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INsOLVENzVERWALTER<br />

Für eine strengere Auswahl der<br />

Insolvenzverwalter<br />

Seit Jahren hagelt es in der Öffentlichkeit<br />

Kritik am Auswahlverfahren<br />

der Insolvenzverwalter. Nach<br />

§ 56 Absatz 1 der Insolvenzordnung hat<br />

das Gericht zum Insolvenzverwalter eine<br />

<strong>für</strong> den jeweiligen Einzelfall geeignete,<br />

insbesondere geschäftskundige und von<br />

den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige<br />

natürliche Person zu bestellen.<br />

In der ganz überwiegenden Zahl der<br />

Fälle sind das Rechtsanwälte. Und bei<br />

den Unternehmensinsolvenzen, so die<br />

Kritik, würden immer wieder dieselben<br />

Verwalter bestellt, so dass es <strong>für</strong> junge<br />

Insolvenzverwalter nahezu aussichtslos<br />

sei, an lukrative Pleiten heranzukommen,<br />

selbst wenn sie den Fachanwaltstitel<br />

<strong>für</strong> Insolvenzrecht absolviert haben.<br />

Das Bundesverfassungsgericht brachte<br />

zwar etwas Bewegung in die Diskussion,<br />

indem es sich in einer ersten Entscheidung<br />

aus dem Jahre 2004 zur Bestenauswahl<br />

unter mehreren Bewerbern<br />

bekannte und die Gerichte dazu anhielt,<br />

zunächst mehr oder weniger jeden Verwalter<br />

in die Vorauswahllisten einzutragen.<br />

Wegen des Zeitdrucks aber, der im<br />

Fall einer Firmenpleite einsetze, sei den<br />

Gerichten dann bei der Verwalterauswahl<br />

ein weiter Ermessensspielraum einzuräumen.<br />

2006 entschieden die Verfassungsrichter<br />

zudem, dass eine Anfechtung der<br />

Bestellung zum Insolvenzverwalter durch<br />

nicht zum Zuge gekommene Mitbewerber<br />

ebenso ausgeschlossen sei wie die Verhinderung<br />

einer Bestellung im Wege vorläufigen<br />

Rechtsschutzes.<br />

1 anwaltsreport 2 / 2007<br />

Gesetzgeber zögert<br />

Damit aber steckt die Bestellpraxis der<br />

Insolvenzverwalter in einem Dilemma.<br />

Zwar sollen sich die Gerichte an der Bestenauswahl<br />

orientieren. Nachprüfbare<br />

Auswahlkriterien stehen aber weder im<br />

Gesetz noch werden die ungeschriebenen<br />

Auswahlgrundsätze bundeseinheitlich<br />

angewandt. Vor allem in den ländlichen<br />

Regionen, wo wegen des geringeren Anfalls<br />

von Insolvenzverfahren noch keine<br />

Gerichtskonzentrationen und Schwerpunktbildungen<br />

stattgefunden haben,<br />

sehen Kritiker die ärgsten Probleme. Das<br />

Bundesjustizminsterium hat zwar Mitte<br />

2006 im Rahmen einer Mini­Reform<br />

an einigen Stellschrauben der Insolvenzordnung<br />

gedreht – Kriterien <strong>für</strong> die Insolvenzverwalterauswahl<br />

fehlen aber weiterhin<br />

im Gesetz. Vielmehr beschränkte<br />

sich die Regierung darauf, klarzustellen,<br />

„dass die Verwendung so genannter geschlossener<br />

Listen unzulässig ist, wie sie<br />

die Praxis bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern<br />

zum Teil heranzieht. In diese<br />

Listen werden neue Bewerber nur aufgenommen,<br />

wenn eine andere Person ausgeschieden<br />

ist. Stattdessen müssen die<br />

Gerichte künftig die Insolvenzverwalter<br />

aus dem Kreis aller Personen auswählen,<br />

die sich zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen<br />

bereit erklärt haben.“, fordert<br />

das Bundesjustizministerium.<br />

Insolvenzverwalterverbände<br />

gründen Kommission<br />

Dessen ungeachtet fordern Insolvenzrechtler,<br />

Unternehmer und Verbände<br />

unisono strengere Qualitätskriterien <strong>für</strong><br />

die Auswahl von Insolvenzverwaltern.<br />

Ziel ist es, eine hohe Qualität der Insolvenzverwaltung<br />

im Interesse von Gläubigern<br />

und Arbeitsplätzen zu sichern.<br />

Die deutschen Insolvenzverwalterverbände<br />

haben da<strong>für</strong> eine Kommission ins<br />

Leben gerufen, die eindeutige Kriterien<br />

entwickeln soll, nach denen Insolvenzverwalter<br />

künftig ausgewählt werden sollen.<br />

Vorsitzender ist Prof. Dr. Wilhelm<br />

Uhlenbruck, ehemals Insolvenzrichter<br />

in Köln und einer der renommiertesten<br />

deutschen Insolvenzrechtsexperten. In<br />

ihrer konstituierenden Sitzung hat die<br />

Kommission bereits erste Grundsatzentscheidungen<br />

getroffen. Wichtigstes Ziel<br />

sei es, eine professionelle und optimale<br />

Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.<br />

Dies könne u.U. nur über eine zahlenmäßige<br />

Beschränkung der Vorauswahllisten<br />

geschehen, in denen die zur Verfügung<br />

stehenden Insolvenzverwalter<br />

enthalten sind. Sonst könne nicht sichergestellt<br />

werden, dass die Verwalter über<br />

genügend Erfahrungen in der Insolvenzverwaltung<br />

verfügten.<br />

Qualitäts-Rating <strong>für</strong> Insolvenzverwalter<br />

entwickelt<br />

Derweil haben Juristen und Betriebswissenschaftler<br />

im Zuge eines Forschungsprojektes<br />

ein Qualitäts­Rating <strong>für</strong> Insolvenzverwalter<br />

entwickelt. Der vom<br />

RheinAhrCampus in Remagen, einem<br />

Standort der Fachhochschule Koblenz<br />

und dem Deutschen Institut <strong>für</strong> angewandtes<br />

Insolvenzrecht (DIAI) entwickelte<br />

Kriterienkatalog stellt die Qualität des<br />

Insolvenzverwalters auf den Prüfstand.<br />

Hiermit wird erstmals in Deutschland<br />

den Insolvenz­Gerichten, aber auch den<br />

Gläubigern und der Öffentlichkeit ein<br />

objektives Rating­Verfahren <strong>für</strong> die Auswahl<br />

des Insolvenzverwalters nach messbaren<br />

Qualitätskriterien an die Hand gegeben.<br />

Der von den Wissenschaftlern<br />

entwickelte Rating­Fragebogen erfasst<br />

Kriterien wie etwa die persönliche Qualifikation,<br />

operative Kenndaten (Zahl der<br />

eröffneten Verfahren und Quoten, Aufwand<br />

und Ertrag, Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

etc.) bis hin zur Infrastruktur des<br />

Verwalterbüros und der Transparenz der<br />

Abwicklung. Durch die messbaren und<br />

überprüfbaren Kriterien können Verwalter<br />

künftig anhand eines Punktesystems<br />

von ‚single A’ <strong>für</strong> gut bis ‚triple A’ <strong>für</strong><br />

hervorragend eingestuft werden. Ob sich<br />

dieses Verfahren allerdings durchsetzt,<br />

bleibt abzuwarten. Die Vielzahl der Fragen<br />

dürfte renommierte Insolvenzverwalter<br />

eher abschrecken. Letztlich ungeklärt<br />

bleibt zudem, wie man junge Insolvenzverwalter<br />

an die Praxis heranführen will.<br />

Linkhinweise:<br />

Verband Insolvenzverwalter<br />

Deutschlands e.V. · www.vid.de<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> angewandtes<br />

Insolvenzrecht e.V. · www.diai.org

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