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Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

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Unter welchen Voraussetzungen werden Zuwendungen gewährt?<br />

Zuwendungen werden entsprechend des § 44 der LHO nur unter den Voraussetzungen des §<br />

23 der LHO gewährt. Einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die<br />

Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />

Was heißt das?<br />

- Zuwendungen werden nur gewährt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den<br />

Zuwendungszweck zu erreichen.<br />

- Man muss beim Empfänger von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgehen können,<br />

die in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.<br />

- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben und Projekte bewilligt werden, die noch nicht<br />

begonnen wurden. (Vorzeitigen Maßnahmebeginn vorher genehmigen lassen!)<br />

- Zuwendungen zur institutionellen Förderung dürfen erst veranschlagt werden, wenn der<br />

Zuwendungsempfänger einen (auch vorläufigen) Haushalts- oder Wirtschaftsplan vorgelegt<br />

hat, der alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie einen Organisations- und<br />

Stellenplan beinhaltet. Der Haushalts- oder Wirtschaftplan muss nach geltenden Grundsätzen<br />

aufgestellt werden.<br />

- Wenn mehrere Stellen des Landes oder sowohl vom Bund/Land Zuwendungen für eine<br />

Einrichtung bewilligen, muss von den Zuwendungsgebern u.A. Einigung erzielt über<br />

• die zu finanzierenden Maßnahmen und die zu finanzierende Ausgaben,<br />

• die Finanzierungsart und die Höhe der Zuwendung,<br />

• die Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid und<br />

• den möglichen Ausschluss unterschiedlicher Finanzierungsarten.<br />

Konkret: Nur durch eine Zuwendung kann das Ziel eines Vorhabens erreicht werden.<br />

Es muss die ordnungsgemäße Abrechnung der Verwendung gewährleistet sein.<br />

Der Maßnahmebeginn darf nicht vor der Bewilligung liegen, außer man hat eine Genehmigung<br />

für den vorzeitigen Maßnahmebeginn.<br />

Voraussetzung für eine institutionelle Förderung ist die Vorlage eines Haushalts- oder<br />

Wirtschaftsplanes.<br />

Welche Finanzierungsarten gibt es?<br />

Die Finanzierungsart muss den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

entsprechen.<br />

Unter Berücksichtigung der Interessenlage des Landes und die des Zuwendungsempfängers<br />

wird vor der Bewilligung der Zuwendung geprüft, welche Finanzierungsart diesen Grundsätzen<br />

entspricht.<br />

Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt.<br />

Sie wird ergänzend zu den Eigenmitteln und/oder Mitteln von dritter Seite eingesetzt.<br />

Anteilfinanzierung: Die bewilligende Behörde legt ihren finanziellen Anteil fest, den ein Träger<br />

zur Deckung der Kosten einer Maßnahme/ eines Projektes erhält bzw. erhalten kann.<br />

Die Förderhöhe richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der zuwendungs- und<br />

förderfähigen Ausgaben oder wird nach einem im Zuwendungsbescheid festgelegten<br />

Zuwendungshöchstbetrag gewährt.<br />

Laut Landesjugendplan erfolgt die Förderung von Projekten beispielsweise von Wettbewerben<br />

im Rahmen einer prozentualen Anteilsfinanzierung. Hier kann der Träger bis 80% der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten.<br />

Wenn die zuwendungs- oder förderfähigen Kosten unterschritten werden, reduziert sich die<br />

Zuwendung anteilig.<br />

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