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Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg

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II. <strong>Baumschutz</strong> durch <strong>Baumschutz</strong>satzungen<br />

Ausnahme<br />

•Ke<strong>in</strong> absoluter Schutz von Bäumen<br />

•<strong>Hamburg</strong>: § 4 <strong>Baumschutz</strong>verordnung<br />

Ersatzzahlungen / Ersatzpflanzungen<br />

•EGL: § 29 Abs. 2 S. 3 BNatSchG; § 20 Abs. 4 HmbNatSchG:<br />

(4) Für den Fall e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung des Bestandes an geschützten<br />

Landschaftsbestandteilen kann die Rechtsverordnung nach Absatz 1 die<br />

Grundeigentümer<strong>in</strong> bzw. den Grundeigentümer oder die Nutzungsberechtigte bzw. den<br />

Nutzungsberechtigten zu angemessenen und <strong>zum</strong>utbaren Ersatzpflanzungen oder<br />

zweckgebundenen Ersatzzahlungen verpflichten.<br />

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