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Jahresbericht 2010

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2. Zusammenfassung der Grundsätze<br />

der Rechnungslegung<br />

Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Die Rechnungslegung erfolgte nach Massgabe der<br />

Rechnungslegungsvorschriften Swiss Sport GAAP<br />

von Swiss Olympic Association. Diese basieren in<br />

der Regel auf den gesetzlichen Bestimmungen des<br />

Aktienrechtes. In Abweichung zu der gesetzlichen<br />

Zulässigkeit stiller Reserven sind für die Erstellung<br />

der Jahresrechnung die Bilanzpositionen jeweils gemäss<br />

den aktienrechtlichen Höchstwerten eingesetzt<br />

worden. Die Jahresrechnung wurde so aufgestellt,<br />

dass die Vermögens- und Ertragslage von<br />

Swiss Volley zuverlässig beurteilt werden kann.<br />

Konsolidierungskreis<br />

Swiss Volley hat weder Tochtergesellschaften noch<br />

Partnerinstitutionen, die sie durch Stimmenmehrheit<br />

oder auf andere Weise unter einheitlicher Leitung<br />

zusammenfasst.<br />

Umrechnung von Fremdwährungen<br />

Keine Fremdwährungen per Bilanzstichtag<br />

Flüssige Mittel<br />

Flüssige Mittel umfassen den Kassenbestand, sofort<br />

einlösbare Checks, Guthaben auf Post- und<br />

Bankkonti.<br />

Forderungen<br />

Forderungen wurden zum Nennwert bewertet, abzüglich<br />

Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen.<br />

Sachanlagen<br />

Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich<br />

kumulierten Abschreibungen bilanziert. Investitionen<br />

mit wertvermehrendem Charakter wurden<br />

als Sachanlagen aktiviert. Aufwendungen für<br />

Reparaturen und Unterhalt wurden direkt der Erfolgsrechnung<br />

belastet.<br />

Abschreibungen wurde aufgrund der Abschreibungsverordnung<br />

Kanton Bern, berechnet:<br />

EDV Hardware 100 %<br />

Mobiliar und Einrichtungen 50 %<br />

Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 5 000.<br />

Finanzanlagen<br />

Die Obligationen der Pfandbriefzentrale<br />

der Schweizerischen Kantonalbanken<br />

(CHF 820’561.24) wurden zum aktuellen<br />

Kurswert bewertet.<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen wurden erfasst, wenn durch ein<br />

Ereignis in der Vergangenheit eine Verpflichtung<br />

entstanden ist und deren Höhe und / oder Fälligkeit<br />

ungewiss aber schätzbar ist.<br />

Steuern<br />

Swiss Volley wurde im Kanton Bern per 1.1.2003<br />

steuerpflichtig, als juristische Person.<br />

Bern, 31. Dezember <strong>2010</strong><br />

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