Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg
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II. <strong>Baumschutz</strong> durch <strong>Baumschutz</strong>satzungen<br />
Ausnahme<br />
•Ke<strong>in</strong> absoluter Schutz von Bäumen<br />
•<strong>Hamburg</strong>: § 4 <strong>Baumschutz</strong>verordnung<br />
Ersatzzahlungen / Ersatzpflanzungen<br />
•EGL: § 29 Abs. 2 S. 3 BNatSchG; § 20 Abs. 4 HmbNatSchG:<br />
(4) Für den Fall e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung des Bestandes an geschützten<br />
Landschaftsbestandteilen kann die Rechtsverordnung nach Absatz 1 die<br />
Grundeigentümer<strong>in</strong> bzw. den Grundeigentümer oder die Nutzungsberechtigte bzw. den<br />
Nutzungsberechtigten zu angemessenen und <strong>zum</strong>utbaren Ersatzpflanzungen oder<br />
zweckgebundenen Ersatzzahlungen verpflichten.<br />
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