17.07.2013 Aufrufe

Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Was prüft die Bewilligungsbehörde?<br />

Die Bewilligungsbehörde prüft nach Eingang des Zwischen- oder Verwendungsnachweises im<br />

Wesentlichen<br />

- ob dieser den im Zuwendungsbescheid festgelegten Anforderungen entspricht,<br />

- ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde,<br />

- ob der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht wurde.<br />

Der Umfang der Prüfung klärt, ob<br />

- die Zuwendung und die ggf. damit beschafften Gegenstände für den im Zuwendungsbescheid<br />

bestimmten Zweck verwendet wurden,<br />

- alle Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, auch für dieses eingesetzt<br />

wurden,<br />

- der Finanzierungsplan eingehalten wurde,<br />

- das Besserstellungsverbot eingehalten wurde,<br />

- die maßgebenden Einzelbestimmungen zur Auftragsvergabe beachtet wurden,<br />

- die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet wurden,<br />

- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Belege beachtet wurden,<br />

- Übereinstimmung des zahlenmäßigen Nachweises mit der Buchführung und den<br />

dazugehörigen Belegen erzielt wurde,<br />

- die tatsächlichen Deckungsmittel und Ausgaben für das Projekt bei der Zuwendungshöhe<br />

berücksichtigt wurden,<br />

- evtl. Rückzahlungs- oder Zinsverpflichtungen des Zuwendungsempfängers gegenüber der<br />

Bewilligungsbehörde erfüllt sind bzw. wurden.<br />

Im Einzelnen werden die mit der Personalwirtschaft zusammenhängenden Ausgaben geprüft.<br />

Das betrifft neben der Eingruppierung und Vergütung der Mitarbeiter auch deren Sozialbezüge,<br />

die Honorarzahlungen und Fahrtkostenzuschüsse.<br />

Beim sächlichen Verwaltungsaufwand und den Investitionsausgaben werden alle im<br />

Zusammenhang stehenden Ausgaben geprüft.<br />

Über Umfang und Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfungsvermerk erstellt, der in den<br />

Bewilligungsakten abgelegt wird.<br />

Seite 22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!