Diplomarbeit zum Downloaden - cpe - Universität Kaiserslautern
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Stadträumliche Barrieren für mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen Kapitel 2<br />
und Maßnahmen für die Gestaltung einer barrierefreien Lebenswelt. Diese Lösungen werden dann<br />
in Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz festgehalten. 61<br />
2.2.3.2 Verkehr und Mobilität<br />
Insbesondere für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen ist die Barrierefreiheit im<br />
Themenbereich Verkehr eminent. Ohne eine barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen und –<br />
Produkten wäre eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe dieser Personengruppen am<br />
gesellschaftlichen Leben kaum möglich. Nur durch das problem- und stresslose Erreichen aller lokali-<br />
sierten Lebensbereiche in der Stadt und außerhalb kann diese Teilhabe gewährleistet werden. Des-<br />
halb kommt dem Bereich Verkehr und Mobilität eine sehr hohe Bedeutung zu und hat oberste Priori-<br />
tät. Weitere barrierefreie Einrichtungen und bauliche Anlagen machen nur Sinn, wenn sie erreicht<br />
und genutzt werden können.<br />
Kontextverbunden vertritt die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz zur Herstellung von Bar-<br />
rierefreiheit im öffentlichen Personennah- und –Fernverkehr: „Ziel ist es, nicht nur räumliche Barrie-<br />
ren bei baulichen Anlagen und Fahrzeugen abzubauen bzw. zu vermeiden, sondern Mobilität im All-<br />
tag möglichst weitreichend zu gewährleisten.“ 62<br />
Im Klartext heißt dies, dass überwiegend Belange sinnesbehinderter, aber auch geistig behinderter<br />
Menschen <strong>zum</strong> Hauptaugenmerk werden. Die Planung ist hier verantwortlich, verstärkt auf Kontras-<br />
tierungen in Gebäuden und Verkehrsmitteln zur Unterstützung behinderter Menschen zu achten.<br />
Zudem helfen deutliche Fahrinformationen und Leitsysteme eine selbstständige Teilhabe zu etablie-<br />
ren.<br />
Das Konzept der Leitsysteme hat nicht nur innerhalb von Infrastruktureinrichtungen von Verkehrs-<br />
trägern einen hohen Stellwert, sondern auch in der unbebauten und bebauten Stadtumwelt. Hierun-<br />
ter fallen bodenorientierte Leitsysteme wie beispielsweise das sogenannte „Leitsystem nach Ritter“,<br />
welches den Gehweg und Fußboden sinnvoll nach Lauf-, Respekt- und Hinweiszonen einteilt und<br />
diese für blinde Menschen mit unterschiedlich ertastbaren Bodenbelägen ausstattet. 63 Zudem be-<br />
dient sich die Stadt- und Verkehrsplanung urbanen Orientierungssystemen. Diese Systeme sind struk-<br />
turbehaftet und weisen Orientierungspunkte und –sektoren, sowie Übergabebereiche aus, die durch<br />
prägnante Orte und Stadtgefüge charakterisiert werden. 64<br />
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV liegt die Zuständigkeit für Planung, Organi-<br />
sation und Finanzierung in Händen der Länder und Kommunen. Nach der Föderalismusreform im<br />
Jahre 2006 ist auch der Bund mittels verschiedener Finanzierungsinstrumenten zur Förderung des<br />
61 Vgl. Internetauftritt des Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, aufgerufen unter:<br />
http://www.barrierefreiheit.de/zielvereinbarungen.html, abgerufen am: 19.07.2010.<br />
62 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2009): Behindertenbericht 2009: Bericht der Bundesregierung über<br />
die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode, Berlin, S. 89. E-Paper:<br />
http://www.bmas.de/portal/3524/property=pdf/a125__behindertenbericht.pdf.<br />
63 Vgl. Metlitzky, Nadine; Engelhardt, Lutz: Barrierefrei Städte bauen – Orientierungssysteme im öffentlich Raum, Fraunho-<br />
fer IRB Verlag, Stuttgart, S. 51 f.<br />
64 Vgl. Ebenda, S. 19 ff.<br />
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