Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg
Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg
Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
I. <strong>Baumschutz</strong> durch Naturschutzgesetze<br />
Artenschutz<br />
Rückausnahmen:<br />
•Land- und Forstwirtschaft, § 42 Abs. 4 BNatSchG<br />
•Durch E<strong>in</strong>griffsregelung oder nach Baurecht (B-Plan, Innenbereich,<br />
Planaufstellung) zugelassene Vorhaben, § 42 Abs. 5 BNatSchG<br />
• Europäische Vogelarten und Arten Anhang IV FFH-RL:<br />
Verbot (-), „soweit die ökologische Funktion der von dem E<strong>in</strong>griff<br />
oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im<br />
räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt wird.“<br />
• Andere besonders geschützte Arten: Verbot (-)<br />
Möglichkeit e<strong>in</strong>er Ausnahme nach § 43 Abs. 8 BNatSchG<br />
15