Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in ... - BUND Hamburg
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I. <strong>Baumschutz</strong> durch Naturschutzgesetze<br />
Artenschutz<br />
§ 26 HmbNatschG:<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Biotope<br />
(1) Es ist verboten,<br />
(…)<br />
3.Biotope wild lebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund zu bee<strong>in</strong>trächtigen<br />
oder zu zerstören; <strong>in</strong>sbesondere ist es verboten,<br />
(…)<br />
c)<strong>in</strong> der Zeit vom 15. März bis <strong>zum</strong> 30. September Bäume, Hecken oder Gebüsche<br />
abzuschneiden, zu roden oder auf andere Weise zu zerstören oder<br />
d)<strong>in</strong> der Zeit vom 1. Februar bis <strong>zum</strong> 30. September Bäume mit erkennbaren oder<br />
bekannten Horsten oder Brut- oder Schlafhöhlen zu fällen oder zu besteigen<br />
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