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Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg

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I. <strong>Baumschutz</strong> durch Naturschutzgesetze<br />

E<strong>in</strong>griffsregelung<br />

•Liegt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft vor?<br />

−§ 18 Abs. 1 BNatSchG<br />

−Länder können nähere Vorschriften erlassen (§ 18 Abs. 4 BNatSchG)<br />

§ 9 Abs. 1 S. 2 HmbNatSchG:<br />

Als E<strong>in</strong>griffe s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong>sbesondere anzusehen<br />

(…)<br />

−Rückausnahme:<br />

7. die Rodung von Gehölzen, Feldhecken oder Knicks<br />

−ordnungsgemäße land-, forstwirtschaftlicher Nutzung<br />

−Landesrechtliche Rückausnahmen (<strong>Hamburg</strong>: Hafen)<br />

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