Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- Gegebenenfalls muss eine Erklärung zur Berechtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 UstG<br />
und eine Erklärung beigefügt werden, dass man den gesetzlichen Verpflichtungen zur<br />
Zahlungen der Steuern nachgekommen ist.<br />
- Die Beantragung von Zuwendungen aus dem Landesjugendplan erfolgt mit formgerechtem<br />
Förderantrag und seinen vorgeschriebenen Anlagen vollständig, ordnungsgemäß und<br />
fristgerecht nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie.<br />
Die Abgabe des Antrages berechtigt den Antragsteller aber nicht, mit dem Projekt zu beginnen.<br />
Der Beginn eines Projektes vor Eingang des Zuwendungsbescheides kann die Nichtbewilligung<br />
oder deren spätere Rückforderung zur Folge haben.<br />
Deshalb: Rechtzeitig die Maßnahme beantragen und sich den vorzeitigen Maßnahmebeginn<br />
schriftlich genehmigen lassen.<br />
Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginn begründet keinen Rechtsanspruch auf die<br />
teilweise oder vollständige Finanzierung des Projektes. Das Risiko des vorzeitigen<br />
Maßnahmebeginns liegt damit beim Zuwendungsempfänger.<br />
Bei der Beantragung selbst muss beachtet werden:<br />
- die Rechtspersönlichkeit des Zuwendungsempfängers muss gesichert sein<br />
- der Antrag muss rechtzeitig und mit der rechtsverbindlichen Unterschrift gestellt werden<br />
(Rechtsverbindliche Unterschrift siehe Satzung und Vereinsregister. Der Vorstand kann eine<br />
Übertragung an den Geschäftsführer veranlassen.)<br />
- der Antrag muss vollständig und nach geltenden Vorschriften abgegeben werden (Form und<br />
Inhalt des Antrages werden z.B. in den Förderrichtlinien festgelegt.)<br />
Vor Bewilligung des Antrages wird geprüft:<br />
- das öffentliche Interesse an diesem Projekt,<br />
- die Förderfähigkeit der Maßnahme und ob sie notwendig, sinnvoll und angemessen ist,<br />
- Feststellung des Umfangs der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Gesamtfinanzierung, -<br />
die Finanzierungs- oder Zuwendungsart mit dem Ausführungs- bzw. Bewilligungszeitraum,<br />
- die Fachlichkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, wie auch die Gewährleistung einer<br />
ordnungsgemäßen Buchführung beim Zuwendungsempfänger.<br />
Konkret: Die Antragsprüfung wird durch die allgemeinen Richtlinien des <strong>Haushaltsrecht</strong>s<br />
konkretisiert.<br />
4.2.1.3. Die Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen<br />
Was ist ein Bewilligungsbescheid?<br />
Entsprechend dem § 31 SGB X ist jede Verfügung, Entscheidung und andere hoheitliche<br />
Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen<br />
Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, ein<br />
Verwaltungsakt.<br />
Das bedeutet, der erfolgte Bewilligungsbescheid ist als solcher ein Verwaltungsakt und das ist<br />
bspw. im Falle einer Klage wichtig.<br />
Konkret: Es ist eine zwingende Notwendigkeit, alles was im Zusammenhang mit der Zuwendung<br />
steht und sich ändert, schriftlich zu formulieren. Das gilt aber auch für den Zuwendungsgeber.<br />
Wie erfolgt ein Bewilligungsbescheid?<br />
Die Zuwendungen werden schriftlich durch einen Zuwendungsbescheid bewilligt.<br />
Der Zuwendungsbescheid ist als solcher ein Veraltungsakt, der schriftlich zu begründen ist (vgl.<br />
§ 35 SGB X).<br />
In der Begründung werden die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt,<br />
welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben.<br />
Seite 15