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Haushaltsrecht - Landesjugendring MV - Schwerin

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- Gegebenenfalls muss eine Erklärung zur Berechtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 UstG<br />

und eine Erklärung beigefügt werden, dass man den gesetzlichen Verpflichtungen zur<br />

Zahlungen der Steuern nachgekommen ist.<br />

- Die Beantragung von Zuwendungen aus dem Landesjugendplan erfolgt mit formgerechtem<br />

Förderantrag und seinen vorgeschriebenen Anlagen vollständig, ordnungsgemäß und<br />

fristgerecht nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie.<br />

Die Abgabe des Antrages berechtigt den Antragsteller aber nicht, mit dem Projekt zu beginnen.<br />

Der Beginn eines Projektes vor Eingang des Zuwendungsbescheides kann die Nichtbewilligung<br />

oder deren spätere Rückforderung zur Folge haben.<br />

Deshalb: Rechtzeitig die Maßnahme beantragen und sich den vorzeitigen Maßnahmebeginn<br />

schriftlich genehmigen lassen.<br />

Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginn begründet keinen Rechtsanspruch auf die<br />

teilweise oder vollständige Finanzierung des Projektes. Das Risiko des vorzeitigen<br />

Maßnahmebeginns liegt damit beim Zuwendungsempfänger.<br />

Bei der Beantragung selbst muss beachtet werden:<br />

- die Rechtspersönlichkeit des Zuwendungsempfängers muss gesichert sein<br />

- der Antrag muss rechtzeitig und mit der rechtsverbindlichen Unterschrift gestellt werden<br />

(Rechtsverbindliche Unterschrift siehe Satzung und Vereinsregister. Der Vorstand kann eine<br />

Übertragung an den Geschäftsführer veranlassen.)<br />

- der Antrag muss vollständig und nach geltenden Vorschriften abgegeben werden (Form und<br />

Inhalt des Antrages werden z.B. in den Förderrichtlinien festgelegt.)<br />

Vor Bewilligung des Antrages wird geprüft:<br />

- das öffentliche Interesse an diesem Projekt,<br />

- die Förderfähigkeit der Maßnahme und ob sie notwendig, sinnvoll und angemessen ist,<br />

- Feststellung des Umfangs der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Gesamtfinanzierung, -<br />

die Finanzierungs- oder Zuwendungsart mit dem Ausführungs- bzw. Bewilligungszeitraum,<br />

- die Fachlichkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, wie auch die Gewährleistung einer<br />

ordnungsgemäßen Buchführung beim Zuwendungsempfänger.<br />

Konkret: Die Antragsprüfung wird durch die allgemeinen Richtlinien des <strong>Haushaltsrecht</strong>s<br />

konkretisiert.<br />

4.2.1.3. Die Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen<br />

Was ist ein Bewilligungsbescheid?<br />

Entsprechend dem § 31 SGB X ist jede Verfügung, Entscheidung und andere hoheitliche<br />

Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen<br />

Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, ein<br />

Verwaltungsakt.<br />

Das bedeutet, der erfolgte Bewilligungsbescheid ist als solcher ein Verwaltungsakt und das ist<br />

bspw. im Falle einer Klage wichtig.<br />

Konkret: Es ist eine zwingende Notwendigkeit, alles was im Zusammenhang mit der Zuwendung<br />

steht und sich ändert, schriftlich zu formulieren. Das gilt aber auch für den Zuwendungsgeber.<br />

Wie erfolgt ein Bewilligungsbescheid?<br />

Die Zuwendungen werden schriftlich durch einen Zuwendungsbescheid bewilligt.<br />

Der Zuwendungsbescheid ist als solcher ein Veraltungsakt, der schriftlich zu begründen ist (vgl.<br />

§ 35 SGB X).<br />

In der Begründung werden die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt,<br />

welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben.<br />

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