Grundsicherung im Alter - Betreutes Wohnen - SP Medienservice
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Gut leben <strong>im</strong> <strong>Alter</strong><br />
Ein <strong>Alter</strong>n in Würde<br />
Alte und schwerbehinderte Menschen<br />
erhalten die <strong>Grundsicherung</strong>.<br />
Damit bleibt vielen alten Menschen,<br />
die trotz eines langen Erwerbslebens<br />
und Leistungen für ihre Familien auf<br />
Sozialhilfe angewiesen sind, der<br />
Gang zum Sozialamt erspart. Auch<br />
werden die Angehörigen mit Normaleinkommen<br />
hierbei nicht zum<br />
Unterhalt herangezogen.<br />
Die <strong>Grundsicherung</strong> umfasst den<br />
Lebensbedarf, der nach Regelsätzen<br />
bemessen wird. Bezahlt werden die<br />
angemessenen tatsächlichen Aufwendungen<br />
für Unterkunft und Heizung,<br />
außerdem eventuell anfallende<br />
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,<br />
und bei Besitz eines<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Alter</strong><br />
Ein <strong>Alter</strong>n in Würde und mit<br />
gelassener Ruhe das <strong>Alter</strong> ohne<br />
Stress genießen ist eines der<br />
Ziele der <strong>Grundsicherung</strong><br />
Schwerbehindertenausweises mit<br />
dem Merkzeichen "G" oder "aG" ein<br />
Mehrbedarf.<br />
Best<strong>im</strong>mter Personenkreis<br />
Anspruch auf Leistungen haben<br />
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt<br />
in der Bundesrepublik Deutschland,<br />
die 65 Jahre und älter sind,<br />
sowie Menschen, die das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben und aus medizinischen<br />
Gründen dauerhaft voll<br />
erwerbsgemindert sind. Der Bezug<br />
einer Rente wegen <strong>Alter</strong>s oder voller<br />
Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.<br />
Anspruch haben auch Personen<br />
(inklusive Bewohner von He<strong>im</strong>einrichtungen),<br />
die ihren Lebensunter-<br />
halt nicht aus eigenem Einkommen<br />
und Vermögen oder aus dem Einkommen<br />
und Vermögen des nicht<br />
getrennt lebenden Ehegatten oder<br />
des eheähnlichen Partners, soweit es<br />
deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten<br />
können.<br />
Antrag richtig stellen<br />
Der Antrag kann bei den Ämtern<br />
des Rhein-Sieg-Kreises oder der Stadt<br />
Bonn gestellt werden, in dessen<br />
Bereich der Antragsberechtigte seinen<br />
gewöhnlichen Aufenthalt hat (in<br />
der Regel der Wohnort). Im gesamten<br />
Rhein-Sieg-Kreis sind die Ämter für<br />
Soziales und Familie der richtige<br />
Anlaufpunkt, deren Adresse Sie auch<br />
auf Seite 17 erfahren können.<br />
Auch die Träger der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung nehmen<br />
Anträge entgegen. Bitte fragen<br />
Sie bei der jeweiligen<br />
Kommunalverwaltung nach.<br />
Die Beratung, Bearbeitung<br />
und Auszahlung wird in der<br />
Regel in dem für Ihren Wohnort<br />
zuständigen Sozialamt<br />
erfolgen. Die zuständigen<br />
Bearbeiter in den Ämtern<br />
informieren aber auch ausgiebig<br />
in persönlichen Gesprächen<br />
vor Ort, sodass keine<br />
Fragen offen bleiben. Ein frühes<br />
Informieren über alle<br />
Kausalitäten und Vorsorgemöglichkeiten<br />
ist aber in<br />
allen Fällen angebracht, um<br />
später nicht unter unnötigen<br />
Zeitdruck zu geraten.