Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
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C. Das <strong>Haushaltsrecht</strong> in Stichpunkten<br />
Haushaltsabschluss<br />
Der Haushaltsabschluss ist Bestandteil des Rechnungsabschlusses. In ihm sind u.A. das<br />
kassenmäßige Jahresergebnis, das kassenmäßige Gesamtergebnis, die aus dem Vorjahr<br />
übertragenen Einnahmerest und Ausgabereste und die in das folgende Haushaltsjahr zu<br />
übertragenden Einnahmereste und Ausgabenreste nachzuweisen. (Vgl. § 83 BHO)<br />
Zweckfreie Haushaltsansätze<br />
Im <strong>Haushaltsrecht</strong> werden Haushaltsmittel so bezeichnet, die ohne eine<br />
Einzelzweckbestimmung im Haushaltsplan veranschlagt werden. Das ist nur ausnahmsweise<br />
zulässig.<br />
Haushaltsausgleich<br />
Er ist ein Haushaltsgrundsatz, nach welchen die Einnahmen und Ausgaben für ein<br />
Haushaltsjahr im Haushaltsplan ausgeglichen sein müssen. (Vgl. Art.110 GG)<br />
Haushaltsausschuss<br />
Der Haushaltsausschuss ist ein wichtiger Ausschuss des Bundestags, des Landtags und der<br />
Kommunen. Er ist an der Gesetzesvorbereitung und an den Gesetzesvollzug (Ausführung des<br />
Haushaltsplanes) beteiligt.<br />
Haushaltsgesetz<br />
Das Haushaltsgesetz ist das Gesetz, das den Haushaltsplan für ein oder mehrere<br />
Rechnungsjahre feststellt. Es hat nur Wirkung für die ausführende Gewalt und ist ein formelles<br />
Gesetz. Es beinhaltet nur Wirkungen für die ausführende Gewalt, die Staatsbürger sind daran<br />
weder unmittelbar berechtigt noch verpflichtet.<br />
Zwingende Bestandteile des Haushaltsgesetzes sind nach § 18 Abs.2 BHO der festzustellende<br />
Haushaltsplan, der Höchstsatz der Haushalts- und Finanzkredite zur Deckung der Ausgaben<br />
sowie der Höchstsatz der Kassen- und Kassenverstärkungskredite.<br />
Haushaltsgrundsätze<br />
Haushaltsgrundsätze sind gesetzlich niedergelegte Prinzipien, die bei der Aufstellung und<br />
Ausführung des Haushaltsplanes zu beachten sind.<br />
Wichtige Grundsätze bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sind u.A. die Grundsätze der Der<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, des Haushaltsausgleiches, der sachlichen Vollständigkeit,<br />
der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.<br />
Wichtige Grundsätze im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der<br />
sachlichen, betraglichen und zeitlichen Bindung, sowie der vollständigen und rechtzeitigen<br />
Einbeziehung der Einnahmen.<br />
Haushaltsjahr<br />
Das Kalenderjahr ist im Allgemeinen auch das Haushaltsjahr.<br />
Haushaltsklarheit<br />
Haushaltsklarheit ist ein haushaltsrechtlicher Grundsatz. Er gebietet, dass die Haushaltsansätze<br />
ausreichend aufgegliedert und zweckdienlich erläutert werden.<br />
Gliederung und Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben dienen, wie auch die Erläuterungen<br />
zum Haushaltsplan, der Klarheit und Transparenz.<br />
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