Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
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Unter welchen Voraussetzungen werden Zuwendungen gewährt?<br />
Zuwendungen werden entsprechend des § 44 der LHO nur unter den Voraussetzungen des §<br />
23 der LHO gewährt. Einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die<br />
Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />
Was heißt das?<br />
- Zuwendungen werden nur gewährt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den<br />
Zuwendungszweck zu erreichen.<br />
- Man muss beim Empfänger von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgehen können,<br />
die in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.<br />
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben und Projekte bewilligt werden, die noch nicht<br />
begonnen wurden. (Vorzeitigen Maßnahmebeginn vorher genehmigen lassen!)<br />
- Zuwendungen zur institutionellen Förderung dürfen erst veranschlagt werden, wenn der<br />
Zuwendungsempfänger einen (auch vorläufigen) Haushalts- oder Wirtschaftsplan vorgelegt<br />
hat, der alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie einen Organisations- und<br />
Stellenplan beinhaltet. Der Haushalts- oder Wirtschaftplan muss nach geltenden Grundsätzen<br />
aufgestellt werden.<br />
- Wenn mehrere Stellen des Landes oder sowohl vom Bund/Land Zuwendungen für eine<br />
Einrichtung bewilligen, muss von den Zuwendungsgebern u.A. Einigung erzielt über<br />
• die zu finanzierenden Maßnahmen und die zu finanzierende Ausgaben,<br />
• die Finanzierungsart und die Höhe der Zuwendung,<br />
• die Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid und<br />
• den möglichen Ausschluss unterschiedlicher Finanzierungsarten.<br />
Konkret: Nur durch eine Zuwendung kann das Ziel eines Vorhabens erreicht werden.<br />
Es muss die ordnungsgemäße Abrechnung der Verwendung gewährleistet sein.<br />
Der Maßnahmebeginn darf nicht vor der Bewilligung liegen, außer man hat eine Genehmigung<br />
für den vorzeitigen Maßnahmebeginn.<br />
Voraussetzung für eine institutionelle Förderung ist die Vorlage eines Haushalts- oder<br />
Wirtschaftsplanes.<br />
Welche Finanzierungsarten gibt es?<br />
Die Finanzierungsart muss den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
entsprechen.<br />
Unter Berücksichtigung der Interessenlage des Landes und die des Zuwendungsempfängers<br />
wird vor der Bewilligung der Zuwendung geprüft, welche Finanzierungsart diesen Grundsätzen<br />
entspricht.<br />
Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt.<br />
Sie wird ergänzend zu den Eigenmitteln und/oder Mitteln von dritter Seite eingesetzt.<br />
Anteilfinanzierung: Die bewilligende Behörde legt ihren finanziellen Anteil fest, den ein Träger<br />
zur Deckung der Kosten einer Maßnahme/ eines Projektes erhält bzw. erhalten kann.<br />
Die Förderhöhe richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der zuwendungs- und<br />
förderfähigen Ausgaben oder wird nach einem im Zuwendungsbescheid festgelegten<br />
Zuwendungshöchstbetrag gewährt.<br />
Laut Landesjugendplan erfolgt die Förderung von Projekten beispielsweise von Wettbewerben<br />
im Rahmen einer prozentualen Anteilsfinanzierung. Hier kann der Träger bis 80% der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten.<br />
Wenn die zuwendungs- oder förderfähigen Kosten unterschritten werden, reduziert sich die<br />
Zuwendung anteilig.<br />
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