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Absatzfinanzierung für Anwälte - Anwalt-Suchservice

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<strong>Absatzfinanzierung</strong> <strong>für</strong> <strong>Anwälte</strong> –<br />

ein Wettbwerbsvorteil?<br />

Klassifikation von zahlern<br />

Bekanntermaßen ist die Zahlungsmoral<br />

von Mandanten unterschiedlich<br />

gut. Manche Mandanten zahlen sofort,<br />

andere wollen nicht und andere<br />

wollen, aber können nicht – jedenfalls<br />

nicht alles sofort.<br />

Warum Finanzierungsangebote?<br />

Will der Mandant nicht zahlen, dokumentiert<br />

dieses seine Wertschätzung<br />

gegenüber der anwaltlichen Leistung.<br />

Hier sollte sich die Kanzlei die Fortführung<br />

des Mandates genau überlegen.<br />

Anders liegt der Fall, wenn der<br />

Mandant den Rechnungsbetrag nicht<br />

vollständig sofort aufbringen kann<br />

oder dieses <strong>für</strong> ihn nur unter großen<br />

Mühen möglich ist. Hier wird die anwaltliche<br />

Leistung durchaus wertgeschätzt,<br />

weitere Mandate oder Weiterempfehlungen<br />

können folgen. Der<br />

Kanzlei ist natürlich nicht damit gedient,<br />

drei Jahre auf den Ausgleich<br />

der Rechnung zu warten oder <strong>für</strong> eine<br />

<strong>Anwalt</strong>srechnung von wenigen hundert<br />

Euro über Jahre hinweg die Zahlungseingänge<br />

zu überwachen. Die<br />

Tatsache, dass einige Kanzleien hier<strong>für</strong><br />

gesondert abrechnen, hilft nicht<br />

weiter, da die entstehenden Zusatzkosten<br />

und der faktische Umsatzausfall<br />

der Kanzlei dadurch nicht geheilt<br />

werden. Das Interesse der Kanzlei ist<br />

die zeitnahe und vollständige Bezahlung<br />

der Rechnung. Die Kanzlei ist<br />

keine Bank.<br />

Finanzprobleme des Mandanten<br />

proaktiv angehen<br />

Aus Sicht des Mandanten ist es gerade<br />

bei größeren Mandaten (z.B.<br />

Scheidung, Kindesunterhalt, Erbauseinandersetzung)<br />

häufig so, dass der<br />

<strong>Anwalt</strong> in einer bedrückenden Lebenslage<br />

aufgesucht wird, die sich<br />

auch in angespannten wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen zeigt. Der Mandant<br />

weiß, dass guter anwaltlicher Rat<br />

nicht billig ist. Um so besser positionieren<br />

sich Kanzleien, die dieses<br />

Thema proaktiv angehen und auch<br />

hier<strong>für</strong> eine Lösung anbieten. Die angebotene<br />

Lösung sollte das Vertrau­<br />

en der Mandanten ausbauen und es<br />

nicht durch die Diskussion um Zahlungsmodalitäten<br />

belasten.<br />

Das Rundumsorglospaket<br />

Die Lösung muss sicherstellen, dass<br />

der Mandant in bequemen Raten zahlen<br />

kann. Die Zinsen dürfen nicht zu<br />

hoch sein. Die Rechnung der Kanzlei<br />

wird sofort ausgeglichen, ohne dass<br />

die Kanzlei sich sorgen muss, eine<br />

Rückzahlung vornehmen zu müssen,<br />

falls eine Ratenzahlung des Mandanten<br />

platzt. Die Verwaltung und<br />

der Einzug der Ratenzahlungen erfolgt<br />

durch einen Dritten.<br />

Andere branchen<br />

machen es vor<br />

Die beschriebene Konstellation ist bei<br />

der Autofinanzierung, in Warenhäusern<br />

oder im Versandhandel üblich<br />

und als Mittel der Absatzförderung<br />

auch notwendig. Ein gewerblicher<br />

Autokäufer erwartet, dass ihm beim<br />

Fahrzeugkauf ein günstiges Finanzierungsangebot<br />

unterbreitet wird. Das<br />

Betriebskapital soll schließlich anderweitig<br />

genutzt werden. Die Sichtweise<br />

des Mandanten dürfte im Bedarfsfalls<br />

nicht anders sein. Nicht ersichtlich<br />

ist, warum <strong>Anwälte</strong> bislang <strong>für</strong> ihre<br />

Kunden von diesen Möglichkeiten<br />

nur geringen Gebrauch machen oder<br />

selbst Bank sein wollen. Wir sind<br />

überzeugt, dass Kanzleien im Wettbewerb<br />

um den Mandanten gewinnen<br />

werden, die sich auf ihre Kernkompetenz<br />

konzentrieren und nicht versuchen,<br />

Banken und Sparkassen im<br />

Kreditgeschäft rechts zu überholen.<br />

Kommt es beispielsweise zum vorübergehenden<br />

Zahlungsverzug, falls<br />

die Ratenzahlung durch die Kanzlei<br />

überwacht und möglicherweise auch<br />

angemahnt wird, fällt dieses auf den<br />

<strong>Anwalt</strong> zurück („Der war sowieso zu<br />

teuer. Wollen mal sehen, ob er ernst<br />

macht!“). Empfehlungen und Folgemandate<br />

dürften weniger werden.<br />

Zusammengefasst gilt <strong>für</strong> die Mandantenfinanzierung<br />

dasselbe wie bei<br />

der <strong>Absatzfinanzierung</strong>:<br />

KANzLEI<br />

• Geringe Raten<br />

• Niedrige Zinsen<br />

• Unkomplizierte Abwicklung und<br />

Integration in bestehende Abläufe<br />

• Finanzierungszusage bereits bei<br />

Mandatsannahme<br />

• Sofortige Bezahlung der Rechnung<br />

Wettbewerbsvorteil<br />

Die konsequente Nutzung von <strong>Absatzfinanzierung</strong>sinstrumenten<br />

auch<br />

in Kanzleien führt durch sofortigen<br />

Rechnungsausgleich zu einem deutlichen<br />

Liquiditätszufluss, Delkredererisiken<br />

werden auf professionelle<br />

andere Anbieter verlagert, unnötige<br />

Verwaltungsaufgaben fallen weg<br />

und das Verhältnis <strong>Anwalt</strong> und Mandant<br />

wird entlastet. Auch hier gilt:<br />

die Kanzlei kann sich auf ihr Kerngeschäft<br />

konzentrieren.<br />

AnwVS wird bereits im zweiten Quartal<br />

dieses Jahres eine einfache und aus<br />

Mandantensicht günstige Lösung anbieten,<br />

mit der <strong>Anwälte</strong> ihren Mandanten<br />

aktiv die Lösung des Finanzierungsproblems<br />

aufzeigen können<br />

und gleichzeitig die Mandantenbeziehung<br />

stärken.<br />

Wir empfehlen jedem <strong>Anwalt</strong> – unabhängig<br />

von der Nutzung einer Verrechnungsstelle<br />

– das Thema im Mandantenkreis<br />

offensiv anzugehen. Dort<br />

wo Bedarf ist, rennen Sie offene Türen<br />

ein und gewinnen als Problemlöser<br />

in den Augen ihrer Mandantschaft.<br />

Autor:<br />

Dipl.-Kfm. Jan Pieper<br />

Mitglied des Vorstands der<br />

Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle AG<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />

50968 Köln<br />

Tel.: 0221/93738-838<br />

Fax: 0221/93738-839<br />

E-Mail: info@anwvs.de<br />

2 / 2007 anwaltsreport<br />

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