenderunternehmen,<br />
als auch von solchen Unternehmen, die<br />
die E<strong>in</strong>führung von Wertkonten zum Befragungszeitpunkt<br />
noch planten, mehrheitlich<br />
kritisiert. 45 Prozent der Anwenderunternehmen<br />
und 37 Prozent der planenden<br />
Unternehmen bewerteten diese Regelung<br />
im Ergebnis bestenfalls mit der Note<br />
„mangelhaft“.<br />
Zwar lässt sich diese E<strong>in</strong>schätzung nicht<br />
auf e<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>gulären Grund zurückführen.<br />
Mehrheitlich gaben die Studienteilnehmer<br />
jedoch an, die fehlende Möglichkeit<br />
der Rückübertragung e<strong>in</strong>es auf die<br />
DRV Bund portierten Wertguthabens gehe<br />
an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer<br />
vorbei. Allerd<strong>in</strong>gs ist hervorzuheben, dass<br />
immerh<strong>in</strong> 17 Prozent der Anwenderunternehmen<br />
und sogar 23 Prozent der planenden<br />
Unternehmen die Möglichkeit der<br />
Portabilität bestehender Wertguthaben<br />
auf die DRV Bund zumeist unter Verweis<br />
auf den Wegfall der für das Unternehmen<br />
„komplizierten Störfallabrechnung“ mit<br />
e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens guten Note bewerteten.<br />
Die Kritik bezieht sich deshalb wohl eher<br />
auf die Fortführung der Wertguthaben<br />
als auf die Portabilität per se.<br />
Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses<br />
für Arbeit und Soziales vom<br />
12.11.2008 ist noch e<strong>in</strong>e Änderung des<br />
§ 23 SGB IV <strong>in</strong> das Gesetz e<strong>in</strong>gebracht<br />
worden.<br />
Streichung der bAV-Option<br />
Die bislang mögliche sozialversicherungsfreie<br />
Übertragung von Wertguthaben <strong>in</strong><br />
Betriebsrentenanwartschaften unmittelbar<br />
vor Beg<strong>in</strong>n der Leistungsphase wurde<br />
damit für Neuverträge, die nach dem<br />
13.11.2008 abgeschlossen werden, ersatzlos<br />
gestrichen. Begründet wurde diese<br />
Maßnahme mit der exzessiven Nutzung<br />
der Übertragungsmöglichkeit <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />
und den damit verbundenen<br />
Beitragsausfällen <strong>in</strong> der Sozialversicherung.<br />
Unternehmenspraxis: Fast jedes zweite<br />
Anwenderunternehmen beziehungsweise<br />
annähernd jedes dritte Unternehmen,<br />
welches zum Zeitpunkt der Befragung<br />
die Implementierung von Wertkonten<br />
plante, bewertete die Streichung der<br />
bAV-Option als bestenfalls „mangelhaft“.<br />
Die Regelung sei mit e<strong>in</strong>em bedeutenden<br />
Attraktivitätsverlust des Modells verbunden.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus werde den Unternehmen<br />
e<strong>in</strong> großes Maß an Flexibilität<br />
genommen.<br />
Flexi III notwendig<br />
Flexi II hat dem Rechtsanwender zweifelsfrei<br />
<strong>in</strong> Teilbereichen der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen<br />
Behandlung<br />
von Wertkonten mehr Verlässlichkeit und<br />
Rechtsvertrauen br<strong>in</strong>gen können. So konnte<br />
<strong>in</strong>sbesondere die gesetzliche Abgrenzung<br />
zwischen Wertguthabenvere<strong>in</strong>barungen<br />
und anderen kontengestützten<br />
Flexibilisierungsmaßnahmen bestehende<br />
Unsicherheiten darüber vermeiden,<br />
welche Formen von Arbeitszeitguthaben<br />
auch zukünftig noch e<strong>in</strong>e sozialversicherungsrechtliche<br />
Flankierung erfahren<br />
können. Ebenso konnte die beispielhafte<br />
Nennung geeigneter Sicherungsmittel<br />
bestehende Ungewissheiten darüber vermeiden,<br />
welche Insolvenzschutzmaßnahmen<br />
der Gesetzgeber als geeignet und<br />
ausreichend ansieht.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs hat Flexi II auch e<strong>in</strong>ige Neuerungen<br />
<strong>in</strong> das SGB IV e<strong>in</strong>geführt, die sich<br />
<strong>in</strong> der betrieblichen Praxis wohl nur mit<br />
e<strong>in</strong>em unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand<br />
auch tatsächlich umsetzen<br />
lassen. So wird <strong>in</strong>sbesondere das vom<br />
Gesetzgeber geforderte Zustimmungserfordernis<br />
des Arbeitnehmers bei Wechsel<br />
der Insolvenzschutzmaßnahme unter<br />
Verweis auf die mangelnde Praktikabilität<br />
des Konzepts ganz überwiegend abgelehnt.<br />
Ebenso stößt etwa die fehlende<br />
Rückübertragungsmöglichkeit von e<strong>in</strong>mal<br />
auf die DRV Bund portiertem Wertguthaben<br />
auf wenig Verständnis <strong>in</strong> der<br />
betrieblichen Praxis.<br />
Schließlich sollte auch die Streichung der<br />
bAV-Option wohl ebenso nochmals e<strong>in</strong>er<br />
<strong>in</strong>tensiveren Diskussion unterzogen werden<br />
wie die Regelungen zur Kapitalanlage.<br />
Gewiss sprechen sich vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />
der F<strong>in</strong>anzmarktkrise nicht wenige<br />
Unternehmen für e<strong>in</strong>e Beschränkung<br />
des Aktienanteils auf maximal 20 Prozent<br />
aus. Fast genauso viele Unternehmen<br />
lehnen diese Restriktion mit H<strong>in</strong>weis auf<br />
die ger<strong>in</strong>geren Renditechancen jedoch<br />
auch grundsätzlich ab. Um den Arbeitnehmer<br />
vor e<strong>in</strong>em anlagebed<strong>in</strong>gten Verlust<br />
se<strong>in</strong>es Wertguthabens zu schützen und<br />
um letztlich auch die fiskalischen Interessen<br />
des Staates zu sichern, wäre nach<br />
Auffassung vieler Unternehmen e<strong>in</strong>e<br />
Beschränkung auf den Werterhalt zum Auszahlungszeitpunkt<br />
ausreichend. Dieser<br />
wäre schließlich von der Praxis auch weitgehend<br />
akzeptiert.<br />
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass vor<br />
dem H<strong>in</strong>tergrund der hier dargestellten<br />
Ergebnisse Flexi III nicht ganz unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />
ist.<br />
Autoren<br />
Prof. Dr. Dietmar Wellisch, Vorsitzender der<br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Zeitwertkonten e. V.,<br />
geschäftsführender Direktor des International<br />
Tax Institute der Universität Hamburg,<br />
dietmar.wellisch@iifs.uni-hamburg.de<br />
Kar<strong>in</strong>a Kroll, Prüfungsassistent<strong>in</strong> <strong>in</strong> der<br />
Sozietät Albrecht, Hamburg.<br />
Sven-Oliver Lenz, wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter am International Tax Institute<br />
der Universität Hamburg.<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 23
AV Versorgungsausgleich<br />
U<br />
nternehmen müssen das Familiengericht<br />
bei Scheidungsverfahren<br />
über bAV-Anrechte ihrer betroffenen Mitarbeiter<br />
<strong>in</strong>formieren. Seit September<br />
2009 s<strong>in</strong>d sie (als Versorgungsträger)<br />
darüber h<strong>in</strong>aus gesetzlich verpflichtet,<br />
auch den Wert der Anrechte zu ermitteln.<br />
Mehr als die Hälfte der Unternehmen<br />
stand bereits vor dieser Aufgabe, wie<br />
e<strong>in</strong>e Umfrage von Towers Watson unter<br />
150 Unternehmen zeigt.<br />
24<br />
Scheiden tut weh<br />
Scheitert e<strong>in</strong>e Ehe, schmerzt das nicht nur die Ex-Partner, sondern – im H<strong>in</strong>blick auf die bAV –<br />
auch deren Arbeitgeber. Wie Unternehmen mit dem jüngst geänderten Versorgungsausgleichsrecht<br />
umgehen, zeigt e<strong>in</strong>e Studie von Towers Watson.<br />
Handlungsbedarf überwiegend<br />
erkannt<br />
Über zwei Drittel der Unternehmen haben<br />
e<strong>in</strong>e grundsätzliche Regelung für den<br />
Versorgungsausgleich entwickelt. Die<br />
meisten von ihnen (rund 80 Prozent)<br />
haben dabei externe Dienstleister h<strong>in</strong>zu-<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
gezogen. Angesichts der Komplexität der<br />
Materie und der notwendigen versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen<br />
überrascht dieser Wert nicht.<br />
E<strong>in</strong> Drittel hat jedoch noch gar ke<strong>in</strong>e<br />
Lösung entwickelt oder erarbeitet diese<br />
gerade erst. Knapp die Hälfte dieser<br />
Gruppe will damit bis zum ersten Scheidungsfall<br />
warten. Das ist e<strong>in</strong>erseits verständlich,<br />
<strong>in</strong>sbesondere bei nur wenigen<br />
Scheidungsfällen pro Jahr. Andererseits<br />
sollte der Zeitaufwand für die Implementierung<br />
e<strong>in</strong>er grundsätzlichen<br />
Lösung nicht unterschätzt werden. So lassen<br />
sich rechtliche oder versicherungsmathematische<br />
Spezialfragen unter Zeitdruck<br />
eventuell nicht optimal klären.<br />
Auch können durch E<strong>in</strong>zelfallentscheidungen<br />
unerwünschte B<strong>in</strong>dungen wegen<br />
des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />
oder aufgrund betrieblicher<br />
Übung entstehen.<br />
E<strong>in</strong>ige Unternehmen sehen gar ke<strong>in</strong>en<br />
Handlungsbedarf. Das ist nur dann unkritisch,<br />
wenn die Altersversorgung überbetrieblich<br />
über e<strong>in</strong>en Pensionsfonds,<br />
e<strong>in</strong>e Pensionskasse, e<strong>in</strong>e Direktversicherung<br />
oder e<strong>in</strong>e Unterstützungskasse<br />
abgewickelt wird. Hier steht <strong>in</strong> punkto<br />
Versorgungsausgleich der jeweilige Versorgungsträger<br />
<strong>in</strong> der Pflicht.<br />
Gestaltungsoptionen<br />
unterschiedlich genutzt<br />
Die Neuregelung des Versorgungsausgleichs<br />
br<strong>in</strong>gt jedoch nicht nur erweiterte<br />
Pflichten, sondern auch neue Handlungsspielräume<br />
für Unternehmen mit
sich. So können sie – unter bestimmten<br />
Voraussetzungen – auch festlegen, ob<br />
und wann sie die neu entstandenen<br />
Anrechte von Ex-Ehepartnern ihrer Mitarbeiter<br />
<strong>in</strong>tern weiterführen oder an<br />
e<strong>in</strong>en externen Versorgungsträger übergeben.<br />
Der Gesetzgeber hatte die <strong>in</strong>terne<br />
Teilung als Regelfall vorgesehen. Hier<br />
wird der Ex-Ehepartner des Mitarbeiters<br />
mit se<strong>in</strong>em neuen bAV-Anrecht wie e<strong>in</strong><br />
ausgeschiedener Mitarbeiter behandelt.<br />
49 Prozent der Unternehmen folgen dieser<br />
Überlegung.<br />
Fast ebenso viele Unternehmen (51 Prozent)<br />
haben sich für die externe Teilung<br />
entschieden. Sie übergeben die Vermögenswerte<br />
für die Versorgungswerte des<br />
Ausgleichsberechtigten an e<strong>in</strong>en externen<br />
Versorgungsträger. Gerade weil viele<br />
Unternehmen noch mit den Folgen<br />
der Wirtschaftskrise zu kämpfen haben,<br />
erstaunt diese Entscheidung, die ja mit<br />
e<strong>in</strong>em Liquiditätsabfluss verbunden ist.<br />
Dass beide Varianten praktisch gleich oft<br />
gewählt werden, zeigt, dass ihre Vor- und<br />
Nachteile je nach Unternehmenssituation<br />
unterschiedlich bewertet und gewichtet<br />
werden. Für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne Teilung spricht,<br />
dass sie dem gesetzlichen Regelfall entspricht<br />
und dass das gewählte F<strong>in</strong>anzierungsverfahren<br />
beibehalten werden kann.<br />
Hier ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Behandlung aller<br />
Versorgungszusagen möglich. Die Kosten<br />
für die Teilung des Anrechts und die<br />
Verwaltung e<strong>in</strong>er zusätzlichen, unternehmensfremden<br />
Person können <strong>in</strong> bestimmten<br />
Grenzen angesetzt werden. Bei e<strong>in</strong>er<br />
externen Teilung werden demgegenüber<br />
neue, unternehmensfremde Anrechte vermieden.<br />
Damit entfällt auch e<strong>in</strong> etwaiger<br />
zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Auch<br />
PSV-Beiträge können dadurch gespart<br />
werden. Jedoch kann wegen der gesetzlichen<br />
Begrenzungen die externe Teilung<br />
nicht <strong>in</strong> jedem Versorgungsausgleichsfall<br />
gewählt werden.<br />
In der Frage, nach welcher Methode e<strong>in</strong><br />
bAV-Anrecht geteilt werden soll, fällt die<br />
Antwort <strong>in</strong> der Praxis e<strong>in</strong>deutiger aus.<br />
Rund 80 Prozent der Unternehmen teilen<br />
den Barwert, also den Betrag, den die<br />
Risikoschutz bei den Ausgleichsberechtigten Abbildung 1<br />
Wie gestaltet sich der Risikoschutz bei den neu begründeten<br />
Anrechten der Ausgleichsberechtigten?<br />
Absicherung aller biometrischen Risiken<br />
Absicherung wird e<strong>in</strong>geschränkt auf Altersleistung<br />
Absicherung wird e<strong>in</strong>geschränkt auf Alters- und Todesfallleistung<br />
Absicherung wird e<strong>in</strong>geschränkt auf Alters- und Invalidenleistung<br />
Viele bAV-Regelungen schließen auch Invaliden- und H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen e<strong>in</strong>.<br />
Für den Versorgungsausgleich kann das Unternehmen wählen, ob das genauso für den<br />
neuen, ausgleichsberechtigen Anwärter gelten soll, oder ob dieser stattdessen e<strong>in</strong>e höhere<br />
Altersleistung erhält. Für Letzteres entscheiden sich 49 Prozent der befragten Unternehmen.<br />
zukünftige Betriebsrente heute unter<br />
Berücksichtigung von Z<strong>in</strong>s und Biometrie<br />
wert ist. Bei dieser Lösung bleibt der<br />
wertmäßige Verpflichtungsumfang für<br />
das Unternehmen unverändert. Der entsprechende<br />
Kapitalwert muss dem<br />
Arbeitsgericht ohneh<strong>in</strong> mitgeteilt werden.<br />
Auch im H<strong>in</strong>blick auf die künftigen Zahlungen<br />
an beide Ex-Ehepartner führt diese<br />
Lösung zu Teilhabegerechtigkeit. Beide<br />
können künftig e<strong>in</strong>e Betriebsrente<br />
für den gleichen heutigen Gegenwert<br />
erwarten. Jedoch können die monatlichen<br />
Zahlungen – entsprechend der unterschiedlichen<br />
statistischen Lebenserwar-<br />
tung von Männern und Frauen – unterschiedlich<br />
hoch se<strong>in</strong>. Das zieht allerd<strong>in</strong>gs<br />
Erläuterungsbedarf gegenüber den Ex-<br />
Ehepartnern nach sich. Ohne versicherungsmathematisches<br />
Vorwissen werden<br />
sie oftmals e<strong>in</strong>e Halbierung der Rente<br />
für gerechter halten. Diese Lösung<br />
wählen denn auch rund 20 Prozent der<br />
Unternehmen.<br />
Viele bAV-Regelungen schließen auch<br />
Invaliden- und H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen<br />
e<strong>in</strong>. Für den Versorgungsausgleich<br />
kann das Unternehmen wählen, ob das<br />
genauso für den neuen, ausgleichsberechtigen<br />
Anwärter gelten soll (<strong>in</strong> 46<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de 25<br />
46<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Regelung des Versorgungsausgleichs Abbildung 2<br />
Wie wird die betriebliche Umsetzung des Versorgungsausgleichs geregelt?<br />
E<strong>in</strong>seitige Erstellung allgeme<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terner Verfahrensanweisungen<br />
Kollektivrechtliche Vere<strong>in</strong>barung mit dem Betriebspartner<br />
Ke<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Regelung, sondern <strong>in</strong>dividuelle Regelung<br />
im jeweiligen E<strong>in</strong>zelfall<br />
Sonstiges<br />
Zur Abwicklung des Versorgungsausgleichs haben über die Hälfte der Unternehmen <strong>in</strong>terne Verfahrensanweisungen<br />
herausgegeben.<br />
1<br />
4<br />
12<br />
11<br />
28<br />
49<br />
57<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Quelle: Towers Watson, Versorgungsausgleich-Studie 2010<br />
Quelle: Towers Watson, Versorgungsausgleich-Studie 2010
AV Versorgungsausgleich<br />
Prozent der Unternehmen), oder ob dieser<br />
stattdessen e<strong>in</strong>e höhere Altersleistung<br />
erhält (<strong>in</strong> 49 Prozent der Unternehmen).<br />
Wird das volle Leistungsspektrum beibehalten,<br />
ist ke<strong>in</strong>e Änderung des Leistungsplans<br />
notwendig. Jedoch könnte<br />
dann beispielsweise die Ex-Ehepartner<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>es Mitarbeiters (die statt e<strong>in</strong>er<br />
etwaigen Witwenrente nun e<strong>in</strong>e Altersrente<br />
aus eigenem Anrecht erhält) nach<br />
e<strong>in</strong>er erneuten Heirat e<strong>in</strong>en weiteren<br />
Betriebsfremden <strong>in</strong> den Pensionsplan<br />
br<strong>in</strong>gen: ihren zweiten Ehemann, der<br />
nach ihrem Tod Anspruch auf e<strong>in</strong>e Witwerrente<br />
besitzt.<br />
Die Kosten, die für die <strong>in</strong>terne Teilung<br />
e<strong>in</strong>er bAV-Anwartschaft entstehen, kann<br />
das Unternehmen <strong>in</strong> angemessener Höhe<br />
mit den Anwartschaften der beiden Ex-<br />
Eheleute verrechnen. So wird sichergestellt,<br />
dass die Unternehmen den künftigen<br />
adm<strong>in</strong>istrativen Mehraufwand nicht<br />
alle<strong>in</strong>e schultern müssen. Die meisten<br />
Unternehmen folgen hier den Überlegungen<br />
des Gesetzgebers und veranschlagen<br />
pauschal zwei bis drei Prozent<br />
des Barwerts der während der Ehezeit<br />
erworbenen Anwartschaft. Nur wenige<br />
26<br />
Effiziente Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs Info<br />
1. Nutzen Sie die vorhandenen Gestaltungsoptionen, um e<strong>in</strong>e für Ihr Unternehmen optimale<br />
Lösung zu entwickeln!<br />
Mit Blick auf die im Unternehmen vorhandenen Versorgungspläne sollte geprüft werden, welche<br />
Gestaltungsvarianten möglich, s<strong>in</strong>nvoll und gewünscht s<strong>in</strong>d. Die Auswirkungen der unterschiedlichen<br />
Teilungsmethoden lassen sich anhand von Beispielfällen oder e<strong>in</strong>er Gesamtbestandsrechnung<br />
versicherungsmathematisch prüfen. Auf dieser Basis sollte e<strong>in</strong>e Teilungsordnung –<br />
ggf. unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Betriebsrats – entwickelt werden.<br />
2. Treffen Sie frühzeitig e<strong>in</strong>e generelle Regelung und halten Sie diese schriftlich fest!<br />
Allgeme<strong>in</strong>gültige Regelungen dürften auf e<strong>in</strong>e höhere Akzeptanz und weniger Erläuterungsbedarf<br />
treffen als E<strong>in</strong>zelfallregelungen. Zudem lassen sich so zahlreiche E<strong>in</strong>zelnachfragen durch<br />
Gerichte und Scheidungsanwälte vermeiden. Schließlich erleichtert e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>gültige<br />
Regelung die – eventuell auch externe – Bearbeitung der Versorgungsausgleichsfälle.<br />
3. Unterschätzen Sie die organisatorischen Vorbereitungen nicht!<br />
Es gilt, die technischen Voraussetzungen für die erforderlichen Berechungen zur Erstellung<br />
der Auskünfte für das Familiengericht und zur Umsetzung des gerichtlichen Beschlusses<br />
(Bescheide) zu schaffen. Um Anfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, muss<br />
eventuell auch die Bewertungsumgebung und die Adm<strong>in</strong>istration angepasst sowie unter<br />
Umständen e<strong>in</strong>e entsprechende Software entwickelt werden.<br />
Sonderheft 07 |2010 www.personalwirtschaft.de<br />
Unternehmen def<strong>in</strong>ieren hierfür e<strong>in</strong>e<br />
feste Summe, die dann meist bis zu<br />
500 Euro, seltener bis zu 2000 Euro<br />
beträgt. Zur Abwicklung des Versorgungsausgleichs<br />
haben über die Hälfte der<br />
Unternehmen <strong>in</strong>terne Verfahrensanweisungen<br />
herausgegeben. 28 Prozent haben<br />
e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung abgeschlossen,<br />
12 Prozent treffen nur Regelungen<br />
im E<strong>in</strong>zelfall.<br />
Rolle des Betriebsrats<br />
Inwieweit ist der Betriebsrat zw<strong>in</strong>gend<br />
<strong>in</strong> die Entwicklung e<strong>in</strong>er Versorgungsausgleichsregelung<br />
e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den? Soll<br />
e<strong>in</strong>e bAV-Regelung, die auf e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
beruht, durch e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
zum Versorgungsausgleich<br />
abgeändert werden, liegt die Antwort<br />
klar auf der Hand. Wird allerd<strong>in</strong>gs der<br />
Versorgungsausgleich ohne Änderung<br />
der Betriebsvere<strong>in</strong>barung umgesetzt, ist<br />
diese Frage derzeit rechtlich nicht<br />
abschließend geklärt.<br />
Sicher lässt sich sagen, dass Regelungen,<br />
die den betriebsfremden Ehepartner<br />
betreffen, nicht mitbestimmungspflichtig<br />
s<strong>in</strong>d. Demgegenüber ist die Dis-<br />
kussion, ob Mitbestimmungsrechte bei<br />
Regelungen greifen, die sich auf den ausgleichspflichtigen<br />
(ehemaligen) Mitarbeiter<br />
beziehen und etwa Verwaltungsund<br />
Verteilungsgrundsätze oder den<br />
Ansatz der Teilungskosten betreffen,<br />
gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.<br />
Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen<br />
ist die E<strong>in</strong>beziehung des<br />
Betriebsrats oft schon aus personalpolitischen<br />
Gründen empfehlenswert. So<br />
kann e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung abgeschlossen<br />
oder e<strong>in</strong>e Teilungsordnung<br />
(<strong>in</strong>terne Verfahrensanweisung) erstellt<br />
werden. Auch bei Teilungsordnungen<br />
kann der Betriebspartner <strong>in</strong>formativ e<strong>in</strong>gebunden<br />
werden. S<strong>in</strong>nvoll ist es, dies<br />
– beispielsweise <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Regelungsabrede<br />
– zu dokumentieren.<br />
Bearbeitung familiengerichtlicher<br />
Anfragen<br />
Die Ermittlung des Ausgleichswerts<br />
(57 Prozent) sowie die nachvollziehbare<br />
Darlegung des Berechnungsverfahrens<br />
(61 Prozent) bereiten den bAV-Verantwortlichen<br />
das größte Kopfzerbrechen.<br />
Aber auch die Anpassung der Verwaltungssysteme,<br />
Statusunterschiede<br />
zwischen den Ehegatten (Anwärter, Rentner),<br />
die Kosten und der adm<strong>in</strong>istrative<br />
Aufwand sowie die Kommunikation<br />
gegenüber den Mitarbeitern stellen für<br />
viele Unternehmen e<strong>in</strong>e Herausforderung<br />
dar. Bislang lässt sich auch noch<br />
e<strong>in</strong>e Unsicherheit der Familiengerichte<br />
bezüglich des neuen Versorgungsausgleichs<br />
erkennen. Kurz: Bis sich das neue<br />
System e<strong>in</strong>gespielt hat, wird es noch e<strong>in</strong>ige<br />
Zeit dauern.<br />
Autor<br />
Dr. Frank Hellenthal,<br />
Towers Watson, Reutl<strong>in</strong>gen,<br />
frank.hellenthal@<br />
towerswatson.com