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Diplomarbeit zum Downloaden - cpe - Universität Kaiserslautern

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Stadträumliche Barrieren für mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen Kapitel 2<br />

2. Beeinträchtigung (disability) = Gilt als Restriktion oder Unfähigkeit eine Aktivität durchzuführen,<br />

welche für nicht-beeinträchtigte Menschen problemlos möglich ist und in der Regel aus einer Schädi-<br />

gung resultiert.<br />

3. Behinderung (handicap) = Wird als körperliche oder mentale Benachteiligung einer Person, resul-<br />

tierend aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung, gewertet. 13<br />

In diesem Sinne gibt es einige Faktoren, welche von einer Schädigung oder Beeinträchtigung zu einer<br />

Behinderung führen. Diese Faktoren werden <strong>zum</strong> einen vom Individuum selbst bestimmt. Hier zählen<br />

physische und psychische Disposition, die Art und Schwere der Beeinträchtigung, aber auch das ge-<br />

sellschaftliche und soziale Umfeld eine entscheidende Rolle. Letzteres gibt Aufschluss in welchem<br />

Maß eine Unterstützung und Hilfestellung geboten und von Nöten ist. 14<br />

Eine weitere Definition von Behinderung ist die sozialrechtliche Definition gemäß SGB IX § 2 Abs. 1<br />

Satz 1 und lautet wie folgt:<br />

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Ge-<br />

sundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typi-<br />

schen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie<br />

sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ 15<br />

Auch das Sozialgesetzbuch stellt einen Bezug zur Gesellschaft her. Damit wird deutlich, dass eine<br />

Behinderung, nebst den körperlichen und mentalen Merkmalen, auch eine soziale Komponenten,<br />

nämlich die der Ausgrenzung in der Gesellschaft, enthält.<br />

„Die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung [auf die Teilhabe am Leben] werden durch den<br />

Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt, abgestuft nach Zehnergraden von 50 bis 100. Die Art der<br />

Behinderung wird anhand eines umfangreichen Kataloges von insgesamt 55 verschiedenen Behinde-<br />

rungen erfasst.“ 16<br />

Schwerbehinderte Menschen sind jene Personen, die einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr<br />

besitzen und dieser von den Versorgungsämtern zuerkannt worden ist. 17<br />

Statistik zur Anzahl behinderter Menschen<br />

Aufgrund der Anzahl vieler unterschiedlicher Behinderungen gestaltet es sich sehr schwierig verläss-<br />

liche Zahlen über die Häufigkeit und die verschiedenen Ausprägungen von Behinderungen zu erhal-<br />

13<br />

Vgl. Barbotte, Eric; Guillemin, Francis; Chau, Nearkasen; The Lorhandicap Group (2001): Prevalence of impairments, disabilities,<br />

handicaps and quality of life in the general population: a review of recent literature, in: Bulletin of the World<br />

Health Organization, 2001, 79 (11), S. 1047. E-Paper: http://www.who.int/bulletin/archives/79%2811%291047.pdf, abgerufen<br />

am 13.07.2010.<br />

14<br />

Vgl. Mönch-Kalina, Sabine; Mahnke, Stephanie (2007): Behinderung – was ist das?, Hochschule Wismar, S.1. E-Paper:<br />

http://www.kita-portal-mv.de/documents/behinderung._begriff.1pdf.pdf, abgerufen am 13.07.2010.<br />

15<br />

Sozialgesetzbuch IX der Bundesrepublik Deutschland § 2 Abs. 1 Satz 1, letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 30. Juli 2009<br />

(BGBl. I S. 2495).<br />

16<br />

Mönch-Kalina, Sabine; Mahnke, Stephanie (2007): Behinderung – was ist das?, Hochschule Wismar, S.3. E-Paper:<br />

http://www.kita-portal-mv.de/documents/behinderung._begriff.1pdf.pdf, abgerufen am 13.07.2010.<br />

17<br />

Vgl. Statistischen Bundesamt (Hrsg.) (2009): Sozialleistungen – Schwerbehinderte Menschen, in: Fachserie 13 Reihe 5.1,<br />

Wiesbaden, S. 5.<br />

12

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