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Grundsicherung im Alter - Betreutes Wohnen - SP Medienservice

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Gut leben <strong>im</strong> <strong>Alter</strong><br />

Ein <strong>Alter</strong>n in Würde<br />

Alte und schwerbehinderte Menschen<br />

erhalten die <strong>Grundsicherung</strong>.<br />

Damit bleibt vielen alten Menschen,<br />

die trotz eines langen Erwerbslebens<br />

und Leistungen für ihre Familien auf<br />

Sozialhilfe angewiesen sind, der<br />

Gang zum Sozialamt erspart. Auch<br />

werden die Angehörigen mit Normaleinkommen<br />

hierbei nicht zum<br />

Unterhalt herangezogen.<br />

Die <strong>Grundsicherung</strong> umfasst den<br />

Lebensbedarf, der nach Regelsätzen<br />

bemessen wird. Bezahlt werden die<br />

angemessenen tatsächlichen Aufwendungen<br />

für Unterkunft und Heizung,<br />

außerdem eventuell anfallende<br />

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,<br />

und bei Besitz eines<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong><br />

Ein <strong>Alter</strong>n in Würde und mit<br />

gelassener Ruhe das <strong>Alter</strong> ohne<br />

Stress genießen ist eines der<br />

Ziele der <strong>Grundsicherung</strong><br />

Schwerbehindertenausweises mit<br />

dem Merkzeichen "G" oder "aG" ein<br />

Mehrbedarf.<br />

Best<strong>im</strong>mter Personenkreis<br />

Anspruch auf Leistungen haben<br />

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt<br />

in der Bundesrepublik Deutschland,<br />

die 65 Jahre und älter sind,<br />

sowie Menschen, die das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und aus medizinischen<br />

Gründen dauerhaft voll<br />

erwerbsgemindert sind. Der Bezug<br />

einer Rente wegen <strong>Alter</strong>s oder voller<br />

Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.<br />

Anspruch haben auch Personen<br />

(inklusive Bewohner von He<strong>im</strong>einrichtungen),<br />

die ihren Lebensunter-<br />

halt nicht aus eigenem Einkommen<br />

und Vermögen oder aus dem Einkommen<br />

und Vermögen des nicht<br />

getrennt lebenden Ehegatten oder<br />

des eheähnlichen Partners, soweit es<br />

deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten<br />

können.<br />

Antrag richtig stellen<br />

Der Antrag kann bei den Ämtern<br />

des Rhein-Sieg-Kreises oder der Stadt<br />

Bonn gestellt werden, in dessen<br />

Bereich der Antragsberechtigte seinen<br />

gewöhnlichen Aufenthalt hat (in<br />

der Regel der Wohnort). Im gesamten<br />

Rhein-Sieg-Kreis sind die Ämter für<br />

Soziales und Familie der richtige<br />

Anlaufpunkt, deren Adresse Sie auch<br />

auf Seite 17 erfahren können.<br />

Auch die Träger der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung nehmen<br />

Anträge entgegen. Bitte fragen<br />

Sie bei der jeweiligen<br />

Kommunalverwaltung nach.<br />

Die Beratung, Bearbeitung<br />

und Auszahlung wird in der<br />

Regel in dem für Ihren Wohnort<br />

zuständigen Sozialamt<br />

erfolgen. Die zuständigen<br />

Bearbeiter in den Ämtern<br />

informieren aber auch ausgiebig<br />

in persönlichen Gesprächen<br />

vor Ort, sodass keine<br />

Fragen offen bleiben. Ein frühes<br />

Informieren über alle<br />

Kausalitäten und Vorsorgemöglichkeiten<br />

ist aber in<br />

allen Fällen angebracht, um<br />

später nicht unter unnötigen<br />

Zeitdruck zu geraten.

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