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Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

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C. Das <strong>Haushaltsrecht</strong> in Stichpunkten<br />

Haushaltsabschluss<br />

Der Haushaltsabschluss ist Bestandteil des Rechnungsabschlusses. In ihm sind u.A. das<br />

kassenmäßige Jahresergebnis, das kassenmäßige Gesamtergebnis, die aus dem Vorjahr<br />

übertragenen Einnahmerest und Ausgabereste und die in das folgende Haushaltsjahr zu<br />

übertragenden Einnahmereste und Ausgabenreste nachzuweisen. (Vgl. § 83 BHO)<br />

Zweckfreie Haushaltsansätze<br />

Im <strong>Haushaltsrecht</strong> werden Haushaltsmittel so bezeichnet, die ohne eine<br />

Einzelzweckbestimmung im Haushaltsplan veranschlagt werden. Das ist nur ausnahmsweise<br />

zulässig.<br />

Haushaltsausgleich<br />

Er ist ein Haushaltsgrundsatz, nach welchen die Einnahmen und Ausgaben für ein<br />

Haushaltsjahr im Haushaltsplan ausgeglichen sein müssen. (Vgl. Art.110 GG)<br />

Haushaltsausschuss<br />

Der Haushaltsausschuss ist ein wichtiger Ausschuss des Bundestags, des Landtags und der<br />

Kommunen. Er ist an der Gesetzesvorbereitung und an den Gesetzesvollzug (Ausführung des<br />

Haushaltsplanes) beteiligt.<br />

Haushaltsgesetz<br />

Das Haushaltsgesetz ist das Gesetz, das den Haushaltsplan für ein oder mehrere<br />

Rechnungsjahre feststellt. Es hat nur Wirkung für die ausführende Gewalt und ist ein formelles<br />

Gesetz. Es beinhaltet nur Wirkungen für die ausführende Gewalt, die Staatsbürger sind daran<br />

weder unmittelbar berechtigt noch verpflichtet.<br />

Zwingende Bestandteile des Haushaltsgesetzes sind nach § 18 Abs.2 BHO der festzustellende<br />

Haushaltsplan, der Höchstsatz der Haushalts- und Finanzkredite zur Deckung der Ausgaben<br />

sowie der Höchstsatz der Kassen- und Kassenverstärkungskredite.<br />

Haushaltsgrundsätze<br />

Haushaltsgrundsätze sind gesetzlich niedergelegte Prinzipien, die bei der Aufstellung und<br />

Ausführung des Haushaltsplanes zu beachten sind.<br />

Wichtige Grundsätze bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sind u.A. die Grundsätze der Der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, des Haushaltsausgleiches, der sachlichen Vollständigkeit,<br />

der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.<br />

Wichtige Grundsätze im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der<br />

sachlichen, betraglichen und zeitlichen Bindung, sowie der vollständigen und rechtzeitigen<br />

Einbeziehung der Einnahmen.<br />

Haushaltsjahr<br />

Das Kalenderjahr ist im Allgemeinen auch das Haushaltsjahr.<br />

Haushaltsklarheit<br />

Haushaltsklarheit ist ein haushaltsrechtlicher Grundsatz. Er gebietet, dass die Haushaltsansätze<br />

ausreichend aufgegliedert und zweckdienlich erläutert werden.<br />

Gliederung und Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben dienen, wie auch die Erläuterungen<br />

zum Haushaltsplan, der Klarheit und Transparenz.<br />

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