Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
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Was prüft die Bewilligungsbehörde?<br />
Die Bewilligungsbehörde prüft nach Eingang des Zwischen- oder Verwendungsnachweises im<br />
Wesentlichen<br />
- ob dieser den im Zuwendungsbescheid festgelegten Anforderungen entspricht,<br />
- ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde,<br />
- ob der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht wurde.<br />
Der Umfang der Prüfung klärt, ob<br />
- die Zuwendung und die ggf. damit beschafften Gegenstände für den im Zuwendungsbescheid<br />
bestimmten Zweck verwendet wurden,<br />
- alle Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, auch für dieses eingesetzt<br />
wurden,<br />
- der Finanzierungsplan eingehalten wurde,<br />
- das Besserstellungsverbot eingehalten wurde,<br />
- die maßgebenden Einzelbestimmungen zur Auftragsvergabe beachtet wurden,<br />
- die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet wurden,<br />
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Belege beachtet wurden,<br />
- Übereinstimmung des zahlenmäßigen Nachweises mit der Buchführung und den<br />
dazugehörigen Belegen erzielt wurde,<br />
- die tatsächlichen Deckungsmittel und Ausgaben für das Projekt bei der Zuwendungshöhe<br />
berücksichtigt wurden,<br />
- evtl. Rückzahlungs- oder Zinsverpflichtungen des Zuwendungsempfängers gegenüber der<br />
Bewilligungsbehörde erfüllt sind bzw. wurden.<br />
Im Einzelnen werden die mit der Personalwirtschaft zusammenhängenden Ausgaben geprüft.<br />
Das betrifft neben der Eingruppierung und Vergütung der Mitarbeiter auch deren Sozialbezüge,<br />
die Honorarzahlungen und Fahrtkostenzuschüsse.<br />
Beim sächlichen Verwaltungsaufwand und den Investitionsausgaben werden alle im<br />
Zusammenhang stehenden Ausgaben geprüft.<br />
Über Umfang und Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfungsvermerk erstellt, der in den<br />
Bewilligungsakten abgelegt wird.<br />
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